Kurzzeitkennzeichen in Lörrach
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Lörrach benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Lörrach genannt – ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen, das ausschließlich für Überführungsfahrten, Probefahrten und technische Prüfungen ausgestellt wird. Es trägt das Kürzel LÖ und ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Die Beantragung erfolgt über unser Portal – schnell, vollständig digital und ohne Behördengang.
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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Wer ein Fahrzeug kauft und es noch nicht dauerhaft zulassen möchte oder kann, nutzt das Überführungskennzeichen Lörrach für die Fahrt vom Verkäufer zum Käufer, in die Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen PKW in Lörrach beträgt 179,00 €. Im Antrag sind Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugart, Hubraum und Schadstoffklasse anzugeben. Das Kennzeichen gilt maximal fünf Tage ab dem aufgedruckten Startdatum – eine Verlängerung ist nicht möglich.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Lörrach wird häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn ein Motorrad aus der Winterpause geholt oder ein gebrauchtes Fahrzeug überführt werden soll. Besonderheit bei Motorrädern: Das Kennzeichen hat ein kleineres Format und muss am Fahrzeug ordnungsgemäß befestigt sein. Für Motorräder ist zwingend eine separate eVB-Nummer erforderlich, die speziell auf das Zweirad ausgestellt wurde – eine eVB für einen PKW ist nicht übertragbar. Die Gebühr beträgt 129,00 €. Bei der Antragstellung sind Hubraum und Motorradklasse (z. B. Leichtkraftrad bis 125 ccm oder Kraftrad über 125 ccm) korrekt anzugeben, da dies Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Einstufung hat.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Lörrach erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse unterliegen vereinfachten Anforderungen: Hier entfällt in vielen Fällen die Pflicht zur separaten Hauptuntersuchung für das Kurzzeitkennzeichen, sofern keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Für schwerere Anhänger gelten die regulären HU-Anforderungen. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Im Antrag ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zwingend anzugeben.
Wohnmobil
Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Lörrach ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs ein entscheidender Faktor. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden wie PKW behandelt und können mit einem normalen Führerschein der Klasse B gefahren werden. Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklassen C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) – wer ein solches Fahrzeug überführen möchte, muss den entsprechenden Führerschein nachweisen. Dies ist bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 € und ist damit die höchste Gebührenstufe, da Wohnmobile aufgrund ihrer Fahrzeugeigenschaften einer gesonderten Einstufung unterliegen.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Ein Kurzzeitkennzeichen darf grundsätzlich nur für Fahrzeuge ausgestellt werden, die eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzen. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht betrifft alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile gleichermaßen.
Eine Ausnahme besteht ausschließlich dann, wenn das Fahrzeug zur nächsten technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden muss, weil die HU abgelaufen ist oder noch nie stattgefunden hat. In diesem Fall ist die Fahrtroute auf dem direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken – Umwege oder zusätzliche Fahrtziele sind nicht zulässig. Der Zweck der Fahrt (Vorführung zur HU) ist bei der Antragstellung anzugeben.
Wichtig: Die Fahrzeugprüfstellen in der Region sind nicht verpflichtet, ein Fahrzeug ohne gültige HU auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Wer ein Fahrzeug ohne gültige HU mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt und dabei nicht den direkten Weg zur Prüfstelle einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert zudem den Versicherungsschutz.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Lörrach sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt von einer in Deutschland zugelassenen Kfz-Versicherung, gültig für das konkrete Fahrzeug
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden – bei Neufahrzeugen aus dem Handel genügt in der Regel die COC-Bescheinigung
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Plakette, AU-Nachweis oder Prüfbericht) – entfällt nur bei Fahrt zur Prüfstelle
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C im Original
Bei der Online-Beantragung über unser Portal laden Sie die Dokumente als Scan oder Foto hoch. Die Vollständigkeit der Unterlagen wird vor Ausstellung geprüft. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen zu Verzögerungen.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor Beginn des Antrags alle erforderlichen Dokumente bereit. Holen Sie insbesondere die eVB-Nummer bei Ihrer Kfz-Versicherung ein – dieser Schritt dauert je nach Versicherer wenige Minuten bis zu einem Werktag.
Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie unser Antragsformular auf und wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil). Geben Sie alle Fahrzeugdaten korrekt ein: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeugklasse, Hubraum, Gewicht sowie gewünschten Gültigkeitsbeginn des Kennzeichens.
Schritt 3: Dokumente hochladen Laden Sie die erforderlichen Unterlagen in lesbarer Qualität hoch. Achten Sie auf vollständige Sichtbarkeit aller relevanten Felder (insbesondere FIN, HU-Datum, Ausweisdaten).
Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird online entrichtet. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag an die Kfz-Zulassung Lörrach weitergeleitet und geprüft.
Schritt 5: Kennzeichen erhalten Nach Prüfung und Genehmigung erhalten Sie die Kennzeichenunterlagen. Das physische Kennzeichen wird Ihnen postalisch zugesandt oder steht – je nach gewählter Option – zur Abholung bereit. Planen Sie eine ausreichende Vorlaufzeit ein, insbesondere wenn das Kennzeichen zu einem bestimmten Termin benötigt wird.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Lörrach:
- Montag: 07:30 – 15:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
- Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
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Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Bundesland in zahlreiche Landkreise mit jeweils eigener Zulassungsstelle unterteilt ist. Das Kurzzeitkennzeichen Lörrach trägt das Kürzel LÖ und ist ausschließlich über die Kfz-Zulassung Lörrach zu beantragen.
Ein wichtiger Aspekt für Fahrten, die über den Landkreis hinausführen: In mehreren Städten Baden-Württembergs bestehen Umweltzonen, die nur von Fahrzeugen mit gültiger Umweltplakette befahren werden dürfen. Betroffen sind unter anderem Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Städte fährt, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug über die erforderliche Schadstoffklasse verfügt und eine gültige Umweltplakette am Fahrzeug angebracht ist – andernfalls droht ein Bußgeld.
Besonders strenge Regelungen gelten in Stuttgart: Dort bestehen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 im gesamten Stadtgebiet (Umweltzone). Wer ein solches Fahrzeug überführt und dabei Stuttgart passieren muss, sollte die Route entsprechend planen oder prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung in Frage kommt.
Für Fahrten ins Ausland ist das Kurzzeitkennzeichen nicht geeignet. Es gilt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte – etwa in die benachbarte Schweiz oder nach Frankreich, die von Lörrach aus gut erreichbar sind – benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses ist gesondert zu beantragen und hat andere Gültigkeitsvoraussetzungen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Lörrach
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Lörrach gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Das Startdatum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer das Fahrzeug länger bewegen möchte, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen oder das Fahrzeug regulär zulassen.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Auslandsfahrten – etwa in die Schweiz oder nach Frankreich – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Ist das Kurzzeitkennzeichen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden. Es wird für ein konkretes Fahrzeug ausgestellt und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ist Bestandteil der Ausstellung und wird bei Kontrollen überprüft.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung darf ein Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nicht genutzt werden – mit einer Ausnahme: Wenn das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle gefahren wird, ist dies zulässig. Der Zweck muss bei der Antragstellung angegeben werden. Jede andere Nutzung ohne gültige HU ist unzulässig und kann zu Bußgeldern sowie zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen nach der Beantragung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigem Antrag erfolgt die Prüfung in der Regel innerhalb eines Werktages. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei bis drei Werktage vor dem gewünschten Nutzungsbeginn einzureichen, um ausreichend Zeit für Zustellung oder Abholung einzuplanen.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen?
Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie bei Ihrer Versicherung anfordern. Die eVB muss auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen sein. Eine bestehende eVB für ein anderes Fahrzeug ist nicht übertragbar.
Kann ich mehrere Kurzzeitkennzeichen gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug beantragen?
Nein. Für ein Fahrzeug kann jeweils nur ein gültiges Kurzzeitkennzeichen existieren. Es ist nicht möglich, zwei überlappende Kurzzeitkennzeichen für dasselbe Fahrzeug zu beantragen. Ist das erste Kennzeichen abgelaufen, kann ein neues beantragt werden.
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