Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Coburg

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Coburg

Für das Kurzzeitkennzeichen in Coburg benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel CO wird von der Kfz-Zulassung Coburg Stadt ausgestellt und berechtigt dazu, ein Fahrzeug für maximal fünf Tage auf öffentlichen Straßen im Inland zu bewegen – sei es für eine Überführungsfahrt, eine Probefahrt oder den Transport zur Hauptuntersuchung.

Das 5-Tage-Kennzeichen Coburg ist an ein konkretes Fahrzeug gebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, das bei der Beantragung angegeben wurde. Es kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Wer ein Fahrzeug aus Coburg ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen – das Kurzzeitkennzeichen ist hierfür nicht ausreichend.

Wir ermöglichen Ihnen die vollständige Beantragung des Kurzzeitkennzeichens online, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle.

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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Coburg ist die Überführung oder Probefahrt mit einem PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf, Fahrzeugübernahme vom Händler oder Transport zum TÜV – das Kurzzeitkennzeichen CO ermöglicht es, das Fahrzeug legal und versichert auf öffentlichen Straßen zu bewegen, bevor die reguläre Zulassung abgeschlossen ist.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt in Coburg 179,00 €. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühr sowie die Ausstellung des Kennzeichenschildes. Die Kosten für die Pflicht-Kurzzeitversicherung (eVB-Nummer) sind separat bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu entrichten und nicht in dieser Gebühr enthalten.

Motorrad

Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen einige Besonderheiten. Zum einen ist die Kennzeichengröße beim Motorrad kleiner als beim PKW – die eVB-Nummer muss daher explizit für ein Motorrad ausgestellt werden, da Versicherungen fahrzeugspezifische Deckungsarten anbieten. Zum anderen werden Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Coburg häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn Maschinen aus dem Winterlager oder von privaten Verkäufern übernommen und zur ersten Inspektion oder Hauptuntersuchung überführt werden.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Coburg beträgt 129,00 €. Achten Sie darauf, dass Ihre eVB-Nummer ausdrücklich für ein Kraftrad ausgestellt wurde – eine PKW-eVB ist nicht übertragbar.

Anhänger

Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich. Ein Anhänger kann nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, wenn er selbst nicht zugelassen ist. Das gilt sowohl für Pkw-Anhänger als auch für Bootstrailer, Wohnwagen und Transportanhänger.

Eine Vereinfachung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier ist der Zulassungsaufwand in der Regel geringer, und die erforderlichen Unterlagen sind weniger umfangreich. Dennoch bleibt das Kurzzeitkennzeichen Pflicht, sobald der Anhänger auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Coburg beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach Gewichtsklasse unterschiedlichen Anforderungen. Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten dieselben Regelungen wie für PKW. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs anzugeben, da diese für die korrekte Einstufung und Versicherung maßgeblich ist.

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist zu beachten, dass der Fahrzeugführer einen Führerschein der Klasse C1 oder C benötigt. Dies hat zwar keinen direkten Einfluss auf die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens, ist jedoch eine gesetzliche Voraussetzung für die Fahrberechtigung. Bitte stellen Sie sicher, dass die eVB-Nummer die korrekte Fahrzeugklasse abdeckt.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Coburg beträgt 199,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Coburg sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Bevollmächtigung: zusätzlich schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Fahrzeughalters)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – nicht zwingend erforderlich, aber empfohlen
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – fahrzeug- und typspezifisch ausgestellt
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Eintrag in den Fahrzeugpapieren), sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Nachweis der Vertretungsberechtigung

Alle Unterlagen können bei der Online-Beantragung als digitale Kopien eingereicht werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Dokumente gut lesbar und vollständig sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: eVB-Nummer beschaffen Wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung und beantragen Sie eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen. Geben Sie dabei den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) und das voraussichtliche Nutzungsdatum an. Die eVB-Nummer wird Ihnen in der Regel sofort oder innerhalb weniger Stunden digital übermittelt.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Scannen oder fotografieren Sie alle Dokumente in lesbarer Qualität für die Online-Einreichung.

Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Tragen Sie alle fahrzeugbezogenen Daten korrekt ein, insbesondere Fahrzeugtyp, Gewichtsklasse und das gewünschte Gültigkeitsdatum. Das Startdatum des Kurzzeitkennzeichens muss dem tatsächlichen Nutzungsbeginn entsprechen.

Schritt 4: Unterlagen hochladen und Gebühr entrichten Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch und entrichten Sie die Bearbeitungsgebühr online. Die Zahlung erfolgt sicher über unser Portal.

Schritt 5: Bearbeitung und Versand Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Kfz-Zulassung Coburg Stadt erhalten Sie das Kurzzeitkennzeichen sowie alle erforderlichen Dokumente. Das Kennzeichen wird Ihnen rechtzeitig vor dem angegebenen Startdatum zugestellt oder zur Abholung bereitgestellt.

Schritt 6: Fahrt durchführen Befestigen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug und führen Sie die Fahrt innerhalb des Gültigkeitszeitraums von maximal fünf Tagen durch. Die Gültigkeitsdaten sind auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Coburg trägt das Kürzel CO und ist als kreisfreie Stadt ein eigenständiger Zulassungsbezirk. Das bedeutet, dass für Fahrzeuge mit Coburger Zulassung ausschließlich die Kfz-Zulassung Coburg Stadt zuständig ist – unabhängig davon, ob ein Fahrzeug im Stadtgebiet oder in angrenzenden Gemeinden erworben wird.

In Bayern gibt es mehrere Städte mit ausgewiesenen Umweltzonen, darunter München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, die diese Umweltzonen passieren sollen, müssen die dort geltenden Anforderungen erfüllen. Besonders die Umweltzone München gilt als eine der strengsten in Deutschland – nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) dürfen dort einfahren. Wer mit einem Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen durch München fährt, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die entsprechenden Emissionsanforderungen erfüllt.

Für Überführungsfahrten innerhalb Bayerns, die durch Umweltzonen führen, empfehlen wir, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vorab zu prüfen. Das Kurzzeitkennzeichen selbst enthält keine Ausnahmeregelung für Umweltzonen.

Darüber hinaus ist in Bayern zu beachten, dass viele ländliche Landkreise eigene Zulassungsstellen mit teilweise abweichenden Öffnungszeiten betreiben. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Coburg Stadt sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Die Online-Beantragung über unser Portal ist unabhängig von diesen Öffnungszeiten jederzeit möglich.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Coburg

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Coburg gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Das genaue Start- und Enddatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr mit diesem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und andere Gültigkeitsregeln besitzt.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung?

Seit 2015 ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) grundsätzlich Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Eine Ausnahme gilt, wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten Prüfstelle gefahren wird – in diesem Fall kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. Der Zweck der Fahrt muss in diesem Fall bei der Beantragung entsprechend angegeben werden.

Was passiert, wenn ich das Kurzzeitkennzeichen an einem anderen Fahrzeug verwende?

Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist unzulässig und kann als Urkundenfälschung gewertet werden. Zudem besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz.

Wie erhalte ich die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen?

Die eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrer Kfz-Versicherung. Teilen Sie dabei mit, dass Sie eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen (nicht für eine reguläre Zulassung) benötigen, und geben Sie den Fahrzeugtyp sowie das gewünschte Nutzungsdatum an. Viele Versicherungen stellen die eVB-Nummer innerhalb weniger Minuten digital zur Verfügung.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief beantragen?

In bestimmten Fällen – etwa bei Neufahrzeugen oder Fahrzeugen aus dem Ausland – liegt der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht vor. In diesen Fällen können ersatzweise andere Nachweise wie die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument) oder ein vergleichbarer Herkunftsnachweis eingereicht werden. Wir prüfen die Unterlagen im Einzelfall und informieren Sie, falls weitere Dokumente benötigt werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Coburg?

Die Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen Coburg richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

Hinzu kommen die Kosten für die Kurzzeitversicherung (eVB-Nummer), die separat bei Ihrer Versicherung anfallen und nicht in den genannten Gebühren enthalten sind.

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Zuständige Zulassungsstelle für Coburg

Kfz-Zulassung Coburg Stadt

Wilhelm-Ruß-Str. 5

96450 Coburg

Tel: 09561-514-9550

E-Mail: zulassung@zulassungsstelle-coburg.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr