Kurzzeitkennzeichen in Verden (Aller)
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Verden (Aller) benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen bekannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung vorübergehend im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Es wird für Überführungsfahrten, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung ausgestellt und trägt das Kennzeichenkürzel VER der Kfz-Zulassung Verden.
Über unser Portal wickeln Sie den gesamten Beantragungsprozess digital ab – ohne Wartezeit am Schalter und unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle.
Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →
So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Verden (Aller) ist klar strukturiert und lässt sich vollständig online durchführen:
Schritt 1 – Fahrzeugdaten bereithalten Halten Sie Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bereit. Bei Neufahrzeugen ohne Papiere: die COC-Bescheinigung oder den Kaufvertrag.
Schritt 2 – eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an. Diese siebenstellige Nummer ist zwingend erforderlich und wird direkt an die Zulassungsstelle übermittelt. Ohne gültige eVB-Nummer ist keine Ausstellung möglich. Die eVB für ein Kurzzeitkennzeichen ist speziell auf die beantragte Gültigkeitsdauer befristet – achten Sie darauf, dass Datum und Fahrzeug korrekt angegeben sind.
Schritt 3 – Antrag online stellen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Gültigkeitsdauer (maximal 5 Tage), Verwendungszweck und Ihre persönlichen Daten ein. Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch.
Schritt 4 – Gebühren entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags direkt bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen).
Schritt 5 – Kennzeichenschilder erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Fahren Sie erst dann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Schritt 6 – Fahrt durchführen Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig. Bewahren Sie den Zulassungsschein stets im Fahrzeug auf und halten Sie die eingetragene Gültigkeitsdauer strikt ein.
Die Kfz-Zulassung Verden ist persönlich zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Über unser Portal können Sie den Antrag unabhängig von diesen Zeiten stellen.
Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Verden (Aller) einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vertretung: zusätzlich Vollmacht und Ausweiskopie der bevollmächtigenden Person)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder bei Neufahrzeugen die COC-Bescheinigung
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (fahrzeug- und zeitraumbezogen)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfplakette), sofern das Fahrzeug hauptuntersuchungspflichtig ist
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die Gebühr
- Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: Nachweis der Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrzeugführers
Für Anhänger ist zusätzlich ein eigener Satz Fahrzeugpapiere des Anhängers erforderlich. Fahrzeuge, die noch nicht zugelassen waren, benötigen gegebenenfalls einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Verden (Aller) ist der PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführung nach einer Reparatur oder Probefahrt über eine längere Strecke – das 5-Tage-Kennzeichen VER ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr ohne dauerhafte Zulassung.
Gebühr PKW/Auto: 179,00 €
Bitte stellen Sie sicher, dass die eVB-Nummer auf den konkreten Fahrzeugtyp und das korrekte Fahrzeug ausgestellt ist. Bei PKW ist die HU-Pflicht zu beachten (siehe entsprechenden Abschnitt).
Motorrad
Für Motorräder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für PKW, jedoch sind einige Besonderheiten zu beachten. Die eVB-Nummer muss explizit für Krafträder ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Häufig wird das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder zu Beginn der Motorradsaison benötigt, wenn ein Fahrzeug nach der Winterpause überführt oder zur Hauptuntersuchung gebracht werden soll. Auch Überführungen nach dem Kauf eines Gebrauchtmotorrads sind ein typischer Anwendungsfall.
Gebühr Motorrad: 129,00 €
Achten Sie darauf, dass das Kennzeichenschild in der für Motorräder vorgesehenen Größe ausgestellt wird. Das hintere Kennzeichen ist am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen; ein vorderes Kennzeichen ist bei Motorrädern nicht erforderlich.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter das Kennzeichen des Zugfahrzeugs fallen, sofern sie nicht dauerhaft zugelassen sind. Dies gilt für Pkw-Anhänger, Bootstrailer, landwirtschaftliche Anhänger und alle sonstigen Anhängertypen.
Gebühr Anhänger: 139,00 €
Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 750 kg gelten vereinfachte Regelungen hinsichtlich der Fahrzeugpapiere. In diesen Fällen kann unter Umständen auf den Fahrzeugbrief verzichtet werden – prüfen Sie die konkreten Anforderungen im Antragsprozess. Beachten Sie: Das Kurzzeitkennzeichen des Anhängers und das des Zugfahrzeugs müssen jeweils separat beantragt werden und können unterschiedliche Gültigkeitszeiträume haben.
Wohnmobil
Wohnmobile unterliegen je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Anforderungen. Bei Fahrzeugen bis 3,5 t gelten dieselben Regelungen wie für PKW. Überschreitet das Wohnmobil diese Gewichtsgrenze, ist für den Fahrzeugführer der Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich. Geben Sie die korrekte Gewichtsklasse Ihres Fahrzeugs im Antrag an, da dies sowohl die Versicherungspflicht als auch die technischen Anforderungen beeinflusst.
Gebühr Wohnmobil: 199,00 €
Wohnmobile sind aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts häufig Gegenstand von Überführungsfahrten über weitere Strecken. Planen Sie den Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens sorgfältig, da eine Verlängerung nicht möglich ist.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet: Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist oder die noch keine HU hatten, erhalten in der Regel kein Kurzzeitkennzeichen für allgemeine Fahrten.
Ausnahme: Fahrt zur nächsten Prüfstelle Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine vor, kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Verwendungszweck im Antrag entsprechend anzugeben. Abweichende Fahrten sind in diesem Fall nicht zulässig.
Bitte legen Sie den aktuellen HU-Bericht oder die Prüfbescheinigung als Scan bei der Online-Beantragung vor. Fehlt dieser Nachweis, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Das Kurzzeitkennzeichen VER der Kfz-Zulassung Verden gilt – wie alle deutschen Kurzzeitkennzeichen – ausschließlich im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit nicht gestattet. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert zu beantragen ist.
Innerhalb Niedersachsens ist zu beachten, dass mehrere Städte über ausgewiesene Umweltzonen verfügen. Betroffen sind insbesondere Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Für Fahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Umweltzonen gelten dieselben Regelungen wie für dauerhaft zugelassene Fahrzeuge: Das Fahrzeug muss die entsprechende Schadstoffklasse erfüllen und die Umweltplakette sichtbar angebracht haben. Prüfen Sie vor Antritt der Fahrt, ob Ihre geplante Route durch eine Umweltzone führt und ob Ihr Fahrzeug die Einfahrtbedingungen erfüllt.
Die Region Hannover nimmt als Sonderbezirk eine besondere Stellung im niedersächsischen Zulassungswesen ein: Sie ist keine klassische Kreisverwaltung, sondern ein eigenständiger Kommunalverband mit eigener Zulassungsbehörde. Fahrzeuge aus dem Landkreis Verden, die durch die Region Hannover geführt werden, unterliegen dort den örtlichen Verkehrsregeln, einschließlich der Umweltzonenregelungen.
Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt nicht zur Nutzung von Fahrspuren oder Zonen, die dauerhaft zugelassenen Fahrzeugen mit besonderer Genehmigung vorbehalten sind. Planen Sie Ihre Überführungsroute entsprechend.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Verden (Aller)
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem im Zulassungsschein eingetragenen Startdatum. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer das Fahrzeug länger bewegen möchte, muss es dauerhaft zulassen oder ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen – wobei letzteres nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Anforderungen und eine abweichende Gültigkeitsdauer hat.
Ist das Kurzzeitkennzeichen fahrzeuggebunden?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen ist fest an das Fahrzeug gebunden, für das es ausgestellt wurde. Es darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) wird im Zulassungsschein eingetragen und ist bei einer Kontrolle maßgeblich.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Verden (Aller)?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW/Auto: 179,00 €
- Motorrad: 129,00 €
- Anhänger: 139,00 €
- Wohnmobil: 199,00 €
Die Gebühr ist bei der Beantragung vollständig zu entrichten und wird nicht erstattet, sofern das Kennzeichen ausgestellt wurde.
Was passiert, wenn die Gültigkeitsdauer überschritten wird?
Nach Ablauf des eingetragenen Gültigkeitszeitraums erlischt die Zulassung automatisch. Wer danach noch mit dem Fahrzeug fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und ist zudem nicht mehr versichert. Im Schadenfall trägt der Fahrzeugführer das volle finanzielle Risiko. Planen Sie den Gültigkeitszeitraum daher ausreichend großzügig.
Benötige ich eine spezielle Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Die eVB-Nummer, die Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern, bestätigt eine spezielle Kurzzeitkennzeichen-Versicherung. Diese ist auf den genauen Fahrzeugtyp, das konkrete Fahrzeug und den Gültigkeitszeitraum abgestimmt. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt sind, da Abweichungen im Schadensfall zur Leistungsablehnung führen können.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für eine Probefahrt nutzen?
Ja, Probefahrten sind ein zulässiger Verwendungszweck. Allerdings muss auch bei Probefahrten eine gültige HU vorliegen (sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist) und die eVB-Nummer muss den Verwendungszweck abdecken. Klären Sie mit Ihrer Versicherung im Vorfeld, ob der Versicherungsschutz auch für Probefahrten gilt.
Kurzzeitkennzeichen in Verden (Aller) – jetzt online beantragen →