KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Braunschweig

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

Jetzt Anmeldung beantragen

KFZ-Anmeldung in Braunschweig

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für Fahrzeuge mit Braunschweiger Zulassungsbezirk wird hier vollständig online abgewickelt. Wir bearbeiten Ihren Antrag zuständig für den Zulassungsbezirk Braunschweig und stellen Ihnen das Kennzeichen mit dem Kürzel BS aus. Alle Unterlagen, Fahrzeugtypen und Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite übersichtlich zusammengefasst – damit Sie Ihre Neuzulassung ohne Umwege abschließen können.

Die Kfz-Zulassung Braunschweig ist die zuständige Behörde für alle Fahrzeuganmeldungen im Stadtgebiet. Ob Sie einen Neuwagen anmelden, einen Gebrauchtwagen aus privater Hand übernehmen oder ein importiertes Fahrzeug erstmals in Deutschland zulassen möchten – der Antrag läuft bei uns zentral und vollständig digital.

Jetzt KFZ-Anmeldung starten →


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Beim Neuwagen anmelden in Braunschweig liefert in der Regel der Händler die Fahrzeugpapiere direkt mit. Beim Gebrauchtwagen anmelden – ob von privat oder gewerblich – ist die lückenlose Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil I und II entscheidend. Das Fahrzeug erhält ein Kennzeichen mit dem Kürzel BS. Auf Wunsch vergeben wir auch ein individuelles Wunschkennzeichen BS – dazu mehr im Abschnitt zu den Kennzeichenarten.

Die Gebühr für die Zulassung eines PKW beträgt bei uns 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Braunschweig gelten einige Besonderheiten: Für die Versicherungsanmeldung benötigen Sie eine gültige eVB-Nummer, die von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt wird. Hubraum und Leistung in kW sind für die Tarifberechnung relevant und müssen mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Beliebt ist bei Motorrädern das Saisonkennzeichen, das für einen festgelegten Zeitraum – mindestens zwei, höchstens elf Monate – ausgestellt wird. So lassen sich Versicherungskosten und Steuer auf den tatsächlichen Nutzungszeitraum begrenzen. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel BS.

Die Gebühr für die Zulassung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger werden in Braunschweig als eigenständige Fahrzeuge zugelassen und erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung sowie ein eigenes Kennzeichen. Relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger sind bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zulässig, darüber hinaus ist eine Betriebsbremse vorgeschrieben. Für das Ziehen von Anhängern ab 750 kg ist zudem die entsprechende Führerscheinklasse nachzuweisen (BE, CE oder DE je nach Kombination). Anhänger ohne eigenen Antrieb können häufig auch mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden.

Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie ein PKW zugelassen. Wohnmobile über 3,5 Tonnen unterliegen den Regelungen für schwere Nutzfahrzeuge, was sich auf Steuer, Versicherung und technische Anforderungen auswirkt. Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 bei der Erstzulassung vorzulegen – ein Prüfnachweis eines zugelassenen Sachverständigen oder einer anerkannten Prüforganisation ist einzureichen. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich, was für Fahrzeuge mit saisonalem Nutzungsverhalten steuerliche Vorteile bringt.

Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Neuzulassung vom Händler
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Hauptuntersuchung (HU-Nachweis / TÜV) – bei Gebrauchtfahrzeugen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt vom Bundeszentralamt für Steuern eingezogen)
  • Bei Wohnmobilen mit Gasanlage ab Juni 2025: Gasprüfnachweis G 607

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als zwölf Monate)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführernachweis)
  • Steuerliche Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Alle oben genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind folgende zusätzliche Dokumente erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (Original)
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Personalausweis oder Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen vorbereiten Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scans oder Fotos der Unterlagen müssen gut lesbar sein. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherung in der Regel sofort nach Anfrage.

Schritt 2 – Antrag hier starten Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Sie geben dabei Fahrzeugdaten, Halterdaten und gewünschte Kennzeichenart an. Bei einem Wunschkennzeichen BS tragen Sie Ihre Wunschkombination direkt im Formular ein.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente im vorgesehenen Upload-Bereich hoch. Wir prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.

Schritt 4 – Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Braunschweig Wir bearbeiten Ihren Antrag und prüfen alle Angaben gegen die hinterlegten Fahrzeug- und Halterdaten. Bei Rückfragen werden Sie über das Portal benachrichtigt.

Schritt 5 – Zulassungsbescheid und Kennzeichen Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenplaketten. Die Kennzeichen mit dem Kürzel BS werden Ihnen zugestellt oder zur Abholung bereitgestellt – je nach gewählter Option im Antrag.

Fahrzeug jetzt hier anmelden →


Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine entsprechend hohe Anzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Die Zulassungsstrukturen sind in Niedersachsen dezentral organisiert: Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt – wie Braunschweig – betreibt eine eigene Zulassungsstelle mit eigenem Kennzeichenbezirk. Das Kürzel BS ist dabei ausschließlich dem Zulassungsbezirk Braunschweig vorbehalten.

Eine Sonderstellung nimmt die Region Hannover ein: Als einzige Region Niedersachsens ist sie ein eigenständiger kommunaler Sonderbezirk, der sowohl Aufgaben der Landkreisebene als auch der Stadtebene vereint. Für Fahrzeughalter in der Region Hannover gilt daher ein eigener Zulassungsbezirk mit dem Kürzel H – dies ist nicht mit dem Braunschweiger Bezirk zu verwechseln.

Umweltzone Braunschweig: Das Stadtgebiet verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone. Für Fahrzeuge, die innerhalb dieser Zone betrieben werden sollen, ist die entsprechende Schadstoffklasse (Feinstaubplakette) nachzuweisen. Fahrzeuge ohne grüne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren. Dies betrifft insbesondere ältere Diesel- und Benzinfahrzeuge. Weitere Umweltzonen in Niedersachsen bestehen in Hannover, Osnabrück und Oldenburg – die jeweiligen Regelungen gelten unabhängig voneinander.

Für H-Kennzeichen (Oldtimer-Zulassung) gilt in Niedersachsen: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, sich in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand befinden und ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen vorliegen. In Braunschweig wird das H-Kennzeichen mit dem Kürzel BS-H ausgestellt. Der Aufpreis für die H-Zulassung beträgt 29,00 € zusätzlich zur regulären Zulassungsgebühr.

Niedersachsen kennt keine landesweite Sonderregelung zur Kennzeichenmitnahme über Zulassungsbezirksgrenzen hinaus – das bundesweite Recht zur Kennzeichenmitnahme gilt jedoch auch hier vollumfänglich. Wer aus einem anderen Bezirk nach Braunschweig umzieht, kann sein bisheriges Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen behalten oder auf Wunsch ein neues BS-Kennzeichen beantragen.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Braunschweig

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Braunschweig?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsvolumen und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen – achten Sie daher auf die vollständige Einreichung aller geforderten Dokumente.

Was brauche ich, um ein Auto in Braunschweig anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeanschrift, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie – bei Gebrauchtfahrzeugen – einen aktuellen HU-Nachweis. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen Handelsregisterauszug ein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Braunschweig?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichenkombinationen eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Folge zu wählen. Das Kennzeichen beginnt stets mit dem Bezirkskürzel BS. Die gewünschte Kombination tragen Sie direkt im Online-Antrag ein. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen für Ihren Antrag. Nicht alle Kombinationen sind zulässig – gesetzlich ausgeschlossene Kürzel (z. B. verfassungsfeindliche Abkürzungen) werden nicht vergeben.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Braunschweig?

Fahrzeuge, die im Zulassungsbezirk Braunschweig angemeldet werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel BS. Dieses Kürzel steht ausschließlich für den Zulassungsbezirk der kreisfreien Stadt Braunschweig in Niedersachsen. Die vollständige Kombination besteht aus dem Bezirkskürzel BS, einem bis zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern – zum Beispiel BS-AB 1234.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Braunschweig online an?

Die KFZ-Anmeldung in Braunschweig erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie starten den Antrag über den Button auf dieser Seite, füllen das Formular mit Ihren Fahrzeug- und Halterdaten aus, laden die erforderlichen Unterlagen hoch und schließen den Antrag ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag und informieren Sie über den Fortschritt direkt im Portal.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Braunschweig?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) + 29,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Zusätzliche Kosten können durch die Anfertigung der Kennzeichenschilder entstehen, die separat beim Schilderpräger anfallen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Braunschweig geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Braunschweig ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Über dieses Portal können Sie Ihre Anmeldung unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der regulären Dienstzeiten.

Kann ich ein Saisonkennzeichen in Braunschweig beantragen?

Ja, Saisonkennzeichen können für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile beantragt werden. Der Zulassungszeitraum wird direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt und umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate pro Kalenderjahr. Außerhalb des eingetragenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel BS und kann als Wunschkennzeichen ausgeführt werden.

KFZ-Anmeldung in Braunschweig – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Braunschweig

Kfz-Zulassung Braunschweig

Porschestr. 5

38112 Braunschweig

Tel: 0531-470-7500

E-Mail: zulassungsstelle@braunschweig.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr