Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Heppenheim

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Heppenheim

Für das Kurzzeitkennzeichen in Heppenheim benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Heppenheim genannt – berechtigt zur temporären Nutzung eines Fahrzeugs im deutschen Straßenverkehr und wird insbesondere bei Überführungsfahrten, Probefahrten und dem Transport nicht zugelassener Fahrzeuge eingesetzt. Zuständig für die Ausstellung ist die Kfz-Zulassung Bergstraße, die wir über unser Online-Portal vollständig für Sie abwickeln.

Das Kennzeichen trägt das Kürzel HP für den Landkreis Bergstraße und ist mit einem festen Ablaufdatum versehen, das auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt ist. Es ist fahrzeuggebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die Beantragung erfolgt bequem und vollständig über unser Portal – ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde.

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Besonderheiten in Hessen

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Heppenheim durch Hessen fährt, sollte einige regionale Gegebenheiten kennen, die für die Streckenplanung relevant sind. In Hessen bestehen in mehreren Städten Umweltzonen, deren Einfahrtbedingungen auch für temporär zugelassene Fahrzeuge uneingeschränkt gelten. Betroffen sind die Städte Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Für die Einfahrt in diese Umweltzonen ist mindestens die grüne Umweltplakette erforderlich.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Frankfurt am Main: Dort gilt zusätzlich ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter auf bestimmten Streckenabschnitten. Wer mit einem entsprechenden Dieselfahrzeug eine Überführungsfahrt durch Frankfurt plant, muss diese Routen meiden oder ein Fahrzeug mit mindestens Euro-5-Norm einsetzen. Das Kurzzeitkennzeichen schützt nicht vor diesen Fahrverboten – die Umweltauflagen gelten unabhängig vom Zulassungsstatus des Fahrzeugs.

Heppenheim liegt im Landkreis Bergstraße und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet, einer der zulassungsintensivsten Regionen Deutschlands. Die Zulassungsbezirksstruktur in diesem Bereich ist entsprechend engmaschig. Wer von Heppenheim aus Fahrzeuge in Richtung Darmstadt, Mannheim oder Frankfurt überführt, passiert häufig mehrere Zulassungsbezirke. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel HP gilt dabei für das gesamte Bundesgebiet – eine gesonderte Genehmigung für einzelne Bezirke ist nicht erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Heppenheim sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Gewerbenachweis und Ausweisdokument des Vertreters)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder der Datenerfassungsschein
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung vor Antragstellung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht: Nachweis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse (C1 oder C)

Alle Unterlagen können bei der Online-Beantragung über unser Portal digital eingereicht werden. Eine Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich, sofern die Dokumente vollständig und lesbar sind.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen beantragen in Heppenheim. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens ohne bestehende Zulassung, die Überführung eines Neuwagens vom Händler, Probefahrten außerhalb des Betriebsgeländes sowie der Transport eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung oder Reparaturwerkstatt. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt 179,00 €.

Für die Beantragung ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) anzugeben. Diese findet sich im Fahrzeugschein oder ist am Fahrzeug selbst eingestanzt. Das ausgestellte Kennzeichen trägt das HP-Kürzel sowie das aufgedruckte Ablaufdatum.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Heppenheim weist einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein entsprechend dimensioniertes Kennzeichen im Kleinkennzeichenformat. Bei der eVB-Nummer ist darauf zu achten, dass diese ausdrücklich für ein Kraftrad ausgestellt wurde – eine für PKW ausgestellte eVB-Nummer ist nicht übertragbar und wird von der Kfz-Zulassung Bergstraße nicht akzeptiert.

Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder zu Saisonbeginn beantragt, wenn Maschinen nach der Winterpause überführt, zur Inspektion gebracht oder von einem neuen Eigentümer abgeholt werden. Die Gebühr für ein Motorrad-Kurzzeitkennzeichen beträgt 129,00 €.

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw-Anhänger, einen Bootstrailer oder einen Transportanhänger handelt.

Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier sind die Anforderungen an die Fahrzeugpapiere vereinfacht, und in bestimmten Konstellationen entfällt die HU-Pflicht. Die genauen Voraussetzungen prüfen wir im Rahmen der Online-Beantragung. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Heppenheim kostet 139,00 €.

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Heppenheim ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zwingend anzugeben. Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 t ist der Nachweis der Fahrerlaubnisklasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich. Ohne diesen Nachweis kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Da Wohnmobile häufig saisonal bewegt werden und bei Überführungen größere Strecken zurücklegen, empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit das Kennzeichen rechtzeitig vor der geplanten Fahrt vorliegt. Die Gebühr beträgt 199,00 €.


Gültigkeit und Einschränkungen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem aufgedruckten Startdatum für maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen eingestanzt und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug zugelassen und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug umgesteckt werden. Eine Weitergabe oder Übertragung ist unzulässig.

Die Gültigkeit des 5-Tage-Kennzeichens Heppenheim beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in einen anderen EU-Staat oder in Drittländer – ist stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das speziell für grenzüberschreitende Fahrten ausgelegt ist und andere Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge ohne gültige HU erhalten kein reguläres Kurzzeitkennzeichen für allgemeine Überführungsfahrten.

Die einzige anerkannte Ausnahme betrifft Fahrten, die ausschließlich dem Zweck dienen, das Fahrzeug zur nächsten zugelassenen Prüfstelle zu bringen. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden, das räumlich und zweckgebunden auf diese eine Fahrt beschränkt ist. Der Antragsteller hat diesen Zweck bei der Beantragung ausdrücklich anzugeben.

Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger (soweit HU-pflichtig) und Wohnmobil. Bei Neufahrzeugen, die noch keine HU benötigen, entfällt dieser Nachweis entsprechend.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor: Personalausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis und eVB-Nummer. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung – fordern Sie diese vor Antragsbeginn an.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie unser Antragsformular über den Button unten auf. Geben Sie alle Fahrzeug- und Halterdaten ein, wählen Sie den gewünschten Gültigkeitszeitraum und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

Schritt 3 – Gebühr bezahlen Nach Abschluss des Antrags erfolgt die Gebührenzahlung direkt über unser Portal. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €.

Schritt 4 – Prüfung durch die Kfz-Zulassung Bergstraße Ihr Antrag wird von uns geprüft. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Bergstraße sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.

Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und das Kennzeichen. Das Kennzeichen mit dem HP-Kürzel und dem aufgedruckten Ablaufdatum ist ab dem angegebenen Startdatum gültig.

Schritt 6 – Fahrt antreten Bringen Sie das Kurzzeitkennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an. Führen Sie alle Zulassungsunterlagen während der Fahrt mit. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums ist das Fahrzeug stillzulegen oder regulär zuzulassen.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Heppenheim

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Heppenheim auch kurzfristig beantragen?

Ja. Die Online-Beantragung über unser Portal ist grundsätzlich auch kurzfristig möglich. Entscheidend ist, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen – insbesondere die eVB-Nummer, die vorab bei Ihrer Versicherung anzufordern ist. Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag vor der geplanten Fahrt zu stellen, um ausreichend Bearbeitungszeit einzuplanen.

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Heppenheim?

Die Kurzzeitkennzeichen Heppenheim Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für PKW und Autos berechnen wir 179,00 €, für Motorräder 129,00 €, für Anhänger 139,00 € und für Wohnmobile 199,00 €. In diesen Gebühren sind die Verwaltungskosten der Kfz-Zulassung Bergstraße enthalten.

Welche Versicherung brauche ich für das Kurzzeitkennzeichen?

Für das Kurzzeitkennzeichen Heppenheim Versicherung ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten. Wichtig: Die eVB-Nummer muss auf den jeweiligen Fahrzeugtyp ausgestellt sein – eine für PKW ausgestellte eVB gilt nicht für ein Motorrad.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Überführungskennzeichen Heppenheim in Form des Kurzzeitkennzeichens gilt ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für grenzüberschreitende Fahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert zu beantragen ist und andere Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug umstecken?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es ist bei der Ausstellung auf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des angegebenen Fahrzeugs registriert. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist unzulässig und kann als Urkundenfälschung gewertet werden.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung wird grundsätzlich kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt. Die einzige Ausnahme gilt für Fahrten, die ausschließlich dem Zweck dienen, das Fahrzeug zur nächsten zugelassenen Prüfstelle zu bringen. Diesen Zweck müssen Sie bei der Beantragung ausdrücklich angeben. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt seit 2015 verbindlich für alle Fahrzeugtypen.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern?

Nein. Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen eingestanzt. Wird mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Antrag zu stellen. Beachten Sie dabei, dass das Fahrzeug zwischen zwei Kurzzeitkennzeichen nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.


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Zuständige Zulassungsstelle für Heppenheim

Kfz-Zulassung Bergstraße

Benzstr. 1

64646 Heppenheim

Tel: 06252-150

E-Mail: kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr