KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Ulm

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KFZ-Anmeldung in Ulm

Das Kennzeichenkürzel UL steht für den Zulassungsbezirk Ulm – und die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital, rechtssicher und ohne Wartezeiten vor Ort. Als zuständige Online-Stelle für die Kfz-Zulassung Ulm nehmen wir Ihren Antrag entgegen, prüfen die eingereichten Unterlagen und stellen die Zulassungsdokumente aus. Das Kennzeichen mit dem Kürzel UL wird Ihrem Fahrzeug verbindlich zugewiesen. Alles, was Sie dafür benötigen, finden Sie auf dieser Seite – übersichtlich und vollständig.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über eines der dichtesten Netze an Zulassungsbezirken in Deutschland. Die Vielzahl an Stadt- und Landkreisen führt dazu, dass die zuständige Zulassungsstelle stets klar nach Wohnsitz oder Betriebssitz bestimmt wird. Für Fahrzeughalter im Zulassungsbezirk Ulm ist die Kfz-Zulassung Ulm zuständig – unabhängig davon, ob das Fahrzeug als Neuwagen, Importfahrzeug oder gebrauchtes Kraftfahrzeug angemeldet wird.

Ein wesentliches Merkmal in Baden-Württemberg ist die Umweltzonenregelung. In mehreren Städten des Bundeslandes – darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen – bestehen ausgewiesene Umweltzonen, für die eine grüne Umweltplakette Pflicht ist. Fahrzeuge ohne entsprechende Schadstoffeinstufung dürfen diese Zonen nicht befahren. Besonders weitreichend sind die Regelungen in Stuttgart: Dort gelten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 an Tagen mit erhöhter Feinstaubbelastung sowie ganzjährige Streckensperrungen auf bestimmten Abschnitten. Wer ein Fahrzeug in Ulm zulässt und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs bereits bei der Anmeldung kennen und ggf. die passende Umweltplakette beantragen.

Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg eine konsequente Umsetzung der bundesweiten Hauptuntersuchungspflicht (HU) nach §29 StVZO. Die HU-Fälligkeit wird mit der Zulassung festgelegt und ist auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Fahrzeuge, die aus einem anderen Zulassungsbezirk oder einem anderen Bundesland umgemeldet werden, behalten ihre bestehende HU-Fälligkeit. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist die HU vor der Erstzulassung in Deutschland in der Regel neu zu erbringen.

Ebenfalls relevant für den Zulassungsbezirk Ulm: Die Stadt liegt im Grenzgebiet zu Bayern. Fahrzeughalter, die ihren Wohnsitz nach Ulm verlegen und ein bislang in Bayern zugelassenes Fahrzeug besitzen, müssen das Fahrzeug auf ein UL-Kennzeichen ummelden. Eine Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ist dabei unter bestimmten Voraussetzungen möglich (sogenannte Kennzeichenmitnahme), sofern das bisherige Kennzeichen einem Zulassungsbezirk entspricht, der die Mitnahme erlaubt.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktueller Meldeanschrift)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Umschreibungen
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – von Ihrem Kfz-Versicherer
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Bankverbindung)
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung) – sofern fällig oder bei Importen

Bei Fahrzeugen mit Neuerteilung eines Kennzeichens: Angabe des gewünschten Kennzeichenformats (Standard UL oder Wunschkennzeichen UL).

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführernachweis)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern zutreffend)
  • Alle unter Privatpersonen genannten Fahrzeugunterlagen

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den zukünftigen Fahrzeughalter selbst durchgeführt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Klare Benennung des Fahrzeugs (Hersteller, Typ, Fahrzeugidentifikationsnummer)
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Zusätzlich ist der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person einzureichen. Wir prüfen die Vollmacht im Rahmen der Antragsbearbeitung.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für Personenkraftwagen ist der häufigste Vorgang bei uns. Ob Neuwagen direkt vom Händler, Gebrauchtwagen aus privater Hand oder ein importiertes Fahrzeug aus dem EU-Ausland – der Ablauf folgt einem einheitlichen Schema. Das Fahrzeug erhält ein Kennzeichen mit dem Kürzel UL, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Zulassungsbezirk Ulm haben.

Wer ein Wunschkennzeichen UL bevorzugt, kann dies im Rahmen der Anmeldung direkt angeben. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist frei wählbar, soweit die gewünschte Kombination noch verfügbar und zulässig ist. Wunschkennzeichen können vorab reserviert werden. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern ist zusätzlich ein Einzelgenehmigungsnachweis oder ein COC-Dokument (Certificate of Conformity) erforderlich.

Motorrad

Die Anmeldung eines Motorrads folgt denselben Grundregeln wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Für die Versicherungseinstufung ist der Hubraum in ccm sowie die Motorleistung in kW anzugeben – diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein; eine bestehende Kfz-Versicherung für einen PKW deckt das Motorrad nicht ab.

Saisonkennzeichen sind bei Motorradfahrern in Ulm besonders beliebt. Sie ermöglichen die Zulassung für einen definierten Zeitraum – mindestens zwei, höchstens elf Monate – und reduzieren damit Versicherungs- und Steuerkosten in der fahrzeuglosen Zeit. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel UL und ist optisch durch den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum erkennbar.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen – unabhängig vom ziehenden Fahrzeug. Dabei ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse können in bestimmten Fällen ohne eigene Zulassung mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs betrieben werden. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg sind hingegen stets zulassungspflichtig.

Für das Führen von Anhängern gelten je nach Gesamtgewicht unterschiedliche Führerscheinklassen: Klasse B erlaubt Kombinationen bis 3.500 kg Gesamtzuggewicht, für schwerere Kombinationen ist Klasse BE oder höher erforderlich. Diese Angaben sind zulassungsrelevant und werden bei der Anmeldung geprüft.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich eingestuft. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt und können mit einem normalen Führerschein der Klasse B gefahren werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten abweichende Anforderungen hinsichtlich Führerschein (Klasse C1 oder C) und technischer Prüfung.

Seit Juni 2025 ist bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Dieser Nachweis muss von einem anerkannten Sachverständigen ausgestellt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwölf Monate sein. Wir prüfen diesen Nachweis als Teil der Antragsunterlagen.

Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen UL möglich, was bei saisonal genutzten Fahrzeugen steuerliche und versicherungstechnische Vorteile bietet.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer gültig und das Ausweisdokument aktuell ist.

Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten sowie Ihre Wunschkennzeichenoption an. Alle Felder sind klar beschriftet; Pflichtfelder sind entsprechend markiert.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente in lesbarer Form hoch. Scans oder hochauflösende Fotos sind zulässig. Unleserliche oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.

Schritt 4 – Antrag absenden und Gebühr entrichten Nach Prüfung Ihrer Eingaben senden Sie den Antrag ab. Die Gebühr wird im Rahmen des Verfahrens erhoben. Eine Übersicht der anfallenden Kosten nach Fahrzeugtyp finden Sie in den FAQ weiter unten.

Schritt 5 – Bearbeitung und Zulassungsdokumente Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenzuteilung aus. Sie erhalten die Unterlagen auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt.

Schritt 6 – Kennzeichen anbringen Nach Erhalt der Zulassungsunterlagen bringen Sie die Kennzeichenschilder mit dem Kürzel UL am Fahrzeug an. Das Fahrzeug ist ab diesem Zeitpunkt im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Ulm

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Ulm?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigen und fehlerfreien Antragsunterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen, die die Bearbeitung verlängern können. Wir empfehlen, alle Dokumente vor dem Absenden des Antrags sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Ulm anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original, bei Umschreibungen auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, eine gültige eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kraftfahrzeugsteuer. Bei Importen oder Fahrzeugen mit abgelaufener Hauptuntersuchung ist zusätzlich der HU-Nachweis einzureichen.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Ulm?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichenkombinationen eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Folge für Ihr Kennzeichen zu wählen. Das Kürzel UL bleibt dabei stets erhalten – es kennzeichnet den Zulassungsbezirk. Die gewünschte Kombination können Sie direkt im Antragsformular angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Eine Reservierung ist vorab möglich.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Ulm?

Alle im Zulassungsbezirk Ulm zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kennzeichenkürzel UL. Dieses Kürzel steht auf dem linken Teil des Kennzeichenschilds und ist für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil – gleichermaßen gültig. Beim Saisonkennzeichen und beim H-Kennzeichen bleibt das UL-Kürzel ebenfalls erhalten; lediglich die Zusatzbezeichnung (z. B. „H" für Oldtimer) wird ergänzt.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Ulm online an?

Die KFZ-Anmeldung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und senden den Antrag ab. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsdokumente aus. Den Antrag starten Sie direkt über den Button auf dieser Seite.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Ulm?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) + 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antragsverfahrens erhoben. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder, die separat beim Schilderhersteller anfallen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Ulm geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Ulm ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Der Online-Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen werden soll?

Ja, dies ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Die Vollmacht muss den Fahrzeughalter, die bevollmächtigte Person sowie das Fahrzeug eindeutig benennen und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein. Zusätzlich ist der Personalausweis der bevollmächtigten Person einzureichen. Wir prüfen die Vollmacht im Rahmen der Antragsbearbeitung und setzen uns bei Unklarheiten mit Ihnen in Verbindung.


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Zuständige Zulassungsstelle für Ulm

Kfz-Zulassung Ulm

Schillerstr. 30

89077 Ulm

Tel: 0731-185-1444

E-Mail: info@zulassung-ulm.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr