Kurzzeitkennzeichen in Bochum
Für ein Kurzzeitkennzeichen in Bochum benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Als zuständige Online-Stelle stellen wir Ihnen das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen Bochum vollständig digital zur Verfügung – ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Bochum. Das Kurzzeitkennzeichen trägt das Kürzel BO und berechtigt Sie, ein Fahrzeug innerhalb eines festgelegten Gültigkeitszeitraums auf öffentlichen Straßen zu bewegen – etwa zur Überführung an einen neuen Standort oder zur Durchführung einer Probefahrt.
Das Überführungskennzeichen Bochum ist fahrzeuggebunden und auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Es wird ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands ausgestellt. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen. Die Gebühren richten sich nach der Fahrzeugart: Für einen PKW fallen 179,00 €, für ein Motorrad 129,00 €, für einen Anhänger 139,00 € und für ein Wohnmobil 199,00 € an.
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Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur in ganz Deutschland. Allein im Ruhrgebiet grenzen zahlreiche Zulassungsbezirke unmittelbar aneinander, was bei Überführungsfahrten praktisch bedeutet: Bereits nach wenigen Kilometern kann die nächste kreisfreie Stadt oder der nächste Landkreis beginnen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt bundesweit und ist nicht auf den Ausstellungsbezirk BO beschränkt, sodass Überführungsfahrten quer durch das Ruhrgebiet problemlos möglich sind.
Ein wesentlicher Aspekt für Fahrzeughalter in Nordrhein-Westfalen ist die flächendeckende Einrichtung von Umweltzonen. In nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets – darunter Essen, Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen – sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen, für die mindestens eine grüne Feinstaubplakette vorgeschrieben ist. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen Bochum ein älteres Fahrzeug überführt, das keine oder nur eine rote bzw. gelbe Plakette besitzt, muss diese Umweltzonen umfahren oder das Fahrzeug entsprechend nachrüsten lassen.
Darüber hinaus gelten in Köln und Bonn streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Fahrzeuge, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, dürfen bestimmte Straßenabschnitte in diesen Städten nicht befahren – auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Planen Sie eine Überführungsfahrt, die durch diese Städte führt, prüfen Sie vorab, ob Ihr Fahrzeug die geltenden Anforderungen erfüllt. Wir empfehlen, die aktuelle Liste der betroffenen Streckenabschnitte bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu erfragen.
Für Fahrten innerhalb des Großraums Bochum und durch das Ruhrgebiet ist die grüne Umweltplakette in der Regel ausreichend, sofern das Fahrzeug die Schadstoffklasse Euro 4 oder besser erfüllt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Bochum sind folgende Unterlagen vollständig einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung, sofern kein Personalausweis vorliegt)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung – speziell für das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die COC-Papiere bzw. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), soweit vorhanden
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) – bei Fahrzeugen, die seit dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, ist eine gültige HU zwingend erforderlich
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren
Bei Fahrzeugen, die auf eine juristische Person oder ein Unternehmen zugelassen werden sollen, ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung einzureichen. Bevollmächtigte müssen eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises der bevollmächtigenden Person vorlegen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Bochum. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen Überführung zum neuen Wohnort oder zu einer Werkstatt, sowie Probefahrten im Rahmen eines Kaufentschlusses. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Für die Ausstellung wird eine fahrzeugspezifische eVB-Nummer benötigt, die Ihre Versicherung auf Anfrage für den genauen Gültigkeitszeitraum ausstellt. Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das angegebene Fahrzeug und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Bochum weist einige Besonderheiten auf. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Kraftrad ausgestellt werden, da viele Versicherungsanbieter zwischen Motorrädern verschiedener Hubraumklassen und Leistungsstufen unterscheiden. Gerade zu Saisonbeginn – also im Frühjahr – ist die Nachfrage nach Kurzzeitkennzeichen für Motorräder besonders hoch, da viele Halter ihre Maschinen nach der Winterpause zur Inspektion oder zum TÜV überführen. Die Gebühr für ein Motorrad-Kurzzeitkennzeichen beträgt 129,00 €. Das Kennzeichen wird in der für Motorräder üblichen Größe ausgestellt.
Anhänger
Für Anhänger ist grundsätzlich ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Bochum erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Eine Ausnahme gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier gelten vereinfachte Regelungen, und in bestimmten Konstellationen kann auf ein separates Kennzeichen verzichtet werden. Für Anhänger über 750 kg zGG ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen mit separater eVB-Nummer und eigenem Fahrzeugschein Pflicht. Die Gebühr beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Bochum ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs entscheidend. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist ein Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich – dies ist bei der Beantragung anzugeben, da es Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Einstufung hat. Die Gebühr für ein Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen beträgt 199,00 €. Bitte geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs korrekt an.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist, erhalten kein reguläres Kurzzeitkennzeichen für allgemeine Überführungsfahrten oder Probefahrten.
Eine Ausnahme besteht ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächstgelegenen anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ). In diesem Fall kann ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU ausgestellt werden, jedoch muss der Zweck der Fahrt – nämlich die Durchführung der Hauptuntersuchung – plausibel und nachvollziehbar dokumentiert sein. Die Route sollte möglichst direkt zur Prüfstelle führen; Umwege sind nicht zulässig.
Die Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen: PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil. Wir empfehlen, den aktuellen HU-Status Ihres Fahrzeugs vor der Beantragung zu prüfen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit: Personalausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis und die eVB-Nummer Ihrer Versicherung. Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung – teilen Sie dabei den gewünschten Gültigkeitszeitraum mit.
Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie alle fahrzeugbezogenen Daten korrekt ein: Fahrzeugart, Hersteller, amtliches Kennzeichen (falls vorhanden), Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als digitale Kopien (PDF oder JPG) in das Formular hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.
Schritt 4 – Gebühren bezahlen Begleichen Sie die anfallenden Gebühren online per SEPA-Lastschrift oder einem anderen angebotenen Zahlungsweg. Die Gebühr wird fällig mit Abschluss des Antrags.
Schritt 5 – Kennzeichen und Bescheinigung erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenplakette. Das physische Kennzeichen wird Ihnen postalisch zugesandt oder steht zur Abholung bereit – je nach gewählter Option.
Schritt 6 – Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig. Führen Sie die Zulassungsbescheinigung und alle relevanten Fahrzeugpapiere während der gesamten Fahrt mit.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bochum
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Bochum gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Das Ablaufdatum ist auf der Kennzeichenplakette aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen Bochum ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Was passiert, wenn meine HU abgelaufen ist?
Ist die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs abgelaufen, kann ein Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle ausgestellt werden. Eine allgemeine Nutzung für Überführungsfahrten oder Probefahrten ist ohne gültige HU nicht gestattet.
Benötige ich für meinen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja, grundsätzlich benötigt jeder Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen mit separater eVB-Nummer. Lediglich Anhänger unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht unterliegen vereinfachten Regelungen. Im Zweifelsfall empfehlen wir, vor der Beantragung Rücksprache zu halten.
Welche Versicherung brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen in Bochum?
Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die speziell für das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ist. Ihre Versicherung stellt Ihnen auf Anfrage eine eVB-Nummer aus, die auf den genauen Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens abgestimmt ist. Eine bestehende Vollkaskoversicherung ist für das Kurzzeitkennzeichen nicht automatisch wirksam – prüfen Sie dies mit Ihrer Versicherung.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen durch Umweltzonen fahren?
Ja, sofern das Fahrzeug die für die jeweilige Umweltzone erforderliche Schadstoffklasse erfüllt und über die entsprechende Feinstaubplakette verfügt. Das Kurzzeitkennzeichen selbst berechtigt nicht zur Einfahrt in Umweltzonen, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen nicht erfüllt. In Nordrhein-Westfalen bestehen Umweltzonen in nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster.
Wann ist die Kfz-Zulassung Bochum geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Bochum ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Öffnungszeiten jederzeit einreichen.
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