Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Kassel

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Kassel

Kassel vergibt das Kennzeichenkürzel KS – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird über unser Portal vollständig online erledigt, ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Kassel Stadt. Ob Sie ein Fahrzeug nach dem Kauf überführen, eine Probefahrt über längere Strecken durchführen oder ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen müssen: Das Kurzzeitkennzeichen Kassel ist das geeignete Instrument für zeitlich begrenzte Fahrten mit nicht dauerhaft zugelassenen Fahrzeugen.

Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch als 5-Tage-Kennzeichen Kassel bezeichnet – ist ein amtliches Kennzeichen mit festgelegtem Ablaufdatum. Es berechtigt zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr innerhalb Deutschlands für maximal fünf Kalendertage. Die Ausgabe erfolgt durch die zuständige Zulassungsbehörde, in diesem Fall die Kfz-Zulassung Kassel Stadt, und ist an eine gültige Kraftfahrzeugversicherung gebunden.

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite alle relevanten Informationen bereit: Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten, Fahrzeugtypen und den genauen Ablauf der Beantragung.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Kassel benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Kassel ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Die häufigsten Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten nach dem Fahrzeugkauf, wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist oder die bisherige Zulassung bereits abgelaufen ist
  • Probefahrten bei Privatverkäufen oder Händlern über einen längeren Zeitraum oder auf öffentlichen Straßen
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug keine gültige Prüfplakette besitzt
  • Technische Überprüfungen in Werkstätten, die eine Testfahrt auf öffentlichen Straßen erfordern
  • Überführung von Fahrzeugen aus dem Bestand von Händlern oder Privatpersonen an einen neuen Standort

Das Überführungskennzeichen Kassel – ein häufig verwendeter Begriff für dasselbe Dokument – ist dabei fahrzeuggebunden und personengebunden zugleich: Es gilt ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug und nur für die eingetragene Person.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist in seiner Gültigkeit klar begrenzt und unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Maximale Gültigkeitsdauer: 5 Kalendertage ab dem eingetragenen Startdatum
  • Räumliche Gültigkeit: Ausschließlich innerhalb Deutschlands
  • Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist fest an das bei der Beantragung genannte Fahrzeug gebunden und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden
  • Keine Verlängerung: Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich; es muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden
  • Keine Wiederverwendung: Das Kennzeichen erlischt automatisch mit dem eingetragenen Ablaufdatum

Fahrten ins Ausland: Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses ist speziell für grenzüberschreitende Überführungsfahrten konzipiert und hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr. Bitte beachten Sie, dass das Kurzzeitkennzeichen für Auslandsfahrten ausdrücklich nicht geeignet ist.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

Die Anforderungen und Gebühren unterscheiden sich je nach Art des Fahrzeugs. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen gegliedert nach Fahrzeugtyp.

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen Kassel. Ob Neuwagenkauf, Gebrauchtwagen vom Händler oder Privatverkauf – sobald das Fahrzeug nicht dauerhaft zugelassen ist und auf öffentlichen Straßen bewegt werden muss, ist das Kurzzeitkennzeichen das richtige Instrument.

Für PKW gilt das Standardverfahren: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II, gültige eVB-Nummer der Kfz-Versicherung sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei vorhandener HU-Plakette entfällt die Einschränkung auf die nächste Prüfstelle.

Gebühr PKW/Auto: 179,00 €

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Kassel weist einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein speziell dimensioniertes Kennzeichen, das der Zulassungsstelle entsprechend angegeben werden muss. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Kraftrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar.

Besonders relevant ist das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder zu Saisonbeginn: Wer ein Motorrad kauft, das für die laufende Saison noch nicht zugelassen ist, und es zunächst zu einer Werkstatt oder Prüfstelle überführen möchte, benötigt ein Kurzzeitkennzeichen. Gleiches gilt für Überführungsfahrten nach dem Winterlager, wenn die Zulassung bereits abgelaufen ist.

Gebühr Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kurzzeitkennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden. Dies gilt für Pkw-Anhänger, Bootstrailer, Pferdeanhänger und alle weiteren Anhängertypen.

Eine Vereinfachung gilt für Anhänger unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse: Hier sind die Anforderungen an die technischen Unterlagen reduziert. Dennoch ist auch für leichte Anhänger eine eigenständige eVB-Nummer erforderlich, da die Versicherungspflicht unabhängig vom Zugfahrzeug besteht.

Für schwerere Anhänger über 750 kg gelten die vollständigen Anforderungen inklusive gültiger HU, sofern diese vorgeschrieben ist.

Gebühr Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Kassel erfordert besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Gewichtsklasse. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fallen in die Klasse M1 und können mit einem Standard-Kurzzeitkennzeichen überführt werden.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklassen C1 oder C. Der Fahrzeugführer muss im Besitz des entsprechenden Führerscheins sein. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse korrekt anzugeben, da dies Auswirkungen auf die Versicherungseinstufung und die eVB-Nummer hat. Eine falsche Angabe kann zur Ungültigkeit des Kennzeichens führen.

Gebühr Wohnmobil: 199,00 €


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Die HU-Plakette muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht abgelaufen sein.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder wurde noch keine HU durchgeführt (z. B. bei Neufahrzeugen, die noch keine Erstzulassung hatten, oder bei Fahrzeugen ohne aktuelle Prüfung), kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. In diesem Fall wird im Antrag der Zweck entsprechend vermerkt, und die Route sollte möglichst direkt gewählt werden.

Eine Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht besteht also in dem Sinne, dass ohne gültige HU keine uneingeschränkte Nutzung möglich ist. Wer mit einem Fahrzeug ohne gültige HU andere Fahrten als die zur Prüfstelle unternimmt, handelt ordnungswidrig und riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Kassel sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, des Antragstellers)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – sofern vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern vorhanden
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – muss speziell für das Kurzzeitkennzeichen und den entsprechenden Fahrzeugtyp ausgestellt sein; das Kurzzeitkennzeichen Kassel Versicherung muss vor der Beantragung abgeschlossen sein
  • Nachweis über gültige HU (Hauptuntersuchungsbericht oder Eintrag in den Fahrzeugpapieren) – bei abgelaufener HU: Angabe des Zwecks (Fahrt zur Prüfstelle)
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren

Bei Fahrzeugen, die auf eine andere Person zugelassen werden sollen oder bei denen der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist, ist zusätzlich eine Vollmacht des Fahrzeughalters erforderlich.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Der Ablauf der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens online in Kassel gestaltet sich wie folgt:

Schritt 1: eVB-Nummer beschaffen Wenden Sie sich an Ihren Kfz-Versicherer und beantragen Sie eine eVB-Nummer speziell für ein Kurzzeitkennzeichen. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrzeugklasse und bei Wohnmobilen die Gewichtsklasse korrekt an. Die eVB-Nummer wird Ihnen in der Regel innerhalb weniger Minuten elektronisch übermittelt.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen Halten Sie Personalausweis, Fahrzeugpapiere und die eVB-Nummer bereit. Prüfen Sie, ob eine gültige HU vorliegt, und bereiten Sie ggf. den Nachweis vor.

Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie das gewünschte Startdatum, den Fahrzeugtyp, die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und alle weiteren abgefragten Daten korrekt ein.

Schritt 4: Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto in lesbarer Qualität hoch. Achten Sie darauf, dass alle Seiten vollständig und gut lesbar sind.

Schritt 5: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig. Die Zahlung erfolgt sicher über die im Portal angebotenen Zahlungsverfahren.

Schritt 6: Kennzeichenschilder erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsdokumente und die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen trägt das Kürzel KS sowie das eingestanzte Ablaufdatum.

Schritt 7: Kennzeichen anbringen und losfahren Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an. Ab dem eingetragenen Startdatum sind Sie berechtigt, das Fahrzeug im Rahmen der genehmigten Nutzung auf öffentlichen Straßen in Deutschland zu bewegen.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Kassel Stadt (für persönliche Vorsprachen):

  • Montag: 07:30–15:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30–15:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30–12:00 Uhr

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Besonderheiten in Hessen

Hessen ist ein Flächenland mit einer hohen Dichte an Zulassungsbezirken und einer heterogenen Fahrzeuginfrastruktur – vom dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet bis hin zu ländlichen Regionen wie dem Kasseler Raum. Diese Struktur hat praktische Auswirkungen auf die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen.

Umweltzonen: In Hessen bestehen Umweltzonen in mehreren Städten, darunter Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen in eine dieser Umweltzonen einfahren möchte, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die erforderliche Schadstoffklasse erfüllt und über die entsprechende Umweltplakette verfügt. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von der Umweltzonenpflicht.

Besonderheit Frankfurt: In Frankfurt am Main gilt zusätzlich ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter in bestimmten Straßenabschnitten. Wer ein Fahrzeug mit einem Kasseler Kurzzeitkennzeichen durch Frankfurt überführt, muss diese Einschränkung beachten und gegebenenfalls eine alternative Route wählen.

Rhein-Main-Gebiet: Die dichte Zulassungsbezirksstruktur im Rhein-Main-Gebiet bedeutet, dass Überführungsfahrten häufig durch mehrere Zulassungsbezirke führen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt deutschlandweit und ist nicht auf den Zulassungsbezirk Kassel beschränkt – es kann also problemlos für Fahrten quer durch Hessen oder in andere Bundesländer genutzt werden, solange die Fahrt innerhalb Deutschlands stattfindet.

Prüfstellendichte: In der Region Kassel stehen mehrere zugelassene Hauptuntersuchungsstellen zur Verfügung. Wer ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die Fahrt zur HU benötigt, sollte vorab die nächstgelegene Prüfstelle ermitteln und die Route entsprechend planen.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Kassel

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Kassel auch kurzfristig am gleichen Tag beantragen?

Ja, die Online-Beantragung ermöglicht es, das Startdatum flexibel zu wählen. Sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Zahlung erfolgreich abgewickelt wurde, kann das Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich auch für den laufenden Tag ausgestellt werden. Wir empfehlen jedoch, den Antrag mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu stellen, um Verzögerungen durch fehlende Unterlagen zu vermeiden.

Wie hoch sind die Kurzzeitkennzeichen Kassel Kosten für verschiedene Fahrzeugtypen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW und Autos kosten 179,00 €, Motorräder 129,00 €, Anhänger 139,00 € und Wohnmobile 199,00 €. In diesen Gebühren sind die Verwaltungskosten für die Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Kassel Stadt enthalten. Hinzu kommen die Kosten für die eVB-Nummer, die von Ihrem Versicherer erhoben werden.

Darf ich mit einem Kasseler Kurzzeitkennzeichen auch in anderen Bundesländern fahren?

Ja. Das Kurzzeitkennzeichen gilt für das gesamte Bundesgebiet, unabhängig davon, in welchem Zulassungsbezirk es ausgestellt wurde. Das Kürzel KS auf dem Kennzeichen hat keine Auswirkung auf die räumliche Gültigkeit innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland ist hingegen ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.

Was passiert, wenn ich das Kurzzeitkennzeichen verliere oder es gestohlen wird?

Bei Verlust oder Diebstahl des Kurzzeitkennzeichens ist unverzüglich eine Verlustanzeige bei der Polizei zu erstatten. Das Kennzeichen verliert damit seine Gültigkeit. Es ist nicht möglich, ein identisches Ersatzkennzeichen mit demselben Ablaufdatum auszustellen. In einem solchen Fall muss ein neues Kurzzeitkennzeichen mit neuem Startdatum und neuer eVB-Nummer beantragt werden.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug ohne TÜV bewegen?

Grundsätzlich ist eine gültige HU Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung des Kurzzeitkennzeichens. Ist die HU abgelaufen, darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Jede andere Nutzung ist nicht zulässig und kann strafrechtliche sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Ist die Kurzzeitkennzeichen Versicherung in Kassel im Kennzeichen inbegriffen?

Nein. Die Versicherung ist nicht Bestandteil des Kurzzeitkennzeichens selbst. Vor der Beantragung muss eine eigenständige eVB-Nummer bei einem Kfz-Versicherer eingeholt werden. Diese elektronische Versicherungsbestätigung weist nach, dass für das Fahrzeug und den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten nutzen?

Ja, innerhalb des Gültigkeitszeitraums von fünf Tagen können mit dem Kurzzeitkennzeichen mehrere Fahrten unternommen werden – jedoch immer nur mit dem bei der Beantragung angegebenen Fahrzeug. Das Kennzeichen darf nicht auf ein anderes Fahrzeug umgesteckt werden. Eine Nutzung durch eine andere Person als den eingetragenen Antragsteller ist ebenfalls nicht zulässig.


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Zuständige Zulassungsstelle für Kassel

Kfz-Zulassung Kassel Stadt

Ölmühlenweg 4

34123 Kassel

Tel: 0561-787-787

E-Mail: Kfz-zulassung@kassel.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr