KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Ludwigshafen

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KFZ-Anmeldung in Ludwigshafen

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung in Ludwigshafen wird für alle Fahrzeugtypen hier vollständig online abgewickelt. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Ludwigshafen am Rhein, die für alle Zulassungsvorgänge im Bezirk Ludwigshafen am Rhein verantwortlich ist. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten zugelassene Fahrzeuge das Kennzeichen mit dem Kürzel LU – das offizielle Unterscheidungszeichen für diesen Zulassungsbezirk.

Wer ein Fahrzeug neu kauft, einen Gebrauchtwagen übernimmt, ein importiertes Fahrzeug in Betrieb nehmen möchte oder ein bereits abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen will, ist hier am richtigen Ort. Alle erforderlichen Unterlagen werden digital eingereicht, wir bearbeiten den Antrag und stellen die Zulassungsbescheinigung aus. Eine Anmeldung ist erst dann abgeschlossen, wenn das Fahrzeug im Fahrzeugregister eingetragen und versicherungstechnisch erfasst ist.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Zulassungsvorgang. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen aus privater Hand – der Ablauf ist in beiden Fällen strukturell identisch, unterscheidet sich jedoch in einzelnen Dokumenten. Bei einem Neuwagen liefert in der Regel der Händler die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) und die vorläufige Zulassungsbescheinigung Teil II mit. Beim Gebrauchtwagenkauf in Ludwigshafen ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vollständig und ohne Eintragungsmängel vorliegt.

Wer ein Wunschkennzeichen LU beantragen möchte, kann dies direkt im Rahmen der Anmeldung angeben. Die Wunschkombination wird geprüft und – sofern verfügbar – zugeteilt. Das Kennzeichen muss aus dem gültigen Zeichenvorrat bestehen und darf keine anstößigen oder verfassungswidrigen Kombinationen enthalten.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Ludwigshafen gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie beim PKW, jedoch mit einigen fahrzeugtypischen Besonderheiten. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) muss zwingend für die spezifische Fahrzeugklasse ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Für die Kfz-Steuer und die Versicherungseinstufung ist der Hubraum in Kubikzentimetern sowie die Motorleistung in kW relevant und muss aus der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem COC-Dokument hervorgehen.

Saisonkennzeichen sind bei Motorrädern besonders beliebt, da viele Halter ihr Fahrzeug nur in den Frühjahrs- und Sommermonaten nutzen. Die Saison wird bei der Anmeldung verbindlich festgelegt und auf dem Kennzeichen vermerkt. Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch wenn sie dauerhaft an ein bestimmtes Zugfahrzeug gekoppelt werden. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies für die zulässige Gesamtmasse und die erforderliche Führerscheinklasse ausschlaggebend ist. Ungebremste Anhänger sind in der Regel bis 750 kg zulässige Gesamtmasse zulässig; gebremste Anhänger können darüber hinausgehen und erfordern je nach Gesamtgewichtskombination den Führerschein der Klasse BE oder darüber.

Die Fahrzeugpapiere des Anhängers müssen vollständig vorliegen, und die Hauptuntersuchung (HU) muss gültig sein, sofern der Anhänger HU-pflichtig ist. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse unterliegen der HU-Pflicht.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Ludwigshafen erfordert besondere Aufmerksamkeit, da diese Fahrzeugklasse in mehrere Gewichtsklassen unterteilt ist. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden mit einem normalen Führerschein der Klasse B geführt; schwerere Wohnmobile erfordern den Führerschein der Klasse C1 oder C, abhängig vom Gesamtgewicht.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage zusätzlich die Gasprüfung nach G 607 nachzuweisen. Diese Prüfung muss von einem zugelassenen Prüfbetrieb durchgeführt und dokumentiert worden sein. Das entsprechende Prüfprotokoll ist bei der Anmeldung einzureichen. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und werden von vielen Haltern genutzt, die ihr Fahrzeug nur in den Reisemonaten bewegen.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung, falls Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • COC-Dokument oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Neufahrzeugen)
  • Gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU/AU), sofern fällig
  • Bei Wohnmobilen mit Gasanlage: Gasprüfprotokoll nach G 607 (seit Juni 2025)

Gewerbetreibende

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind bei Gewerbetreibenden folgende Dokumente erforderlich:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Gesellschafterbeschluss, Prokura)
  • Steuernummer des Unternehmens
  • Fahrzeugbezogene Unterlagen wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wenn die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter selbst, sondern durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters

Wir prüfen die eingereichten Unterlagen sorgfältig. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet, bis alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.


Kennzeichenarten in Ludwigshafen

In Ludwigshafen werden Fahrzeuge mit dem Kennzeichen-Kürzel LU zugelassen. Innerhalb dieses Rahmens stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Wahl:

  • Standardkennzeichen (LU): Das reguläre Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen LU und einer frei zugeteilten Buchstaben-Zahlen-Kombination.
  • Wunschkennzeichen LU: Eine selbst gewählte Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die im Rahmen der geltenden Vorschriften frei wählbar ist. Die Verfügbarkeit wird bei der Antragstellung geprüft.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für einen festgelegten Zeitraum von zwei bis elf Monaten im Jahr. Der Saisonzeitraum ist auf dem Kennzeichen vermerkt und verbindlich.
  • E-Kennzeichen: Für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, die damit bestimmte Privilegien im Straßenverkehr genießen können.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die als historisches Fahrzeug anerkannt sind (mindestens 30 Jahre alt, im Originalzustand). Die Zulassung mit H-Kennzeichen ist mit einem Aufpreis verbunden.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente entsprechend Ihrer Personengruppe (Privatperson, Gewerbetreibende, Bevollmächtigte) vollständig zusammen. Prüfen Sie insbesondere die Gültigkeit der HU sowie – bei Wohnmobilen – das Vorhandensein des G-607-Nachweises.

Schritt 2 – eVB-Nummer bereitstellen Bevor die Anmeldung eingereicht werden kann, muss eine gültige eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers vorliegen. Diese ist fahrzeug- und halterbezogen und wird direkt durch Ihren Versicherer ausgestellt.

Schritt 3 – Antrag online einreichen Füllen Sie das Antragsformular hier vollständig aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf gut lesbare Dokumente.

Schritt 4 – Bearbeitung durch uns Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang und prüfen alle Angaben und Dokumente. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen werden Sie über das Portal informiert.

Schritt 5 – Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Das Kennzeichen wird zugeteilt und die entsprechenden Kennzeichenschilder können bei einem zugelassenen Schilderpräger hergestellt werden. Das Fahrzeug ist damit offiziell im Verkehr zugelassen.

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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz unterscheidet sich in einigen zulassungsrelevanten Punkten von anderen Bundesländern. Ein wesentliches Merkmal ist das Fehlen großflächiger Umweltzonen: Anders als in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg gibt es in Rheinland-Pfalz keine flächendeckenden Umweltzonen, die eine bestimmte Schadstoffplakette für die Einfahrt in Innenstadtbereiche vorschreiben. Für die Fahrzeuganmeldung bedeutet dies, dass eine Umweltplakette zwar empfehlenswert sein kann – etwa für Fahrten in andere Bundesländer – aber keine zwingende Voraussetzung für die Zulassung im Land ist.

Rheinland-Pfalz ist administrativ in zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte gegliedert, die jeweils eigene Zulassungsbehörden mit eigenen Kennzeichenkürzeln unterhalten. Ludwigshafen am Rhein ist als kreisfreie Stadt einer der größten Zulassungsbezirke im Land – neben Mainz und Koblenz. Das Kennzeichen LU ist damit eines der bekanntesten und meistverbreiteten Kennzeichen in der Metropolregion Rhein-Neckar.

Da Rheinland-Pfalz keine zentrale Landesbehörde für Kfz-Zulassungen betreibt, ist die Zuständigkeit klar auf kommunaler Ebene geregelt. Die Kfz-Zulassung Ludwigshafen am Rhein ist ausschließlich für Fahrzeuge zuständig, deren Halter ihren Wohnsitz oder Firmensitz im Zulassungsbezirk Ludwigshafen am Rhein haben. Ein Umzug in einen anderen Landkreis macht in der Regel eine Ummeldung des Fahrzeugs mit neuem Kennzeichen erforderlich – es sei denn, das bisherige Kennzeichen wird im Rahmen der Regelungen zur Kennzeichenmitnahme behalten.

Für Fahrzeuge, die aus dem europäischen Ausland importiert werden, gelten in Rheinland-Pfalz dieselben bundeseinheitlichen Vorschriften zur Einzelabnahme durch einen anerkannten Prüfbetrieb (z. B. TÜV, DEKRA), bevor eine Zulassung erfolgen kann. Das entsprechende Gutachten ist bei der Anmeldung einzureichen.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Ludwigshafen

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Ludwigshafen?

Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit kann je nach Antragsaufkommen variieren. Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit, da wir zunächst auf die fehlenden Unterlagen warten müssen.

Was brauche ich, um ein Auto in Ludwigshafen anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Ludwigshafen benötigen Sie mindestens: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. COC-Dokument bei Neufahrzeugen), eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Je nach Fahrzeugtyp können weitere Dokumente erforderlich sein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Ludwigshafen?

Ein Wunschkennzeichen LU ermöglicht es Ihnen, innerhalb der geltenden Vorschriften eine eigene Buchstaben-Zahlen-Kombination für Ihr Fahrzeug zu wählen. Das Kürzel LU als Unterscheidungszeichen bleibt dabei stets erhalten. Den Wunsch nach einem bestimmten Kennzeichen geben Sie direkt im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen das Kennzeichen bei Bestätigung zu.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Ludwigshafen?

Alle im Zulassungsbezirk Ludwigshafen am Rhein zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen LU. Dieses Kürzel steht für die kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein und ist bundesweit eindeutig diesem Zulassungsbezirk zugeordnet.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Ludwigshafen online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig hier über das Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und reichen den Antrag digital ein. Wir bearbeiten den Vorgang und stellen die Zulassungsbescheinigung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Ludwigshafen?

Die Gebühren für die KFZ-Anmeldung richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • H-Kennzeichen (Aufpreis): 29,00 €

Die Gebühren werden nach erfolgreicher Anmeldung per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Ludwigshafen geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Ludwigshafen am Rhein ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen.

Kann ich ein importiertes Fahrzeug direkt in Ludwigshafen anmelden?

Ja, importierte Fahrzeuge können im Zulassungsbezirk Ludwigshafen am Rhein angemeldet werden, sofern der Halter seinen Wohnsitz oder Firmensitz hier hat. Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland ist in der Regel eine Einzelabnahme durch einen zugelassenen Prüfbetrieb erforderlich, bevor die Zulassung erfolgen kann. Das Gutachten ist bei der Anmeldung einzureichen.

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Zuständige Zulassungsstelle für Ludwigshafen

Kfz-Zulassung Ludwigshafen am Rhein

Achtmorgenstr. 9

67065 Ludwigshafen

Tel: 0621-504-2421

E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr