KFZ-Anmeldung in Lörrach
In Baden-Württemberg wird die KFZ-Anmeldung über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – für den Landkreis Lörrach ist das die Kfz-Zulassung Lörrach. Wer hier ein Fahrzeug neu in Betrieb nehmen, einen Gebrauchtwagen übernehmen oder ein importiertes Fahrzeug erstmals zulassen möchte, erledigt den gesamten Vorgang bei uns vollständig online. Das Kennzeichen mit dem Kürzel LÖ steht dabei für eine Zulassung im Landkreis Lörrach und wird nach abgeschlossener Anmeldung zugeteilt oder – auf Wunsch – vorab reserviert.
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten alle Fahrzeugtypen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Die notwendigen Unterlagen, Gebühren und Besonderheiten für Ihren konkreten Fall finden Sie auf dieser Seite vollständig aufgeführt.
So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Ablauf Schritt für Schritt
Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung ist klar strukturiert und lässt sich vollständig hier durchführen:
Schritt 1 – Fahrzeugtyp und Anlass auswählen Geben Sie an, ob es sich um eine Neuzulassung, eine Wiederzulassung, einen Gebrauchtwagenkauf oder eine Umschreibung handelt. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil).
Schritt 2 – Unterlagen digital einreichen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. Welche das im Einzelnen sind, hängt vom Fahrzeugtyp und Ihrer Eigenschaft als Privatperson oder Gewerbetreibender ab (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen").
Schritt 3 – eVB-Nummer angeben Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Sie ist zwingend erforderlich und wird direkt im Antragsformular eingetragen.
Schritt 4 – Kennzeichen wählen Sie können ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel LÖ beantragen oder ein regulär zugeteiltes Kennzeichen akzeptieren. Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen sind ebenfalls wählbar.
Schritt 5 – Gebühr entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens fällig. Eine Übersicht der Kosten finden Sie im FAQ-Bereich weiter unten.
Schritt 6 – Zulassungsdokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und bei Bedarf Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Kennzeichenfreigabe. Bei postalischer Zustellung werden die Unterlagen direkt an Ihre Meldeadresse versandt.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Folgende Dokumente werden standardmäßig benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse; ggf. zusätzlich Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtwagen vom Vorhalter)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung)
- HU-Nachweis (aktueller Hauptuntersuchungsbericht, sofern das Fahrzeug nicht neu ist)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet)
- Bei Neufahrzeugen: Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder EG-Typgenehmigung
Bei importierten Fahrzeugen aus dem EU-Ausland ist zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers sowie ggf. eine Einzelabnahme durch einen anerkannten Prüfdienst erforderlich.
Gewerbetreibende
Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführernachweis)
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens
- Alle weiteren Dokumente wie bei Privatpersonen
Bei Bevollmächtigung
Wenn eine andere Person die Anmeldung stellvertretend durchführt, sind erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (original oder beglaubigte Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Kopie des Ausweises des eigentlichen Halters
- Alle weiteren fahrzeugbezogenen Unterlagen wie oben aufgeführt
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen privat erworben – wir bearbeiten beide Konstellationen. Bei einem Neuwagen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel beim Händler; bei einem Gebrauchtkauf muss sie vom Vorhalter übergeben werden.
Ein Wunschkennzeichen LÖ kann bereits vor Abschluss der Anmeldung reserviert werden. Die Kombination besteht aus dem Kürzel LÖ, einem bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern – beispielsweise LÖ-AB 123. Die Reservierung ist zeitlich begrenzt und wird mit der Anmeldung verbindlich zugeteilt.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Lörrach sind einige Besonderheiten zu beachten: Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein, da viele Versicherer separate Tarife für Zweiräder führen. Für die Berechnung der Kfz-Steuer und die Einstufung in den Versicherungstarif sind Hubraum (ccm) und Leistung (kW) maßgeblich – diese Angaben müssen korrekt aus der Zulassungsbescheinigung übernommen werden.
Für Motorräder ist das Saisonkennzeichen besonders verbreitet. Es ermöglicht die Zulassung für einen festgelegten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) und spart außerhalb der Saison Versicherungs- und Steuerkosten. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel LÖ.
Anhänger
Anhänger benötigen eine eigene Zulassung mit separater Zulassungsbescheinigung – sie sind nicht automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert oder mitgemeldet. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden:
- Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse: vereinfachtes Verfahren
- Gebremste Anhänger über 750 kg: vollständige Typgenehmigung und Bremsabnahme erforderlich
Für das Führen von Anhängern gelten je nach Gesamtgewicht unterschiedliche Führerscheinklassen (B, BE, C, CE). Dieser Nachweis ist nicht Teil der Zulassung selbst, aber für den rechtssicheren Betrieb relevant. Anhänger erhalten ebenfalls ein LÖ-Kennzeichen.
Wohnmobil
Wohnmobile werden nach Gewichtsklassen unterschiedlich behandelt: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden wie PKW zugelassen; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen den Vorschriften für schwere Kraftfahrzeuge mit entsprechend höheren Anforderungen an HU und Abgasuntersuchung.
Seit Juni 2025 ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Ohne gültigen Prüfnachweis kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden. Wir empfehlen, diesen Nachweis frühzeitig einzuholen.
Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich und bei seltener Nutzung außerhalb der Reisemonate wirtschaftlich sinnvoll.
Kennzeichenarten in Lörrach
Im Landkreis Lörrach stehen folgende Kennzeichenarten zur Verfügung:
- Standardkennzeichen LÖ: Regulär zugeteiltes Kennzeichen mit dem Kürzel LÖ, gültig für das gesamte Jahr.
- Wunschkennzeichen LÖ: Frei wählbare Buchstaben-Zahlen-Kombination innerhalb der zulässigen Zeichenlänge. Die Verfügbarkeit wird im Antragsprozess geprüft.
- Saisonkennzeichen: Kennzeichen mit festgelegtem Gültigkeitszeitraum (z. B. 03–10 für März bis Oktober). Besonders geeignet für Motorräder und Wohnmobile.
- E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das E am Ende der Kennzeichenkombination ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderprivilegien (z. B. kostenfreies Parken, Nutzung von Busspuren).
- H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Status (mindestens 30 Jahre alt, im weitgehend originalen Zustand). Das H-Kennzeichen ist mit einem Aufpreis verbunden und setzt ein Oldtimer-Gutachten voraus.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Land in zahlreiche Landkreise mit eigenständigen Zulassungsstellen gegliedert ist. Das bedeutet: Zuständig ist stets der Landkreis, in dem der Halter seinen Hauptwohnsitz hat – bei Gewerbetreibenden der Sitz des Unternehmens.
Ein relevantes Thema für Fahrzeughalter in der Region ist die Umweltzonen-Regelung in verschiedenen Städten des Landes. In Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen bestehen Umweltzonen, für die eine grüne Feinstaubplakette erforderlich ist. Stuttgart geht dabei weiter als andere Städte: Dort gelten Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 an Tagen mit erhöhter Feinstaubbelastung. Wer regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Abgasnorm seines Fahrzeugs bei der Anmeldung kennen – sie ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
Für den Landkreis Lörrach selbst besteht keine eigene Umweltzone. Da die Region jedoch an die Schweiz und Frankreich grenzt, sind bei grenzüberschreitenden Fahrten länderspezifische Vignetten- und Umweltauflagenpflichten zu beachten – insbesondere die französische Crit'Air-Vignette, die für Fahrten in französische Städte mit Umweltzone verpflichtend ist. Diese Vignette wird separat beantragt und ist nicht Teil der deutschen Zulassung.
Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg wie bundesweit die Hauptuntersuchungspflicht nach §29 StVZO, wobei die Intervalle je nach Fahrzeugklasse und Erstzulassungsjahr variieren. Für neu zugelassene PKW beträgt das erste HU-Intervall 36 Monate, danach 24 Monate.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Lörrach
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Lörrach?
Die Bearbeitungszeit nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen beträgt in der Regel zwei bis fünf Werktage. Wir bearbeiten Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit, da wir in diesem Fall eine Nachforderung ausstellen. Es empfiehlt sich daher, alle Dokumente vorab sorgfältig zu prüfen.
Was brauche ich, um ein Auto in Lörrach anzumelden?
Für die KFZ-Anmeldung in Lörrach benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Fahrzeugs, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Neufahrzeugen tritt die CoC-Bescheinigung an die Stelle des HU-Nachweises.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Lörrach?
Fahrzeuge, die im Landkreis Lörrach zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen mit dem Kürzel LÖ. Das gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil gleichermaßen. Innerhalb dieser Systematik können Sie ein Wunschkennzeichen LÖ beantragen oder eine automatisch zugeteilte Kombination akzeptieren.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Lörrach?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Das Kürzel LÖ bleibt dabei immer erhalten. Die gewünschte Kombination wird direkt im Antragsformular angegeben; wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch. Ist die Kombination bereits vergeben, können Sie eine alternative Wunschkombination eingeben. Eine Reservierung ist für einen begrenzten Zeitraum möglich.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Lörrach online an?
Die KFZ-Anmeldung in Lörrach erfolgt vollständig hier auf dieser Seite. Sie füllen das Antragsformular aus, laden die erforderlichen Unterlagen hoch, geben Ihre eVB-Nummer ein und wählen Ihr Kennzeichen. Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsdokumente auf dem gewählten Weg.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Lörrach?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | + 29,00 € |
Die Gebühr ist mit Einreichung des Antrags fällig. Hinzu kommt die jährliche Kfz-Steuer, die vom Bundeszentralamt für Steuern separat eingezogen wird.
Wann hat die Zulassungsstelle in Lörrach geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Lörrach ist zu folgenden Zeiten besetzt:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir Ihren Antrag vollständig online entgegennehmen und bearbeiten, sind diese Zeiten für die Einreichung Ihrer Unterlagen nicht maßgeblich. Der Online-Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Gilt die Zulassung auch für umliegende Gemeinden im Landkreis?
Ja. Die Kfz-Zulassung Lörrach ist für den gesamten Landkreis Lörrach zuständig. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz des Halters bzw. der Unternehmenssitz bei gewerblichen Zulassungen. Liegt dieser im Landkreis, erhalten Sie ein LÖ-Kennzeichen – unabhängig davon, in welcher Gemeinde des Landkreises Sie wohnen.