KFZ-Ummeldung in Tauberbischofsheim
Für die KFZ-Ummeldung in Tauberbischofsheim benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Ob Sie nach Tauberbischofsheim gezogen sind, ein Fahrzeug gekauft haben oder Ihren Namen geändert haben – die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer Woche erfolgen. Wir bearbeiten Ihren Antrag für das Kennzeichen TBB vollständig über unser Online-Portal. Die zuständige Stelle für alle Zulassungsvorgänge im Main-Tauber-Kreis ist die Kfz-Zulassung Main-Tauber-Kreis. Hier erledigen Sie den gesamten Vorgang unkompliziert, ohne Wartezeiten vor Ort.
Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Tauberbischofsheim erforderlich?
Eine KFZ-Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragenen Daten ändern. Das betrifft den Halter, den Wohnort oder persönliche Angaben wie Name oder Adresse. Die vier häufigsten Anlässe im Überblick:
Halterwechsel
Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der eingetragene Halter. Der neue Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf seinen Namen umzuschreiben. Ein Halterwechsel in Tauberbischofsheim ist auch dann erforderlich, wenn das Fahrzeug innerhalb der Familie übertragen wird – etwa von den Eltern auf ein Kind. Ohne Ummeldung haftet weiterhin der bisherige Halter für Ordnungswidrigkeiten und Steuern.
Umzug nach Tauberbischofsheim
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Tauberbischofsheim verlegt, muss sein Fahrzeug ebenfalls ummelden. Das bisherige Kennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden – dazu mehr im Abschnitt zu Kennzeichen. Mit der Ummeldung wird das Fahrzeug dem neuen Zulassungsbezirk Main-Tauber-Kreis zugeordnet und erhält auf Wunsch ein Kennzeichen mit dem Kürzel TBB.
Umzug innerhalb von Tauberbischofsheim
Auch ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets erfordert eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren. Zwar bleibt der Zulassungsbezirk derselbe, die Anschrift im Fahrzeugschein muss jedoch aktualisiert werden. Wir nehmen diese Änderung bei uns direkt vor.
Namens- oder Adressänderung
Namensänderungen durch Heirat, Scheidung oder Einbürgerung sowie reine Adressänderungen ohne Umzug müssen ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bleibt in diesen Fällen in der Regel unverändert.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht ist § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach beträgt die Frist für die KFZ-Ummeldung eine Woche ab dem Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses – also ab dem Tag des Halterwechsels, des Einzugs oder der Namensänderung. Diese Frist gilt verbindlich und lässt keinen Spielraum.
Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro, in schwerwiegenderen Fällen auch höher – etwa wenn das Fahrzeug trotz abgelaufener Frist weiter genutzt wird und dabei Verstöße festgestellt werden. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn das Fahrzeug nicht korrekt auf den neuen Halter eingetragen ist.
Unser Rat: Leiten Sie die Ummeldung unmittelbar nach dem Anlass ein. Bei uns ist das jederzeit möglich – ohne Terminbindung und ohne Wartezeit.
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Kennzeichen bei der Ummeldung in Tauberbischofsheim
Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein bestehendes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Das bedeutet: Wer bisher ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis geführt hat und nach Tauberbischofsheim zieht, darf dieses Kennzeichen behalten – auch wenn es nicht das Kürzel TBB trägt. Eine Pflicht zur Ummeldung auf ein TBB-Kennzeichen besteht nicht.
Wer hingegen ein neues Kennzeichen wünscht, kann bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen TBB beantragen. Das gilt sowohl bei einem Umzug als auch bei einem Halterwechsel. Die Buchstaben- und Zahlenkombination kann frei gewählt werden, sofern sie verfügbar ist und den Vergaberegeln entspricht.
Beim Halterwechsel ist die Situation eindeutig: Das bisherige Kennzeichen bleibt grundsätzlich beim Verkäufer. Der neue Halter erhält ein eigenes Kennzeichen – entweder ein reguläres TBB-Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen nach Wahl. Kennzeichen mitnehmen beim Umzug nach Tauberbischofsheim ist also möglich, beim Kauf eines Fahrzeugs hingegen nicht automatisch vorgesehen.
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Auto ummelden in Tauberbischofsheim ist der Standardfall bei uns. Die Gebühr für PKW beträgt 179,00 Euro. Benötigt werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein gültiges Ausweisdokument, eine eVB-Nummer sowie – bei Halterwechsel – der ausgefüllte Kaufvertrag oder das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Der Vorgang wird vollständig digital abgewickelt.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden in Tauberbischofsheim gelten dieselben Grundanforderungen wie beim PKW. Die Gebühr beträgt 169,00 Euro. Besonderheit: Motorräder sind häufig mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur für bestimmte Monate im Jahr gilt. Bei der Ummeldung prüfen wir, ob das bestehende Saisonkennzeichen übernommen werden soll oder ob eine Anpassung des Betriebszeitraums gewünscht wird. Wer das Motorrad ganzjährig zulassen möchte, kann dies im Rahmen der Ummeldung direkt veranlassen.
Anhänger
Anhänger werden in Deutschland als eigenständige Fahrzeuge behandelt und verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung – unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug. Das Anhänger ummelden in Tauberbischofsheim folgt daher denselben Regeln wie bei anderen Fahrzeugen. Die Gebühr beträgt 159,00 Euro. Wichtig: Auch wenn das Zugfahrzeug bereits umgemeldet ist, muss der Anhänger separat umgemeldet werden. Beide Vorgänge können jedoch gleichzeitig bei uns beantragt werden.
Wohnmobil
Beim Wohnmobil ummelden in Tauberbischofsheim sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Gebühr beträgt 209,00 Euro. Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlichen Steuer- und Versicherungsklassen zugeordnet – bei der Ummeldung prüfen wir die korrekte Gewichtsklasse anhand der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 relevant. Diese Prüfung muss regelmäßig erneuert werden. Liegt bei der Ummeldung keine aktuelle Gasprüfbescheinigung vor, kann die Zulassung unter Umständen eingeschränkt werden. Wir empfehlen, die Gültigkeit vor der Ummeldung zu prüfen.
Erforderliche Unterlagen
Bei Umzug
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Adresse)
- Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate, falls Ausweis noch alte Adresse zeigt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Aktuelle eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Bisherige Kennzeichen (falls ein neues TBB-Kennzeichen gewünscht wird)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht erteilt)
Bei Halterwechsel
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, vom Vorhalter ausgefüllt und unterschrieben)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Aktuelle eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kaufvertrag (empfohlen, nicht in allen Fällen zwingend erforderlich)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken. Durch die Vielzahl an Landkreisen und Stadtkreisen ist die Kfz-Zulassung Main-Tauber-Kreis eine von zahlreichen eigenständigen Zulassungsstellen im Land. Das bedeutet: Zuständigkeiten sind klar geregelt, und jeder Zulassungsvorgang wird dem jeweiligen Landkreis direkt zugeordnet.
Ein wichtiges Thema in Baden-Württemberg sind Umweltzonen. In mehreren Städten des Landes – darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen – bestehen Umweltzonen, in die nur Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette einfahren dürfen. Stuttgart hat darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 eingeführt, die an bestimmten Tagen und in bestimmten Zonen gelten. Wer sein Fahrzeug im Main-Tauber-Kreis zulässt und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen und bei Bedarf die entsprechende Umweltplakette beantragen.
Die Umweltplakette ist nicht Bestandteil der Ummeldung selbst, kann aber im Zusammenhang mit einer Ummeldung auf Wunsch thematisiert werden. Tauberbischofsheim selbst verfügt über keine Umweltzone, liegt jedoch verkehrsgünstig an der B 290 und der Tauber – Fahrten in die genannten Städte sind für viele Halter im Main-Tauber-Kreis alltäglich.
Ein weiterer Aspekt: In Baden-Württemberg ist die Hauptuntersuchung (HU) durch den TÜV oder die DEKRA eng mit der Fahrzeughaltung verknüpft. Bei einer Ummeldung infolge eines Halterwechsels empfehlen wir, den HU-Termin des Fahrzeugs zu prüfen und gegebenenfalls frühzeitig einen neuen Termin zu vereinbaren.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Tauberbischofsheim
Wie lange dauert die KFZ-Ummeldung in Tauberbischofsheim?
Bei vollständigen Unterlagen wird der Antrag bei uns in der Regel innerhalb weniger Werktage bearbeitet. Sie erhalten nach Abschluss eine Bestätigung sowie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung.
Was kostet die KFZ-Ummeldung in Tauberbischofsheim?
Die Kosten hängen vom Fahrzeugtyp ab: Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 Euro, für ein Motorrad 169,00 Euro, für einen Anhänger 159,00 Euro und für ein Wohnmobil 209,00 Euro. Zusätzliche Kosten können für ein Wunschkennzeichen TBB entstehen.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Tauberbischofsheim umziehe?
Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein bestehendes Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bei einem Umzug mitzunehmen. Das Kennzeichen muss lediglich auf die neue Adresse umgeschrieben werden. Wer ein neues TBB-Kennzeichen möchte, kann dies ebenfalls bei uns beantragen.
Ist eine KFZ-Ummeldung online möglich?
Ja. Wir bearbeiten Ummeldungen vollständig über unser Online-Portal. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und erhalten alle Dokumente auf dem digitalen Weg. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?
Ein Verstoß gegen die Ummeldepflicht gemäß § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro geahndet werden. Darüber hinaus können haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Nachteile entstehen.
Kann ich beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen TBB beantragen?
Ja. Bei einem Halterwechsel in Tauberbischofsheim kann der neue Halter ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel TBB wählen, sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist. Die Anfrage und Reservierung erfolgen direkt bei uns im Rahmen des Ummeldeantrags.
Muss ich meinen Anhänger separat ummelden, wenn ich schon meinen PKW umgemeldet habe?
Ja. Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge mit eigener Zulassungsbescheinigung und müssen unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Beide Ummeldungen können jedoch gleichzeitig bei uns beantragt werden.
Welche Öffnungszeiten gelten für die Kfz-Zulassung Main-Tauber-Kreis?
Die Kfz-Zulassung Main-Tauber-Kreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Online-Portal sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden.
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