KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Bochum

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KFZ-Anmeldung in Bochum

In Nordrhein-Westfalen wird die Fahrzeuganmeldung über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – wer sein Fahrzeug in Bochum anmelden möchte, erledigt dies vollständig über unser Portal. Wir bearbeiten alle Anträge für den Zulassungsbezirk Bochum und stellen das Kennzeichen mit dem Kürzel BO aus. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – hier finden Sie alle Informationen zu Unterlagen, Ablauf und Besonderheiten, bevor Sie Ihren Antrag direkt starten.

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Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Das Ruhrgebiet – zu dem Bochum als kreisfreie Stadt gehört – ist dabei eine der am stärksten regulierten Regionen Deutschlands im Bereich Kraftfahrzeugzulassung und Umweltschutz.

Umweltzonen und Schadstoffklassen

Nahezu alle Großstädte im Ruhrgebiet sowie Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster unterhalten ausgewiesene Umweltzonen. Für die Einfahrt in diese Bereiche ist eine gültige Umweltplakette erforderlich. In Bochum selbst besteht eine Umweltzone im Innenstadtbereich; Fahrzeuge ohne grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) dürfen diese nicht befahren. Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs prüfen wir, ob die Emissionsklasse des Fahrzeugs den geltenden Anforderungen entspricht. Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 1 und Euro 2 erhalten in der Regel keine grüne Plakette und sind damit in Teilen des Stadtgebiets nicht uneingeschränkt nutzbar.

Diesel-Fahrverbote

In Köln und Bonn gelten auf bestimmten Straßenabschnitten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge (unterhalb Euro 6). Diese Regelungen betreffen zwar nicht unmittelbar das Bochumer Stadtgebiet, sind aber für Halter relevant, die ihr Fahrzeug im gesamten NRW-Raum nutzen möchten. Die Schadstoffklasse wird im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) dokumentiert und ist Grundlage für die Plakettenvergabe.

Kreisfreie Stadt – eigener Zulassungsbezirk

Als kreisfreie Stadt bildet Bochum einen eigenständigen Zulassungsbezirk. Das bedeutet: Alle Fahrzeuge, deren Halter ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Bochum haben, werden ausschließlich über die Kfz-Zulassung Bochum zugelassen. Es gibt keine übergeordnete Kreisverwaltung, die zuständig wäre – die Zuständigkeit liegt vollständig bei uns.

Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) im Ruhrgebiet

Das Ruhrgebiet hat eine ausgeprägte Tradition im Bereich klassischer Fahrzeuge. H-Kennzeichen sind in der Region weit verbreitet. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von der Umweltzonenregelung ausgenommen – ein relevanter Aspekt für Halter älterer Fahrzeuge im Bochumer Stadtgebiet.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Antragsteller. Bitte stellen Sie alle Dokumente vollständig bereit, bevor Sie den Antrag einreichen – unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse in Bochum; bei abweichender Adresse zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht) – bei Fahrzeugen, die der HU-Pflicht unterliegen, darf die Prüfung nicht abgelaufen sein
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht erteilt)

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführerbestellung)
  • Steuernummer des Unternehmens
  • Bei Fahrzeugflotten: Vollmacht für den jeweiligen Antragsteller sowie Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten

Bei Bevollmächtigung

Wenn eine andere Person die Anmeldung im Auftrag des Halters vornimmt, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (im Original)
  • Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters
  • Personalausweis des Bevollmächtigten (im Original)

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen aus privater Hand – der Ablauf ist einheitlich. Bei einem Neuwagen liegt in der Regel noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I vor; diese wird mit der Anmeldung erstmals ausgestellt. Bei einem Gebrauchtwagen müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorliegen.

Wer beim Auto anmelden in Bochum ein individuelles Kennzeichen wünscht, kann ein Wunschkennzeichen BO beantragen – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind frei wählbar innerhalb der zulässigen Zeichenlänge.

Motorrad

Beim Motorrad zulassen in Bochum ist die Angabe von Hubraum und Motorleistung in kW besonders wichtig, da diese Werte direkt in die Berechnung des Versicherungsbeitrags einfließen. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein – eine bestehende Pkw-Versicherung deckt das Zweirad nicht ab.

Saisonkennzeichen sind bei Motorradhaltern sehr beliebt. Sie gelten für einen festgelegten Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten. Außerhalb des zugelassenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, es entsteht jedoch auch keine Kfz-Steuer- und Versicherungspflicht für die übrigen Monate.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch wenn sie ausschließlich mit einem bestimmten Zugfahrzeug genutzt werden. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies Auswirkungen auf die zulässige Gesamtmasse und die erforderliche Führerscheinklasse hat:

  • Ungebremste Anhänger bis 750 kg: Klasse B ausreichend
  • Gebremste Anhänger: je nach Gesamtgewicht Klassen BE, C1E oder CE erforderlich

Diese Angaben müssen bei der Anmeldung korrekt dokumentiert werden, da sie für die Betriebserlaubnis relevant sind.

Wohnmobil

Wohnmobile werden nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen unterliegen den üblichen Pkw-ähnlichen Anforderungen; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen in die Lkw-Kategorie mit zusätzlichen Auflagen (u. a. Fahrtenschreiberpflicht bei gewerblicher Nutzung, gesonderte Führerscheinklasse C1 oder C).

Wichtig seit Juni 2025: Für Wohnmobile mit Gasanlage ist bei der Erstzulassung sowie bei Wiederzulassungen die Gasprüfung nach G 607 nachzuweisen. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht abgelaufen sein. Bitte legen Sie den entsprechenden Prüfbericht vor.

Auch für Wohnmobile sind Saisonkennzeichen möglich und werden häufig genutzt, da viele Fahrzeuge nur in den Sommermonaten bewegt werden.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Prüfen Sie anhand der obenstehenden Liste, welche Dokumente für Ihren Fahrzeugtyp und Ihre Situation (Privatperson, Gewerbe, Bevollmächtigte) erforderlich sind. Stellen Sie sicher, dass die HU nicht abgelaufen ist und die eVB-Nummer vorliegt.

Schritt 2: Kennzeichenwahl Entscheiden Sie, ob Sie ein Standardkennzeichen mit dem Kürzel BO erhalten möchten oder ein Wunschkennzeichen beantragen. Saisonkennzeichen oder H-Kennzeichen können ebenfalls im Rahmen der Anmeldung beantragt werden.

Schritt 3: Antrag stellen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Wir prüfen die Vollständigkeit und nehmen Ihren Antrag zur Bearbeitung an.

Schritt 4: Bearbeitung durch uns Wir bearbeiten Ihren Antrag und prüfen alle eingereichten Unterlagen. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten werden Sie über das Portal informiert.

Schritt 5: Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Zuteilung Ihres Kennzeichens. Die Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt bei Ihnen als Eigentümernachweis.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Bochum

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Bochum?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigem Antrag bearbeiten wir Ihren Vorgang in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend. Wir empfehlen, alle Dokumente vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Bochum anzumelden?

Für die Anmeldung eines Pkw benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original, bei Gebrauchtfahrzeugen zusätzlich Teil I, einen gültigen HU-Bericht, eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Gewerbliche Halter reichen ergänzend einen aktuellen Handelsregisterauszug ein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Bochum?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichen eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen – immer in Verbindung mit dem Ortskürzel BO für den Zulassungsbezirk Bochum. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird bei der Antragstellung geprüft. Das Wunschkennzeichen BO kann direkt im Rahmen der Anmeldung beantragt werden; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Bochum?

Alle im Zulassungsbezirk Bochum zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel BO. Dieses Kürzel steht für die kreisfreie Stadt Bochum und wird von der Kfz-Zulassung Bochum vergeben. Wenn Sie kein Wunschkennzeichen beantragen, wird Ihnen automatisch eine freie Kombination zugeteilt.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Bochum online an?

Die KFZ-Anmeldung in Bochum erledigen Sie vollständig über unser Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und wir übernehmen die Bearbeitung. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie alle Zulassungsdokumente über das Portal.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Bochum?

Die Gebühren für die Fahrzeuganmeldung richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • H-Kennzeichen: Aufpreis von 29,00 € auf die jeweilige Grundgebühr

Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Für ein Wunschkennzeichen BO können zusätzliche Gebühren anfallen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Bochum geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Bochum ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Der Antrag kann jederzeit über unser Portal eingereicht werden.

Gilt die Umweltzone in Bochum auch für neu angemeldete Fahrzeuge?

Ja. Im Innenstadtbereich von Bochum gilt eine Umweltzone, für die eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erforderlich ist. Diese wird auf Basis der im Fahrzeugschein eingetragenen Emissionsklasse vergeben. Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für die grüne Plakette nicht erfüllen, dürfen die Umweltzone nicht befahren. Bei der Anmeldung wird die Schadstoffklasse entsprechend dokumentiert.

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Zuständige Zulassungsstelle für Bochum

Kfz-Zulassung Bochum

Bulksmühle 17

44777 Bochum

Tel: 0234-910-8282

E-Mail: zulassungen@bochum.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr