Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Bad Reichenhall

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Bad Reichenhall

Für das Kurzzeitkennzeichen in Bad Reichenhall benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen bekannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ohne dass eine vollständige Zulassung vorliegt. Es wird mit dem Kennzeichenkürzel BGL ausgegeben und ist der Kfz-Zulassung Berchtesgadener Land zugeordnet.

Wir stellen das Kurzzeitkennzeichen für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile aus. Die Beantragung erfolgt vollständig online über unser Portal – ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle, ohne Wartezeiten und mit unmittelbarer Bearbeitung nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Bad Reichenhall benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen muss. Typische Anlässe im Bereich Bad Reichenhall und dem Berchtesgadener Land sind:

  • Überführungsfahrten: Ein neu gekauftes Fahrzeug muss vom Händler oder Vorbesitzer zum neuen Standort gebracht werden.
  • Probefahrten: Das Fahrzeug soll vor dem Kauf oder nach einer Reparatur geprüft werden.
  • Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug muss zur nächsten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ) gebracht werden, ohne dass eine gültige HU vorliegt.
  • Reparatur- und Werkstattfahrten: Das Fahrzeug wird zu einer Fachwerkstatt transportiert oder von dort abgeholt.
  • Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern und Wohnmobilen, die nach der Winterpause erstmals bewegt werden müssen.

Das Kurzzeitkennzeichen beantragen in Bad Reichenhall ist für alle diese Anwendungsfälle geeignet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum wird bei der Ausstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Nach Ablauf dieser Frist darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Folgende Einschränkungen gelten zwingend:

  • Fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
  • Nur im Inland: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – etwa in die nahe gelegene österreichische Grenzregion – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Wir stellen auch dieses über unser Portal aus.
  • Versicherungspflicht: Für den gesamten Gültigkeitszeitraum muss ein gültiger Versicherungsschutz bestehen. Dieser wird durch die eVB-Nummer nachgewiesen.
  • Keine Verlängerung: Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Bei Bedarf ist ein neues Kennzeichen zu beantragen.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Bad Reichenhall. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführung nach einer Reparatur oder Probefahrt – für PKW gelten die Standardvoraussetzungen. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Geben Sie bei der Beantragung die vollständigen Fahrzeugdaten gemäß Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) an. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gelten nicht mehr als PKW und müssen gesondert kategorisiert werden.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Bad Reichenhall kostet 129,00 €. Besonders relevant ist dieses Kennzeichen zu Saisonbeginn: Viele Motorräder werden nach der Winterpause erstmals von einem Lagerort zum Wohnort oder zur Werkstatt überführt, ohne dass bereits eine Saisonzulassung besteht.

Wichtig: Für Motorräder ist eine eigene eVB-Nummer erforderlich, die speziell auf das Motorrad ausgestellt ist – eine eVB-Nummer für einen PKW gilt nicht. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer die korrekte Fahrzeugklasse abdeckt. Bei großvolumigen Motorrädern (über 125 ccm) gelten die üblichen Führerscheinklassen; das Kurzzeitkennzeichen selbst ist jedoch unabhängig vom Hubraum erhältlich.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs bewegt werden. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Bad Reichenhall beträgt 139,00 €.

Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Regelungen: Hier ist in vielen Fällen kein separater Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich. Geben Sie das Gewicht des Anhängers bei der Antragstellung korrekt an, da dies die Bearbeitung erheblich beeinflusst.

Wohnmobil

Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Bad Reichenhall wird mit einer Gebühr von 199,00 € ausgestellt. Bei Wohnmobilen ist die Angabe der Gewichtsklasse zwingend erforderlich. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fallen in die Fahrzeugklassen C1 oder C – hierfür ist der entsprechende Führerschein beim Fahren Pflicht, und das Fahrzeug muss entsprechend korrekt im Antrag kategorisiert werden.

Wohnmobile werden häufig nach der Winterpause überführt oder nach dem Kauf vom Händler übernommen. Das Kurzzeitkennzeichen bietet hier eine unkomplizierte Lösung für die Erstbewegung des Fahrzeugs.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können. Ohne gültige HU ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens im regulären Betrieb nicht zulässig.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt keine vor, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden. Dabei gilt: Die Fahrt muss direkt und ohne Umwege erfolgen. Freizeitfahrten oder Umwege sind in diesem Fall nicht gestattet.

Wir prüfen den HU-Status anhand der eingereichten Fahrzeugpapiere. Bitte geben Sie den HU-Ablauftermin korrekt im Antrag an.


Erforderliche Unterlagen

Für das Kurzzeitkennzeichen Bad Reichenhall sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, des Antragstellers)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Neufahrzeugen: Fahrzeugbrief und COC-Dokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Anhängern unter 750 kg ggf. entbehrlich
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – muss auf das beantragte Fahrzeug ausgestellt sein
  • Nachweis über gültige HU – aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich oder als separates Prüfprotokoll
  • Bei Bevollmächtigten: Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Kopie von dessen Ausweis

Alle Unterlagen werden digital über unser Portal eingereicht. Eine Übersendung per Post oder persönliche Abgabe ist nicht erforderlich.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Antrag stellen Rufen Sie das Antragsformular für das Kurzzeitkennzeichen auf unserem Portal auf. Geben Sie Ihre persönlichen Daten, die Fahrzeugdaten und den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage) ein.

Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen.

Schritt 3 – eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung ein. Diese erhalten Sie direkt von Ihrer Versicherung und ist für das jeweilige Fahrzeug auszustellen.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Begleichen Sie die Gebühr online per Kreditkarte, Lastschrift oder einem der angebotenen Zahlungsmittel. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 5 – Prüfung und Ausstellung Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und die Kennzeichenzuteilung digital zugestellt.

Schritt 6 – Kennzeichen anbringen und losfahren Das Kennzeichen wird Ihnen zugesendet oder zur Abholung bereitgestellt. Bringen Sie es vorschriftsmäßig am Fahrzeug an und bewegen Sie das Fahrzeug innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und gliedert sich in zahlreiche eigenständige Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Das Berchtesgadener Land trägt das Kürzel BGL – ein eigenständiger Zulassungsbezirk, der nicht mit den Münchner oder Salzburger Kennzeichen verwechselt werden darf.

Umweltzonen: In Bayern unterliegen mehrere Städte einer Umweltzonenregelung. Betroffen sind insbesondere München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Städte fährt, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die dort geltenden Abgasnormen erfüllt. Die Umweltzone München gilt als besonders restriktiv – dort ist mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von der Umweltzonenpflicht.

Grenzlage des Berchtesgadener Landes: Bad Reichenhall und der gesamte Landkreis grenzen unmittelbar an Österreich. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich in Deutschland. Wer das Fahrzeug über die Grenze bewegen möchte – etwa zur Überführung nach Österreich oder in die Salzburger Region – benötigt zwingend ein Ausfuhrkennzeichen. Wir stellen auch dieses über unser Portal aus.

Ländliche Zulassungsbezirke: In Bayern verfügen viele Landkreise über eigene Zulassungsstellen mit eigenem Kürzel. Die zuständige Stelle für Bad Reichenhall ist die Kfz-Zulassung Berchtesgadener Land. Anträge, die über unser Portal gestellt werden, werden dieser Stelle zugeordnet und entsprechend bearbeitet.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Berchtesgadener Land lauten:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir die Beantragung vollständig online abwickeln, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bad Reichenhall

Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum wird bei der Ausstellung festgelegt und auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht möglich.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für eine Fahrt nach Österreich nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf deutschen Straßen. Für grenzüberschreitende Fahrten – auch in die direkt angrenzenden österreichischen Gebiete – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Wir stellen dieses ebenfalls über unser Portal aus.

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Bad Reichenhall?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Kurzzeitkennzeichen Bad Reichenhall Kosten sind bei der Beantragung online zu entrichten.

Benötige ich eine eigene Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese weisen Sie durch eine eVB-Nummer nach, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten. Die eVB-Nummer muss auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein, für das das Kennzeichen beantragt wird. Das Kurzzeitkennzeichen Bad Reichenhall Versicherung ist damit zwingender Bestandteil des Antrags.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren, wenn die HU abgelaufen ist?

Nur eingeschränkt. Ohne gültige HU darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle gefahren werden. Alle anderen Fahrten – einschließlich Probefahrten und Überführungen zu privaten Zielen – sind ohne gültige HU nicht zulässig. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt seit 2015 verbindlich.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, das bei der Antragstellung angegeben wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen nach der Beantragung?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und Eingang der Zahlung bearbeiten wir Ihren Antrag schnellstmöglich. Da wir den Antrag digital verarbeiten, entfallen postalische Laufzeiten für die Antragstellung. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Eingang vollständiger Unterlagen ab. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig vor dem benötigten Datum zu stellen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Bad Reichenhall

Kfz-Zulassung Berchtesgadener Land

Salzburger Str. 64

83435 Bad Reichenhall

Tel: 08651-773-377

E-Mail: kfz@lra-bgl.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr