Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Fürth

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Kurzzeitkennzeichen in Fürth

Für ein Kurzzeitkennzeichen in Fürth benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen Fürth bekannt – ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen, das speziell für Überführungsfahrten, Probefahrten und ähnliche Einzelfahrten ausgestellt wird. Es trägt das Kürzel und ist an ein konkretes Fahrzeug gebunden.

Wir stellen das Kurzzeitkennzeichen über unser Online-Portal aus. Die Kfz-Zulassung Fürth ist die zuständige Behörde für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sobald Ihr Antrag vollständig eingereicht und geprüft wurde, erhalten Sie alle notwendigen Dokumente digital. Den Antrag können Sie bequem von zu Hause aus stellen – ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Fürth benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen in Fürth wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung kurzfristig am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten: Sie haben ein Fahrzeug gekauft und müssen es vom Kaufort zu einem Wunschort oder einer Werkstatt überführen.
  • Probefahrten: Private Verkäufer oder Händler ermöglichen Interessenten eine Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug soll zur nächsten Prüfstelle gebracht werden, um die HU nachzuholen oder zu erneuern.
  • Saisonale Inbetriebnahme: Insbesondere bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die nach einer Winterpause wieder in Betrieb genommen werden sollen.
  • Technische Überprüfungen: Fahrten zu Werkstätten oder Prüfinstituten, bei denen das Fahrzeug noch nicht dauerhaft angemeldet ist.

Das Überführungskennzeichen Fürth eignet sich ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen automatisch.

Folgende Einschränkungen gelten zwingend:

  • Fahrzeuggebundenheit: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.
  • Nur innerhalb Deutschlands: Die Nutzung im Ausland ist nicht gestattet. Für grenzüberschreitende Überführungen ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.
  • Kein Dauerbetrieb: Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt keine reguläre Zulassung und darf nicht für den alltäglichen Fahrbetrieb genutzt werden.
  • Versicherungspflicht: Für das Kurzzeitkennzeichen Fürth Versicherung ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Die eVB-Nummer bestätigt den Versicherungsschutz.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen beantragen in Fürth. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen vom Privatverkäufer oder ein importiertes Fahrzeug – sobald ein Pkw ohne gültige Zulassung bewegt werden muss, ist das 5-Tage-Kennzeichen das geeignete Mittel. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW beträgt 179,00 €.

Beim Antrag für einen PKW ist die Fahrzeugklasse M1 anzugeben. Fahrzeuge mit besonderer Ausstattung oder erhöhtem Gesamtgewicht können abweichende Anforderungen mit sich bringen – in solchen Fällen prüfen wir den Antrag individuell.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Fürth weist einige Besonderheiten auf. Motorräder haben ein eigenes Kennzeichenformat, das kleiner als das Standard-Kfz-Kennzeichen ist. Bei der Beantragung muss daher die Kennzeichengröße korrekt angegeben werden, damit das ausgestellte Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden kann.

Besonders häufig wird das Motorrad-Kurzzeitkennzeichen zu Saisonbeginn benötigt, wenn Maschinen nach der Winterpause überführt oder zur Inspektion gebracht werden. Auch für die eVB-Nummer gelten beim Motorrad dieselben Anforderungen wie beim PKW – achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung das Kennzeichen ausdrücklich für ein Motorrad der entsprechenden Hubraumklasse absichert. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Fürth wird separat beantragt und separat ausgestellt.

Eine Vereinfachung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Für diese Fahrzeuge entfällt in bestimmten Konstellationen die Pflicht zur eigenständigen Zulassung, und der Beantragungsprozess ist entsprechend schlanker. Bei schwereren Anhängern gelten die vollen Anforderungen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Fürth ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs eine entscheidende Angabe im Antrag. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt und fallen in die Fahrzeugklasse M1.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen zählen zur Klasse M2 oder M3 und erfordern beim Fahrer einen Führerschein der Klasse C1 oder C. Dies ist kein Bestandteil des Zulassungsverfahrens selbst, aber eine rechtlich relevante Voraussetzung für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens. Bitte geben Sie im Antrag das Gesamtgewicht des Fahrzeugs korrekt an, damit wir die Unterlagen entsprechend ausstellen können. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über einen aktuellen, nicht abgelaufenen HU-Nachweis verfügen.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei Neufahrzeugen ohne Erstzulassung oder importierten Fahrzeugen), kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. In diesem Fall muss der direkte Weg zur Prüfstelle eingehalten werden – Umwege oder sonstige Fahrten sind nicht gestattet.

Die Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht ist eine bundesweit einheitliche Regelung und gilt entsprechend auch in Fürth. Bitte legen Sie beim Antrag den HU-Nachweis oder – bei Fehlen der HU – eine Erklärung zum Fahrtziel vor.


Erforderliche Unterlagen

Für das Kurzzeitkennzeichen Unterlagen Fürth benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse, ggf. zusätzlich Meldebescheinigung)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – je nach Verfügbarkeit
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Plakette oder Prüfbericht)
  • Bei Anhängern: Angabe des zulässigen Gesamtgewichts
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Angabe der Fahrzeugklasse und Gesamtgewicht
  • Bei Vollmacht: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Kopie von dessen Ausweis, wenn die Beantragung durch eine andere Person erfolgt

Alle Unterlagen werden digital im Rahmen des Online-Antrags eingereicht. Bitte stellen Sie sicher, dass Scans oder Fotos der Dokumente gut lesbar sind.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Antrag starten Öffnen Sie das Online-Formular über unsere Webseite. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) und geben Sie die gewünschten Gültigkeitstage an (maximal 5 Tage).

Schritt 2 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), das Kennzeichenkürzel FÜ sowie die technischen Daten des Fahrzeugs ein. Bei Wohnmobilen und Anhängern ist das zulässige Gesamtgewicht anzugeben.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Die eVB-Nummer wird direkt im Formular eingetragen und elektronisch geprüft.

Schritt 4 – Antrag prüfen und absenden Überprüfen Sie alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Schritt 5 – Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Fürth Wir prüfen Ihren Antrag. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen melden wir uns direkt bei Ihnen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Stunden an Werktagen.

Schritt 6 – Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenunterlagen digital zugesandt. Das Kennzeichen selbst können Sie bei einem zugelassenen Schilderpräger anfertigen lassen.

Schritt 7 – Fahrt antreten Bringen Sie das Kennzeichen am Fahrzeug an und treten Sie Ihre Fahrt innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsfrist an.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist das flächenmäßig größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine entsprechend vielfältige Zulassungslandschaft. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat ein eigenes Kennzeichenkürzel – Fürth führt das Kürzel , das benachbarte Nürnberg das Kürzel N, Erlangen das Kürzel ERH. Wer ein Fahrzeug aus einem anderen bayerischen Landkreis überführt, benötigt für die Fahrt nach Fürth entsprechend ein Kurzzeitkennzeichen mit dem FÜ-Kürzel, sofern die Zulassung in Fürth erfolgen soll.

Ein weiterer regionaler Aspekt betrifft Umweltzonen. In Bayern haben mehrere Großstädte Umweltzonen eingerichtet, darunter München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette oder mit unzureichender Schadstoffklasse kann die Einfahrt in diese Zonen eingeschränkt oder verboten sein – auch mit einem gültigen Kurzzeitkennzeichen. Besonders München verfügt über eine verschärfte Umweltzone, in der nur Fahrzeuge ab Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) uneingeschränkt fahren dürfen.

Planen Sie eine Überführungsfahrt durch eine dieser Städte, prüfen Sie vorab, ob Ihr Fahrzeug die jeweiligen Umweltanforderungen erfüllt. Dies gilt insbesondere für ältere Diesel-Fahrzeuge. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von den Einfahrtsbeschränkungen der Umweltzonen.

Für ländliche Regionen in Bayern gilt zudem: Manche Zulassungsbezirke haben abweichende Öffnungszeiten oder bearbeiten Anträge mit anderen Fristen. In Fürth gelten folgende Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Fürth:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da unser Online-Antrag unabhängig von diesen Öffnungszeiten rund um die Uhr verfügbar ist, empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen – idealerweise einen Werktag vor dem geplanten Fahrtantritt.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Fürth

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

Ja. Das Kurzzeitkennzeichen online Fürth zu beantragen ist über unser Portal vollständig möglich. Sie laden alle erforderlichen Unterlagen digital hoch und erhalten die Zulassungsdokumente nach Prüfung elektronisch zurück. Ein persönliches Erscheinen bei der Behörde ist nicht erforderlich.

Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Fürth?

Die Kurzzeitkennzeichen Fürth Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig.

Benötige ich eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Sie benötigen eine eVB-Nummer, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten. Diese wird im Antrag eingetragen und elektronisch verifiziert.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungen – etwa in ein EU-Nachbarland oder die Schweiz – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Was gilt, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Fehlt die gültige Hauptuntersuchung, kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Der Umweg über andere Ziele ist in diesem Fall nicht erlaubt. Bitte geben Sie die Prüfstelle bei der Antragstellung an.

Kann ein Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es gilt nur für das Fahrzeug, das bei der Beantragung angegeben wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig und kann als Urkundenfälschung gewertet werden.


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Zuständige Zulassungsstelle für Fürth

Kfz-Zulassung Fürth

Schwabacher Str. 170

90763 Fürth

Tel: 0911-974-2276

E-Mail: zulassungsbehoerde@fuerth.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr