Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Erfurt

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Erfurt

Erfurt vergibt das Kennzeichenkürzel EF – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird hier vollständig online erledigt. Als zuständige Online-Stelle stellen wir Ihnen das 5-Tage-Kennzeichen für Erfurt schnell, rechtssicher und ohne unnötige Behördengänge aus. Ob Sie ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt absolvieren oder ein neu erworbenes Fahrzeug zum TÜV bringen möchten: Das Kurzzeitkennzeichen EF ist das richtige Dokument für den temporären Betrieb Ihres Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen.

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Tage befristet und an ein konkretes Fahrzeug gebunden. Es ersetzt keine dauerhafte Zulassung, ermöglicht jedoch die legale Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr innerhalb dieses Zeitraums. Die Kfz-Zulassung Erfurt ist die zuständige Stelle für die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel EF.

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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

Die Anforderungen und Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen unterscheiden sich je nach Fahrzeugklasse. Nachfolgend erläutern wir die Besonderheiten für die gängigsten Fahrzeugtypen.

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Erfurt ist die Überführung oder Probefahrt mit einem PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf, Fahrzeugüberführung nach einer Reparatur oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung – das 5-Tage-Kennzeichen EF deckt alle gängigen Szenarien für Personenkraftwagen ab.

Gebühr PKW/Auto: 179,00 €

Der Antrag wird fahrzeugbezogen gestellt. Das bedeutet: Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sind fest miteinander verknüpft. Eine Nutzung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Motorrad

Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen einige Besonderheiten. Die Kennzeichengröße weicht vom PKW-Standard ab – das Kennzeichen muss für Krafträder in der vorgeschriebenen Motorrad-Abmessung ausgestellt werden. Beim Abschluss der erforderlichen Kurzzeitversicherung (eVB-Nummer) ist darauf zu achten, dass diese explizit für ein Kraftrad ausgestellt wird, da PKW-Versicherungen hier nicht greifen.

Ein typischer Anwendungsfall ist die Saisonbeginn-Überführung: Wer sein Motorrad im Frühjahr aus dem Winterlager holt und zunächst zur Hauptuntersuchung oder in eine Werkstatt überführen möchte, benötigt hierfür ein gültiges Kurzzeitkennzeichen.

Gebühr Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Dies gilt grundsätzlich für alle zulassungspflichtigen Anhänger.

Eine Vereinfachung besteht für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Diese sind in bestimmten Konstellationen von der Zulassungspflicht befreit, was den Verwaltungsaufwand reduziert. Bei Unsicherheiten zur Zulassungspflicht Ihres Anhängers empfehlen wir, die Fahrzeugpapiere vorab zu prüfen.

Gebühr Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Wohnmobile werden bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens nach Gewichtsklasse unterschieden. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten die gleichen Voraussetzungen wie für einen PKW. Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklassen C1 oder C – der Fahrzeugführer muss den entsprechenden Führerschein besitzen und dies bei der Beantragung berücksichtigen. Bitte geben Sie beim Antrag die korrekte Gewichtsklasse Ihres Wohnmobils an, da dies sowohl für die Versicherung als auch für die Kennzeichenausstellung relevant ist.

Gebühr Wohnmobil: 199,00 €


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Erfurt benötigen Sie die folgenden Dokumente. Halten Sie diese vor der Antragstellung bereit, um den Prozess reibungslos abzuschließen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (ZB Teil II) – bei Neufahrzeugen alternativ die CoC-Papiere
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) – muss mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – muss vor der Antragstellung bei einem Versicherungsanbieter eingeholt werden und auf das konkrete Fahrzeug sowie den Kennzeichentyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) ausgestellt sein
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei Fahrzeugen mit gültiger HU der entsprechende Prüfbericht; bei abgelaufener HU ist die Nutzung auf die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle beschränkt (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsmittel für die Begleichung der Kennzeichengebühr

Ablauf der Beantragung – So funktioniert es

Der gesamte Prozess zur Beantragung Ihres Kurzzeitkennzeichens in Erfurt läuft über unser Online-Portal. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Erfurt ist nicht erforderlich.

Schritt 1 – eVB-Nummer beschaffen Bevor Sie den Antrag stellen, holen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Ihr Fahrzeug ein. Diese ist fahrzeug- und kennzeichenspezifisch und muss vor der Antragstellung vorliegen.

Schritt 2 – Unterlagen zusammenstellen Legen Sie alle erforderlichen Dokumente digital vor: Ausweisdokument, Fahrzeugpapiere und eVB-Nummer. Digitale Kopien oder Fotos der Dokumente sind für die Online-Antragstellung ausreichend.

Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrzeugidentifikationsnummer, gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage) sowie Ihre persönlichen Daten ein.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Nach Prüfung Ihrer Angaben wird die Gebühr eingezogen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €).

Schritt 5 – Kennzeichenunterlagen erhalten Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenplakette. Das physische Kennzeichen wird Ihnen auf dem angegebenen Weg zur Verfügung gestellt.

Schritt 6 – Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig. Führen Sie alle Dokumente während der Fahrt mit.

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Besonderheiten in Thüringen

Thüringen ist in kreisfreie Städte und Landkreise unterteilt, die jeweils eigene Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln führen. Neben Erfurt mit dem Kürzel EF verfügen auch Jena (J) und Gera (G) als kreisfreie Städte über eigene Zulassungsstellen und Kennzeichenbezirke. Das bedeutet: Ein in Erfurt ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen trägt das Kürzel EF – unabhängig davon, in welchem Teil Thüringens die Fahrt stattfindet.

Umweltzone Erfurt: Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, unterliegen denselben Umweltzonenpflichten wie dauerhaft zugelassene Fahrzeuge. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht befahren – auch nicht mit einem 5-Tage-Kennzeichen. Prüfen Sie daher vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug die erforderliche Schadstoffklasse erfüllt und über eine entsprechende Plakette verfügt.

Mittelgroße Landkreise in Thüringen: Da Thüringen eine kleinteilige Verwaltungsstruktur mit mehreren mittelgroßen Landkreisen aufweist, kann es bei Überführungsfahrten durch verschiedene Zulassungsbezirke – etwa von Erfurt nach Gera oder Jena – zu keinen zusätzlichen Anforderungen kommen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt bundesweit auf öffentlichen Straßen in Deutschland, unabhängig von Bezirksgrenzen.

Hinweis für Auslandsfahrten: Das Kurzzeitkennzeichen EF gilt ausschließlich im Inland. Für Überführungsfahrten ins Ausland ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das andere Voraussetzungen und Gültigkeitsregeln hat.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können. Die HU-Plakette darf zum Zeitpunkt der Nutzung des Kurzzeitkennzeichens nicht abgelaufen sein.

Ausnahme – Fahrt zur Prüfstelle: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei einem Fahrzeug, das erstmalig zur Hauptuntersuchung muss), darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) genutzt werden. Umwege oder Zwischenhalte, die nicht dem Zweck der HU-Fahrt dienen, sind in diesem Fall nicht zulässig.

Bitte geben Sie bei der Antragstellung korrekt an, ob eine gültige HU vorliegt. Falsche Angaben können zur Ungültigkeit des Kennzeichens und zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Erfurt

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Erfurt gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage befristet. Das Gültigkeitsdatum wird bei der Antragstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und an die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des bei der Antragstellung angegebenen Fahrzeugs geknüpft. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht erlaubt und würde den Versicherungsschutz sowie die Zulassung des Kennzeichens nichtig machen.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen EF gilt ausschließlich auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands. Für Überführungsfahrten in das Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und andere Voraussetzungen erfüllt.

Was benötige ich für die Versicherung beim Kurzzeitkennzeichen?

Für die Beantragung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) zwingend erforderlich. Diese erhalten Sie bei einem Kfz-Versicherer. Achten Sie darauf, dass die eVB explizit für den richtigen Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) und das konkrete Fahrzeug ausgestellt ist.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle verwendet werden. Jede andere Nutzung ist in diesem Fall nicht zulässig. Bitte geben Sie den HU-Status bei der Antragstellung korrekt an.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für einen Anhänger beantragen?

Ja. Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht können vereinfachte Regelungen zur Zulassungspflicht greifen – prüfen Sie dies anhand Ihrer Fahrzeugpapiere.

Wie lange dauert die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens online?

Die Online-Beantragung dauert in der Regel wenige Minuten, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und Ihren Ausweis griffbereit haben, bevor Sie das Formular aufrufen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Erfurt

Kfz-Zulassung Erfurt

Bürgermeister-Wagner-Str. 1

99084 Erfurt

Tel: 0361-655-7854

E-Mail: buergeramt@erfurt.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr