KFZ-Anmeldung in Fürth
In Bayern wird die Fahrzeuganmeldung über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – für Halter mit Wohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis und der Stadt Fürth erledigen Sie diesen Vorgang vollständig online über unser Portal. Wir bearbeiten Ihren Antrag auf Neuzulassung, Wiederzulassung oder Ummeldung und vergeben das Kennzeichen mit dem Kürzel FÜ, das für Fahrzeuge aus dem Zulassungsbezirk Fürth steht.
Die Kfz-Zulassung Fürth ist die zuständige Stelle für alle Fahrzeugarten – ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil. Alle erforderlichen Schritte, von der Prüfung der Unterlagen bis zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung, werden hier zentral abgewickelt. Halten Sie Ihre Unterlagen bereit und starten Sie direkt.
So funktioniert die KFZ-Anmeldung in Fürth – Ablauf Schritt für Schritt
Der Anmeldeprozess gliedert sich in klar definierte Schritte, die Sie vollständig über dieses Portal durchführen:
- Fahrzeugtyp und Verwendungszweck auswählen – Geben Sie an, ob es sich um einen PKW, ein Motorrad, einen Anhänger oder ein Wohnmobil handelt, und ob Sie ein Neuzulassung, eine Wiederzulassung oder eine Ummeldung beantragen.
- Unterlagen digital einreichen – Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen".
- Kennzeichen wählen – Wählen Sie zwischen einem regulären FÜ-Kennzeichen, einem Wunschkennzeichen, einem Saisonkennzeichen oder einer anderen verfügbaren Kennzeichenart.
- Versicherungsnachweis übermitteln – Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird direkt im Antrag angegeben. Stellen Sie sicher, dass diese für das anzumeldende Fahrzeug ausgestellt wurde.
- Gebühren entrichten – Die anfallenden Gebühren werden im Zuge des Online-Antrags fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
- Zulassungsdokumente erhalten – Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie bei Bedarf Teil II (Fahrzeugbrief) und das Kennzeichen auf dem von Ihnen gewählten Weg.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und lesbar vorliegen, bevor Sie den Antrag absenden. Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (bei Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtwagen) oder Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Datenbestätigung (bei Neuwagen)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird an das Finanzamt weitergeleitet)
- HU-Nachweis (Hauptuntersuchung) – bei Fahrzeugen, bei denen die HU fällig ist
- Bei Wunschkennzeichen: Angabe der gewünschten Zeichenkombination im Antrag
Gewerbetreibende
Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Geschäftsführerbestellung)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen, die betrieblich genutzt werden
- Alle übrigen Unterlagen wie bei Privatpersonen
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung nicht durch den künftigen Halter selbst durchgeführt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vollmachtgebers (künftiger Halter)
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
- Fahrzeugbeschreibung (Marke, Modell, FIN)
- Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers
Die bevollmächtigte Person legt zusätzlich ihren eigenen Personalausweis vor.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Fürth. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen aus dem Inland oder ein importiertes Fahrzeug – der Ablauf folgt einem einheitlichen Schema. Bei importierten Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten ist zusätzlich die Einzelgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung vorzulegen. Bei Drittlandimporten kann ein Einzelabnahmegutachten nach §21 StVZO erforderlich sein.
Für PKW im Zulassungsbezirk Fürth ist das Wunschkennzeichen FÜ möglich – Sie können aus dem verfügbaren Zeichenpool eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination wählen, sofern diese noch nicht vergeben ist. Die Gebühr für die PKW-Anmeldung beträgt 229,00 €.
Motorrad
Bei der Anmeldung eines Motorrads in Fürth ist neben den Standardunterlagen die Hubraumangabe und die Leistung in kW relevant, da diese Daten direkt für die Einstufung durch die Kfz-Versicherung verwendet werden. Die eVB-Nummer muss daher auf das konkrete Fahrzeug mit den korrekten technischen Daten ausgestellt sein.
Besonders beliebt im Zulassungsbezirk Fürth ist das Saisonkennzeichen für Motorräder – es erlaubt den legalen Betrieb des Fahrzeugs nur in einem festgelegten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) und reduziert Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Saison. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel FÜ. Die Anmeldegebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – in der Regel ein Wechselkennzeichen oder ein eigenständiges FÜ-Kennzeichen. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden zwischen:
- Gebremsten Anhängern: Zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg, eigene Bremsanlage erforderlich, Eintrag in die Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs nicht ausreichend
- Ungebremsten Anhängern: Bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, vereinfachte Anforderungen
Für das Ziehen von Anhängern gelten je nach Gesamtgewicht unterschiedliche Führerscheinklassen (B, BE, C1E). Diese Angaben sind beim Versicherungsabschluss und bei der Zulassung anzugeben. Die Anmeldegebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich behandelt: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen folgen weitgehend dem PKW-Verfahren, während Wohnmobile über 3,5 Tonnen zusätzliche Nachweise erfordern, darunter einen gültigen Führerschein der Klasse C1 oder C.
Seit Juni 2025 ist bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage der Nachweis einer bestandenen Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Diese Prüfung muss von einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwölf Monate sein.
Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen FÜ beantragbar, was bei saisonal genutzten Fahrzeugen steuerliche Vorteile bietet. Die Anmeldegebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.
Besonderheiten in Bayern
Bayern verfügt über eine ausgeprägte Struktur eigenständiger Zulassungsbezirke. Anders als in einigen anderen Bundesländern, in denen Zulassungsaufgaben stärker zentralisiert wurden, besteht in Bayern eine flächendeckende Dezentralisierung: Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt eine eigene Zulassungsstelle mit eigenem Kennzeichenkürzel. So steht FÜ eindeutig für den Zulassungsbezirk Fürth, während benachbarte Bezirke wie Nürnberg (N), Erlangen (ERH) oder Ansbach (AN) eigene Kürzel verwenden.
Ein weiterer bayerischer Aspekt betrifft Umweltzonen: In Bayern haben die Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffklassen (mindestens Euro 4 für Benziner, Euro 6 für Diesel in der verschärften Münchner Zone) ohne Einschränkungen fahren dürfen. Wer sein Fahrzeug in Fürth zulässt und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Feinstaubplakette und die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen. Die Plakettenpflicht gilt unabhängig vom Zulassungsort.
Die Kraftfahrzeugsteuer in Bayern wird wie bundesweit üblich durch das zuständige Finanzamt erhoben und beim Zulassungsvorgang automatisch per SEPA-Mandat eingerichtet. In Bayern gibt es keine landeseigenen Zusatzabgaben auf Fahrzeuge.
Für Fahrzeuge mit Historikenkennzeichen (H-Kennzeichen) gilt in Bayern, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand befinden muss. Die Begutachtung erfolgt durch einen anerkannten Sachverständigen. Der Aufpreis für das H-Kennzeichen beträgt 29,00 € gegenüber der regulären Anmeldegebühr.
Bayerische Zulassungsstellen sind zudem bekannt für eine vergleichsweise hohe Eigenständigkeit bei der Auslegung einzelner Vorschriften – wer ein Fahrzeug mit Sondergenehmigung oder Einzelabnahme anmeldet, sollte die Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, da Rückfragen den Prozess verlängern können.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Fürth
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Fürth?
Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Antrags und der Auslastung ab. Unvollständige Dokumente verlängern die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen.
Was brauche ich, um ein Auto in Fürth anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bei Gebrauchtwagen) oder Fahrzeugpapiere des Herstellers (bei Neuwagen), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Bei Wunschkennzeichen geben Sie die gewünschte Kombination im Antragsformular an.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Fürth?
Fahrzeuge, die im Zulassungsbezirk Fürth angemeldet werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel FÜ. Dieses Kürzel steht eindeutig für den Zulassungsbezirk Fürth und wird auf dem vorderen und hinteren Kennzeichen geführt. Auf Wunsch kann eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination als Wunschkennzeichen FÜ gewählt werden, sofern diese verfügbar ist.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Fürth?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichenkombinationen eine selbst gewählte Folge aus Buchstaben und Ziffern zu führen – stets mit dem Pflichtbestandteil FÜ als Ortskennung. Die Kombination darf nicht bereits vergeben sein und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (maximal acht Zeichen gesamt, ohne Umlaute außer bei H-Kennzeichen-Sonderregeln). Den Wunsch geben Sie direkt im Antragsformular an.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Fürth online an?
Die vollständige Fahrzeuganmeldung erfolgt hier über unser Portal. Sie wählen den Fahrzeugtyp, laden die erforderlichen Unterlagen hoch, geben Ihre eVB-Nummer an, wählen das gewünschte Kennzeichen und schließen den Antrag mit der Gebührenzahlung ab. Wir bearbeiten den Antrag und stellen die Zulassungsdokumente aus.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Fürth?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW: 229,00 €
- Motorrad: 219,00 €
- Anhänger: 209,00 €
- Wohnmobil: 259,00 €
- Aufpreis H-Kennzeichen: 29,00 €
Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Hinzu kommen die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer, die separat anfallen.
Wann hat die Zulassungsstelle in Fürth geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Fürth ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass an Feiertagen abweichende Zeiten gelten können. Die Online-Antragstellung über unser Portal ist unabhängig von diesen Zeiten jederzeit möglich.
Kann ich ein Fahrzeug anmelden, wenn ich nicht persönlich erscheinen kann?
Ja. Wenn Sie die Anmeldung nicht selbst vornehmen, können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen. Diese benötigt eine schriftliche Vollmacht, Ihren Personalausweis (Kopie) sowie ihre eigenen Ausweisdokumente. Die Vollmacht muss das Fahrzeug eindeutig bezeichnen und von Ihnen unterschrieben sein. Alle Unterlagen werden im Zuge des Online-Antrags digital eingereicht.