KFZ-Anmeldung in Homburg
Für die KFZ-Anmeldung in Homburg benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen im Saarpfalz-Kreis ist die Kfz-Zulassung Saarpfalz-Kreis. Über unser Portal wickeln wir Ihre Anmeldung vollständig ab – unabhängig davon, ob Sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen oder ein Motorrad anmelden möchten. Fahrzeuge, die im Saarpfalz-Kreis zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel HOM.
Besonderheiten im Saarland
Das Saarland ist das flächenmäßig kleinste Flächenland Deutschlands und verfügt über eine vergleichsweise überschaubare Anzahl an Zulassungsbezirken. Für Fahrzeughalter im Saarpfalz-Kreis bedeutet das kurze Verwaltungswege und klare Zuständigkeiten – die Kfz-Zulassung Saarpfalz-Kreis ist die zentrale Stelle für alle Zulassungsvorgänge in dieser Region.
Grenzlage zu Frankreich und Luxemburg: Das Saarland grenzt unmittelbar an Frankreich und liegt in enger Nachbarschaft zu Luxemburg. Wer ein Fahrzeug aus einem dieser Nachbarländer importiert, muss besondere Anforderungen beachten. Bei Importen aus Frankreich ist ein COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder ein anerkanntes Einzelgutachten nach §21 StVZO erforderlich. Fahrzeuge aus Luxemburg unterliegen ähnlichen Voraussetzungen. Wir prüfen im Rahmen der Anmeldung, welche Nachweise für Ihr Importfahrzeug konkret benötigt werden.
Umweltzonen im Saarland: In der Landeshauptstadt Saarbrücken besteht eine Umweltzone, für die eine grüne Feinstaubplakette erforderlich ist. Für Fahrzeuge mit Wohnsitz oder Zulassung im Saarpfalz-Kreis, die regelmäßig in Saarbrücken genutzt werden, ist die Einstufung in die entsprechende Schadstoffklasse daher relevant. Die Plakettenpflicht gilt unabhängig vom Zulassungsort – maßgeblich ist die Schadstoffklasse des Fahrzeugs, die aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgeht.
Besonderheit bei Saisonkennzeichen: Im Saarland, wie auch bundesweit, sind Saisonkennzeichen für Motorräder und Wohnmobile weit verbreitet. Aufgrund der geografischen Lage und des saarländischen Klimas werden häufig die Monate April bis Oktober als Saison gewählt. Die genaue Laufzeit ist frei wählbar und wird in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.
Historisch gewachsene Verwaltungsstruktur: Das Saarland hat nach dem Zweiten Weltkrieg eine besondere Verwaltungsgeschichte durchlaufen und war bis 1957 politisch vom übrigen Deutschland getrennt. Diese Geschichte spiegelt sich heute noch in einigen regionalen Besonderheiten der Verwaltungsorganisation wider, die jedoch für die Fahrzeuganmeldung keine praktischen Auswirkungen haben. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt und vollständig in das bundesweite Zulassungssystem integriert.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Personengruppe und Fahrzeugart. Nachfolgend finden Sie eine vollständige Übersicht.
Privatpersonen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – von Ihrer Kfz-Versicherung bereitgestellt
- Hauptuntersuchungsnachweis (HU-Bericht), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird durch das Finanzamt eingezogen)
- Bei Gebrauchtwagen: Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung, sofern nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt
Gewerbetreibende
- Alle unter „Privatpersonen" genannten Unterlagen
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Unternehmensform
- Bei GmbH oder AG: Nachweis der Vertretungsbefugnis der handelnden Person
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern steuerlich relevant
Bei Bevollmächtigung
Wenn Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, sondern eine andere Person bevollmächtigen:
- Schriftliche Vollmacht im Original, unterschrieben vom Fahrzeughalter
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
- Eigener Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
- Alle übrigen fahrzeugbezogenen Unterlagen (wie oben aufgeführt)
Wir empfehlen, alle Unterlagen vor der Antragstellung vollständig bereitzuhalten, um Verzögerungen im Bearbeitungsprozess zu vermeiden.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung für einen PKW im Saarpfalz-Kreis ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Beim Neuwagen-Kauf übermittelt in der Regel der Händler die COC-Bescheinigung direkt. Bei einem Gebrauchtwagen-Kauf liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Vorbesitzer. Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen-Kürzel HOM. Ein Wunschkennzeichen HOM ist dabei ausdrücklich möglich – Sie können eine Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihrer Wahl wählen, sofern diese verfügbar und zulässig ist. Die Gebühr für die PKW-Anmeldung beträgt 229,00 €.
Motorrad
Bei der Anmeldung eines Motorrads sind einige Besonderheiten zu beachten. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung gilt nicht. Hubraum und Leistung in kW sind für die Versicherungseinstufung und die Kraftfahrzeugsteuer maßgeblich und müssen exakt aus den Fahrzeugpapieren entnommen werden. Saisonkennzeichen sind für Motorräder in der Region sehr beliebt, da sie eine kostengünstige Versicherung außerhalb der Fahrsaison ermöglichen. Das Motorrad erhält ebenfalls das Kürzel HOM. Die Anmeldegebühr beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger werden mit einer eigenen Zulassungsbescheinigung zugelassen und erhalten ein separates Kennzeichen. Dabei wird unterschieden zwischen gebremsten Anhängern (mit eigener Bremsanlage, zulässiges Gesamtgewicht in der Regel über 750 kg) und ungebremsten Anhängern (bis 750 kg). Diese Unterscheidung ist auch für die erforderliche Führerscheinklasse relevant: Für Kombinationen über 3,5 t Gesamtgewicht wird die Klasse BE oder höher benötigt. Die Anmeldegebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 t fallen in die PKW-Kategorie, Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen den Vorschriften für Lkw und erfordern entsprechende Führerscheinklassen. Seit Juni 2025 ist bei der Neuzulassung von Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage ein gültiges Gasprüfungsprotokoll nach G 607 vorzulegen. Dieses muss von einer zugelassenen Prüfstelle ausgestellt sein. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und werden häufig genutzt. Die Anmeldegebühr beträgt 259,00 €.
Kennzeichenarten in Homburg
Im Saarpfalz-Kreis stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung:
- Standardkennzeichen HOM: Das reguläre Kennzeichen für dauerhaft zugelassene Fahrzeuge im Saarpfalz-Kreis.
- Wunschkennzeichen HOM: Sie wählen eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination. Die Verfügbarkeit wird bei der Antragstellung geprüft.
- Saisonkennzeichen: Gültig für einen frei wählbaren Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monate pro Jahr. Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug automatisch außer Betrieb gesetzt.
- Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen): Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Das „E" wird am Ende der Kennzeichenkombination angebracht, z. B. HOM-AB 123E.
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen): Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, sich in einem weitgehend originalen Zustand befinden und als historisch bedeutsam eingestuft werden. Auf die reguläre Anmeldegebühr wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie darauf, dass Ihre eVB-Nummer gültig ist – sie wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt und ist in der Regel 30 Tage gültig.
Schritt 2: Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie im Antragsformular die Fahrzeugdaten ein: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeugklasse, Marke und Modell sowie die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Schritt 3: Kennzeichen wählen Wählen Sie zwischen einem regulären HOM-Kennzeichen oder einem Wunschkennzeichen. Bei Saisonkennzeichen geben Sie den gewünschten Gültigkeitszeitraum an.
Schritt 4: Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als gut lesbare Scans oder Fotos hoch. Wir prüfen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Schritt 5: Antrag absenden und Gebühr bezahlen Nach dem Absenden des Antrags erfolgt die Zahlung der Zulassungsgebühr. Die Abwicklung erfolgt sicher über unser Portal.
Schritt 6: Bearbeitung und Zustellung Wir bearbeiten Ihren Antrag und veranlassen die Ausfertigung Ihrer Zulassungsdokumente sowie die Prägung Ihrer Kennzeichen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen werden an Ihre hinterlegte Adresse übermittelt.
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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Homburg
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Homburg?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente und der aktuellen Auslastung ab. Sie erhalten nach erfolgreicher Bearbeitung eine Bestätigung und Ihre Unterlagen werden auf dem Postweg zugestellt.
Was brauche ich, um ein Auto in Homburg anzumelden?
Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (bei Gebrauchtfahrzeugen). Gewerbetreibende reichen zusätzlich einen Handelsregisterauszug ein. Die vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen".
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Homburg?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination mit dem Kürzel HOM zu wählen – beispielsweise HOM-MM 2025. Die Kombination muss verfügbar und nach den geltenden Vorschriften zulässig sein. Die Buchstabenkombination darf keine verfassungswidrigen oder anstößigen Bedeutungen haben. Sie beantragen das Wunschkennzeichen HOM direkt im Rahmen Ihres Anmeldeantrags über unser Portal.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Homburg?
Alle im Saarpfalz-Kreis zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen-Kürzel HOM. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Homburg und ist bundesweit eindeutig dem Saarpfalz-Kreis zugeordnet. Neben dem Standardkennzeichen sind auch Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen mit dem Kürzel HOM möglich.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Homburg online an?
Die KFZ-Anmeldung erfolgt vollständig über unser Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und zahlen die Zulassungsgebühr online. Wir bearbeiten Ihren Antrag und veranlassen die Ausstellung der Zulassungsdokumente sowie die Kennzeichenprägung. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Homburg?
Die Gebühren für die KFZ-Anmeldung im Saarpfalz-Kreis betragen je nach Fahrzeugart:
| Fahrzeugart | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | 29,00 € |
Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig und werden sicher über unser Portal abgewickelt.
Wann hat die Zulassungsstelle in Homburg geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Saarpfalz-Kreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Über unser Portal können Sie Ihre Anmeldung unabhängig von diesen Zeiten vorbereiten und einreichen.
Kann ich ein importiertes Fahrzeug in Homburg anmelden?
Ja. Aufgrund der Grenzlage des Saarlandes zu Frankreich und Luxemburg bearbeiten wir regelmäßig Anmeldungen für Importfahrzeuge aus diesen Ländern. Für die Zulassung eines Importfahrzeugs benötigen Sie in der Regel ein COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder ein Einzelgutachten nach §21 StVZO, das von einem anerkannten Sachverständigen ausgestellt wurde. Zusätzlich ist ein Zollnachweis erforderlich, sofern das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt. Wir prüfen im Rahmen Ihres Antrags, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall notwendig sind.
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