KFZ-Anmeldung in Tauberbischofsheim
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis wird hier vollständig online abgewickelt. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Main-Tauber-Kreis, die alle Fahrzeugtypen für die Region erfasst und bearbeitet. Das zugewiesene Kennzeichen-Kürzel lautet TBB – es steht für die Stadt Tauberbischofsheim als Kreisstadt des Landkreises und ist das Erkennungsmerkmal aller hier zugelassenen Fahrzeuge.
Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig digital. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und erhalten die Zulassungsdokumente auf dem Postweg. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs läuft bei uns in einem klar strukturierten Verfahren ab:
Schritt 1 – Antrag ausfüllen Wählen Sie den zutreffenden Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) und füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten aus den Zulassungsdokumenten ein.
Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Die vollständige Unterlagenliste finden Sie im nachfolgenden Abschnitt. Unvollständige Einreichungen verzögern die Bearbeitung – prüfen Sie die Vollständigkeit vor dem Absenden.
Schritt 3 – Kennzeichen auswählen Im Antragsformular wählen Sie Ihr Kennzeichen. Neben dem Standardkennzeichen mit dem Kürzel TBB stehen Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen sowie E- und H-Kennzeichen zur Verfügung.
Schritt 4 – eVB-Nummer eingeben Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihres Kfz-Versicherers ist zwingend erforderlich. Sie erhalten diese direkt von Ihrer Versicherung und tragen sie im Formular ein.
Schritt 5 – Gebühr bezahlen Die anfallende Verwaltungsgebühr wird im Rahmen des Online-Antrags per gesichertem Zahlungsverfahren entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Schritt 6 – Bearbeitung und Versand Nach vollständiger Einreichung und Zahlung bearbeiten wir Ihren Antrag. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Zulassungsplaketten werden Ihnen per Post zugesandt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verbleibt, sofern nicht anders beantragt, beim Halter.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, sofern der Wohnsitz nicht im Ausweis eingetragen ist)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtwagen vom Vorhalter
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchung (HU) – gültiger TÜV- oder DEKRA-Nachweis, bei Neuwagen nicht erforderlich
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird durch das Finanzamt eingezogen)
- Bei Importfahrzeugen zusätzlich: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Einzelgenehmigung nach §21 StVZO
Gewerbetreibende
Unternehmen und Gewerbetreibende reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Geschäftsführerbestellung)
- Alle übrigen Unterlagen wie bei Privatpersonen
Bei Bevollmächtigung
Wenn eine andere Person die Anmeldung in Ihrem Namen vornimmt, sind folgende Zusatzdokumente erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist die häufigste Zulassungsart im Main-Tauber-Kreis. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder reimportiertes Fahrzeug – der Ablauf ist einheitlich. Bei Neuwagen entfällt die Vorlage einer gültigen Hauptuntersuchung. Bei Gebrauchtwagen muss der TÜV-Nachweis aktuell sein; ist er abgelaufen, ist eine Nachuntersuchung vor der Zulassung erforderlich.
Für PKW ist ein Wunschkennzeichen TBB möglich. Sie können Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach Verfügbarkeit frei wählen, solange sie den formalen Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Die Gebühr für die PKW-Anmeldung beträgt 229,00 €.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Tauberbischofsheim sind einige Besonderheiten zu beachten. Die eVB-Nummer muss explizit für das anzumeldende Fahrzeug ausgestellt sein – eine Übertragung von einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich. Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum (in ccm) und Motorleistung (in kW) maßgeblich; diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Saisonkennzeichen sind bei Motorrädern besonders verbreitet. Sie ermöglichen die Zulassung für einen definierten Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten. Außerhalb des Betriebszeitraums ruht die Versicherungspflicht, und das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Gebühr für die Motorrad-Anmeldung beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen mit dem Kürzel TBB. Für die Anmeldung ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger sind bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zulässig; darüber hinaus ist eine eigenständige Bremsanlage vorgeschrieben.
Für das Ziehen von Anhängern gelten je nach Gesamtgewicht unterschiedliche Führerscheinklassen (B, BE, C1E). Ein entsprechender Nachweis ist bei der Anmeldung nicht zwingend vorzulegen, liegt aber in der Verantwortung des Fahrzeughalters. Die Gebühr für die Anhänger-Anmeldung beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Das Wohnmobil zulassen in Tauberbischofsheim erfordert besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Gewichtsklasse. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) werden wie PKW behandelt; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen den Regelungen für Lkw und erfordern entsprechend angepasste Führerscheinklassen und Versicherungsverträge.
Wichtig seit Juni 2025: Für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage ist die Vorlage einer gültigen Gasprüfung nach G 607 verpflichtend. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt worden sein und darf bei Anmeldung nicht abgelaufen sein.
Auch für Wohnmobile sind Saisonkennzeichen möglich. Die Gebühr beträgt 259,00 €. Für ein H-Kennzeichen (Oldtimer-Zulassung) fällt ein Aufpreis von 29,00 € an.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist eines der Bundesländer mit dem dichtesten Netz an Zulassungsbezirken in Deutschland. Durch die Vielzahl an eigenständigen Landkreisen – darunter der Main-Tauber-Kreis – ist die Zuständigkeit klar geregelt: Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz oder Betriebssitz der haltenden Person.
Umweltzonen und Fahrverbote betreffen mehrere Großstädte des Landes. In Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen gelten Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette fahren dürfen. Stuttgart geht dabei am weitesten: Für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 bestehen dort streckenbezogene Fahrverbote im Stadtgebiet. Wer ein im Main-Tauber-Kreis zugelassenes Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Umweltnorm seines Fahrzeugs kennen und ggf. eine Umweltplakette beantragen.
Die Umweltplakette ist nicht Bestandteil der Zulassung selbst, sondern wird separat ausgestellt. Sie wird auf die Windschutzscheibe geklebt und ist bundesweit gültig.
Ein weiterer landesspezifischer Aspekt betrifft die Kraftfahrzeugsteuer: Diese wird in Deutschland bundeseinheitlich durch die Finanzämter eingezogen, in Baden-Württemberg ist das zuständige Finanzamt automatisch über die Zulassung informiert. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge mit Elektroantrieb gilt bundesweit eine Steuerbefreiung, die in Baden-Württemberg vollständig greift. Das E-Kennzeichen kennzeichnet solche Fahrzeuge und berechtigt in bestimmten Kommunen des Landes zu Sonderrechten wie dem Befahren von Umweltspuren oder vergünstigtem Parken – dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Gemeinde.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Tauberbischofsheim
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Tauberbischofsheim?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und Eingang der Zahlung bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Zulassungsdokumente und Kennzeichenplaketten werden anschließend per Post zugestellt. Verzögerungen entstehen ausschließlich bei unvollständigen Unterlagen – prüfen Sie daher vor dem Absenden die Vollständigkeit Ihrer Dokumente.
Was brauche ich, um ein Auto in Tauberbischofsheim anzumelden?
Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtwagen), die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Importfahrzeugen ist zusätzlich die CoC-Bescheinigung oder eine Einzelgenehmigung erforderlich.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Tauberbischofsheim?
Ein Wunschkennzeichen TBB ermöglicht es Ihnen, nach dem Kürzel TBB eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Die Kombination muss verfügbar und nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulässig sein (maximal 8 Zeichen gesamt, keine anstößigen oder verfassungswidrigen Kombinationen). Die Auswahl erfolgt direkt im Antragsformular hier auf dieser Seite – eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Tauberbischofsheim?
Alle im Main-Tauber-Kreis zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen-Kürzel TBB. Dieses Kürzel steht für Tauberbischofsheim als Kreisstadt und ist durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dem Main-Tauber-Kreis zugewiesen. Ob Standard-, Wunsch-, Saison- oder E-Kennzeichen – das Kürzel TBB bleibt stets Bestandteil der Kennzeichenkombination.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Tauberbischofsheim online an?
Die Anmeldung erfolgt vollständig über das Antragsformular auf dieser Seite. Sie füllen das Formular aus, laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und bezahlen die Gebühr. Wir bearbeiten Ihren Antrag und senden Ihnen die Zulassungsdokumente zu. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Tauberbischofsheim?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW/Auto: 229,00 €
- Motorrad: 219,00 €
- Anhänger: 209,00 €
- Wohnmobil: 259,00 €
- H-Kennzeichen (Oldtimer-Aufpreis): 29,00 €
Diese Beträge umfassen die Verwaltungsgebühr für die Zulassung. Kosten für Kennzeichenschilder, Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer sind darin nicht enthalten und entstehen separat.
Wann hat die Zulassungsstelle in Tauberbischofsheim geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Main-Tauber-Kreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir die Anmeldung vollständig online abwickeln, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Ihr Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
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