Kurzzeitkennzeichen in Braunschweig
Braunschweig vergibt das Kennzeichenkürzel BS – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird über unser Portal vollständig online erledigt. Wer ein Fahrzeug überführen, zu einer Hauptuntersuchung fahren oder eine Probefahrt durchführen möchte, benötigt dafür ein rechtssicher ausgestelltes 5-Tage-Kennzeichen. Wir stellen dieses Dokument als zuständige Online-Stelle für die Kfz-Zulassung Braunschweig aus – schnell, rechtsgültig und ohne Wartezeit vor Ort.
Das Kurzzeitkennzeichen Braunschweig gilt für einen klar definierten Zeitraum und ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es berechtigt zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr innerhalb Deutschlands – unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und eine gültige Kurzzeitversicherung besteht. Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen zu Gültigkeit, Fahrzeugtypen, Unterlagen und dem genauen Ablauf der Beantragung.
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So funktioniert das Kurzzeitkennzeichen in Braunschweig – Ablauf Schritt für Schritt
Der Ablauf ist klar strukturiert und vollständig digital abbildbar. Wir führen Sie durch jeden Schritt, damit Ihr Kurzzeitkennzeichen rechtzeitig und korrekt ausgestellt wird.
Schritt 1 – Versicherungsschutz sicherstellen Vor der Beantragung benötigen Sie eine gültige Kurzzeitkennzeichen-Versicherung. Diese stellt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) aus. Die eVB-Nummer ist zwingend erforderlich und muss bei der Antragstellung angegeben werden.
Schritt 2 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Eine vollständige Liste finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter unten. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Schritt 3 – Antrag online stellen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Verwendungszweck, gewünschten Gültigkeitszeitraum sowie die eVB-Nummer an. Der Antrag wird von uns geprüft und bearbeitet.
Schritt 4 – Gebühr entrichten Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt „Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp"). Die Zahlung erfolgt sicher über unser Online-Bezahlsystem.
Schritt 5 – Kennzeichen und Genehmigung erhalten Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie die Genehmigungsdokumente sowie die Informationen zur Ausgabe des physischen Kennzeichenschilds. Das Kennzeichen wird Ihnen auf dem von Ihnen gewählten Weg bereitgestellt.
Schritt 6 – Fahrt antreten Führen Sie stets alle Genehmigungsunterlagen, den Fahrzeugschein sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Das Kurzzeitkennzeichen muss sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
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Erforderliche Unterlagen für das Kurzzeitkennzeichen Braunschweig
Die folgenden Unterlagen sind bei der Beantragung in jedem Fall erforderlich. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags.
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Gewerbenachweis und Vollmacht)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bzw. das Datenblatt des Herstellers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern vorhanden
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) einer gültigen Kurzzeitkennzeichen-Versicherung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) – Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- Bei Anhängern: Eigene Fahrzeugpapiere des Anhängers sowie ggf. Nachweis der Achslast und des zulässigen Gesamtgewichts
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C des Fahrzeugführers
Alle Dokumente sind in gut lesbarer, digitaler Form einzureichen. Unleserliche oder unvollständige Scans werden nicht akzeptiert.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Es wird genutzt für die Überführung nach einem Fahrzeugkauf, für Probefahrten oder für die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Als Überführungskennzeichen Braunschweig ermöglicht es, ein noch nicht zugelassenes oder abgemeldetes Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Die Gebühr beträgt 179,00 €.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Braunschweig folgt denselben Grundregeln wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Gerade zum Saisonbeginn werden Motorräder häufig überführt oder nach der Winterpause erstmals wieder bewegt. Die eVB-Nummer muss explizit für Krafträder ausgestellt sein – eine allgemeine Kfz-Versicherungsbestätigung reicht nicht aus. Achten Sie darauf, dass die eVB auf das konkrete Fahrzeug und den Fahrzeugtyp „Kraftrad" ausgestellt ist. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.
Anhänger
Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg, für die vereinfachte Regelungen gelten können. Bei der Beantragung sind die Fahrzeugpapiere des Anhängers sowie Angaben zum Gesamtgewicht und zur Achslast anzugeben. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Braunschweig kostet 139,00 €.
Wohnmobil
Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Braunschweig ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung. Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Fahrzeuge über 3,5 t fallen in die Führerscheinklassen C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) – der Fahrzeugführer muss den entsprechenden Führerschein mitführen. Geben Sie bei der Antragstellung die genaue Gewichtsklasse an, da dies für die korrekte Ausstellung der Genehmigung relevant ist. Die Gebühr beträgt 199,00 €.
Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Braunschweig benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll, ohne dauerhaft zugelassen zu sein. Typische Anwendungsfälle in Braunschweig sind:
- Überführungsfahrten nach dem Kauf eines Gebraucht- oder Neufahrzeugs
- Probefahrten bei privaten Verkäufen oder durch Händler
- Fahrten zur Hauptuntersuchung bei einem abgemeldeten Fahrzeug
- Saisonale Überführungen von Motorrädern, Wohnmobilen oder Oldtimern
- Fahrzeugbewegungen im Rahmen von Reparaturen oder Restaurierungen
Die Kfz-Zulassung Braunschweig ist für die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens mit dem Kürzel BS zuständig. Über unser Portal wickeln wir diesen Vorgang vollständig digital ab.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Ausstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt die Genehmigung automatisch.
Das 5-Tage-Kennzeichen Braunschweig ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig.
Räumliche Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland – auch in Nachbarländer wie Österreich, die Niederlande oder Polen – sind damit nicht gestattet. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Voraussetzungen hat.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das Fahrzeug muss also über einen aktuellen und nicht abgelaufenen HU-Stempel bzw. einen entsprechenden Prüfbericht verfügen.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder fehlt sie, darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächstgelegenen anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) verwendet werden. In diesem Fall muss der Verwendungszweck bei der Beantragung entsprechend angegeben werden. Umwege oder sonstige Fahrten sind in diesem Fall nicht gestattet.
Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil gleichermaßen.
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Die Zuständigkeiten sind regional klar geregelt – Braunschweig mit dem Kürzel BS bildet dabei einen eigenen Zulassungsbezirk.
Besondere Aufmerksamkeit gilt bei Fahrten durch Umweltzonen, die in Niedersachsen in mehreren Städten eingerichtet sind. Braunschweig selbst verfügt über eine Umweltzone im Stadtgebiet. Auch in Hannover, Osnabrück und Oldenburg bestehen Umweltzonen. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen diese Zonen durchfahren, müssen dennoch die entsprechenden Schadstoffanforderungen erfüllen oder eine gültige Ausnahmegenehmigung mitführen. Das Kurzzeitkennzeichen selbst entbindet nicht von der Umweltzonenpflicht.
Die Region Hannover nimmt in Niedersachsen eine Sonderstellung ein: Als einheitlicher Kommunalverband mit eigenem Zulassungsbezirk gelten dort abweichende Verwaltungsstrukturen. Für Fahrzeuge, die in Braunschweig zugelassen werden oder das BS-Kennzeichen erhalten sollen, ist ausschließlich die Kfz-Zulassung Braunschweig zuständig – unabhängig davon, in welchem niedersächsischen Bezirk die Fahrt endet.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Braunschweig:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Wir empfehlen, den Antrag über unser Online-Portal zu stellen, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Braunschweig
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Ja. Die vollständige Beantragung des Kurzzeitkennzeichens online Braunschweig erfolgt über unser Portal. Sie müssen dafür nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Braunschweig erscheinen. Alle Schritte – von der Antragstellung bis zur Ausstellung – werden digital abgewickelt.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Braunschweig?
Die Kurzzeitkennzeichen Braunschweig Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Hinzu kommen die Kosten für die Kurzzeitversicherung, die separat bei Ihrem Versicherer abgeschlossen wird.
Welche Versicherung brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine spezielle Kurzzeitkennzeichen-Versicherung, die von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt wird. Diese liefert eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die bei der Antragstellung zwingend anzugeben ist. Das Kurzzeitkennzeichen Braunschweig Versicherung muss auf das konkrete Fahrzeug und den exakten Gültigkeitszeitraum ausgestellt sein.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – auch innerhalb der EU – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses kann ebenfalls über unser Portal beantragt werden.
Was passiert, wenn die HU meines Fahrzeugs abgelaufen ist?
Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen, darf das Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle genutzt werden. Dieser Verwendungszweck muss bei der Antragstellung ausdrücklich angegeben werden. Andere Fahrten sind in diesem Fall nicht zulässig.
Kann ein Kurzzeitkennzeichen verlängert werden?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet und kann nicht verlängert werden. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden – mit einer neuen Versicherung und neuen Unterlagen.
Brauche ich für meinen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Braunschweig. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht können vereinfachte Regelungen gelten – prüfen Sie dies bei der Antragstellung im Formular.
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