Kurzzeitkennzeichen in Bad Homburg v. d. Höhe
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Bad Homburg v. d. Höhe kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Hochtaunuskreis. Wir stellen Ihnen das 5-Tage-Kennzeichen mit dem Kürzel HG digital aus, sodass Sie Ihr Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit bewegen können.
Ein Kurzzeitkennzeichen – auch Überführungskennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen genannt – ist ein befristetes amtliches Kennzeichen für Kraftfahrzeuge, die vorübergehend am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen müssen, ohne dauerhaft zugelassen zu sein. Es wird in Bad Homburg v. d. Höhe typischerweise benötigt, wenn ein Fahrzeug zu einem neuen Eigentümer überführt, zur Hauptuntersuchung gebracht oder probegefahren werden soll. Das Kennzeichen ist zeitlich und fahrzeugbezogen begrenzt und deckt ausschließlich den Zeitraum ab, in dem das Fahrzeug tatsächlich bewegt werden muss.
Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall in Bad Homburg v. d. Höhe. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführungsfahrt vom Händler oder Probefahrt – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr für einen klar definierten Zeitraum. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt 179,00 €. Bei der Beantragung geben Sie die Fahrzeugdaten, den gewünschten Gültigkeitszeitraum sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer an. Das Kennzeichen wird ausschließlich für das angegebene Fahrzeug ausgestellt und gilt nicht für andere Kraftfahrzeuge.
Motorrad
Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen einige Besonderheiten. Zunächst ist zu beachten, dass für Motorräder eine eigene eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich ist, die speziell auf das Motorrad ausgestellt sein muss – eine PKW-Versicherungsbestätigung wird nicht akzeptiert. Gerade zu Saisonbeginn im Frühjahr ist die Nachfrage nach dem Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Bad Homburg v. d. Höhe erfahrungsgemäß hoch, da viele Halter ihre Maschinen nach der Winterpause zur Inspektion oder Hauptuntersuchung überführen müssen. Auch Überführungen neu erworbener Motorräder vom Händler oder Vorbesitzer sind ein typischer Anwendungsfall. Die Motorradgröße und der Hubraum sind bei der Beantragung korrekt anzugeben, da diese Angaben für die Versicherungseinstufung relevant sind. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Motorräder beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs überführt werden, sofern kein dauerhaftes Kennzeichen vorhanden ist. Dies gilt für Anhänger aller Art, also für Pkw-Anhänger, Bootstrailer, Pferdeanhänger oder landwirtschaftliche Anhänger. Eine Vereinfachung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier sind die Anforderungen an die Nachweisdokumente reduziert, und der Verwaltungsaufwand ist entsprechend geringer. Bei Anhängern über 750 kg gelten die vollständigen Anforderungen, einschließlich Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und gültiger HU. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Anhänger beträgt 139,00 €. Bitte geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an.
Wohnmobil
Wohnmobile stellen eine eigene Fahrzeugkategorie dar und erfordern bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens besondere Sorgfalt. Entscheidend ist die korrekte Angabe der Gewichtsklasse: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht können mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B bewegt werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist hingegen ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich. Diese Angabe ist bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens verbindlich zu machen, da sie für die versicherungsseitige Einordnung und die korrekte Ausstellung des Kennzeichens maßgeblich ist. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile beträgt 199,00 € und liegt damit aufgrund der Fahrzeugkategorie und des erhöhten Verwaltungsaufwands über den übrigen Fahrzeugklassen.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über ein gültiges HU-Siegel verfügen. Diese Regelung gilt bundesweit und damit auch für alle Kurzzeitkennzeichen, die über die Kfz-Zulassung Hochtaunuskreis ausgestellt werden.
Ausnahme: Ist keine gültige HU vorhanden, darf das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten geeigneten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden. In diesem Fall ist der direkte Weg zur Prüfstelle einzuhalten – Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig. Der Verwendungszweck muss bei der Beantragung entsprechend angegeben werden.
Wir empfehlen, vor der Beantragung den HU-Status des Fahrzeugs anhand des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I zu prüfen. Bei abgelaufener HU ist der Verwendungszweck im Antrag klar auf die Fahrt zur Hauptuntersuchung zu beschränken.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Bad Homburg v. d. Höhe sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern vorhanden
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – muss fahrzeugspezifisch und für den beantragten Zeitraum gültig sein
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Plakette / Eintrag im Fahrzeugschein), sofern vorhanden
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren
Bei Fahrzeugen, die noch nicht im Inland zugelassen waren (z. B. Importfahrzeuge), können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, insbesondere eine COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) oder ein Einzelgenehmigungsbescheid. Bitte halten Sie in solchen Fällen alle vorliegenden Fahrzeugpapiere bereit.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor Beginn des Antrags alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scannen oder fotografieren Sie Personalausweis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und HU-Nachweis in lesbarer Qualität.
Schritt 2: eVB-Nummer beschaffen Wenden Sie sich an Ihren Kfz-Versicherer und fordern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für das betreffende Fahrzeug und den gewünschten Zeitraum an. Die eVB-Nummer ist siebenstellig und alphanumerisch. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.
Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten (FIN, Fahrzeugklasse, Gewicht), den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage) sowie den Verwendungszweck an. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als Dateianhang hoch.
Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig. Sie können per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zahlen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag bearbeitet.
Schritt 5: Kennzeichen erhalten Nach Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenunterlagen digital zugestellt. Das physische Kennzeichen wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt oder steht zur Abholung bereit – je nach gewählter Option.
Schritt 6: Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig. Führen Sie die Zulassungsbescheinigung und alle zugehörigen Dokumente während der Fahrt mit.
Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →
Besonderheiten in Hessen
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Hochtaunuskreis durch Hessen fährt, sollte die regionalen Verkehrsbesonderheiten des Bundeslandes kennen. Hessen verfügt über eine vergleichsweise dichte Zulassungsbezirksstruktur im Rhein-Main-Gebiet, was bei Überführungsfahrten durch mehrere Landkreise und Stadtgebiete relevant sein kann.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Umweltzonen in mehreren hessischen Städten: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg unterhalten Umweltzonen, in die nur Fahrzeuge mit entsprechender Umweltplakette einfahren dürfen. Für Kurzzeitkennzeichen gilt keine automatische Ausnahme von diesen Regelungen – das Fahrzeug muss die jeweiligen Anforderungen der Umweltzone erfüllen.
Besonders zu beachten ist die Situation in Frankfurt am Main: Dort gilt für bestimmte Straßenabschnitte ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Wer mit einem entsprechenden Dieselfahrzeug und einem Kurzzeitkennzeichen HG durch Frankfurt fährt, muss die betroffenen Streckenabschnitte meiden oder sicherstellen, dass das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Eine Ausnahme für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besteht nicht.
Planen Sie Ihre Überführungsroute daher im Vorfeld sorgfältig und prüfen Sie, ob das Fahrzeug die Einfahrtvoraussetzungen für alle Städte auf der geplanten Strecke erfüllt.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bad Homburg v. d. Höhe
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum beginnt an dem Tag, den Sie bei der Beantragung als Startdatum angeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der 5 Tage erlischt die Zulassung automatisch. Sollte mehr Zeit benötigt werden, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine andere Rechtsgrundlage und andere Gültigkeitsregeln. Bitte beantragen Sie in diesem Fall ausdrücklich ein Ausfuhrkennzeichen und kein Kurzzeitkennzeichen.
Ist das Kurzzeitkennzeichen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden?
Ja, das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es wird auf die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des angegebenen Fahrzeugs ausgestellt und darf ausschließlich an diesem Fahrzeug verwendet werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Welche Versicherung brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich, die durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) nachgewiesen wird. Die eVB muss auf das konkrete Fahrzeug und den beantragten Zeitraum ausgestellt sein. Wenden Sie sich vor der Antragstellung an Ihren Kfz-Versicherer, um eine gültige eVB zu erhalten. Ohne eVB-Nummer ist keine Ausstellung des Kennzeichens möglich.
Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist?
Ist die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs abgelaufen, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Dieser Verwendungszweck muss bei der Beantragung angegeben werden. Andere Fahrten sind in diesem Fall nicht zulässig. Nach erfolgreicher Hauptuntersuchung kann anschließend ein reguläres Kennzeichen beantragt werden.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch für einen Anhänger beantragen?
Ja. Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen, das separat beantragt werden muss. Es ist nicht zulässig, einen Anhänger ohne eigenes Kennzeichen ausschließlich unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs zu überführen. Für Anhänger unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Anhänger in Bad Homburg v. d. Höhe beträgt 139,00 €.
Wie früh vor der geplanten Fahrt sollte ich das Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Wir empfehlen, den Antrag mindestens 1 bis 2 Werktage vor dem geplanten Startdatum zu stellen, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung und den Versand des Kennzeichens einzuplanen. Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Hochtaunuskreis: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Bei dringendem Bedarf empfehlen wir, frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
Kurzzeitkennzeichen in Bad Homburg v. d. Höhe – jetzt online beantragen →