KFZ-Ummeldung in Braunschweig
Die KFZ-Ummeldung in Braunschweig kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und direkt von zu Hause aus. Ob Sie nach Braunschweig gezogen sind, innerhalb der Stadt eine neue Adresse haben oder ein Fahrzeug gekauft haben: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital und zuverlässig. Das Kennzeichen-Kürzel BS steht für Braunschweig – und genau hier sind wir zuständig für alle Zulassungsvorgänge in diesem Bereich.
Eine KFZ-Ummeldung in Braunschweig ist immer dann erforderlich, wenn sich der Halter, der Wohnort oder persönliche Angaben im Fahrzeugschein ändern. Wer diese Pflicht kennt und rechtzeitig handelt, vermeidet unnötige Bußgelder und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite. Hier erfahren Sie alles, was Sie für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs wissen müssen – von den erforderlichen Unterlagen über die gesetzliche Frist bis hin zu den Kosten.
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt – darunter auch Braunschweig – führt seine Zulassungsvorgänge eigenverantwortlich durch. Das bedeutet: Zuständig für Ihre Ummeldung ist stets die Stelle des Bezirks, in dem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Ein Sonderstatus innerhalb Niedersachsens gilt für die Region Hannover: Sie ist als einheitlicher Kommunalverband organisiert und umfasst sowohl die Landeshauptstadt als auch umliegende Gemeinden unter einer gemeinsamen Zulassungszuständigkeit. Dieser Sonderbezirk unterscheidet sich strukturell von kreisfreien Städten wie Braunschweig, die ihre Zulassungsangelegenheiten vollständig in eigener Zuständigkeit regeln.
Darüber hinaus ist Niedersachsen eines der wenigen Bundesländer, in dem mehrere Städte über Umweltzonen verfügen. Betroffen sind unter anderem Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Für Fahrzeuge, die in diesen Zonen bewegt werden, gelten Einfahrtsbeschränkungen nach Schadstoffklassen. Bei einer Ummeldung ändert sich zwar nicht automatisch die Schadstoffplakette, jedoch kann ein Halterwechsel Anlass sein, den aktuellen Plakettenstand des Fahrzeugs zu überprüfen. Wer ein Fahrzeug nach Braunschweig ummelden möchte, sollte sicherstellen, dass das Fahrzeug die geltenden Anforderungen für die Umweltzone erfüllt – mindestens grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) ist für die Einfahrt in die Umweltzone Braunschweig erforderlich.
Zudem gilt in Niedersachsen wie bundesweit: Seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 dürfen Fahrzeughalter ihr bisheriges Kennzeichen auch dann behalten, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Das betrifft auch Halter, die mit einem Kennzeichen eines anderen niedersächsischen Landkreises nach Braunschweig ziehen.
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Bitte halten Sie die entsprechenden Unterlagen vollständig bereit, bevor Sie den Antrag stellen.
Bei Umzug
Wenn Sie nach Braunschweig gezogen sind oder innerhalb der Stadt eine neue Adresse haben, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse (die neue Adresse muss bereits im Einwohnermelderegister eingetragen sein)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – nicht immer zwingend erforderlich, aber empfohlen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, sofern noch nicht hinterlegt
- HU-Nachweis (aktueller TÜV/AU-Bericht)
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug
Bei Halterwechsel
Beim Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs – also beim Halterwechsel in Braunschweig – sind folgende Dokumente erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (beide Teile müssen vorliegen)
- Ausgefüllte Veräußerungsanzeige bzw. Kaufvertrag als Nachweis des Eigentumswechsels
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des neuen Versicherers
- HU-Nachweis (gültiger Hauptuntersuchungsbericht)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Auto ummelden in Braunschweig ist der häufigste Vorgang bei uns. Der Ablauf entspricht dem Standardverfahren: Unterlagen einreichen, Gebühr entrichten, neue Zulassungsbescheinigung erhalten. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Braunschweig beträgt bei einem PKW 179,00 €. Wer ein Wunschkennzeichen BS wählen möchte, kann dies direkt im Antragsverfahren angeben. Bei einem Halterwechsel ist die Vergabe eines neuen Wunschkennzeichens mit dem BS-Kürzel problemlos möglich.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden in Braunschweig gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie beim PKW. Zu beachten ist jedoch, dass viele Motorräder mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind. Wenn das bisherige Saisonkennzeichen beibehalten werden soll, muss geprüft werden, ob der gewünschte Betriebszeitraum weiterhin passt oder angepasst werden soll. Eine Änderung des Saisonzeitraums kann im Rahmen der Ummeldung direkt mit beantragt werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.
Anhänger
Beim Anhänger ummelden in Braunschweig ist zu beachten, dass ein Anhänger über eine eigene Zulassungsbescheinigung verfügt und vollständig unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen ist. Das bedeutet: Wechselt das Zugfahrzeug den Halter oder wird neu zugelassen, hat das keinen automatischen Einfluss auf den Anhänger. Für den Anhänger ist eine separate Ummeldung erforderlich, sobald sich Halter oder Adresse ändern. Die Gebühr beträgt 159,00 €.
Wohnmobil
Das Wohnmobil ummelden in Braunschweig erfordert in einigen Fällen zusätzliche Prüfschritte. Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs können unterschiedliche Gebührenklassen und technische Anforderungen gelten – die Gewichtsklasse sollte daher vor der Ummeldung geprüft werden. Darüber hinaus ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage zu prüfen, ob die Gasprüfung nach G 607 noch aktuell ist. Diese Prüfung ist regelmäßig zu erneuern und kann bei der Ummeldung als Nachweis verlangt werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.
Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Braunschweig erforderlich?
Halterwechsel
Wechselt ein Fahrzeug den Besitzer, ist eine Ummeldung auf den neuen Halter zwingend erforderlich. Beim Halterwechsel in Braunschweig wird das Fahrzeug auf die neue Person oder das neue Unternehmen umgeschrieben. Die bisherigen Kennzeichen können auf Wunsch übernommen werden – oder es wird ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel BS zugeteilt. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Fahrzeugkauf vorzunehmen, um die gesetzliche Frist einzuhalten.
Umzug nach Braunschweig
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Braunschweig verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassung Braunschweig umzumelden. Das bisherige Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirks darf seit 2015 beibehalten werden – eine Pflicht zur Ummeldung auf ein BS-Kennzeichen besteht nicht. Wer jedoch ein Wunschkennzeichen Braunschweig mit dem Kürzel BS wünscht, kann dies im Rahmen der Ummeldung beantragen. Entscheidend ist, dass der neue Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ummeldung bereits amtlich registriert ist.
Umzug innerhalb von Braunschweig
Auch wer innerhalb der Stadt umzieht, muss sein Fahrzeug ummelden, sobald sich die im Fahrzeugschein eingetragene Adresse ändert. Das Auto ummelden nach Umzug in Braunschweig innerhalb desselben Zulassungsbezirks ist administrativ einfacher, da das Kennzeichen unverändert bleibt und lediglich die Adressdaten aktualisiert werden müssen.
Namens- oder Adressänderung
Änderungen des Nachnamens – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie sonstige Adressänderungen müssen ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung aktualisiert werden. Wir tragen die geänderten Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Für diese Vorgänge gelten dieselben Fristen wie für andere Ummeldungsanlässe.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug – unabhängig davon, ob der Wohnortwechsel innerhalb Braunschweigs oder von außerhalb erfolgt.
Wer die KFZ-Ummeldung Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, deren Höhe je nach Einzelfall und Dauer des Verstoßes variiert. In der Praxis können Bußgelder im zweistelligen bis dreistelligen Bereich anfallen. Hinzu kommt, dass bei einem nicht gemeldeten Halterwechsel der bisherige Halter weiterhin in der Zulassung eingetragen ist – mit allen damit verbundenen Haftungsrisiken für Kfz-Steuer und Versicherung.
Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung unmittelbar nach dem Kauf oder dem Umzug einzuleiten. Hier können Sie den Vorgang direkt starten – ohne Wartezeit und vollständig digital.
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Kennzeichen bei der Ummeldung in Braunschweig
Seit der bundesweiten Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es möglich, das bisherige Kennzeichen auch dann zu behalten, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Wer also beispielsweise mit einem Kennzeichen aus Wolfenbüttel oder Gifhorn nach Braunschweig zieht, kann dieses Kennzeichen auf Wunsch weiterhin nutzen – eine Pflicht zum Wechsel auf ein BS-Kennzeichen besteht nicht. Das Fahrzeug wird in diesem Fall bei uns zugelassen, das Kennzeichen bleibt jedoch unverändert.
Wer hingegen ein Wunschkennzeichen Braunschweig mit dem Kürzel BS beantragen möchte, kann dies im Rahmen des Ummeldeverfahrens tun. Dies gilt insbesondere beim Halterwechsel, wenn das Fahrzeug ohnehin neu zugelassen wird. Wunschkennzeichen können aus verfügbaren Buchstaben- und Zahlenkombinationen zusammengestellt werden, sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist.
Beim Kennzeichen behalten bei der Ummeldung in Braunschweig ist zu beachten, dass die Kennzeichenschilder selbst weiterhin gültig bleiben, sofern sie technisch einwandfrei und lesbar sind. Eine neue Prägung ist nur dann erforderlich, wenn tatsächlich ein neues Kennzeichen zugeteilt wird.
So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns
Der Ablauf der KFZ-Ummeldung in Braunschweig über unser Portal ist in wenige klare Schritte gegliedert:
- Antragsformular ausfüllen – Geben Sie Ihre persönlichen Daten, die Fahrzeugdaten und den Anlass der Ummeldung an.
- Unterlagen hochladen – Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen erhalten Sie im Antragsprozess.
- Kennzeichen wählen – Geben Sie an, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten oder ein neues Wunschkennzeichen BS beantragen möchten.
- Gebühr bezahlen – Die Gebühr wird sicher und direkt im Antragsprozess beglichen.
- Bestätigung erhalten – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung sowie alle relevanten Dokumente.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Braunschweig für persönliche Vorsprachen sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Online-Portal sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Braunschweig
Wie viel kostet die KFZ-Ummeldung in Braunschweig?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Die Gebühr wird im Rahmen des Antragsverfahrens fällig.
Kann ich die KFZ-Ummeldung in Braunschweig online durchführen?
Ja. Die KFZ-Ummeldung Braunschweig online ist vollständig über unser Portal möglich. Sie müssen dafür nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Braunschweig erscheinen. Der gesamte Prozess – von der Antragstellung bis zur Zahlung – wird digital abgewickelt.
Muss ich mein Kennzeichen wechseln, wenn ich nach Braunschweig ziehe?
Nein. Seit 2015 gilt bundesweit die Regelung, dass Sie Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten dürfen. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug nach Braunschweig ist ausdrücklich möglich. Ein Wechsel auf ein BS-Kennzeichen ist freiwillig.
Wie lange habe ich Zeit, mein Fahrzeug umzumelden?
Die gesetzliche Frist beträgt eine Woche ab dem Datum des Ereignisses, das die Ummeldung auslöst – also etwa ab dem Kaufdatum oder dem Datum der Ummeldung des Wohnsitzes. Diese Frist ergibt sich aus § 27 FZV. Bei Überschreitung drohen Bußgelder.
Kann ich beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen BS beantragen?
Ja. Beim Halterwechsel in Braunschweig kann im Rahmen der Ummeldung ein neues Wunschkennzeichen Braunschweig mit dem Kürzel BS beantragt werden. Die gewünschte Kombination muss verfügbar sein. Die Anfrage erfolgt direkt im Antragsprozess.
Was passiert, wenn ich mein Wohnmobil ummelde und die Gasprüfung abgelaufen ist?
Die Gasprüfung nach G 607 ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage ein relevanter Nachweis. Ist sie zum Zeitpunkt der Ummeldung abgelaufen, kann dies zu Verzögerungen im Zulassungsverfahren führen. Wir empfehlen, die Gültigkeit der Gasprüfung vor der Antragstellung zu prüfen und bei Bedarf eine neue Prüfung durchführen zu lassen.
Muss ein Anhänger separat umgemeldet werden, wenn das Zugfahrzeug wechselt?
Ja. Ein Anhänger ist ein eigenständiges Fahrzeug mit eigener Zulassungsbescheinigung und wird unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Wechselt das Zugfahrzeug den Halter oder wird neu zugelassen, hat das keinen Einfluss auf die Zulassung des Anhängers. Der Anhänger muss separat beim Anhänger ummelden in Braunschweig angemeldet werden, sobald sich Halter oder Adresse ändern.
Gilt die Umweltzone in Braunschweig auch für umgemeldete Fahrzeuge?
Ja. Die Umweltzone in Braunschweig gilt für alle Fahrzeuge, die in dem entsprechend ausgewiesenen Bereich fahren – unabhängig davon, ob sie neu zugelassen oder umgemeldet wurden. Für die Einfahrt ist mindestens eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erforderlich. Die Plakette selbst wird nicht im Rahmen der Ummeldung ausgestellt, sondern separat beim Hauptuntersuchungsbetrieb oder der Prüforganisation beantragt.