Kurzzeitkennzeichen in Ulm
In Baden-Württemberg wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsstelle abgewickelt – in Ulm erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Als zuständige Online-Stelle stellen wir Ihnen das Kurzzeitkennzeichen mit dem Ulmer Kürzel UL aus, koordinieren die Abwicklung mit der Kfz-Zulassung Ulm und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – ohne Wartezeit vor Ort.
Ein Kurzzeitkennzeichen in Ulm ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen, das ausschließlich für einen eng definierten Verwendungszweck ausgestellt wird: die einmalige Überführungsfahrt oder eine Probefahrt mit einem Fahrzeug, das noch nicht dauerhaft zugelassen ist oder dessen Zulassung zwischenzeitlich erloschen ist. Es handelt sich dabei nicht um ein reguläres Zulassungskennzeichen, sondern um ein Instrument, das genau für diesen Übergangszeitraum geschaffen wurde.
Das Kurzzeitkennzeichen Ulm ist fahrzeuggebunden und gilt für maximal fünf Kalendertage. Es ist ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands zugelassen. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen – ein anderes Verfahren, das separat beantragt werden muss.
Die Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp und sind klar gestaffelt:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen Ulm. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, der noch auf den Vorbesitzer zugelassen war, die Überführung eines Neuwagens vom Händler zum neuen Halter oder die Fahrt zu einer Hauptuntersuchung mit einem abgemeldeten Fahrzeug. Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 €. Das Kennzeichen mit dem Kürzel UL wird auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt – eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.
Motorrad
Beim Motorrad gelten dieselben Grundregeln, jedoch gibt es einige praktische Besonderheiten. Die eVB-Nummer – also die elektronische Versicherungsbestätigung – muss zwingend auf das konkrete Motorrad ausgestellt sein, einschließlich der vollständigen Fahrzeugidentifikationsnummer. Allgemeine oder übertragbare Versicherungsbestätigungen werden nicht akzeptiert. Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Ulm zu Saisonbeginn beantragt, wenn Maschinen nach der Winterpause aus dem Bestand eines Händlers oder Privatverkäufers abgeholt und zum neuen Standort überführt werden. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs deckt den Anhänger nicht mit ab. Eine Ausnahme gilt bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier ist das Verfahren vereinfacht, da für diese Fahrzeugklasse unter bestimmten Voraussetzungen keine eigenständige Hauptuntersuchungspflicht besteht. Bei schwereren Anhängern gelten die regulären Anforderungen vollumfänglich. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Ulm beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens nach Gewichtsklassen unterschieden. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie reguläre PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist zusätzlich die Fahrerlaubnisklasse C1 oder C erforderlich – dies betrifft den Fahrzeugführer und muss bei der Beantragung entsprechend berücksichtigt werden. Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs ist daher bei der Antragstellung korrekt anzugeben. Die Gebühr beträgt 199,00 €.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Ulm sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (gültig)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen alternativ die COC-Papiere
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), ausgestellt auf das konkrete Fahrzeug mit Fahrzeugidentifikationsnummer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Aufkleber oder Prüfbericht) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und eine gültige HU vorliegt
- Bei Fahrzeugen ohne gültige HU: Nachweis des Ziels (nächste Prüfstelle), da in diesem Fall nur eine eingeschränkte Nutzung zulässig ist
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Kopie des Führerscheins mit Klasse C1 oder C
Alle Unterlagen sind in lesbarer Form als Scan oder Foto hochzuladen. Unleserliche Dokumente führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:
Schritt 1 – Fahrzeugtyp und Verwendungszweck auswählen Wählen Sie im Antragsformular den zutreffenden Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) sowie den Verwendungszweck (Überführung oder Probefahrt). Die Gebühr wird automatisch berechnet und angezeigt.
Schritt 2 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), das Kennzeichen des Fahrzeugs (falls vorhanden) sowie das zulässige Gesamtgewicht ein. Bei Wohnmobilen über 3,5 t ist die Gewichtsklasse gesondert anzugeben.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch: Ausweisdokument, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer und HU-Nachweis. Unser System prüft die Vollständigkeit der Einreichung automatisch.
Schritt 4 – Gültigkeitszeitraum festlegen Geben Sie das gewünschte Startdatum an. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem angegebenen Datum für maximal fünf Kalendertage. Das Enddatum wird automatisch berechnet.
Schritt 5 – Gebühr bezahlen Die Zahlung erfolgt sicher online per Lastschrift, Kreditkarte oder giropay. Erst nach vollständigem Zahlungseingang wird der Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.
Schritt 6 – Kennzeichenschilder und Zulassungsdokument erhalten Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Die Schilder werden in der Regel innerhalb eines Werktages versandfertig gemacht.
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Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Bundesland in zahlreiche eigenständige Landkreise und kreisfreie Städte gegliedert ist. Für Ulm als kreisfreie Stadt ist die Kfz-Zulassung Ulm die zuständige Behörde – das Kennzeichen UL wird ausschließlich für Fahrzeuge mit Bezug zu diesem Zulassungsbezirk ausgegeben.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Ulm durch Baden-Württemberg fährt, sollte zudem die Umweltzonen beachten, die in mehreren Städten des Bundeslandes eingerichtet sind. Umweltzonen bestehen unter anderem in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Für die Einfahrt in diese Zonen ist grundsätzlich eine gültige Umweltplakette erforderlich. Stuttgart geht dabei noch weiter: Für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 gelten dort streckenbezogene Fahrverbote, die auch für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen Anwendung finden können.
Wer also ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen Ulm durch Stuttgarter Stadtgebiet überführen möchte, muss vorab prüfen, ob das betreffende Fahrzeug die geltenden Anforderungen erfüllt. Eine gültige Umweltplakette am Fahrzeug ist dabei ebenso zu beachten wie die spezifischen Fahrverbotszonen. Das Kurzzeitkennzeichen selbst schafft hier keine Ausnahmeregelung.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Ulm sind für persönliche Rückfragen wie folgt:
| Tag | Öffnungszeit |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Der Online-Antrag über unser Portal ist davon unabhängig rund um die Uhr verfügbar.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Neuregelung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. Das bedeutet: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen nicht abgelaufenen HU-Nachweis verfügen. Die HU-Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug aktuell zugelassen ist oder nicht.
Eine Ausnahme besteht ausschließlich für den Fall, dass das Fahrzeug zur Durchführung der Hauptuntersuchung zur nächsten geeigneten Prüfstelle überführt werden soll. In diesem Fall wird das Kurzzeitkennzeichen mit einem eingeschränkten Verwendungszweck ausgestellt: Die Fahrt darf ausschließlich auf dem direkten Weg zur Prüfstelle erfolgen. Umwege, Zwischenstopps oder Fahrten zu anderen Zielen sind mit diesem eingeschränkten Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig.
Bei der Antragstellung ist daher in jedem Fall anzugeben, ob eine gültige HU vorliegt oder ob die Überführung zur Prüfstelle der Zweck der Fahrt ist. Falsche Angaben führen zur Ungültigkeit des Kennzeichens und können versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Ulm
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Ulm für eine Fahrt ins Ausland nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Wer ein Fahrzeug ins europäische oder außereuropäische Ausland überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen, das ein separates Verfahren erfordert und gesondert beantragt werden muss.
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal fünf Kalendertage gültig. Das Enddatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und wird auf ein konkretes Fahrzeug mit einer spezifischen Fahrzeugidentifikationsnummer ausgestellt. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig und würde den Versicherungsschutz erlöschen lassen.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen Ulm?
Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Versicherung wird durch die eVB-Nummer nachgewiesen, die bei Ihrer Kfz-Versicherung anzufordern ist. Die eVB muss auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein und die Fahrzeugidentifikationsnummer enthalten. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.
Was passiert, wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft, bevor ich am Ziel bin?
Mit Ablauf des auf dem Kennzeichen aufgedruckten Datums verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit. Eine Weiterfahrt wäre ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Wir empfehlen daher, den Gültigkeitszeitraum großzügig zu wählen und unvorhergesehene Verzögerungen einzuplanen. Sollte absehbar sein, dass fünf Tage nicht ausreichen, ist das Fahrzeug vor Ablauf ordnungsgemäß zuzulassen.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch für ein Fahrzeug ohne TÜV beantragen?
Ja, jedoch nur eingeschränkt. Wenn keine gültige Hauptuntersuchung vorliegt, darf das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten geeigneten Prüfstelle gefahren werden. Für andere Zwecke – etwa eine reguläre Überführungsfahrt – ist eine gültige HU zwingend erforderlich. Der eingeschränkte Verwendungszweck muss bei der Antragstellung korrekt angegeben werden.
Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen nach der Beantragung?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und Zahlungseingang bearbeiten wir den Antrag in der Regel innerhalb eines Werktages. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Startdatum einzureichen, um ausreichend Puffer für etwaige Rückfragen zu haben.