Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Tauberbischofsheim

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Tauberbischofsheim

Für das Kurzzeitkennzeichen in Tauberbischofsheim benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen genannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung auf öffentlichen Straßen in Deutschland zu bewegen. Wir stellen dieses Kennzeichen für den Main-Tauber-Kreis vollständig online aus. Das Kennzeichen trägt das Kürzel TBB und ist unmittelbar nach Ausstellung gültig.

Ob Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler überführen, ein Motorrad zum Saisonbeginn abholen oder einen Anhänger zur Hauptuntersuchung bringen möchten – das Kurzzeitkennzeichen Tauberbischofsheim ist das geeignete Instrument für zeitlich begrenzte Fahrten. Die Beantragung erfolgt bei uns vollständig digital, ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Tauberbischofsheim benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Tauberbischofsheim ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne bestehende Zulassung auf öffentlichen Straßen bewegt werden muss. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten: Sie haben ein Fahrzeug gekauft und müssen es vom Standort zum neuen Stellplatz oder zur Zulassungsstelle überführen.
  • Probefahrten: Ein Fahrzeug soll vor dem Kauf oder nach einer Reparatur auf öffentlichen Straßen geprüft werden.
  • Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug muss zur nächsten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gebracht werden, ohne über eine gültige Zulassung zu verfügen.
  • Reparaturfahrten: Ein abgemeldetes Fahrzeug muss in eine Werkstatt und zurück bewegt werden.

Zuständig für die Ausstellung ist die Kfz-Zulassung Main-Tauber-Kreis. Über unser Portal wickeln wir die Beantragung vollständig digital ab – die Zulassungsstelle ist in den Prozess eingebunden, ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist gesetzlich auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen begrenzt. Das Startdatum legen Sie bei der Beantragung selbst fest. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der fünf Tage erlischt die Gültigkeit automatisch.

Folgende Einschränkungen gelten zwingend:

  • Fahrzeuggebundenheit: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
  • Geltungsbereich Deutschland: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf öffentlichen Straßen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Kein Auslandsgebrauch: Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
  • Versicherungspflicht: Die Versicherungsdeckung muss für den gesamten Gültigkeitszeitraum nachgewiesen werden. Ohne gültige eVB-Nummer ist keine Ausstellung möglich.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen in Tauberbischofsheim ist die Überführung oder Probefahrt mit einem PKW. Ob Neuwagen vom Händler, Gebrauchtwagen aus Privathand oder ein abgemeldetes Fahrzeug aus dem Bestand – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die rechtskonforme Nutzung auf öffentlichen Straßen.

Kosten PKW/Auto: 179,00 €

Bei der Beantragung geben Sie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie die eVB-Nummer an. Stellen Sie sicher, dass die Versicherung für den gewählten Zeitraum aktiv ist.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Tauberbischofsheim wird besonders häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn Motorräder nach der Winterpause abgeholt oder überführt werden. Beachten Sie, dass für Motorräder eine gesonderte eVB-Nummer benötigt wird, die speziell auf das Zweirad ausgestellt ist – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar.

Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht von der PKW-Norm ab. Unser System berücksichtigt dies automatisch bei der Ausstellung.

Kosten Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Tauberbischofsheim erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab. Eine Ausnahme gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier gelten vereinfachte Voraussetzungen, da diese Anhänger in bestimmten Konstellationen ohne eigenes Kennzeichen mitgeführt werden dürfen. Für alle anderen Anhänger ist die Beantragung eines eigenen Kurzzeitkennzeichens zwingend.

Kosten Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Tauberbischofsheim ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs entscheidend. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dies ist bei der Beantragung anzugeben, da es Auswirkungen auf die Versicherungsanforderungen und die Zulassungsvoraussetzungen hat.

Kosten Wohnmobil: 199,00 €


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Ohne gültige HU ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nicht zulässig.

Ausnahme – Fahrt zur Prüfstelle: Verfügt das Fahrzeug über keine gültige HU, darf es mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächstgelegenen anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die direkte Fahrt dorthin und zurück. Jegliche Nutzung für andere Zwecke ist in diesem Fall unzulässig.

Bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens HU Pflicht: Geben Sie das Datum der letzten HU sowie das Datum der nächsten fälligen Prüfung an. Wir prüfen die Angaben im Rahmen des Zulassungsverfahrens.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Tauberbischofsheim halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass (des Antragstellers)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (falls vorhanden) oder Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt auf das betreffende Fahrzeug und den gewünschten Zeitraum
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) – zu finden im Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C
  • Bei Bevollmächtigten: Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Kopie von dessen Ausweisdokument

Alle Unterlagen werden im Rahmen der Online-Beantragung digital hochgeladen. Physische Vorsprachen sind nicht erforderlich.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Antragsformular aufrufen Rufen Sie unser Online-Formular für das Kurzzeitkennzeichen auf. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) sowie das gewünschte Startdatum.

Schritt 2 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das amtliche Kennzeichen (sofern vorhanden) sowie die technischen Daten des Fahrzeugs ein. Bei Wohnmobilen: Gewichtsklasse angeben.

Schritt 3 – Versicherungsnachweis übermitteln Geben Sie Ihre eVB-Nummer ein. Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Stellen Sie sicher, dass die Versicherung den gesamten beantragten Zeitraum abdeckt.

Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als digitale Kopien hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.

Schritt 5 – Gebühr bezahlen Begleichen Sie die Bearbeitungsgebühr sicher und bequem online. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €).

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsdokumente und das Kurzzeitkennzeichen auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über eines der dichtesten Netze an Zulassungsbezirken in Deutschland. Jeder Landkreis – darunter auch der Main-Tauber-Kreis – unterhält eine eigene Zulassungsstelle mit eigenem Kennzeichenkürzel. Das Kurzzeitkennzeichen TBB ist daher eindeutig dem Zulassungsbezirk Tauberbischofsheim zugeordnet.

Ein wesentlicher praktischer Aspekt für Fahrzeughalter im Land: In mehreren Städten Baden-Württembergs bestehen Umweltzonen, die nur für Fahrzeuge mit entsprechender Umweltplakette befahren werden dürfen. Betroffen sind unter anderem Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen sind von dieser Regelung nicht grundsätzlich ausgenommen – sie müssen die Umweltanforderungen der jeweiligen Zone erfüllen.

Besonders zu beachten: Die Stadt Stuttgart hat darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 eingeführt. Wer mit einem überführten Dieselfahrzeug durch Stuttgart fahren möchte, muss prüfen, ob das Fahrzeug die dort geltenden Anforderungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, sind Alternativrouten zu wählen.

Für Überführungsfahrten innerhalb des Main-Tauber-Kreises und in angrenzende Landkreise ohne Umweltzonen sind diese Einschränkungen in der Regel nicht relevant. Planen Sie jedoch eine Fahrt durch eine der genannten Städte, empfehlen wir, die Umweltplakette und die Abgasnorm des Fahrzeugs vorab zu prüfen.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Tauberbischofsheim

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern?

Nein. Eine Verlängerung des ausgestellten Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nach Ablauf der fünf Tage erlischt die Gültigkeit automatisch. Benötigen Sie mehr Zeit, müssen Sie ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen – sofern der Zweck dies rechtfertigt.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen Tauberbischofsheim gilt ausschließlich auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist streng fahrzeuggebunden. Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, das bei der Beantragung angegeben wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und kann als Urkundenfälschung gewertet werden.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich direkt zur nächstgelegenen anerkannten Prüfstelle gefahren werden. Jede andere Nutzung ist unzulässig. Wir empfehlen, die HU vor der Beantragung zu prüfen und gegebenenfalls vorab einen Prüftermin zu vereinbaren.

Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen nach der Beantragung?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und erfolgreicher Zahlung wird der Antrag schnellstmöglich bearbeitet. In der Regel erhalten Sie die Zulassungsunterlagen innerhalb kurzer Zeit. Planen Sie den Beantragungszeitpunkt so, dass das Startdatum realistisch gewählt ist.

Welche eVB-Nummer benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die von Ihrer Kfz-Versicherung speziell für das betreffende Fahrzeug und den gewünschten Gültigkeitszeitraum ausgestellt wurde. Eine bestehende eVB für ein anderes Fahrzeug ist nicht übertragbar. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung rechtzeitig vor der Beantragung.

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen Tauberbischofsheim Kosten im Überblick?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW/Auto 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr wird im Rahmen der Online-Beantragung fällig und ist unabhängig davon, ob das Kennzeichen die volle Gültigkeitsdauer von fünf Tagen genutzt wird.


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Zuständige Zulassungsstelle für Tauberbischofsheim

Kfz-Zulassung Main-Tauber-Kreis

Gartenstr. 1

97941 Tauberbischofsheim

Tel: 09341-82-5866

E-Mail: zulassungsstelle@main-tauber-kreis.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr