Kurzzeitkennzeichen in Homburg
Für das Kurzzeitkennzeichen in Homburg benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen mit dem Kürzel HOM wird über unsere Online-Stelle beantragt und ermöglicht Ihnen, ein Fahrzeug legal und versichert auf öffentlichen Straßen zu bewegen – ohne eine vollständige Zulassung vornehmen zu müssen. Zuständig für die Ausstellung ist die Kfz-Zulassung Saarpfalz-Kreis, deren Aufgaben wir für Sie digital abbilden.
Das Kurzzeitkennzeichen Homburg eignet sich für Überführungsfahrten, Probefahrten und technische Prüfungen. Es ist fahrzeuggebunden, zeitlich auf maximal fünf Tage begrenzt und ausschließlich für den Betrieb innerhalb Deutschlands zugelassen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Beantragungsprozess – vollständig online, ohne Behördengang, ohne Wartezeit.
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Besonderheiten im Saarland
Das Saarland ist das flächenmäßig kleinste Flächenland Deutschlands und verfügt über eine überschaubare Anzahl an Kfz-Zulassungsbezirken. Für den Saarpfalz-Kreis mit dem Kennzeichenkürzel HOM ist die Kfz-Zulassung Saarpfalz-Kreis die zuständige Behörde. Diese Kompaktheit des Bundeslandes bedeutet in der Praxis, dass Überführungsfahrten innerhalb des Saarlandes in der Regel gut innerhalb der fünftägigen Gültigkeitsdauer abzuwickeln sind.
Besondere Relevanz hat das Kurzzeitkennzeichen im Saarland aufgrund der Grenzlage zu Frankreich und Luxemburg. Wer ein Fahrzeug aus dem grenznahen Ausland – etwa aus dem Département Moselle oder aus Luxemburg – importiert und nach Homburg überführen möchte, benötigt für die Fahrt auf deutschen Straßen zwingend ein gültiges deutsches Kurzzeitkennzeichen. Das Fahrzeug muss hierfür alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und darf ausschließlich auf deutschem Hoheitsgebiet bewegt werden.
Wichtiger Hinweis zur Grenzüberschreitung: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich in Deutschland. Wer ein Fahrzeug aus Frankreich oder Luxemburg einführt, muss die Überführung bis zur deutschen Grenze über die zuständigen ausländischen Behörden absichern. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Rückgabe eines Fahrzeugs ins Nachbarland – ist stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das gesonderte Voraussetzungen erfüllt.
Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden und noch keine deutsche Typgenehmigung besitzen, gelten zusätzliche Anforderungen. In diesen Fällen empfehlen wir, die Fahrzeugdokumente vorab zu prüfen und gegebenenfalls eine Einzelabnahme zu veranlassen, bevor das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird.
Innerhalb des Saarlandes ist zudem die geplante Umweltzone in Saarbrücken zu beachten. Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette dürfen entsprechende Zonen nicht befahren – dies gilt auch bei Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen. Planen Sie Ihre Route entsprechend, wenn Ihre Überführungsfahrt durch Saarbrücken führt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens in Homburg sind folgende Unterlagen vollständig einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder bei Neufahrzeugen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung vor der Antragstellung
- HU-Nachweis (gültiger Hauptuntersuchungsbericht bzw. AU-Nachweis) – Pflicht seit der Gesetzesänderung 2015; Ausnahmen gelten nur für Fahrten zur nächsten zugelassenen Prüfstelle
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), sofern vorhanden
- Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen: Nachweis über die Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrzeugführers
Alle Unterlagen sind im Rahmen des Online-Antrags als digitale Kopie hochzuladen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Dokumente lesbar und vollständig sind, um Bearbeitungsverzögerungen zu vermeiden.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen beantragen in Homburg. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen Überführung zum neuen Halter, oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW beträgt 179,00 €.
Das Kennzeichen wird auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt und ist nicht übertragbar. Fahrzeugwechsel während der Gültigkeitsdauer sind nicht zulässig. Das Kennzeichen muss während der gesamten Fahrt sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Homburg kommt häufig zu Beginn der Motorradsaison zum Einsatz – etwa wenn ein Motorrad nach der Winterpause zur Hauptuntersuchung oder zur ersten Fahrt der Saison überführt werden soll. Auch der Kauf eines gebrauchten Motorrads mit anschließender Überführung ist ein typischer Anwendungsfall.
Für Motorräder gilt ein eigenes Kennzeichenformat (kleineres Schildformat). Die eVB-Nummer muss explizit für ein Kraftrad ausgestellt sein – eine PKW-eVB ist nicht verwendbar. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Homburg beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden. Für Anhänger unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten vereinfachte Anforderungen, insbesondere entfällt in diesen Fällen die Pflicht zur Hauptuntersuchung vor der Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens.
Bei schwereren Anhängern sind die vollständigen Fahrzeugpapiere vorzulegen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Homburg beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Für Wohnmobile ist bei der Beantragung die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs anzugeben, da diese für die Zulassungsvoraussetzungen und die Führerscheinpflicht entscheidend ist. Wohnmobile über 3,5 Tonnen erfordern vom Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 oder C. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Antragstellung zu erbringen.
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Homburg wird zu einer Gebühr von 199,00 € ausgestellt. Aufgrund der häufig größeren Fahrzeugabmessungen und des höheren Gewichts empfehlen wir, die Routenplanung für Überführungsfahrten sorgfältig vorzunehmen.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen begrenzt. Die genauen Daten – Beginn und Ende der Gültigkeit – werden bei der Ausstellung festgelegt und sind auf dem Kennzeichen vermerkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Ablauf der Frist erlischt die Zulassung automatisch.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug und darf nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden. Ein Verstoß gegen diese Bindung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Das 5-Tage-Kennzeichen Homburg gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – insbesondere angesichts der Grenzlage des Saarlandes zu Frankreich und Luxemburg – ist zwingend ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Voraussetzungen erfüllt und gesondert ausgestellt wird.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist oder die noch keine HU absolviert haben, erhalten grundsätzlich kein Kurzzeitkennzeichen – mit einer wichtigen Ausnahme:
Ist das Ziel der Fahrt ausdrücklich die nächstgelegene zugelassene Prüfstelle (z. B. TÜV oder DEKRA), kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Fahrtroute auf den direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken. Umwege oder Fahrten zu anderen Zielen sind nicht zulässig.
Bitte halten Sie den HU-Bericht bei der Antragstellung bereit und laden Sie ihn vollständig hoch. Bei Neufahrzeugen, die noch keine HU-Pflicht ausgelöst haben, entfällt dieser Nachweis.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit: Personalausweis, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer und HU-Nachweis. Bei Fahrzeugen besonderer Gewichtsklassen: Führerscheinnachweis.
Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, zulässige Gesamtmasse, gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Daten ein. Laden Sie alle Unterlagen als Scan oder Foto hoch.
Schritt 3: Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher online. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).
Schritt 4: Prüfung durch die zuständige Stelle Ihr Antrag wird durch die Kfz-Zulassung Saarpfalz-Kreis geprüft. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel werktäglich.
Schritt 5: Kennzeichen erhalten und anbringen Nach Genehmigung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen. Das physische Kennzeichen wird Ihnen zugesandt oder steht zur Abholung bereit. Bringen Sie es vor Fahrtantritt ordnungsgemäß am Fahrzeug an.
Schritt 6: Fahrt antreten Bewegen Sie das Fahrzeug ausschließlich innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums und innerhalb Deutschlands. Führen Sie alle Zulassungsunterlagen während der Fahrt mit.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Homburg
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug ohne TÜV beantragen?
Grundsätzlich ist eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung für die Ausstellung. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fahrt ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle führt. In diesem Fall ist der direkte Fahrtweg einzuhalten; andere Ziele dürfen nicht angefahren werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Werktages. Wir empfehlen, den Antrag nicht am letzten Werktag vor dem benötigten Fahrttermin einzureichen, um ausreichend Puffer zu haben.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen nach Frankreich oder Luxemburg fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf deutschem Hoheitsgebiet. Aufgrund der Grenzlage des Saarlandes zu Frankreich und Luxemburg weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Grenzübertritte mit diesem Kennzeichen nicht zulässig sind. Für Fahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Was passiert, wenn die Fünf-Tage-Frist abläuft, bevor ich die Fahrt abschließen kann?
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erlischt die Zulassung automatisch. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Eine Verlängerung des bestehenden Kurzzeitkennzeichens ist nicht möglich; es wäre ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten innerhalb der fünf Tage?
Ja, innerhalb des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug mehrfach bewegt werden – solange es sich um das bei der Ausstellung angegebene Fahrzeug handelt und alle Fahrten innerhalb Deutschlands stattfinden.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen in Homburg?
Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft vor der Antragstellung. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Die Versicherung muss auf den jeweiligen Fahrzeugtyp ausgestellt sein.
Zu welchen Zeiten ist die Kfz-Zulassung Saarpfalz-Kreis erreichbar?
Die Kfz-Zulassung Saarpfalz-Kreis hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen.