KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Northeim

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Northeim

Das Kennzeichenkürzel NOM steht für den Landkreis Northeim in Niedersachsen – und die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag direkt über dieses Portal. Sie benötigen keine weiteren Stellen, keinen zusätzlichen Behördengang und keine separate Terminvereinbarung. Alle erforderlichen Schritte zur Neuzulassung in Northeim laufen bei uns gebündelt ab – rechtssicher, vollständig und ohne Umwege.

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So funktioniert die KFZ-Anmeldung in Northeim – Schritt für Schritt

Der Ablauf ist klar strukturiert und führt Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess:

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Bevor Sie den Antrag ausfüllen, stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit. Welche das sind, hängt von Fahrzeugtyp und Ihrer Eigenschaft als Privatperson oder Gewerbetreibender ab. Die genaue Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter unten.

Schritt 2 – Fahrzeugdaten eingeben Im Online-Formular tragen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung ein. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen, bevor Sie den Antrag stellen.

Schritt 3 – Kennzeichen wählen Sie entscheiden, ob Sie ein Standardkennzeichen mit dem Kürzel NOM oder ein Wunschkennzeichen beantragen möchten. Auch Saison-, E- oder H-Kennzeichen lassen sich in diesem Schritt auswählen.

Schritt 4 – Dokumente hochladen Alle erforderlichen Unterlagen werden als digitale Kopien (PDF oder JPG) hochgeladen. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos – unleserliche Dokumente verzögern die Bearbeitung.

Schritt 5 – Identität bestätigen Zur Verifikation Ihrer Identität wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Der genaue Prozess wird Ihnen während der Antragstellung angezeigt.

Schritt 6 – Antrag absenden und Bearbeitung abwarten Nach dem Absenden prüfen wir Ihren Antrag. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sie erhalten eine Bestätigung sowie die Zulassungsdokumente auf dem von Ihnen angegebenen Weg.

Schritt 7 – Kennzeichen anbringen Nach Abschluss des Verfahrens bringen Sie die zugeteilten Kennzeichenschilder an Ihrem Fahrzeug an. Das Fahrzeug ist damit offiziell im Landkreis Northeim zugelassen und trägt das Kürzel NOM.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Northeim oder einem der zugehörigen Gemeinden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Neufahrzeugen ausgestellt vom Händler
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Original oder beglaubigte Kopie
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt vom Bundeszentralamt für Steuern eingezogen)
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) bei Gebrauchtfahrzeugen – nicht älter als vorgeschrieben
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland zusätzlich: COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder Einzelgenehmigung

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich zu den fahrzeugbezogenen Unterlagen folgende Dokumente ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung der handelnden Person (z. B. Geschäftsführer-Nachweis)
  • Bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen: Zustimmungserklärung des Eigentümers (Leasinggesellschaft oder Bank)

Bei Bevollmächtigung

Wenn eine andere Person die Anmeldung in Ihrem Namen durchführt oder der Antrag für eine dritte Person gestellt wird, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, original unterschrieben
  • Ausweiskopie des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass, Vorder- und Rückseite)
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Northeim. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen aus privater Hand – der Ablauf folgt dem oben beschriebenen Standardverfahren. Beim Gebrauchtwagenkauf ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II auf den neuen Halter umgeschrieben wird. Wer beim Auto anmelden in Northeim ein individuelles Kennzeichen bevorzugt, kann ein Wunschkennzeichen NOM mit frei wählbarer Buchstaben-Ziffern-Kombination beantragen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Die Gebühr für die Standardzulassung eines PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad zulassen in Northeim spielen einige fahrzeugspezifische Angaben eine besondere Rolle. Hubraum und Nennleistung in kW sind für die Einstufung durch die Kfz-Versicherung maßgeblich und müssen korrekt in der eVB-Nummer hinterlegt sein. Eine fehlerhafte Angabe kann zu Problemen beim Versicherungsschutz führen. Weit verbreitet ist das Saisonkennzeichen NOM für Motorräder – es ermöglicht die Zulassung nur für bestimmte Monate des Jahres (mindestens zwei, maximal elf) und spart außerhalb der Fahrsaison Versicherungs- und Steuerkosten. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen – sie werden nicht automatisch über das ziehende Fahrzeug zugelassen. Bei der Anmeldung ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern wichtig: Ungebremste Anhänger bis 750 kg unterliegen anderen Voraussetzungen als schwerere, gebremste Fahrzeuge. Für das Führen bestimmter Anhänger sind zudem entsprechende Führerscheinklassen (BE, CE, DE) erforderlich – dies ist beim Kauf gebraucht zu prüfen. Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile lassen sich in zwei Gewichtsklassen einteilen: bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und darüber. Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen strengeren Anforderungen, unter anderem hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse (Klasse C1 oder C). Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das entsprechende Prüfprotokoll eines anerkannten Sachverständigen oder einer Prüforganisation muss bei der Anmeldung vorliegen. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen NOM möglich. Die Zulassungsgebühr beträgt 259,00 €.


Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine entsprechend große Anzahl an Zulassungsbezirken. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt eine eigene Zulassungsbehörde – so auch der Landkreis Northeim mit der zuständigen Kfz-Zulassung Northeim. Das Kennzeichenkürzel NOM ist eindeutig diesem Bezirk zugeordnet und wird ausschließlich hier vergeben.

Ein struktureller Sonderfall innerhalb Niedersachsens ist die Region Hannover: Als einzige Region in Niedersachsen vereint sie die Aufgaben eines Landkreises und der kreisfreien Stadt Hannover in einer Körperschaft. Die Zulassungsstelle der Region Hannover agiert damit als besonders großer Zulassungsbezirk mit eigenem Kennzeichenkürzel (H) und eigenen Zuständigkeiten – eine Besonderheit, die es so in keinem anderen Bundesland gibt.

In Niedersachsen bestehen Umweltzonen in den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Für Fahrzeuge, die in diesen Städten betrieben werden sollen, ist eine entsprechende Feinstaubplakette erforderlich. Für Halter mit Wohnsitz im Landkreis Northeim, die regelmäßig in diese Städte fahren, ist dies ein relevanter Aspekt beim Kauf älterer Fahrzeuge – die Umweltzone betrifft das Befahren, nicht den Zulassungsort. Die Plakette wird nicht im Rahmen der Zulassung ausgestellt, sondern separat erworben.

Darüber hinaus gilt in Niedersachsen – wie bundesweit – die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) durch zugelassene Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ u. a.). Bei der Neuzulassung von Gebrauchtfahrzeugen ist ein gültiger HU-Bericht zwingend vorzulegen. Niedersachsen hat keine abweichenden Landesregelungen zur HU-Fälligkeit, folgt also den bundeseinheitlichen Intervallen (24 Monate für PKW nach erster HU).


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Northeim

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Northeim?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen. Verzögerungen entstehen ausschließlich dann, wenn Dokumente fehlen, unleserlich oder nicht korrekt ausgestellt sind. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Northeim anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung Northeim benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie bei Gebrauchtfahrzeugen einen aktuellen HU-Bericht. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor. Die vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" auf dieser Seite.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Northeim?

Ein Wunschkennzeichen NOM erlaubt es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichenkombinationen eine individuelle Buchstaben-Ziffern-Folge zu wählen – zum Beispiel NOM-AB 123. Das Kürzel NOM bleibt dabei stets als Landkreiskennung erhalten. Die Beantragung erfolgt direkt im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses hier auf dieser Seite. Ob Ihre Wunschkombination verfügbar ist, wird während der Antragstellung geprüft.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Northeim?

Fahrzeuge, die im Landkreis Northeim zugelassen werden, erhalten das Kennzeichenkürzel NOM. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Northeim und wird ausschließlich von der zuständigen Kfz-Zulassung Northeim vergeben. Bei einem Umzug aus einem anderen Landkreis darf das bisherige Kennzeichen in vielen Fällen behalten werden – die Ummeldung auf NOM ist dann keine Pflicht, sofern die Versicherungsdaten aktualisiert werden.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Northeim online an?

Die KFZ-Anmeldung Northeim online erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und bestätigen Ihre Identität – alles in einem geführten Prozess. Nach Absenden des Antrags bearbeiten wir diesen und informieren Sie über den Stand. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Northeim?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühren sind mit Absenden des Antrags fällig. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder besondere Kennzeichenarten entstehen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Northeim geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Northeim ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind diese Öffnungszeiten für die Nutzung dieses Portals nicht relevant. Sie können Ihren Antrag jederzeit einreichen.

Kann ich auch ein Saisonkennzeichen in Northeim beantragen?

Ja, Saisonkennzeichen NOM sind für verschiedene Fahrzeugtypen beantragbar – besonders beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen. Sie legen dabei selbst fest, in welchen Monaten das Fahrzeug zugelassen sein soll (mindestens zwei, maximal elf Monate pro Jahr). Außerhalb des gewählten Zeitraums ruht die Zulassung automatisch, Versicherung und Steuer werden entsprechend anteilig berechnet. Die Beantragung erfolgt im Rahmen des normalen Anmeldeprozesses.

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Zuständige Zulassungsstelle für Northeim

Kfz-Zulassung Northeim

von-Menzel-Str. 7

37154 Northeim

Tel: 05551-708-529

E-Mail: zulassungsbehoerde@landkreis-northeim.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr