KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Nordhorn

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

Jetzt Anmeldung beantragen

KFZ-Anmeldung in Nordhorn

Für die KFZ-Anmeldung in Nordhorn benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung – sofern das Fahrzeug zulassungspflichtig und nicht fabrikneu ist. Hier auf kfzamt.de bearbeiten wir Ihre Zulassung vollständig digital. Zuständig für das Zulassungsgebiet Nordhorn und die gesamte Grafschaft Bentheim ist die Kfz-Zulassung Grafschaft Bentheim – wir wickeln Ihren Antrag im Rahmen dieser Zuständigkeit ab und stellen Ihnen das Kennzeichen mit dem Kürzel NOH aus.

Die Grafschaft Bentheim liegt im äußersten Südwesten Niedersachsens und grenzt unmittelbar an die Niederlande. Diese Grenzlage bringt besondere Anforderungen mit sich, etwa bei der Anmeldung von Fahrzeugen mit niederländischer Vorgeschichte oder bei Importen. Wir führen Sie durch den gesamten Prozess – strukturiert, vollständig und ohne Umwege.

Jetzt KFZ-Anmeldung starten →


So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung folgt einem klar strukturierten Verfahren. Halten Sie alle Unterlagen vor Beginn bereit, damit Ihr Antrag ohne Unterbrechung bearbeitet werden kann.

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihre eVB-Nummer gültig und noch nicht verbraucht ist. Die Nummer erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.

Schritt 2 – Fahrzeugdaten prüfen Überprüfen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), den eingetragenen Halter in den Fahrzeugpapieren sowie die Angaben zur Hauptuntersuchung. Bei Gebrauchtfahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vollständig und ohne Einträge vorliegen, die auf offene Sicherungsrechte hinweisen.

Schritt 3 – Wunschkennzeichen reservieren (optional) Möchten Sie ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel NOH, können Sie dieses vorab reservieren. Die Kombination ist nach Ihrer Reservierung für Sie gesichert.

Schritt 4 – Antrag online einreichen Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang aller Unterlagen. Bei vollständiger Einreichung erfolgt die Bearbeitung in der Regel am selben oder nächsten Werktag.

Schritt 5 – Zulassungsdokumente erhalten Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie – bei Neuausstellung – die Kennzeichenschilder. Die Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt bei der zuständigen Stelle oder wird Ihnen entsprechend dem Verfahren zugestellt.

Schritt 6 – Kennzeichen anbringen und Fahrzeug in Betrieb nehmen Bringen Sie die Kennzeichenschilder an Ihrem Fahrzeug an. Das Fahrzeug ist ab dem in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Datum zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Fahrzeug jetzt hier anmelden →


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Privatpersonen reichen folgende Unterlagen ein:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse; bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Originaldokument erforderlich
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers)
  • HU-Nachweis (aktueller Hauptuntersuchungsbericht bzw. TÜV/DEKRA-Prüfbericht) – entfällt bei Neufahrzeugen innerhalb der ersten Erstzulassungsperiode
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Kontodaten bereithalten)
  • Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen: Angabe des gewünschten Betriebszeitraums

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende und juristische Personen legen zusätzlich vor:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Handlungsvollmacht, Geschäftsführernachweis)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens
  • Alle unter Privatpersonen genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen

Bei Bevollmächtigung

Lässt sich der Fahrzeughalter durch eine andere Person vertreten, sind zusätzlich einzureichen:

  • Schriftliche Vollmacht im Original, unterzeichnet vom Fahrzeughalter
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person im Original

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder reimportiertes Fahrzeug – wir bearbeiten alle Varianten. Bei Neuwagen liegt in der Regel eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Herstellers vor, die als Grundlage für die Typgenehmigung dient. Bei Gebrauchtwagen ist die vollständige Fahrzeughistorie über die Zulassungsbescheinigung Teil II nachzuweisen.

Ein Wunschkennzeichen NOH kann bei der Anmeldung beantragt werden. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination ist innerhalb der zulässigen Zeichenlänge frei wählbar, soweit die Kombination verfügbar und nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Die Gebühr für die PKW-Anmeldung beträgt 229,00 €.

Motorrad

Bei der Anmeldung eines Motorrads sind Hubraum und Nennleistung (kW) besonders relevant, da diese Angaben die Einstufung durch den Versicherer und die Höhe der eVB-Nummer direkt beeinflussen. Stellen Sie sicher, dass Ihre eVB-Nummer für die korrekte Fahrzeugklasse ausgestellt wurde.

Saisonkennzeichen NOH sind bei Motorrädern besonders verbreitet. Der Betriebszeitraum kann frei zwischen zwei und elf Monaten gewählt werden und muss bei der Anmeldung verbindlich angegeben werden. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Anmeldegebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch hier mit dem Kürzel NOH. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Anhänger gebremst (mit eigenständiger Bremsanlage) oder ungebremst ist, da dies die zulässige Zuglast und die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers beeinflusst. Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen in der Regel mit Führerschein Klasse B gezogen werden; darüber hinaus gelten besondere Regelungen abhängig von der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhängermasse.

Für landwirtschaftliche Anhänger und Sonderanhänger gelten ggf. abweichende Bestimmungen. Die Gebühr für die Anmeldung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich eingestuft. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen unterliegen den Regelungen für PKW-ähnliche Fahrzeuge; Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die Klasse der leichten oder schweren Nutzfahrzeuge und erfordern entsprechende Führerscheinklassen.

Seit Juni 2025 ist bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 Pflicht. Dieser Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden und darf nicht älter als 24 Monate sein. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und in der Region Grafschaft Bentheim aufgrund der Nähe zu Campinggebieten im Emsland und den Niederlanden verbreitet. Die Anmeldegebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Nordhorn

In Nordhorn und im gesamten Zulassungsbezirk der Grafschaft Bentheim werden Kennzeichen mit dem Kürzel NOH ausgegeben. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen (NOH): Das reguläre Kennzeichen für dauerhaft zugelassene Fahrzeuge. Die Buchstaben-Zahlen-Kombination wird automatisch vergeben oder auf Wunsch individuell gewählt.
  • Wunschkennzeichen (NOH): Freie Wahl der Kombination innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (maximal acht Zeichen gesamt, zwei bis drei Buchstaben nach dem Ortskürzel, ein bis vier Ziffern). Eine Reservierung ist vorab möglich.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für einen festgelegten Zeitraum pro Jahr, erkennbar am aufgedruckten Betriebszeitraum. Besonders geeignet für Motorräder und Wohnmobile.
  • E-Kennzeichen: Für reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das „E" am Ende der Kennzeichenkombination berechtigt in bestimmten Kommunen zu Sonderprivilegien wie kostenlosem Parken oder der Nutzung von Busspuren.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind (mindestens 30 Jahre alt, im weitgehend originalen Erhaltungszustand, von historischem Interesse). Das H-Kennzeichen ist mit einem Aufpreis von 29,00 € verbunden und setzt ein entsprechendes Gutachten voraus.

Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke – von der Küste im Norden bis zur Grenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden. Die Grafschaft Bentheim mit Sitz in Nordhorn bildet dabei einen der westlichsten Zulassungsbezirke des Landes.

Umweltzonen: In Niedersachsen bestehen Umweltzonen in den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Wer mit einem in Nordhorn zugelassenen Fahrzeug diese Städte befahren möchte, benötigt – sofern das Fahrzeug nicht die Schadstoffklasse Euro 4 oder höher erfüllt – eine gültige Umweltplakette. Die Plakettenpflicht gilt unabhängig vom Zulassungsort des Fahrzeugs. Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs empfiehlt es sich, die Schadstoffklasse anhand der Zulassungsbescheinigung zu prüfen, bevor Fahrten in diese Städte geplant werden.

Region Hannover als Sonderbezirk: Die Region Hannover nimmt in Niedersachsen eine Sonderstellung ein. Als einzige Region des Landes vereint sie Aufgaben, die andernorts auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt sind. Das Kfz-Zulassungswesen der Region Hannover ist entsprechend eigenständig organisiert und nicht mit dem Landkreissystem vergleichbar, dem die Grafschaft Bentheim angehört.

Grenznahe Besonderheiten: Die unmittelbare Nähe zur niederländischen Grenze hat praktische Auswirkungen auf das Zulassungsgeschehen im Raum Nordhorn. Fahrzeuge mit niederländischer Erstzulassung müssen beim Import vollständig entregistriert und mit einem deutschen COC-Dokument oder einem Einzelgenehmigungsnachweis versehen sein. Wir prüfen im Rahmen des Anmeldeverfahrens, ob alle importrelevanten Nachweise vorliegen.

Fahrzeugdichte und ländliche Struktur: Die Grafschaft Bentheim ist strukturell ländlich geprägt. Die Kfz-Dichte ist überdurchschnittlich hoch, Anhänger und landwirtschaftliche Fahrzeuge machen einen relevanten Anteil der Zulassungen aus. Für diese Fahrzeugklassen gelten in Niedersachsen die bundesweit einheitlichen Regelungen, die wir vollständig abbilden.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Nordhorn

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Nordhorn?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel am selben oder nächsten Werktag. Fehlende Dokumente verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor dem Einreichen anhand der Checkliste zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Nordhorn anzumelden?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung), die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Fahrzeugs, eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie Ihre Kontodaten für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Nordhorn?

Ein Wunschkennzeichen erlaubt Ihnen, die Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihres NOH-Kennzeichens innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst zu bestimmen. Sie können die gewünschte Kombination im Rahmen des Anmeldeantrags angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren die Kombination für Sie. Eine Vorabreservierung ist ebenfalls möglich.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Nordhorn?

Alle im Zulassungsbezirk der Grafschaft Bentheim zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel NOH. Dieses Kürzel steht für die Grafschaft Bentheim und ist bundesweit eindeutig diesem Zulassungsbezirk zugeordnet. Ob Standard, Wunsch, Saison, E oder H – das Kürzel NOH bleibt stets Bestandteil Ihres Kennzeichens.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Nordhorn online an?

Sie starten den Anmeldeprozess direkt hier auf kfzamt.de. Nach Aufruf des Antragsformulars geben Sie Ihre Fahrzeug- und Halterdaten ein, laden die erforderlichen Dokumente hoch und schließen den Antrag ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang und informieren Sie über den Bearbeitungsstand.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Nordhorn?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) + 29,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Hinzu kommen ggf. Kosten für Kennzeichenschilder, die separat beim Schilderpräger anfallen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Nordhorn geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Grafschaft Bentheim ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Online-Bearbeitung über kfzamt.de unabhängig von diesen Zeiten erfolgt. Wir bearbeiten eingegangene Anträge an Werktagen.

Kann ich auch ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung in Nordhorn anmelden?

Ja. Importfahrzeuge – insbesondere aus den Niederlanden, was aufgrund der geografischen Lage der Grafschaft Bentheim häufig vorkommt – können über uns angemeldet werden. Voraussetzung ist die vollständige Abmeldung im Herkunftsland sowie das Vorliegen aller für die deutsche Zulassung erforderlichen Nachweise, darunter COC-Dokument oder Einzelgenehmigung, Abmeldebescheinigung und ggf. Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente.


KFZ-Anmeldung in Nordhorn – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Nordhorn

Kfz-Zulassung Grafschaft Bentheim

Van-Delden-Str. 1-7

48529 Nordhorn

Tel: 05921-96-1142

E-Mail: zulassungsstelle@grafschaft.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr