KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Hildesheim

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Hildesheim

Für die KFZ-Ummeldung in Hildesheim benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug in den Landkreis Hildesheim ummelden, ein gebrauchtes Fahrzeug nach einem Halterwechsel auf Ihren Namen umschreiben oder eine Adressänderung im Fahrzeugschein aktualisieren möchten – wir bearbeiten Ihren Vorgang vollständig und rechtssicher. Das Kennzeichen-Kürzel HI steht für den Zulassungsbezirk Hildesheim. Alle Vorgänge zur KFZ-Ummeldung Hildesheim werden von uns über dieses Portal abgewickelt.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Hildesheim erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragenen Daten ändern. Das betrifft vier wesentliche Fallgruppen.

Halterwechsel

Beim Kauf oder Erwerb eines Fahrzeugs wechselt der eingetragene Halter. Der neue Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf seinen Namen umschreiben zu lassen. Ein Halterwechsel Hildesheim liegt vor, wenn der neue Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Hildesheim hat und das Fahrzeug hier zulassen möchte. Dabei kann auf Wunsch ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel HI zugeteilt werden, oder ein bestehendes Kennzeichen wird – sofern zulässig – übernommen.

Umzug nach Hildesheim

Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Hildesheim, ist Ihr bisheriges Fahrzeug umzumelden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie zuvor in einem anderen niedersächsischen Landkreis oder in einem anderen Bundesland gemeldet waren. Das Auto ummelden nach Umzug Hildesheim ist innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche zwingend erforderlich. Wir erfassen Ihre neuen Halterdaten und aktualisieren die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Umzug innerhalb von Hildesheim

Auch wer innerhalb des Landkreises umzieht – etwa von der Stadt Hildesheim in eine der umliegenden Gemeinden oder umgekehrt –, muss die neue Anschrift im Fahrzeugschein eintragen lassen. Da der Zulassungsbezirk (HI) dabei unverändert bleibt, entfällt in der Regel ein Kennzeichentausch. Die Adressänderung ist dennoch meldepflichtig und hier bei uns vorzunehmen.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Namensänderungen durch Gericht oder behördliche Korrekturen der Anschrift führen ebenfalls zu einer Aktualisierungspflicht in den Fahrzeugpapieren. Die Eintragung einer geänderten Adresse oder eines geänderten Namens in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist kein optionaler Schritt, sondern gesetzlich vorgeschrieben.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

§ 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt fest, dass eine Ummeldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erfolgen hat. Die KFZ-Ummeldung Frist beginnt mit dem Tag des Umzugs, des Kaufdatums oder der sonstigen Änderung.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, die je nach Fallgestaltung und Dauer der Versäumnis im mittleren zweistelligen bis dreistelligen Eurobereich liegen können. Darüber hinaus kann eine nicht gemeldete Änderung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben, da die Kfz-Versicherung auf korrekten Halterdaten basiert.

Wir empfehlen, den Antrag zur KFZ-Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis zu stellen. Über unser Portal ist das jederzeit möglich.

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So funktioniert die KFZ-Ummeldung in Hildesheim

Der Ablauf bei uns ist klar strukturiert:

  1. Antrag stellen – Sie füllen das Online-Formular auf dieser Seite vollständig aus und laden die erforderlichen Unterlagen als Scan oder Foto hoch.
  2. Prüfung – Wir prüfen Ihre Angaben und die eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  3. Gebührenerhebung – Die anfallende Gebühr wird Ihnen ausgewiesen und ist online zu entrichten.
  4. Bearbeitung – Wir bearbeiten Ihren Vorgang und veranlassen die Eintragung in das Zentrale Fahrzeugregister.
  5. Zusendung – Die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ggf. neue Kennzeichenschilder werden Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

Die Kfz-Zulassung Hildesheim ist die zuständige Stelle für alle Zulassungsvorgänge im Landkreis. Wir bearbeiten Ihren Antrag zu folgenden Zeiten:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung.

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach einem Wohnsitzwechsel benötigen wir von Ihnen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (oder Nachweis der neuen Anschrift)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern ein neues Kennzeichen zugeteilt wird
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug und Vollmacht des Unternehmens

Bei Halterwechsel

Beim Auto umschreiben Hildesheim nach einem Eigentümerwechsel sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (beide Teile des bisherigen Halters)
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (sofern noch nicht vorhanden)
  • Bei Minderjährigen als neuen Haltern: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Vollmacht und ggf. Gewerbenachweis

Alle Dokumente sind in lesbarer Form einzureichen. Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Nachweise anzufordern.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

Die Ummeldung läuft je nach Fahrzeugkategorie mit leicht unterschiedlichen Anforderungen ab.

PKW und Auto

Der PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung. Auto ummelden Hildesheim bedeutet in der Regel: Unterlagen einreichen, Gebühr entrichten, neue Zulassungsbescheinigung erhalten. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Hildesheim Kosten beim PKW beträgt 179,00 €. Wunschkennzeichen Hildesheim können bei einem Halterwechsel oder Ummeldung beantragt werden – das Kürzel HI steht zur Verfügung, die Ziffern- und Buchstabenkombination ist frei wählbar, soweit verfügbar.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden Hildesheim ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Monate des Jahres begrenzt und müssen bei der Ummeldung in ihrer Gültigkeit bestätigt oder angepasst werden. Wer den Betriebszeitraum ändern möchte, gibt dies im Antrag an. Die Gebühr für das Motorrad beträgt 169,00 €. Auch beim Motorrad ist Kennzeichen behalten ummelden Hildesheim möglich, sofern das bisherige Kennzeichen mitgenommen wird.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind unabhängig vom Zugfahrzeug zuzulassen und umzumelden. Anhänger ummelden Hildesheim erfolgt auf Basis der Fahrzeugpapiere des Anhängers – nicht des ziehenden Fahrzeugs. Die Fahrzeugidentifikationsnummer des Anhängers muss mit den Papieren übereinstimmen. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden Hildesheim sind zwei Punkte besonders zu beachten: Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zu prüfen, da sie für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer und ggf. für Mautpflichten relevant ist. Zweitens sollte die Gasprüfung nach G 607 aktuell sein. Diese Prüfung ist zwar keine formale Zulassungsvoraussetzung, jedoch versicherungsrechtlich und sicherheitstechnisch bedeutsam. Wir empfehlen, einen aktuellen Prüfnachweis bereitzuhalten. Die Gebühr für das Wohnmobil beträgt 209,00 €.


Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Der Landkreis Hildesheim ist einer davon – mit dem Kennzeichen HI und der Kfz-Zulassung Hildesheim als zuständiger Stelle. Diese Struktur bedeutet, dass bei einem Umzug zwischen niedersächsischen Landkreisen stets eine vollständige Ummeldung erforderlich ist, auch wenn das Bundesland dasselbe bleibt. Das Kennzeichen des bisherigen Bezirks darf seit 2015 bundesweit mitgenommen werden – das gilt also auch beim Wechsel innerhalb Niedersachsens.

Umweltzonen: In Niedersachsen bestehen Umweltzonen in den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Wer nach Hildesheim umzieht und sein Fahrzeug regelmäßig in eine dieser Städte führt, sollte prüfen, ob das Fahrzeug über eine gültige Umweltplakette verfügt. Die Umweltzone betrifft die Einfahrtsberechtigung – nicht die Zulassung selbst –, ist jedoch bei der Fahrzeugnutzung zu beachten.

Region Hannover als Sonderbezirk: Die benachbarte Region Hannover ist ein Sonderbezirk mit eigener Verwaltungsstruktur und eigener Zulassungsstelle. Fahrzeuge, die dort zugelassen sind, tragen das Kennzeichen H. Wer aus der Region Hannover in den Landkreis Hildesheim zieht, muss sein Fahrzeug bei uns ummelden – das bisherige H-Kennzeichen kann dabei behalten oder durch ein HI-Kennzeichen ersetzt werden.

Zulassungsbezirke und Kennzeichen: In Niedersachsen existieren über 40 Zulassungsbezirke. Das bedeutet: Kennzeichen aus Bezirken wie GS (Goslar), PE (Peine), HHM (Hameln-Pyrmont) oder SHG (Schaumburg) können bei einem Umzug nach Hildesheim behalten werden. Eine Pflicht zum Kennzeichentausch besteht seit der Liberalisierung 2015 nicht mehr.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Hildesheim

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner KFZ-Ummeldung in Hildesheim?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ggf. neue Kennzeichen werden Ihnen postalisch zugestellt. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Aufkommen und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Hildesheim?

Die Auto ummelden Hildesheim Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 €, Wohnmobil 209,00 €. Die Gebühr ist im Rahmen des Online-Antrags zu entrichten.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei der Ummeldung behalten?

Ja. Kennzeichen mitnehmen Umzug ist seit 2015 bundesweit möglich. Wer beispielsweise ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis mitbringt, kann dieses bei der Ummeldung in Hildesheim weiterführen, sofern die technischen Voraussetzungen (Schildgröße etc.) erfüllt sind.

Kann ich bei einem Halterwechsel ein Wunschkennzeichen mit HI beantragen?

Ja. Bei einem Halterwechsel Hildesheim kann gleichzeitig ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel HI und einer frei gewählten Buchstaben-Ziffern-Kombination beantragt werden. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft.

Muss ich persönlich bei der Kfz-Zulassung Hildesheim erscheinen?

Nein. Die KFZ-Ummeldung Hildesheim online ist über dieses Portal vollständig abwickelbar. Sie reichen alle Unterlagen digital ein, die Bearbeitung und Zusendung der Dokumente erfolgt durch uns.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht fristgerecht vornehme?

Bei Überschreitung der gesetzlichen Frist von einer Woche (§ 27 FZV) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zusätzlich können sich Konsequenzen für den Versicherungsschutz ergeben. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis zu stellen.

Benötige ich für die Ummeldung eines Anhängers die Papiere des Zugfahrzeugs?

Nein. Der Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung. Für das Anhänger ummelden Hildesheim sind ausschließlich die Papiere des Anhängers erforderlich. Das Zugfahrzeug ist davon unabhängig.

Gilt das neue Kennzeichen HI sofort nach der Ummeldung?

Die Zulassung wird mit Abschluss der Bearbeitung wirksam. Das neue Kennzeichen ist erst nach Erhalt der Kennzeichenschilder und der aktualisierten Zulassungsbescheinigung Teil I gültig zu führen. Bis zum Eingang der Unterlagen gilt die bisherige Zulassung.


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Zuständige Zulassungsstelle für Hildesheim

Kfz-Zulassung Hildesheim

Bavenstedter Str. 50

31135 Hildesheim

Tel: 05121-309-0

E-Mail: zulassungsstelle@landkreishildesheim.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr