Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Bergheim

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Bergheim

In Nordrhein-Westfalen wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Bergheim erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis, die für Fahrzeuge im gesamten Kreisgebiet verantwortlich zeichnet. Das Kurzzeitkennzeichen Bergheim trägt das Kürzel BM und wird für zeitlich befristete Fahrten ausgestellt, die ohne dauerhafte Zulassung des Fahrzeugs notwendig sind.

Ob Sie ein neu erworbenes Fahrzeug vom Händler abholen, einen Oldtimer zur Hauptuntersuchung überführen oder ein Motorrad zu Beginn der Saison aus dem Winterlager holen – das 5-Tage-Kennzeichen Bergheim ist das geeignete Instrument für genau diese Situationen. Die Beantragung erfolgt unkompliziert, vollständig digital und ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde.

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Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur in ganz Deutschland. Allein im Rhein-Erft-Kreis, zu dem Bergheim gehört, sind tausende Fahrzeuge zugelassen. Diese Dichte hat unmittelbare Auswirkungen auf die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen, insbesondere bei Überführungsfahrten in angrenzende Ballungsräume.

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen BM durch Nordrhein-Westfalen fährt, muss die geltenden Umweltregelungen des Bundeslandes kennen und einhalten. In nahezu allen größeren Städten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen, in die nur Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette einfahren dürfen. Für Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden und keine entsprechende Plakette besitzen oder nicht die erforderliche Schadstoffklasse erfüllen, gelten diese Einfahrtsbeschränkungen uneingeschränkt.

Darüber hinaus bestehen in Köln und Bonn Diesel-Fahrverbote für bestimmte Streckenabschnitte. Betroffen sind in der Regel Fahrzeuge mit Dieselmotor unterhalb der Abgasnorm Euro 6. Wer ein solches Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen überführt und dabei Routen durch diese Städte plant, muss die aktuell geltenden Streckensperrungen vorab prüfen und gegebenenfalls Ausweichrouten einplanen. Das Kurzzeitkennzeichen selbst entbindet nicht von der Einhaltung dieser verkehrsrechtlichen Vorschriften.

Für Überführungsfahrten, die ausschließlich innerhalb des Rhein-Erft-Kreises oder auf Bundesstraßen und Autobahnen außerhalb der betroffenen Innenstadtbereiche stattfinden, sind diese Einschränkungen in der Regel nicht relevant. Wir empfehlen dennoch, die geplante Route vor Antritt der Fahrt sorgfältig zu prüfen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Bergheim sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Gewerbenachweis und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die entsprechende Herstellerbescheinigung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – die Versicherung muss explizit für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), sofern das Fahrzeug nicht ausschließlich zur Überführung zur nächsten Prüfstelle bewegt wird (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren

Bei Fahrzeugen, die erstmals zugelassen werden oder aus dem Ausland stammen, können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, beispielsweise ein COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wir prüfen Ihre Unterlagen im Rahmen des Online-Antrags und weisen Sie bei Bedarf auf fehlende Nachweise hin.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Bergheim. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung eines Neuwagens vom Händler, Probefahrten im Rahmen einer geplanten Anschaffung oder die Verbringung eines Fahrzeugs zur Werkstatt oder Prüfstelle. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt 179,00 €.

Das Kennzeichen wird auf den Fahrzeugtyp ausgestellt und ist fahrzeuggebunden – es darf ausschließlich mit dem Fahrzeug genutzt werden, für das es beantragt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Bergheim weist einige Besonderheiten auf, die bei der Beantragung zu beachten sind. Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für ein Kraftrad ausgestellt sein – eine allgemeine Kfz-Versicherungsbestätigung ohne Fahrzeugtypangabe wird nicht akzeptiert. Bitte achten Sie bei Ihrer Versicherungsanfrage darauf, dass Hubraum und Fahrzeugklasse korrekt angegeben sind.

Ein häufiger Anwendungsfall ist die Saisonbeginn-Überführung: Motorräder, die über den Winter eingelagert wurden und deren Zulassung saisonal befristet war, müssen zu Beginn der Fahrsaison gegebenenfalls überführt oder zur Hauptuntersuchung gebracht werden. Auch hier ist das Kurzzeitkennzeichen das geeignete Mittel. Die Gebühr für Motorräder beträgt 129,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs bewegt werden, sofern sie nicht bereits dauerhaft zugelassen sind. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Bergheim ist für alle Anhängertypen erhältlich, von Pkw-Anhängern über Bootsanhänger bis hin zu Transportanhängern.

Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der technischen Dokumentation. In diesen Fällen genügt in der Regel der Fahrzeugschein oder eine technische Beschreibung des Anhängers. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile sind fahrzeugtechnisch in unterschiedliche Gewichtsklassen einzuteilen, was für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens relevant ist. Bei der Antragstellung ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs korrekt anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fallen in die Fahrerlaubnisklassen C1 oder C – der Fahrzeugführer muss im Besitz des entsprechenden Führerscheins sein. Wir weisen darauf hin, dass diese Anforderung unabhängig vom Kurzzeitkennzeichen gilt und bei der Fahrt zwingend einzuhalten ist. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 199,00 €.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine Gültigkeitsdauer von maximal 5 Tagen begrenzt. Die Gültigkeit beginnt mit dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Startdatum und endet mit Ablauf des letzten aufgedruckten Tages. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf ist ein neues Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist ausschließlich für das Fahrzeug gültig, für das es ausgestellt wurde. Fahrzeugdaten und Kennzeichen werden in der Zulassungsdatenbank verknüpft. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist eine Ordnungswidrigkeit.

Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zu Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten in das europäische Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Voraussetzungen und eine abweichende Gültigkeitsdauer aufweist. Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihrer Fahrt.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das Fahrzeug muss die HU bestanden haben, und der Nachweis – in Form des HU-Berichts oder des eingetragenen Prüfdatums in der Zulassungsbescheinigung – ist bei der Beantragung vorzulegen.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten Prüfstelle überführt werden soll, um dort die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. Die Fahrt muss jedoch direkt zur Prüfstelle führen; Umwege oder Zwischennutzungen sind nicht zulässig.

Wir empfehlen, das HU-Dokument bereits vor der Online-Beantragung bereitzuhalten und als Scan oder Foto hochzuladen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Legen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit: Ausweisdokument, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer Ihrer Versicherung sowie den HU-Nachweis. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer auf den richtigen Fahrzeugtyp ausgestellt ist.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Gewichtsklasse (bei Wohnmobilen und schweren Anhängern), gewünschtes Startdatum sowie Ihre persönlichen Daten an.

Schritt 3 – Dokumente hochladen Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als digitale Kopien hoch. Unsere Systeme prüfen die Vollständigkeit der Einreichung automatisiert.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher über unser Online-Zahlungssystem. Die Gebühren betragen je nach Fahrzeugtyp zwischen 129,00 € (Motorrad) und 199,00 € (Wohnmobil).

Schritt 5 – Prüfung durch die Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis Ihr Antrag wird durch die zuständige Stelle geprüft. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb der nächsten Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.

Schritt 6 – Zulassungsdokumente und Kennzeichenfreigabe erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbestätigung sowie alle notwendigen Angaben zur Nutzung des Kurzzeitkennzeichens digital zugestellt.

Schritt 7 – Kennzeichen anbringen und Fahrt antreten Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an. Die Fahrt darf ausschließlich innerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Gültigkeitszeitraums und nur mit dem zugeordneten Fahrzeug erfolgen.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bergheim

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Bergheim gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Das genaue Start- und Enddatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer nach Ablauf noch eine weitere Fahrt benötigt, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen BM ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zu Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Überführungsfahrten ins europäische Ausland ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das andere Gültigkeitsregeln und Voraussetzungen hat. Bitte beantragen Sie rechtzeitig das passende Kennzeichen für Ihre geplante Route.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Bergheim für einen PKW?

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für einen PKW beträgt 179,00 €. Für Motorräder fallen 129,00 €, für Anhänger 139,00 € und für Wohnmobile 199,00 € an. Die Gebühren sind bei der Online-Beantragung direkt zu entrichten.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine spezielle Versicherung?

Ja. Sie benötigen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die ausdrücklich für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ist. Die Versicherung stellt Ihnen eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) aus, die Sie bei der Beantragung angeben müssen. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer den korrekten Fahrzeugtyp ausweist – insbesondere bei Motorrädern ist dies zwingend erforderlich.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug ohne TÜV beantragen?

Grundsätzlich ist eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Eine Ausnahme gilt, wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten Prüfstelle überführt wird, um dort die HU durchführen zu lassen. In diesem Fall ist das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU erhältlich. Die Fahrt muss jedoch unmittelbar zur Prüfstelle führen.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen durch die Umweltzone in Köln oder Bonn fahren?

Das Kurzzeitkennzeichen selbst entbindet nicht von der Einhaltung der Umweltzonen-Regelungen. Fahrzeuge, die keine gültige Umweltplakette besitzen oder die erforderliche Schadstoffklasse nicht erfüllen, dürfen die ausgewiesenen Umweltzonen auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht befahren. Gleiches gilt für die Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn. Planen Sie Ihre Überführungsroute entsprechend.

Wie schnell erhalte ich mein Kurzzeitkennzeichen nach der Online-Beantragung?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und erfolgter Zahlung wird Ihr Antrag durch die Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis innerhalb der nächsten regulären Öffnungszeiten bearbeitet. Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem geplanten Fahrtbeginn einzureichen, um ausreichend Bearbeitungszeit einzuplanen. Anträge, die außerhalb der Öffnungszeiten eingehen, werden zum nächsten Öffnungstag bearbeitet.

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Zuständige Zulassungsstelle für Bergheim

Kfz-Zulassung Rhein-Erft-Kreis

Willy-Brandt-Platz 1

50126 Bergheim

Tel: 02271-83-0

E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr