KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Neu-Ulm

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KFZ-Anmeldung in Neu-Ulm

Das Kennzeichenkürzel NU steht für den Landkreis Neu-Ulm – und die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag auf Fahrzeuganmeldung direkt und rechtssicher. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Neu-Ulm, deren Verfahren wir hier digital abbilden. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und erhalten die Zulassung – ohne Wartezeit, ohne Anreise.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang bei der KFZ-Anmeldung. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen aus privater Hand – das Fahrzeug muss vor der ersten Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Mit dem Kürzel NU erhalten Sie ein Kennzeichen, das Ihren Landkreis eindeutig ausweist.

Ein Wunschkennzeichen NU lässt sich im Zuge der Anmeldung direkt mitbeantragen. Sie wählen eine verfügbare Buchstaben-Zahlen-Kombination, die Ihnen persönlich wichtig ist – solange die Kombination noch nicht vergeben ist und den formalen Anforderungen entspricht. Die Gebühr für die Neuzulassung eines PKW beträgt 229,00 €.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist zu beachten, ob das Fahrzeug bereits ein NU-Kennzeichen trägt. Handelt es sich um ein Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirks, ist eine vollständige Neumeldung erforderlich. Auch bei einem Import aus dem Ausland muss das Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen werden, was zusätzliche Dokumente erfordert (z. B. Fahrzeugbrief des Ursprungslandes, COC-Papier bei EU-Fahrzeugen).

Motorrad

Motorräder werden in Neu-Ulm nach denselben Grundprinzipien wie PKW angemeldet, weisen aber einige Besonderheiten auf. Besonders beliebt ist das Saisonkennzeichen, das für einen festgelegten Zeitraum – typischerweise März bis Oktober – ausgestellt wird. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, ist aber auch von der Kfz-Steuer für die Ruhemonate befreit.

Für die Versicherungsanmeldung wird die genaue Hubraumgröße in ccm sowie die Motorleistung in kW benötigt. Diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und sind Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) speziell für das anzumeldende Motorrad ausgestellt wurde – eine Verwechslung mit einer eVB für ein anderes Fahrzeug führt zur Ablehnung des Antrags. Die Gebühr für die Zulassung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – sie werden nicht automatisch über das ziehende Fahrzeug erfasst. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern, da sich hieraus unterschiedliche technische Anforderungen und zulässige Gesamtgewichte ergeben.

Relevant ist auch die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers: Für Anhänger über bestimmten Gewichtsgrenzen (z. B. Kombination über 3.500 kg zGG) ist die Fahrerlaubnisklasse BE oder höher erforderlich. Diese Angaben müssen bei der Anmeldung nicht nachgewiesen werden, sind aber bei der Nutzung im Straßenverkehr bindend. Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen bei der Zulassung besonderen Anforderungen, die sich aus Fahrzeuggewicht und Ausstattung ergeben. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt; schwerere Fahrzeuge fallen in andere Steuer- und Führerscheinklassen und erfordern ggf. zusätzliche technische Nachweise.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das Prüfprotokoll muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich und bei seltener Nutzung steuerlich sinnvoll. Die Zulassungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €. Wer sein Wohnmobil als Oldtimer zulassen möchte (Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren, Gutachten erforderlich), zahlt einen Aufpreis von 29,00 € für das H-Kennzeichen.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung als Privatperson sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Neu-Ulm; bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – sofern vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Versicherers)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Kontoinhaber muss mit dem Fahrzeughalter übereinstimmen oder eine Einzugsermächtigung liegt vor)
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: aktueller HU-Nachweis (TÜV/DEKRA)

Bei Fahrzeugen aus dem Ausland zusätzlich: Ursprungszulassung, COC-Dokument (bei EU-Fahrzeugen), ggf. Zolldokumente.

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung der handelnden Person
  • Bei Fahrzeugflotten: Angabe der internen Fahrzeugnummer oder Kostenstelle möglich

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den künftigen Halter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss vom Fahrzeughalter unterzeichnet sein und die bevollmächtigte Person namentlich ausweisen. Zusätzlich ist eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers beizufügen. Die bevollmächtigte Person legt ihren eigenen Personalausweis vor.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

1. Unterlagen vorbereiten Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scans oder Fotos müssen gut lesbar sein. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.

2. Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Angaben zu Fahrzeug, Halter, Versicherung und gewünschtem Kennzeichen werden hier erfasst.

3. Unterlagen hochladen Laden Sie die geforderten Dokumente direkt im Antragsportal hoch. Das System prüft die Vollständigkeit automatisch.

4. Kennzeichen wählen Sie können ein Standard-NU-Kennzeichen zugewiesen bekommen oder ein Wunschkennzeichen NU beantragen. Saisonkennzeichen und Sonderkennzeichen (E, H) werden im selben Schritt ausgewählt.

5. Gebühr bezahlen Die Gebühr wird online entrichtet. Bei PKW beträgt sie 229,00 €, bei Motorrädern 219,00 €, bei Anhängern 209,00 € und bei Wohnmobilen 259,00 €.

6. Bearbeitung und Bestätigung Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsbescheinigung aus. Sie erhalten eine digitale Bestätigung sowie die Zulassungsunterlagen auf dem von Ihnen gewählten Weg.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine ausgeprägte Struktur eigenständiger Zulassungsbezirke. Nahezu jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt ein eigenes Kennzeichenkürzel – das Kürzel NU ist dabei ausschließlich dem Landkreis Neu-Ulm vorbehalten und wird nicht mit benachbarten Bezirken geteilt.

Umweltzonen: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Fahrzeuge, die regelmäßig in diese Städte einfahren, ist eine gültige Umweltplakette erforderlich. München betreibt dabei die strengste Regelung: Dort gilt seit Jahren eine Feinstaubzone, die Fahrzeuge ohne grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) vollständig ausschließt. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte daher geprüft werden, ob das Fahrzeug die Voraussetzungen für die grüne Plakette erfüllt – dies ist insbesondere für Pendler relevant, die beruflich in diese Städte fahren.

Regionale Zulassungsstruktur: Ländliche Landkreise in Bayern wie Neu-Ulm behalten ihre eigenständige Zulassungszuständigkeit, auch wenn übergeordnete Verwaltungsstrukturen sich verändern. Das bedeutet: Fahrzeughalter im Landkreis melden ihr Fahrzeug beim zuständigen Zulassungsbezirk an – eine Anmeldung bei einem benachbarten Landkreis (z. B. Ulm auf baden-württembergischer Seite) ist nicht möglich, auch wenn die geografische Nähe dies nahelegen könnte. Die Grenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg verläuft hier unmittelbar durch die Region – wer im Landkreis Neu-Ulm gemeldet ist, erhält das Kürzel NU, nicht UL.

Saisonkennzeichen in Bayern: Saisonkennzeichen sind in Bayern weit verbreitet, insbesondere für Motorräder und Wohnmobile. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Monate, die Höchstlaufzeit elf Monate. Die steuerliche Entlastung in den Ruhemonaten macht dieses Kennzeichen besonders für saisonale Nutzung attraktiv.

Hauptuntersuchung: In Bayern ist die Hauptuntersuchung (HU) durch amtlich anerkannte Prüforganisationen wie TÜV Süd oder DEKRA durchzuführen. Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs, das älter als drei Jahre ist, muss ein gültiger HU-Nachweis vorliegen. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist, können nicht zugelassen werden, bis die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Neu-Ulm

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Neu-Ulm?

Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Da der gesamte Vorgang online abgewickelt wird, entfallen Wartezeiten durch persönliche Vorsprachen. Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit – achten Sie daher auf die Vollständigkeit Ihrer Dokumente vor dem Absenden.

Was brauche ich, um ein Auto in Neu-Ulm anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei älteren Fahrzeugen ist zusätzlich ein aktueller HU-Nachweis erforderlich. Alle Dokumente werden digital hochgeladen.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Neu-Ulm?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der formalen Vorgaben eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Das Kürzel NU bleibt dabei als Regionalkennung erhalten – Sie wählen lediglich den individuellen Teil des Kennzeichens. Die Beantragung erfolgt direkt im Antragsformular während der Fahrzeuganmeldung. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Neu-Ulm?

Alle im Landkreis Neu-Ulm zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kennzeichenkürzel NU. Dieses Kürzel ist dem Landkreis exklusiv zugewiesen und unterscheidet ihn eindeutig von benachbarten Zulassungsbezirken – auch von der unmittelbar angrenzenden Stadt Ulm (Kürzel: UL), die zum Bundesland Baden-Württemberg gehört.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Neu-Ulm online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie füllen das Formular aus, laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und bezahlen die Gebühr. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsunterlagen digital aus. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Neu-Ulm?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist vor Abschluss der Bearbeitung zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Neu-Ulm geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Neu-Ulm ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir die Anmeldung vollständig online abwickeln, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Ihr Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

Kann ich auch ein Saisonkennzeichen in Neu-Ulm beantragen?

Ja. Saisonkennzeichen mit dem Kürzel NU sind für Motorräder, Wohnmobile und weitere Fahrzeuge beantragbar. Sie legen dabei den Betriebszeitraum fest (mindestens zwei, höchstens elf Monate). Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit und darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Die Beantragung erfolgt direkt im Antragsformular.

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Zuständige Zulassungsstelle für Neu-Ulm

Kfz-Zulassung Neu-Ulm

Kantstr. 8

89231 Neu-Ulm

Tel: 0731-7040-0

E-Mail: zulassungsstelle@lra.neu-ulm.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr