KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Nürnberg

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Nürnberg

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Ummeldung in Nürnberg wird für alle Fahrzeugtypen hier bei uns online abgewickelt. Als zuständige Stelle für den Zulassungsbezirk Nürnberg bearbeiten wir Ihren Vorgang vollständig digital: vom Halterwechsel über den Umzug bis zur Namensänderung. Das Kennzeichen-Kürzel N steht für Nürnberg – und genau hier sind Sie richtig, wenn Ihr Fahrzeug auf dieses Kürzel zugelassen werden soll oder bereits zugelassen ist.

Die Kfz-Zulassung Nürnberg ist für alle Halter zuständig, die ihren Wohnsitz oder Firmensitz im Stadtgebiet haben. Wer sein Auto ummelden möchte – sei es nach einem Kauf, einem Umzug oder einer Adressänderung – erledigt das hier schnell und rechtssicher. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland in Deutschland und verfügt über eine besonders kleinteilige Zulassungsstruktur. Zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte führen eigene Zulassungsbezirke mit eigenem Kennzeichenkürzel. Nürnberg trägt das Kürzel N und ist als kreisfreie Stadt eine eigenständige Zulassungsbehörde – unabhängig vom benachbarten Landkreis Nürnberger Land, der das Kürzel LAU verwendet. Wer also innerhalb der Metropolregion umzieht, muss je nach Zielort prüfen, ob ein Wechsel des Zulassungsbezirks erforderlich ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Nürnberg verfügt über eine Umweltzone, die das gesamte innerstädtische Gebiet umfasst. Fahrzeuge, die dort bewegt werden, benötigen mindestens die grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4). Bei einer Ummeldung prüfen wir automatisch, ob das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Nutzung in der Umweltzone erfüllt. Wer aus einer anderen Stadt zuzieht – etwa aus München, wo besonders strenge Umweltzonenregeln gelten – sollte vorab sicherstellen, dass das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Auch in Augsburg und Regensburg bestehen vergleichbare Umweltzonen; Bayern hat damit eine der höchsten Dichten an Umweltzonen bundesweit.

Darüber hinaus gilt in Bayern das Gebot der vollständigen Fahrzeugidentifikation bei jeder Ummeldung: Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) wird bei uns mit den Fahrzeugpapieren abgeglichen. Unstimmigkeiten zwischen Fahrzeugschein und tatsächlichem Fahrzeug führen zu einer Unterbrechung des Vorgangs. Halten Sie daher alle Dokumente vollständig und aktuell bereit, bevor Sie die Ummeldung einreichen.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Nachfolgend finden Sie eine vollständige Übersicht.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Nürnberg verlegt haben oder innerhalb des Stadtgebiets umgezogen sind, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Aktuelle Meldebestätigung, sofern der Ausweis noch die alte Adresse zeigt
  • SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Haftpflichtversicherung oder elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bisherige Kennzeichen, falls ein neues Kennzeichen beantragt wird

Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten und es bereits auf das Kürzel N lautet, entfällt der Tausch der Schilder in der Regel. Wir vermerken die neue Adresse in den Fahrzeugpapieren.

Bei Halterwechsel

Beim Kauf oder Erwerb eines Fahrzeugs – also beim klassischen Halterwechsel – sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original, ausgefüllt und vom Vorhalter unterschrieben
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original, mit Eintrag des neuen Halters
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Aktuelle Hauptuntersuchung (HU) – der Nachweis muss gültig sein
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Bisherige Kennzeichen, sofern neue Schilder benötigt werden
  • Vollmacht bei Beauftragung einer dritten Person, inklusive Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers

Beim Halterwechsel in Nürnberg besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen N zu beantragen. Dieses können Sie vorab bei uns reservieren und direkt mit der Ummeldung verbinden.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung. Ob Umzug oder Halterwechsel – wir bearbeiten Ihren Antrag nach denselben Grundregeln. Beim Auto ummelden in Nürnberg fallen Gebühren in Höhe von 179,00 € an. Dieser Betrag umfasst die Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Nürnberg sowie die Ausstellung der neuen oder aktualisierten Zulassungsbescheinigung. Kennzeichenschilder sind in dieser Gebühr nicht enthalten und werden separat beim Schilderhersteller bezogen.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Nürnberg gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie beim PKW. Zusätzlich sollten Halter prüfen, ob ein Saisonkennzeichen besteht und ob dieses angepasst werden muss. Ein Saisonkennzeichen schränkt die Zulassung auf bestimmte Monate im Jahr ein. Wer nach einem Umzug die Saison ändern oder auf ein ganzjähriges Kennzeichen wechseln möchte, gibt das direkt bei der Ummeldung an. Die Gebühr für das Motorrad ummelden beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und werden unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet. Das bedeutet: Auch wenn PKW und Anhänger denselben Halter haben, sind zwei separate Vorgänge erforderlich. Beim Anhänger ummelden in Nürnberg prüfen wir die Zulassungsbescheinigung des Anhängers sowie dessen technische Daten. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Das Wohnmobil nimmt bei der Ummeldung eine besondere Stellung ein. Aufgrund der häufig höheren zulässigen Gesamtmasse ist zunächst die Gewichtsklasse zu prüfen – diese beeinflusst unter anderem die Kfz-Steuer und die zulässigen Routen. Darüber hinaus sollten Halter vor der Ummeldung prüfen, ob die Gasprüfung nach G 607 noch aktuell ist. Diese Prüfung ist für Fahrzeuge mit eingebauter Gasanlage vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Ein abgelaufenes Prüfprotokoll kann den Zulassungsvorgang verzögern. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden in Nürnberg beträgt 209,00 €.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Nürnberg erforderlich?

Halterwechsel

Wer ein Fahrzeug kauft oder auf anderem Wege erwirbt, muss es auf den eigenen Namen umschreiben lassen. Der Halterwechsel in Nürnberg ist meldepflichtig – unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits das Kennzeichen N trägt oder von einem anderen Zulassungsbezirk übernommen wird. Solange das Fahrzeug nicht auf den neuen Halter umgeschrieben ist, bleibt der bisherige Halter in der Halterhaftung.

Umzug nach Nürnberg

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Nürnberg verlegt, muss sein Fahrzeug auf die neue Adresse ummelden. Das gilt auch dann, wenn das bisherige Kennzeichen aus einem anderen bayerischen Zulassungsbezirk stammt. Seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 darf das alte Kennzeichen behalten werden – ein Wechsel auf das Kürzel N ist also nicht zwingend erforderlich. Wer dennoch ein neues Kennzeichen möchte, kann das direkt im Rahmen der Ummeldung beantragen.

Umzug innerhalb von Nürnberg

Auch wer innerhalb des Stadtgebiets umzieht, ist zur Ummeldung verpflichtet, sobald sich die Adresse in den Fahrzeugpapieren ändert. Da Nürnberg ein einheitlicher Zulassungsbezirk ist, bleibt das Kennzeichen in diesem Fall unverändert. Wir aktualisieren lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Namens- oder Adressänderung

Heirat, Scheidung oder eine behördliche Adresskorrektur können ebenfalls eine Ummeldung erforderlich machen. In diesen Fällen wird die Zulassungsbescheinigung Teil I entsprechend angepasst. Der Fahrzeugbrief (Teil II) bleibt in der Regel unverändert.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine gesetzliche Frist von einer Woche, innerhalb derer eine Ummeldung nach Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel durchgeführt werden muss. Diese Frist gilt bundesweit – also auch bei der KFZ-Ummeldung in Nürnberg.

Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß und kann je nach Einzelfall variieren. Hinzu kommt, dass bei einem nicht gemeldeten Halterwechsel der bisherige Halter weiterhin in der Verantwortung steht – etwa bei Halterauskunftsanfragen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen oder Unfällen. Es liegt also im Interesse beider Parteien, die Ummeldung fristgerecht durchzuführen.

Wir empfehlen, den Vorgang unmittelbar nach dem Kauf oder dem Einzug anzustoßen. Hier können Sie das direkt erledigen – ohne Wartezeit und ohne Behördengang.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Nürnberg

Seit der Reform im Jahr 2015 gilt in Deutschland die sogenannte Kennzeichenmitnahme: Wer umzieht, darf sein bisheriges Kennzeichen behalten – auch wenn es aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt. Wer also beispielsweise mit einem Kennzeichen aus Erlangen (ER) oder Fürth (FÜ) nach Nürnberg zieht, kann dieses Kennzeichen auf Wunsch weiter verwenden. Ein Wechsel auf das Kürzel N ist nicht vorgeschrieben.

Beim Halterwechsel hingegen erlischt in der Regel die bisherige Zulassung des Vorhalters. Der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen – auf Wunsch ein Wunschkennzeichen N. Wunschkennzeichen können bei uns vorab reserviert werden. Dabei gelten die üblichen Vorgaben: maximal acht Zeichen, keine anstößigen oder verfassungswidrigen Kombinationen.

Wer ein Kennzeichen behalten möchte, das auf den Vorhalter zugelassen war, benötigt eine ausdrückliche Übertragung – dies ist in bestimmten Konstellationen möglich und wird bei uns geprüft.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Nürnberg

Wie lange dauert die Bearbeitung der KFZ-Ummeldung bei Ihnen?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sobald alle Unterlagen vorliegen und die Zahlung eingegangen ist, erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitung verzögern.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Nürnberg?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 €, Wohnmobil 209,00 €. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder neue Kennzeichenschilder entstehen.

Kann ich mein Kennzeichen beim Umzug nach Nürnberg behalten?

Ja. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Sie müssen Ihr bisheriges Kennzeichen nicht abgeben und kein neues N-Kennzeichen beantragen. Die Adresse in den Fahrzeugpapieren wird bei uns aktualisiert.

Muss ich bei einem Umzug innerhalb von Nürnberg ebenfalls ummelden?

Ja. Auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets ist eine Ummeldung erforderlich, sobald sich Ihre Meldeadresse ändert. Das Kennzeichen bleibt unverändert, die Zulassungsbescheinigung Teil I wird aktualisiert.

Was passiert, wenn ich die Wochenfrist versäume?

Ein Verstoß gegen die Meldefrist nach § 27 FZV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis – Kauf oder Umzug – einzureichen.

Gilt die Umweltzone in Nürnberg auch für umgemeldete Fahrzeuge?

Ja. Die Umweltzone in Nürnberg gilt für alle Fahrzeuge, die das entsprechende Gebiet befahren – unabhängig davon, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Für die Fahrt in der Umweltzone ist mindestens die grüne Feinstaubplakette erforderlich. Bei der Ummeldung wird die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs erfasst.

Kann ich bei einem Halterwechsel ein Wunschkennzeichen N beantragen?

Ja. Beim Halterwechsel können Sie direkt ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel N reservieren und im Rahmen der Ummeldung beantragen. Das Wunschkennzeichen muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und wird von uns auf Verfügbarkeit geprüft.

Was muss ich beim Wohnmobil zusätzlich beachten?

Beim Wohnmobil ummelden in Nürnberg sollten Sie vorab prüfen, ob die Gasprüfung nach G 607 noch gültig ist und ob die eingetragene Gewichtsklasse korrekt ist. Beides kann Einfluss auf die Zulassung und die Kfz-Steuer haben. Halten Sie das Prüfprotokoll bei der Einreichung bereit.


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Zuständige Zulassungsstelle für Nürnberg

Kfz-Zulassung Nürnberg

Rathenauplatz 18

90489 Nürnberg

Tel: 0911-231-4008

E-Mail: oa1@stadt.nuernberg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr