KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Fürth

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Fürth

Ob PKW, Motorrad oder Wohnmobil – die KFZ-Ummeldung in Fürth wird für alle Fahrzeugtypen hier bei uns online abgewickelt. Wer sein Fahrzeug nach einem Umzug, einem Halterwechsel oder einer Namensänderung neu anmelden muss, kann den gesamten Vorgang direkt über unser Portal einleiten – ohne Wartezeiten und ohne persönliches Erscheinen in der Behörde. Die zuständige Stelle für das Kennzeichenkürzel FÜ ist die Kfz-Zulassung Fürth. Wir bearbeiten Ihre Ummeldung vollständig und rechtssicher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Die KFZ-Ummeldung Fürth betrifft Fahrzeughalter in der gesamten Region – vom privaten PKW-Besitzer bis zum gewerblichen Betreiber eines Anhängers oder Wohnmobils. Alle Vorgänge, die eine Änderung im Fahrzeugregister erfordern, lassen sich hier strukturiert und zügig abschließen. Im Folgenden erläutern wir, wann eine Ummeldung notwendig ist, welche Unterlagen Sie benötigen, was die Ummeldung kostet und welche Besonderheiten für Bayern gelten.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Fürth erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Daten ändern. Das betrifft vier wesentliche Fallkonstellationen.

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der eingetragene Halter. Dieser Halterwechsel in Fürth muss zwingend bei der Kfz-Zulassung Fürth gemeldet werden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer tragen eine Mitverantwortung dafür, dass das Fahrzeug korrekt umgeschrieben wird. Solange das Fahrzeug noch auf den alten Halter zugelassen ist, haftet dieser unter Umständen für Schäden und Verstöße, die mit dem Fahrzeug begangen werden. Ein Auto umschreiben in Fürth ist daher keine reine Formalität, sondern ein rechtlich relevanter Vorgang.

Umzug nach Fürth

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Fürth verlegt und ein Fahrzeug besitzt, das auf einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist, muss dieses Auto ummelden nach Umzug nach Fürth. Das Fahrzeug erhält dabei – sofern kein Kennzeichen aus einem anderen Bezirk mitgenommen wird – ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel FÜ. Die Ummeldung ist hier der erste Schritt, um das Fahrzeug korrekt dem neuen Wohnort zuzuordnen.

Umzug innerhalb von Fürth

Auch ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets kann eine Ummeldepflicht auslösen, wenn sich dadurch die im Fahrzeugregister eingetragene Adresse ändert. In diesem Fall bleibt das FÜ-Kennzeichen erhalten, aber die Halterdaten müssen aktualisiert werden. Wir bearbeiten auch diese einfacheren Adressänderungen vollständig über unser Portal.

Namens- oder Adressänderung

Eine Namensänderung – etwa durch Heirat oder eine gerichtliche Namensänderung – sowie eine reine Adressänderung ohne Umzug in einen anderen Bezirk machen ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugdaten erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) muss in diesen Fällen berichtigt werden.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die KFZ-Ummeldung Frist ist gesetzlich klar geregelt: Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Das gilt für den Halterwechsel ebenso wie für den Umzug oder die Namensänderung.

Wer diese Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, das je nach Sachverhalt und Dauer der Versäumnis mehrere Dutzend Euro betragen kann. In Einzelfällen – etwa wenn das Fahrzeug trotz fehlendem Versicherungsschutz weiter genutzt wird – können die Konsequenzen erheblich schwerwiegender sein.

Wir empfehlen ausdrücklich, die Ummeldung nicht aufzuschieben. Über unser Portal lässt sich der Vorgang unkompliziert und fristgerecht einleiten – auch dann, wenn nicht alle Unterlagen sofort vorliegen, können Sie den Antrag vorbereiten und gezielt ergänzen.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Fürth

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, ein bestehendes Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Wer also bisher ein FÜ-Kennzeichen geführt hat und nach München oder Augsburg zieht, kann sein bisheriges Kennzeichen behalten – vorausgesetzt, das Kennzeichen ist noch gültig zugeteilt und nicht abgelaufen.

Umgekehrt gilt: Wer nach Fürth zuzieht und sein bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Bezirk behalten möchte, kann dies ebenfalls tun. Das Fahrzeug wird dann auf den neuen Halter oder die neue Adresse in Fürth umgeschrieben, behält aber das alte Kennzeichen. Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit kein Problem – wir vermerken dies entsprechend im Zulassungsvorgang.

Beim Halterwechsel Fürth ist es zudem möglich, ein Wunschkennzeichen FÜ zu beantragen. Dabei können Buchstaben- und Zahlenkombinationen innerhalb der verfügbaren Kontingente frei gewählt werden – sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist. Ein Wunschkennzeichen kann direkt im Rahmen der Ummeldung beantragt werden.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Fürth ist der häufigste Anwendungsfall. Bei einem PKW gelten die Standardanforderungen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis oder Reisepass, Hauptuntersuchungsnachweis sowie die SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Fürth Kosten beim PKW beträgt 179,00 €. Wir bearbeiten PKW-Ummeldungen vollständig über unser Portal und stellen alle notwendigen Dokumente digital zur Verfügung.

Motorrad

Das Motorrad ummelden in Fürth folgt grundsätzlich denselben Regeln wie beim PKW. Besonderheit: Wer ein Saisonkennzeichen nutzt, muss beim Ummelden prüfen, ob der zugelassene Betriebszeitraum beibehalten oder angepasst werden soll. Ein Saisonkennzeichen, das bisher von April bis Oktober galt, kann im Zuge der Ummeldung auf einen anderen Zeitraum geändert werden. Die Gebühr für die Motorrad-Ummeldung beträgt 169,00 €.

Anhänger

Beim Anhänger ummelden in Fürth ist zu beachten, dass der Anhänger eine eigene Zulassungsbescheinigung besitzt und vollständig unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen ist. Die Ummeldung des Zugfahrzeugs zieht also nicht automatisch die Ummeldung des Anhängers nach sich – beide Vorgänge müssen separat beantragt werden. Die Gebühr für den Anhänger beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Fürth sind zwei zusätzliche Aspekte relevant: Erstens sollte die Gewichtsklasse des Fahrzeugs geprüft werden, da diese Einfluss auf die Zulassungsanforderungen und die Kfz-Steuerberechnung hat. Zweitens ist die Gasprüfung nach G 607 zu beachten: Wohnmobile mit Gasanlage müssen regelmäßig geprüft werden. Liegt kein aktuelles Prüfprotokoll vor, kann dies den Zulassungsvorgang verzögern. Wir empfehlen, vor der Ummeldung den Gültigkeitsstatus der Gasprüfung zu kontrollieren. Die Gebühr für das Wohnmobil beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach einem Umzug nach oder innerhalb von Fürth benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU-Plakette bzw. Prüfbericht)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Wohnmobilen: aktuelles Gasprüfprotokoll (G 607)

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Fürth sind zusätzliche Dokumente erforderlich, da das Fahrzeug auf eine neue Person übertragen wird:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II – beide Teile müssen vollständig vorliegen
  • Ausgefüllte Veräußerungsanzeige bzw. Kaufvertrag als Nachweis des Eigentümerwechsels
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des neuen Halters – ohne gültigen Versicherungsnachweis kann keine Zulassung erfolgen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer des neuen Halters
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Bei Wunschkennzeichen: Angabe der gewünschten Kennzeichenkombination

Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Allein im Großraum Nürnberg/Fürth existieren mehrere Bezirke: Nürnberg (N), Fürth (FÜ), Erlangen (ERH), Schwabach (SC) und weitere. Wer innerhalb dieser Region umzieht, muss je nach Bezirkswechsel eine Ummeldung vornehmen – auch wenn die tatsächliche Entfernung gering ist.

Für Fahrzeughalter, die aus Regionen mit Umweltzonen zuziehen oder dorthin pendeln, sind zusätzliche Aspekte relevant. In Bayern bestehen Umweltzonen in München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Fahrzeuge, die diese Zonen befahren, müssen die entsprechenden Emissionsanforderungen erfüllen. Die Feinstaubplakette ist dabei Pflicht. Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs, das regelmäßig in diesen Städten bewegt wird, empfehlen wir, den Schadstoffschlüssel des Fahrzeugs vorab zu prüfen. Insbesondere die Umweltzone München gilt als besonders streng und lässt nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zu.

In ländlichen Teilen Bayerns – etwa im Landkreis Ansbach oder Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim – sind eigene Zulassungsstellen zuständig. Wer aus diesen Bezirken nach Fürth zuzieht, muss sein Fahrzeug entsprechend bei der Kfz-Zulassung Fürth ummelden. Das bisherige Kennzeichen kann dabei – sofern gewünscht – beibehalten werden.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Fürth sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten vorbereiten und einreichen.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Fürth

Wie lange dauert die KFZ-Ummeldung in Fürth?

Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Bei vollständiger Einreichung über unser Portal bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sie erhalten eine Bestätigung, sobald die Ummeldung abgeschlossen ist.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Fürth?

Die Auto ummelden Fürth Kosten betragen für einen PKW 179,00 €. Für ein Motorrad werden 169,00 € fällig, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren gelten für die Ummeldung über unser Portal und umfassen die Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Fürth.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Fürth umziehe?

Ja. Seit 2015 ist das Mitnehmen eines Kennzeichens bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk bundesweit möglich. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen also auch dann behalten, wenn Sie nach Fürth ziehen und das Kürzel nicht FÜ lautet. Teilen Sie uns dies einfach im Rahmen Ihres Antrags mit.

Muss ich persönlich bei der Kfz-Zulassung Fürth erscheinen?

Nein. Über unser Portal können Sie die KFZ-Ummeldung Fürth online vollständig einleiten und abschließen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich, sofern alle Unterlagen digital eingereicht werden.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nach dem Halterwechsel versäume?

Wird die gesetzliche Frist von einer Woche gemäß § 27 FZV nicht eingehalten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld. Darüber hinaus bleibt der bisherige Halter bis zur tatsächlichen Ummeldung im Fahrzeugregister eingetragen, was haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Kann ich beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen FÜ beantragen?

Ja. Im Rahmen des Halterwechsels in Fürth können Sie ein Wunschkennzeichen FÜ beantragen. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination muss noch verfügbar sein. Sie können die Anfrage direkt im Ummeldungsantrag über unser Portal stellen.

Was muss ich beim Motorrad ummelden in Fürth bezüglich des Saisonkennzeichens beachten?

Wenn Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist, prüfen wir im Zuge der Ummeldung den eingetragenen Betriebszeitraum. Möchten Sie diesen anpassen – etwa weil Sie das Motorrad früher oder länger im Jahr nutzen möchten – teilen Sie uns den gewünschten Zeitraum mit. Eine Anpassung ist im Rahmen der Ummeldung möglich.

Brauche ich für die Ummeldung eines Anhängers separate Unterlagen?

Ja. Der Anhänger ummelden in Fürth ist ein eigenständiger Vorgang. Der Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und ist unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Anhängers sowie die übrigen Standardunterlagen. Die Ummeldung des Zugfahrzeugs erfasst den Anhänger nicht automatisch.

KFZ-Ummeldung in Fürth – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Fürth

Kfz-Zulassung Fürth

Schwabacher Str. 170

90763 Fürth

Tel: 0911-974-2276

E-Mail: zulassungsbehoerde@fuerth.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr