Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Kirchheimbolanden

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Kirchheimbolanden

Für das Kurzzeitkennzeichen in Kirchheimbolanden benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch bekannt als 5-Tage-Kennzeichen – trägt das Kürzel KIB und wird von der Kfz-Zulassung Donnersbergkreis ausgegeben. Über unser Portal beantragen Sie es vollständig online, ohne persönlich bei der Behörde erscheinen zu müssen.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen für Überführungsfahrten, Probefahrten oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Es ist fahrzeuggebunden, auf maximal fünf Tage begrenzt und ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands zugelassen. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen.

Die Gebühren richten sich nach Fahrzeugtyp: Für einen PKW fallen 179,00 € an, für ein Motorrad 129,00 €, für einen Anhänger 139,00 € und für ein Wohnmobil 199,00 €.

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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen in Kirchheimbolanden. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, das noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist, oder eine Überführungsfahrt nach einem Fahrzeugkauf in einer anderen Stadt. Auch für Probefahrten im Rahmen eines Kaufs kann ein Kurzzeitkennzeichen für einen PKW ausgestellt werden.

Für die Beantragung geben Sie Fahrzeugklasse, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Hubraum und Schadstoffklasse an. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Das Kennzeichen gilt für genau den Zeitraum, den Sie bei der Beantragung angeben – maximal jedoch fünf aufeinanderfolgende Tage.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Kirchheimbolanden wird häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn ein Motorrad nach der Winterpause überführt oder zur Hauptuntersuchung gebracht werden soll. Auch beim Kauf eines Motorrads von Privat, das noch keine gültige Zulassung hat, ist das Kurzzeitkennzeichen die richtige Lösung.

Beachten Sie: Für Motorräder ist eine eigene eVB-Nummer erforderlich, die speziell für das jeweilige Motorrad ausgestellt wird. Die Größe des Motorrads – insbesondere Hubraum und Leistung – ist bei der Beantragung anzugeben, da dies für die Versicherungseinstufung relevant ist. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad in Kirchheimbolanden beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Beim Kurzzeitkennzeichen für Anhänger in Kirchheimbolanden ist das zulässige Gesamtgewicht entscheidend: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg unterliegen einem vereinfachten Verfahren, da sie in vielen Fällen keine eigenständige Hauptuntersuchung benötigen.

Für Anhänger über 750 kg gelten dieselben HU-Anforderungen wie für andere Fahrzeuge. Geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht und die Fahrzeugklasse korrekt an. Die Gebühr beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Das Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile in Kirchheimbolanden wird häufig benötigt, wenn ein Wohnmobil nach einem Kauf überführt oder für eine Einzelfahrt bewegt werden muss. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Wohnmobils zwingend anzugeben.

Wichtig: Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fallen in die Fahrzeugklasse C1 oder C. Der Fahrer benötigt für diese Fahrzeuge den entsprechenden Führerschein. Stellen Sie sicher, dass Ihr Führerschein für die jeweilige Fahrzeugklasse gültig ist, bevor Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Kirchheimbolanden halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (gültig)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt auf das betreffende Fahrzeug
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung) – bei Fahrzeugen mit abgelaufener oder fehlender HU nur für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) – bei Fahrzeugen ohne vollständige Papiere aus dem Fahrzeugbrief oder direkt am Fahrzeug abzulesen
  • Angaben zum Fahrzeug: Fahrzeugklasse, Hubraum, Schadstoffklasse, zulässiges Gesamtgewicht (bei Anhängern und Wohnmobilen)
  • Bei gewerblichen Antragstellern: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht, sofern nicht der Inhaber selbst antragstellt

Alle Unterlagen werden im Rahmen der Online-Beantragung digital eingereicht. Halten Sie die Dokumente als Scan oder Foto in lesbarer Qualität bereit.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Fahrzeugdaten zusammenstellen Notieren Sie vor der Beantragung alle relevanten Fahrzeugdaten: FIN, Fahrzeugklasse, Hubraum, Schadstoffklasse und – bei Anhängern oder Wohnmobilen – das zulässige Gesamtgewicht. Diese Angaben sind Pflichtfelder im Antragsformular.

Schritt 2 – eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer für das betreffende Fahrzeug an. Die eVB-Nummer ist fahrzeugspezifisch und wird für genau das Kennzeichen ausgestellt, das Sie beantragen. Ohne gültige eVB-Nummer ist keine Ausstellung möglich.

Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie den gewünschten Gültigkeitszeitraum an (maximal fünf Tage), laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und wählen Sie den Fahrzeugtyp aus.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Nach Abschluss des Antrags erfolgt die Zahlung der Gebühr online. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €.

Schritt 5 – Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichendaten. Das physische Kennzeichen wird Ihnen zugesandt oder steht zur Abholung bereit – je nach gewählter Option im Antragsformular.

Schritt 6 – Fahrt antreten Bringen Sie während der gesamten Fahrt die Zulassungsbescheinigung sowie Ihren Personalausweis mit. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands und nur für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde.

Sollten Sie die Kfz-Zulassung Donnersbergkreis persönlich aufsuchen wollen, sind folgende Öffnungszeiten zu beachten: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.

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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist geprägt durch eine kleinteilige Verwaltungsstruktur mit zahlreichen Landkreisen, die jeweils eigene Kennzeichenkürzel führen. Das Kürzel KIB steht für den Donnersbergkreis mit Sitz in Kirchheimbolanden und unterscheidet sich damit klar von den Kennzeichen benachbarter Landkreise. Diese regionale Zuordnung ist bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens relevant: Das ausgestellte Kennzeichen trägt stets das Kürzel des Zulassungsbezirks, in dem der Antrag gestellt wird – in diesem Fall KIB.

Anders als in Ballungsräumen wie Mainz, Ludwigshafen oder Koblenz, die zu den größten Zulassungsbezirken des Landes gehören, gibt es im Donnersbergkreis und in der Stadt Kirchheimbolanden keine großflächigen Umweltzonen. Fahrzeuge ohne Umweltplakette können das Kurzzeitkennzeichen daher in der Regel ohne zusätzliche Einschränkungen nutzen, sofern die Fahrtroute keine umweltzonenpflichtigen Gebiete in anderen Bundesländern oder Städten berührt. Planen Sie Ihre Überführungsfahrt entsprechend, wenn Sie durch städtische Bereiche mit Umweltzonenpflicht fahren.

Die Vielzahl der Landkreise in Rheinland-Pfalz bedeutet auch, dass ein im Donnersbergkreis ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel KIB bundesweit gültig ist – die regionale Zuordnung betrifft nur die Ausstellungsbehörde, nicht den Geltungsbereich des Kennzeichens innerhalb Deutschlands.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und auf dem Kennzeichen selbst angegeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums erlischt die Zulassung automatisch.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins europäische Ausland – etwa zur Überführung in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das eigenen Regelungen unterliegt.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über einen aktuellen HU-Nachweis verfügen.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Kurzzeitkennzeichen ausdrücklich und ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle genutzt wird. In diesem Fall kann die Ausstellung auch ohne gültige HU erfolgen, jedoch ist die Fahrt strikt auf den direkten Weg zur Prüfstelle beschränkt. Umwege oder weitere Nutzungen des Fahrzeugs sind in diesem Fall nicht zulässig.

Geben Sie bei der Beantragung korrekt an, ob eine gültige HU vorliegt. Falsche Angaben können zur Ungültigkeit des Kennzeichens führen und haben versicherungsrechtliche Konsequenzen.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Kirchheimbolanden

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Kirchheimbolanden gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf aufeinanderfolgende Kalendertage begrenzt. Der genaue Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung nach Ausstellung ist nicht möglich.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es beantragt wurde. Für jedes weitere Fahrzeug ist ein separates Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Kirchheimbolanden?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Zahlung erfolgt im Rahmen der Online-Beantragung.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine spezielle Versicherung?

Ja. Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Sie erhalten von Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer, die Sie bei der Beantragung angeben. Die eVB-Nummer ist fahrzeugspezifisch und auf den Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens abgestimmt.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle genutzt werden. Jede andere Nutzung ist in diesem Fall nicht zulässig. Geben Sie bei der Beantragung den Grund der Fahrt korrekt an.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen, ohne zur Behörde zu gehen?

Ja. Über unser Portal beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen vollständig online. Die Unterlagen werden digital eingereicht, die Gebühr online bezahlt. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Donnersbergkreis ist für die Online-Beantragung nicht erforderlich.

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Zuständige Zulassungsstelle für Kirchheimbolanden

Kfz-Zulassung Donnersbergkreis

Uhlandstr. 2

67292 Kirchheimbolanden

Tel: 06352-710-230

E-Mail: zulassungsstelle@donnersberg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr