KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Bergheim

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Bergheim

Bergheim vergibt das Kennzeichenkürzel BM – die KFZ-Ummeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Sie ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel auf sich umschreiben lassen, nach Bergheim gezogen sind oder Ihre Adresse geändert haben: Wir bearbeiten Ihren Vorgang zuverlässig und ohne unnötige Wartezeiten. Zuständig für die Kfz-Zulassung im Rhein-Erft-Kreis ist die Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis, deren Aufgaben wir hier digital für Sie abwickeln.

Eine KFZ-Ummeldung in Bergheim ist kein komplizierter Vorgang – vorausgesetzt, die erforderlichen Unterlagen liegen vollständig vor und die gesetzliche Frist wird eingehalten. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles, was Sie zu Ablauf, Kosten, Kennzeichen und Fahrzeugtypen wissen müssen.

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Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur Deutschlands. Das bedeutet: Die Anforderungen an Halter, Kennzeichen und Fahrzeugdokumente sind präzise geregelt, und die Zuständigkeiten sind klar nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. Bergheim liegt im Rhein-Erft-Kreis und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis.

Umweltzonen und Fahrverbote

Ein wichtiger Aspekt beim Auto ummelden in Bergheim betrifft die Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen. In nahezu allen Großstädten des Bundeslandes – darunter Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster – gelten Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette fahren dürfen. Bergheim selbst grenzt räumlich an den Großraum Köln, sodass Fahrten in diese Städte für viele Halter zum Alltag gehören.

Darüber hinaus gelten in Köln und Bonn streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge der Abgasstufen Euro 4 und Euro 5. Wer sein Fahrzeug auf Bergheim ummeldet und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Abgaseinstufung seines Fahrzeugs kennen. Die Schadstoffklasse ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

Saisonbetrieb und Kurzzeitzulassungen

In NRW werden Saisonkennzeichen häufig für Motorräder, aber auch für Wohnmobile und Anhänger genutzt. Wer ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen übernimmt oder nach Bergheim umzieht, muss prüfen, ob der eingetragene Betriebszeitraum angepasst werden soll. Wir nehmen diese Anpassung im Rahmen der Ummeldung vor.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, bevor Sie Ihren Antrag einreichen – unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Bergheim verlegt haben oder innerhalb der Stadt umgezogen sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Bei bereits geänderter Meldeadresse: aktuelles Dokument mit Bergheimer Adresse genügt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht hinterlegt)
  • Das bisherige Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten; bei Wechsel des Kennzeichenbezirks sind die alten Schilder zur Abstempelung mitzubringen

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel – also wenn Sie ein Fahrzeug kaufen und auf sich umschreiben lassen – sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original, mit vollständig ausgefülltem Abtretungsfeld
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • HU-Nachweis (aktuelle Hauptuntersuchung, sofern nicht im Fahrzeugschein eingetragen)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des neuen Versicherungsnehmers
  • Bei Wunschkennzeichen BM: Reservierungsnachweis

Wenn der neue Halter eine juristische Person ist (GmbH, AG etc.), sind zusätzlich ein Handelsregisterauszug sowie eine Vollmacht der vertretungsberechtigten Person erforderlich.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Bergheim erforderlich?

Halterwechsel

Der häufigste Anlass für einen Halterwechsel in Bergheim ist der Kauf oder die Übernahme eines Gebrauchtfahrzeugs. Sobald ein Fahrzeug den Besitzer wechselt, muss es auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Das gilt auch bei Schenkungen oder Erbschaften. Wir bearbeiten den Halterwechsel auf Grundlage der vollständig ausgefüllten Zulassungsdokumente und stellen das neue Kennzeichen – auf Wunsch ein Wunschkennzeichen BM – aus.

Umzug nach Bergheim

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Bergheim verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug umzumelden. Das bisherige Kennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden (siehe Abschnitt Kennzeichen). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt – ab diesem Tag beginnt die gesetzliche Frist zu laufen.

Umzug innerhalb von Bergheim

Auch wer innerhalb von Bergheim umzieht, muss seine neue Adresse in den Fahrzeugdokumenten aktualisieren lassen. Das Kennzeichen bleibt dabei unverändert; es handelt sich lediglich um eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wir tragen die neue Anschrift ein und stellen aktualisierte Dokumente aus.

Namens- oder Adressänderung

Heirat, Scheidung oder eine behördliche Namensänderung machen ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugdokumente erforderlich. Gleiches gilt für die Änderung der Meldeadresse ohne Ortswechsel. In diesen Fällen ist kein neues Kennzeichen erforderlich – wir aktualisieren lediglich die Eintragungen in den Zulassungsdokumenten.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro – in schwerwiegenderen Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann der Betrag höher ausfallen. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn das Fahrzeug nicht korrekt auf den tatsächlichen Halter zugelassen ist.

Die KFZ-Ummeldung-Frist von einer Woche ist bewusst knapp bemessen. Wir empfehlen daher, den Vorgang unmittelbar nach dem Kauf oder dem Einzug anzustoßen. Hier können Sie das ohne Wartezeit und unabhängig von Öffnungszeiten erledigen.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis (für persönliche Vorsprachen):

Tag Zeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Bergheim

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein bestehendes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Wer also beispielsweise aus Köln nach Bergheim zieht, darf sein bisheriges Kölner Kennzeichen weiterhin führen – vorausgesetzt, das Kennzeichen ist nicht abgelaufen und die Hauptuntersuchung ist aktuell.

Beim Halterwechsel in Bergheim hingegen erlischt das bisherige Kennzeichen des Vorbesitzers. Der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen – auf Wunsch ein Wunschkennzeichen BM. Die Buchstaben- und Zahlenkombination kann vorab reserviert werden; wir berücksichtigen die Reservierung bei der Bearbeitung Ihres Antrags.

Wer ein Kennzeichen aus einem anderen Bundesland mitbringt und nach Bergheim zieht, muss die Fahrzeugschilder zur Abstempelung vorlegen. Die bisherige Plakette wird entwertet und durch die neue Prüfplakette des Rhein-Erft-Kreises ersetzt. Das Kennzeichen selbst bleibt unverändert.

Kennzeichen behalten beim Ummelden in Bergheim ist also grundsätzlich möglich – maßgeblich ist, ob es sich um einen Umzug oder einen Halterwechsel handelt.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Ummeldung eines PKW ist der Standardfall. Die oben genannten Unterlagen gelten vollumfänglich. Die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Bergheim betragen für einen PKW 179,00 Euro. Wir prüfen die Vollständigkeit der Dokumente, aktualisieren die Halterdaten im nationalen Fahrzeugregister und stellen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit den neuen Angaben aus.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Bergheim ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf einen bestimmten Betriebszeitraum begrenzt – beispielsweise März bis Oktober. Wenn Sie ein Motorrad mit Saisonkennzeichen übernehmen oder Ihren Wohnsitz verlegen, können Sie im Rahmen der Ummeldung den Betriebszeitraum anpassen lassen. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Anhänger werden als eigenständige Fahrzeuge zugelassen und verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung – unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug. Beim Anhänger ummelden in Bergheim sind daher die Dokumente des Anhängers selbst vorzulegen, nicht die des ziehenden Fahrzeugs. Die Gebühr beträgt 159,00 Euro. Wechselt der Anhänger zusammen mit einem PKW den Halter, sind zwei separate Vorgänge erforderlich.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Bergheim sind zwei Punkte besonders zu beachten: Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant – sie beeinflusst die Kfz-Steuer und muss in der Zulassungsbescheinigung korrekt eingetragen sein. Zweitens ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 zu berücksichtigen. Ist diese Prüfung abgelaufen oder steht sie kurz bevor, empfehlen wir, sie vor der Ummeldung zu erneuern, da sie bei einer späteren Hauptuntersuchung ohnehin verlangt wird. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 Euro.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns

  1. Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und den Anlass der Ummeldung an.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
  3. Gebühr bezahlen: Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 169,00 €, Anhänger: 159,00 €, Wohnmobil: 209,00 €).
  4. Bearbeitung: Wir bearbeiten Ihren Antrag und aktualisieren die Fahrzeugdaten im Register.
  5. Zulassungsdokumente: Die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zugestellt. Neue Kennzeichenschilder erhalten Sie über den von uns benannten Weg.

Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Bergheim

Wie viel kostet die KFZ-Ummeldung in Bergheim?

Die Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 Euro, für ein Motorrad 169,00 Euro, für einen Anhänger 159,00 Euro und für ein Wohnmobil 209,00 Euro. Hinzu können Kosten für neue Kennzeichenschilder kommen, sofern ein neues Kennzeichen zugeteilt wird.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nach Bergheim behalten?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bei einem Umzug zu behalten. Das Kennzeichen muss lediglich umgestempelt werden. Beim Halterwechsel erlischt das Kennzeichen des Vorbesitzers; der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen – auf Wunsch ein Wunschkennzeichen BM.

Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach einem Umzug umzumelden?

Gemäß § 27 FZV beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Zeitpunkt des Umzugs bzw. des Halterwechsels. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis zu veranlassen.

Kann ich ein Wunschkennzeichen BM bei der Ummeldung beantragen?

Ein Wunschkennzeichen BM kann beim Halterwechsel beantragt werden. Die gewünschte Kombination kann vorab reserviert werden. Wir berücksichtigen die Reservierung bei der Bearbeitung Ihres Antrags. Bei einem reinen Umzug innerhalb des Rhein-Erft-Kreises bleibt das bisherige Kennzeichen in der Regel erhalten.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?

Wer die Frist von einer Woche überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 27 FZV. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro. Darüber hinaus können Probleme mit der Kfz-Versicherung entstehen, da der Versicherungsschutz an den eingetragenen Halter geknüpft ist.

Muss ich bei einem Umzug innerhalb von Bergheim ebenfalls ummelden?

Ja. Auch bei einem Umzug innerhalb von Bergheim muss die neue Adresse in den Fahrzeugdokumenten aktualisiert werden. Das Kennzeichen bleibt unverändert. Es handelt sich um einen einfachen Verwaltungsvorgang, den wir hier für Sie erledigen.

Was muss ich beim Wohnmobil ummelden in Bergheim besonders beachten?

Bei Wohnmobilen ist die korrekte Eintragung der Gewichtsklasse wichtig, da diese steuerrelevant ist. Außerdem sollte die Gasprüfung nach G 607 aktuell sein, sofern das Fahrzeug über eine Gasanlage verfügt. Wir prüfen im Rahmen des Antrags, ob alle Angaben vollständig und korrekt sind.

Kann ich einen Anhänger separat ummelden, ohne das Zugfahrzeug umzumelden?

Ja. Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge mit eigener Zulassungsbescheinigung. Die Ummeldung des Anhängers erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Sie benötigen lediglich die Dokumente des Anhängers sowie Ihren Personalausweis und – beim Halterwechsel – eine gültige eVB-Nummer.

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Zuständige Zulassungsstelle für Bergheim

Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis

Willy-Brandt-Platz 1

50126 Bergheim

Tel: 02271-83-0

E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr