KFZ-Anmeldung in Reutlingen
Für die KFZ-Anmeldung in Reutlingen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig online – Sie erhalten Ihr amtliches Kennzeichen mit dem Kürzel RT und alle Zulassungsdokumente auf dem Postweg. Zuständig für alle Zulassungsvorgänge im Landkreis ist die Kfz-Zulassung Reutlingen, die wir hier digital abbilden.
Ob Neuwagen, Gebrauchtkauf, Reimport oder Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs – die Pflicht zur Anmeldung gilt in allen Fällen. Fahren ohne gültige Zulassung ist nicht erlaubt und kann erhebliche Konsequenzen haben. Starten Sie Ihren Antrag direkt hier.
So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Der Ablauf ist klar strukturiert und vollständig digital durchführbar:
Antrag ausfüllen: Geben Sie die Fahrzeug- und Halterdaten in das Online-Formular ein. Dazu zählen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeugklasse, Erstzulassungsdatum sowie Ihre persönlichen Angaben als Halter.
Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Die genaue Liste finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen".
eVB-Nummer angeben: Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung ein. Ohne gültige eVB ist keine Zulassung möglich.
Kennzeichen wählen: Wählen Sie ein Standardkennzeichen mit dem Kürzel RT oder reservieren Sie ein Wunschkennzeichen RT nach Ihren Vorgaben.
Gebühr bezahlen: Begleichen Sie die Zulassungsgebühr sicher online per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder weiteren angebotenen Zahlungsmethoden.
Zulassung erhalten: Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kennzeichenschilder per Post an Ihre Meldeadresse.
Die Bearbeitung erfolgt werktags. Bei vollständig eingereichten Unterlagen ist die Bearbeitung in der Regel innerhalb weniger Werktage abgeschlossen.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, falls der Wohnsitz nicht im Ausweis eingetragen ist)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Neufahrzeugen die CoC-Papiere des Herstellers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt an das Finanzamt weitergeleitet)
- Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: aktueller HU-Bericht (nicht älter als 24 Monate bei Neuzulassung, bei Gebrauchtfahrzeugen entsprechend)
Gewerbetreibende
Gewerbliche Halter reichen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Handlungsvollmacht)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
Bei Firmenfahrzeugen wird der Halter als juristische Person eingetragen. Die handelnde natürliche Person muss sich mit gültigem Lichtbildausweis ausweisen.
Bei Bevollmächtigung
Handelt eine bevollmächtigte Person im Namen des Fahrzeughalters, sind zusätzlich erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht im Original, unterzeichnet vom Fahrzeughalter
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
Die Vollmacht muss ausdrücklich die Zulassung des betreffenden Fahrzeugs umfassen und eindeutig das Fahrzeug (z. B. per FIN) benennen.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung für Personenkraftwagen ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Bei einem Gebrauchtwagenkauf im Landkreis Reutlingen oder von außerhalb wird das bisherige Kennzeichen abgemeldet und das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben. Wer einen Neuwagen anmeldet, erhält ein neues RT-Kennzeichen zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen RT kann im Antrag reserviert werden – die Verfügbarkeit prüfen wir automatisch bei der Antragstellung. Die Zulassungsgebühr für einen PKW beträgt 229,00 €.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Reutlingen ist das Saisonkennzeichen besonders beliebt: Es erlaubt den Betrieb des Fahrzeugs nur in einem festgelegten Zeitraum, zum Beispiel von März bis Oktober, und reduziert so Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Fahrsaison. Für die Versicherungseinstufung werden Hubraum in Kubikzentimeter und Motorleistung in kW benötigt – halten Sie diese Angaben aus dem Fahrzeugbrief bereit. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein, auch wenn Sie beim gleichen Versicherer bereits einen PKW versichert haben. Die Gebühr für die Zulassung eines Motorrads beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges RT-Kennzeichen. Beim Anhänger zulassen in Reutlingen ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger sind auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg begrenzt. Für das Führen von Anhängern gelten je nach Gesamtgewicht unterschiedliche Führerscheinklassen (BE, CE, DE). Bitte legen Sie bei der Anmeldung die technischen Daten des Anhängers vollständig vor, insbesondere das zulässige Gesamtgewicht und die Achslast. Die Zulassungsgebühr für Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen unterliegen den gleichen Anforderungen wie PKW, während schwerere Fahrzeuge (über 3,5 t) als Lkw eingestuft werden und zusätzliche Nachweise erfordern. Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen – bitte reichen Sie das entsprechende Prüfprotokoll eines zugelassenen Sachverständigen mit ein. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich, was viele Halter nutzen, die ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten bewegen. Die Gebühr für das Wohnmobil zulassen in Reutlingen beträgt 259,00 €.
Kennzeichenarten in Reutlingen
Alle im Landkreis zugelassenen Fahrzeuge tragen das Kürzel RT. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Wahl:
- Standardkennzeichen RT: Wird bei der Zulassung automatisch zugeteilt. Buchstaben- und Zahlenkombination richtet sich nach Verfügbarkeit.
- Wunschkennzeichen RT: Sie wählen selbst eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern, sofern diese noch nicht vergeben ist. Die Prüfung der Verfügbarkeit erfolgt direkt bei der Antragstellung hier. Ein Wunschkennzeichen ist für alle Fahrzeugklassen möglich.
- Saisonkennzeichen: Gilt nur für einen festgelegten Betriebszeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate pro Jahr). Beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen.
- E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie bestimmte Hybridfahrzeuge. Das E-Kennzeichen ermöglicht in vielen Kommunen Sonderprivilegien wie kostenfreies Parken oder die Nutzung von Busspuren – prüfen Sie die jeweiligen Regelungen vor Ort.
- H-Kennzeichen: Für Oldtimer, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die im weitgehend originalen Zustand erhalten sind. Das H-Kennzeichen wird mit einem Aufpreis von 29,00 € auf die jeweilige Fahrzeuggrundgebühr berechnet.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über eines der dichtesten Netze an Zulassungsbezirken in Deutschland. Durch die Vielzahl eigenständiger Landkreise – darunter auch der Landkreis Reutlingen – ist die zuständige Stelle eindeutig geregelt: Maßgeblich für Ihre Zulassung ist ausschließlich Ihr Hauptwohnsitz beziehungsweise der Sitz Ihres Unternehmens.
Umweltzonen: In Baden-Württemberg bestehen Umweltzonen in mehreren Städten, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Für die Einfahrt in diese Zonen ist eine gültige Umweltplakette erforderlich, die in der Regel bei der Zulassung automatisch berücksichtigt wird. In Stuttgart gelten darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 – dies betrifft Dieselfahrzeuge, die vor 2011 erstmals zugelassen wurden. Wer mit einem solchen Fahrzeug regelmäßig in die Landeshauptstadt fährt, sollte dies bei der Fahrzeugwahl berücksichtigen. Reutlingen selbst liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu Tübingen; die dortige Umweltzone ist bei Fahrten in die Universitätsstadt zu beachten.
Kraftfahrzeugsteuer: Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland bundeseinheitlich vom Bundeszentralamt für Steuern erhoben, jedoch über die Zulassungsbehörden abgewickelt. Das SEPA-Mandat, das Sie bei der Anmeldung erteilen, ermöglicht den automatischen Einzug – ein gesonderter Behördengang ist nicht erforderlich.
Hauptuntersuchung: In Baden-Württemberg sind die Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) flächendeckend vertreten. Bei der Neuzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs, dessen HU älter als 24 Monate ist, muss vor der Anmeldung eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Das Prüfprotokoll ist den Unterlagen beizufügen.
Zulassungsdichte im Südwesten: Durch die ausgeprägte Wirtschaftsstruktur in der Region – Maschinenbau, Automobilindustrie und Mittelstand – ist die Zahl gewerblicher Zulassungen im Landkreis Reutlingen überdurchschnittlich hoch. Gewerbetreibende sollten bei der Antragstellung die vollständigen Firmenunterlagen bereithalten, um Rückfragen zu vermeiden.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Reutlingen
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Reutlingen?
Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis vier Werktagen. Anschließend erhalten Sie Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenschilder per Post. Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
Was brauche ich, um ein Auto in Reutlingen anzumelden?
Sie benötigen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. CoC-Papiere bei Neufahrzeugen), eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist außerdem ein gültiger HU-Nachweis erforderlich.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Reutlingen?
Ein Wunschkennzeichen RT erlaubt Ihnen, die Buchstaben- und Zahlenkombination Ihres Kennzeichens selbst zu wählen – innerhalb der zulässigen Zeichenanzahl und sofern die Kombination noch verfügbar ist. Sie geben Ihren Wunsch direkt im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch und reservieren das Kennzeichen für Sie. Ein Wunschkennzeichen ist für PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil gleichermaßen möglich.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Reutlingen?
Alle im Landkreis Reutlingen zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel RT. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Reutlingen und ist bundesweit eindeutig. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern hinter dem Kürzel wird entweder automatisch zugeteilt oder – bei Wunschkennzeichen – von Ihnen selbst gewählt.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Reutlingen online an?
Die Anmeldung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und bezahlen die Gebühr direkt online. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie alle Dokumente und Kennzeichen per Post.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Reutlingen?
Die Gebühren richten sich nach der Fahrzeugklasse: PKW 229,00 €, Motorrad 219,00 €, Anhänger 209,00 €, Wohnmobil 259,00 €. Für ein H-Kennzeichen (Oldtimer) fällt ein Aufpreis von 29,00 € auf die jeweilige Grundgebühr an. Die Zahlung erfolgt sicher online im Rahmen des Antragsverfahrens.
Wann hat die Zulassungsstelle in Reutlingen geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Reutlingen ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden – Sie können Ihren Antrag jederzeit einreichen.