Kurzzeitkennzeichen in Hildesheim
In Niedersachsen wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Hildesheim erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Als offiziell zuständige Online-Stelle stellen wir Ihnen das Kurzzeitkennzeichen HI für Ihren Fahrzeugtyp aus, ohne dass Sie persönlich bei der Kfz-Zulassung Hildesheim erscheinen müssen.
Ein Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen genannt – ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen, das für eine einmalige Fahrt oder eine kurzfristige Nutzung eines Fahrzeugs ausgestellt wird. Es eignet sich für Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, für Probefahrten sowie für Fahrten zur Haupt- oder Abgasuntersuchung. Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden, trägt das Kürzel HI für den Zulassungsbezirk Hildesheim und gilt für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen.
Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig digital. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie alle notwendigen Dokumente elektronisch – schnell, rechtssicher und ohne Wartezeiten vor Ort.
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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Hildesheim benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen in Hildesheim ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung kurzfristig am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Die häufigsten Anlässe sind:
- Überführungsfahrten: Sie haben ein Fahrzeug privat oder gewerblich erworben und müssen es vom Kaufort zum Zielort oder zur Zulassungsstelle fahren.
- Probefahrten: Ein Fahrzeug soll vor dem Kauf oder nach einer Reparatur auf öffentlichen Straßen getestet werden.
- Fahrten zur Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug besitzt keine gültige HU und soll zur nächsten anerkannten Prüfstelle gefahren werden.
- Reparaturfahrten: Ein Fahrzeug muss ohne gültige Zulassung zu einer Werkstatt oder zurück bewegt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen beantragen in Hildesheim ist in all diesen Fällen der rechtlich korrekte Weg, um das Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Eine dauerhafte Zulassung ist dabei ausdrücklich nicht erforderlich – und auch nicht Voraussetzung.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf einen Gültigkeitszeitraum von maximal fünf Tagen beschränkt. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt die Genehmigung automatisch, und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Folgende Einschränkungen gelten grundsätzlich:
- Fahrzeuggebundenheit: Das Kurzzeitkennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, das in den Zulassungsunterlagen eindeutig identifiziert ist. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
- Geltungsbereich Deutschland: Die Nutzung ist ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das abweichenden Regelungen unterliegt.
- Versicherungspflicht: Für das Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Der Versicherungsschutz muss über eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) nachgewiesen werden und muss den gesamten Gültigkeitszeitraum abdecken.
- Keine gewerbliche Dauerlösung: Das Kennzeichen ist nicht für den dauerhaften gewerblichen Einsatz als Ersatz für eine reguläre Zulassung vorgesehen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Hildesheim ist die Überführung oder Probefahrt mit einem PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen, Händlerüberführung oder Fahrt nach einer längeren Standzeit – das 5-Tage-Kennzeichen Hildesheim für PKW ermöglicht die rechtssichere Teilnahme am Straßenverkehr ohne dauerhafte Zulassung.
Kosten PKW/Auto: 179,00 €
Für die Beantragung benötigen Sie neben den allgemeinen Unterlagen die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sowie eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Hildesheim wird insbesondere zu Saisonbeginn häufig nachgefragt – etwa wenn ein Motorrad nach der Winterpause erstmals wieder bewegt werden soll, noch keine Saisonzulassung vorliegt oder ein neu erworbenes Motorrad überführt werden muss. Zu beachten ist, dass die eVB-Nummer ausdrücklich für Krafträder ausgestellt sein muss, da viele Versicherungsverträge nach Fahrzeugklassen unterscheiden. Geben Sie bei der Beantragung die Motorradgröße (Hubraum, Leistung) korrekt an, da diese für die Versicherungseinstufung und die Gebührenberechnung relevant ist.
Kosten Motorrad: 129,00 €
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger in Hildesheim erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier gelten vereinfachte Regelungen, und in bestimmten Konstellationen kann der Anhänger ohne eigenes Kennzeichen mitgeführt werden, sofern er hinter einem zugelassenen Fahrzeug bewegt wird. Bei Anhängern über 750 kg ist die Beantragung eines separaten Kurzzeitkennzeichens zwingend.
Kosten Anhänger: 139,00 €
Geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sowie die Fahrzeugart (Pkw-Anhänger, Bootstrailer, Wohnwagenanhänger etc.) korrekt an.
Wohnmobil
Für Wohnmobile gelten beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil in Hildesheim besondere Hinweise hinsichtlich der Gewichtsklasse. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dies ist bei der Beantragung anzugeben, da es Auswirkungen auf die Versicherungseinstufung hat. Geben Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils daher stets korrekt im Antrag an.
Kosten Wohnmobil: 199,00 €
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über eine nicht abgelaufene HU-Plakette verfügen.
Ausnahme – Fahrt zur Prüfstelle: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei Neuaufbau oder Importfahrzeug), darf das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. In diesem Fall ist der direkte Fahrtweg einzuhalten; Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig. Diesen Sonderzweck müssen Sie im Antrag ausdrücklich angeben.
Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Hildesheim sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei gewerblichen Antragstellern: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument des Vertreters)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original oder als beglaubigte Kopie
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern vorhanden
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – muss auf den Antragsteller und das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein und den gesamten Gültigkeitszeitraum abdecken
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfbescheinigung), sofern vorhanden
- Bei Fahrzeugen über 3,5 t: Nachweis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse
- Bei Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht des Fahrzeugeigentümers
Alle Unterlagen werden im Rahmen unseres Online-Verfahrens digital hochgeladen. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos der Dokumente, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Antrag stellen Rufen Sie unser Online-Antragsformular auf und wählen Sie den Fahrzeugtyp sowie den Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten vollständig und korrekt ein.
Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Formular hoch. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben mit den Dokumenten übereinstimmen.
Schritt 3 – eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung – üblicherweise innerhalb weniger Minuten nach Anfrage.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher über unser Online-Bezahlsystem. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).
Schritt 5 – Prüfung und Ausstellung Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei vollständigen und korrekten Angaben erfolgt die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens in der Regel zügig.
Schritt 6 – Unterlagen erhalten Sie erhalten die Genehmigungsdokumente elektronisch. Das physische Kennzeichenschild lassen Sie bei einem zugelassenen Schilderpräger anfertigen – dieser kann auf Basis der ausgestellten Dokumente tätig werden.
Schritt 7 – Fahrt antreten Bringen Sie das Kennzeichen am Fahrzeug an und bewegen Sie das Fahrzeug innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums.
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Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und umfasst eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke – von der Küste im Norden bis zum Harz im Süden. Jeder Bezirk, darunter auch der Landkreis Hildesheim mit dem Kürzel HI, verfügt über eine eigene Zulassungsbehörde mit eigenem Zuständigkeitsbereich. Das bedeutet: Ein in Hildesheim ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen trägt stets das Kürzel HI, unabhängig davon, in welchem Bereich Deutschlands die Fahrt stattfindet.
Ein besonderer Verwaltungsstatus gilt für die Region Hannover, die als Sonderbezirk organisiert ist und eine eigene Zulassungsstelle betreibt – sie ist nicht mit dem Landkreis Hildesheim identisch, auch wenn beide Bezirke geografisch benachbart sind. Für Fahrzeuge mit Wohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Hildesheim ist ausschließlich die Kfz-Zulassung Hildesheim zuständig.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Hildesheim durch andere niedersächsische Städte fährt, sollte zudem beachten, dass in Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg Umweltzonen eingerichtet sind. Für die Durchfahrt durch diese Umweltzonen gelten die üblichen Regelungen – auch Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen sind nicht automatisch befreit. Prüfen Sie daher vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen der jeweiligen Umweltzone erfüllt oder ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Die Kfz-Zulassung Hildesheim ist zu folgenden Zeiten besetzt, falls ein persönlicher Besuch erforderlich sein sollte:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Wir empfehlen, den Online-Weg zu nutzen und persönliche Besuche auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Hildesheim
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Hildesheim gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal fünf Tage gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung oder Übertragung auf einen anderen Zeitraum ist nicht möglich. Benötigen Sie mehr Zeit, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Hildesheim ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und anderen Regelungen unterliegt.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Hildesheim?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW/Auto 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist nicht erstattungsfähig, sobald das Kennzeichen ausgestellt wurde.
Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?
Ja, eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich. Sie weisen diese durch eine eVB-Nummer nach, die Sie bei Ihrer Versicherung anfordern. Die eVB-Nummer muss auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein und den gesamten Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens abdecken. Kurzzeitkennzeichen Hildesheim Versicherung und eVB-Nummer sind untrennbar verbunden – ohne gültige eVB erfolgt keine Ausstellung.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Grundsätzlich ist eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Ausnahmsweise darf ein Fahrzeug ohne gültige HU mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, wenn der ausschließliche Zweck die Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ist. Dieser Sonderzweck ist im Antrag anzugeben, und der direkte Fahrtweg ist einzuhalten.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden und auf das im Antrag angegebene Fahrzeug ausgestellt. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig und kann als Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung geahndet werden.
Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen nach der Online-Beantragung?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und erfolgreicher Zahlung bearbeiten wir Ihren Antrag schnellstmöglich. Bei vollständigen Angaben erfolgt die Ausstellung in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Wir empfehlen, den Antrag nicht am geplanten Fahrtag, sondern mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu stellen.
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