Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Nordhorn

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Nordhorn

In Niedersachsen wird die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – in Nordhorn erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Grafschaft Bentheim, die für alle Fahrzeuge im Zulassungsbezirk mit dem Kennzeichen-Kürzel NOH verantwortlich zeichnet. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen bekannt – ermöglicht es, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung auf öffentlichen Straßen zu bewegen, solange alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ob Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler abholen, eine Probefahrt auf der Landstraße rund um die Grafschaft Bentheim unternehmen oder ein Motorrad zum Saisonstart überführen möchten: Das Kurzzeitkennzeichen Nordhorn ist das geeignete Instrument für zeitlich begrenzte Fahrten innerhalb des deutschen Straßennetzes. Wir stellen Ihnen nachfolgend alle relevanten Informationen zu Fahrzeugtypen, Unterlagen, Kosten und dem genauen Beantragungsablauf bereit.

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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

Die Anforderungen und Gebühren variieren je nach Fahrzeugklasse. Nachfolgend finden Sie die maßgeblichen Regelungen für die häufigsten Fahrzeugtypen im Überblick.

PKW und Auto

Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, dessen Überführung zum neuen Standort, die Fahrt zur Hauptuntersuchung oder eine kurzfristige Probefahrt. Im Zulassungsbezirk NOH beantragen Sie das 5-Tage-Kennzeichen Nordhorn für PKW zu einer Gebühr von 179,00 €. Dieser Betrag umfasst die Verwaltungsgebühr sowie die Ausstellung der Kennzeichenschilder. Die Versicherungsprämie für das erforderliche Kurzzeitkennzeichen Nordhorn Versicherungs-Deckungsschutz ist separat mit einem Kfz-Versicherer zu vereinbaren und nicht in dieser Gebühr enthalten.

Motorrad

Beim Kurzzeitkennzeichen Motorrad Nordhorn sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht von der Standard-PKW-Größe ab; das ausgestellte Schild ist entsprechend angepasst. Für die Versicherungsdeckung ist eine spezifische elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich, die explizit für ein Motorrad-Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein muss – eine PKW-eVB ist nicht übertragbar. Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder zum Saisonbeginn benötigt, wenn Maschinen aus Winterlagern oder von Händlern überführt werden. Die Gebühr für ein Motorrad-Kurzzeitkennzeichen beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger kann ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Nordhorn erforderlich sein, wenn dieser auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll und kein dauerhaftes Kennzeichen vorhanden ist. Wichtig: Ein Anhänger darf nicht unter dem Kurzzeitkennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden – er benötigt grundsätzlich eine eigene Zulassung oder eben ein eigenes Kurzzeitkennzeichen. Eine Vereinfachung gilt bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier sind die Nachweispflichten in einzelnen Punkten reduziert. Die Gebühr für ein Anhänger-Kurzzeitkennzeichen beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Nordhorn ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Übersteigt das Fahrzeug diese Grenze, fällt es in die Führerscheinklasse C1 oder C, was bei der Beantragung entsprechend angegeben werden muss – sowohl für die korrekte Einstufung als auch für die Versicherungsdeckung. Bitte geben Sie bei der Antragstellung die genaue Gewichtsklasse an, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Gebühr für ein Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen beträgt 199,00 €.


Gültigkeit und Einschränkungen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist bundesrechtlich auf eine maximale Gültigkeit von fünf Tagen begrenzt. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Betriebserlaubnis für das betreffende Fahrzeug auf öffentlichen Straßen automatisch – eine Weiternutzung ist nicht zulässig.

Das Kurzzeitkennzeichen ist zudem fahrzeuggebunden: Es ist ausschließlich für das Fahrzeug gültig, für das es ausgestellt wurde. Ein Umstecken auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Hinsichtlich des geografischen Geltungsbereichs gilt das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte – etwa bei einem Export – benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Gültigkeitsbedingungen aufweist.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2015 gilt für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine Hauptuntersuchungspflicht (HU). Das bedeutet: Das betreffende Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über eine gültige HU-Bescheinigung verfügen. Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen oder liegt noch keine vor, kann das Kurzzeitkennzeichen in der Regel nicht ausgestellt werden.

Eine Ausnahme besteht in einem einzigen, klar definierten Fall: Wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächstgelegenen zugelassenen Prüfstelle gefahren werden soll, um dort die HU nachzuholen, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Kurzzeitkennzeichen erteilt werden. In diesem Fall ist die Route auf die direkte Fahrt zur Prüfstelle beschränkt; Umwege oder anderweitige Nutzung sind nicht gestattet. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei der Antragstellung ausdrücklich an.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Nordhorn sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Bevollmächtigten zusätzlich Vollmacht)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bzw. das Datenblatt
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • Gültige Hauptuntersuchungsbescheinigung (HU), sofern nicht ausdrücklich die Ausnahme (Fahrt zur Prüfstelle) beantragt wird
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die speziell für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde – die eVB muss auf den jeweiligen Fahrzeugtyp lauten
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t: Nachweis über die zulässige Gesamtmasse

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und lesbar vorliegen. Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Legen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, bevor Sie den Antrag starten. Prüfen Sie insbesondere die Gültigkeit der HU und holen Sie vorab die eVB-Nummer bei Ihrem Kfz-Versicherer ein.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Gewichtsklasse (bei Wohnmobilen und schweren Anhängern) und den beabsichtigten Verwendungszweck korrekt an.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto in lesbarer Qualität hoch. Achten Sie darauf, dass alle Seiten vollständig abgebildet sind.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher über unser Online-Zahlungssystem. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 5 – Prüfung durch die Kfz-Zulassung Grafschaft Bentheim Ihr Antrag wird durch die zuständige Stelle geprüft. Bei Rückfragen werden Sie über die angegebene Kontaktadresse informiert.

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten und nutzen Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Genehmigung sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen ist ab dem aufgedruckten Startdatum für maximal fünf Tage gültig.

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Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke, die organisatorisch und verwaltungstechnisch voneinander unabhängig agieren. Für Nordhorn und die gesamte Grafschaft Bentheim ist die Kfz-Zulassung Grafschaft Bentheim die allein zuständige Behörde – nicht etwa eine zentrale Landesstelle.

Ein struktureller Sonderfall innerhalb Niedersachsens ist die Region Hannover, die als eigener Zulassungsbezirk mit gesonderten Verwaltungsstrukturen geführt wird und damit von den übrigen Landkreisen abweicht.

Darüber hinaus bestehen in mehreren niedersächsischen Städten Umweltzonen, die bei der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens beachtet werden müssen. Betroffen sind insbesondere Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Fahrzeuge, die keine gültige Umweltplakette tragen, dürfen diese Zonen auch mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht befahren. Wer mit einem überführten Fahrzeug durch eine dieser Städte fahren muss, sollte vorab prüfen, ob das Fahrzeug die erforderliche Schadstoffklasse erfüllt, und gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Im Zulassungsbezirk NOH selbst bestehen derzeit keine Umweltzonen, sodass Fahrten innerhalb der Grafschaft Bentheim in dieser Hinsicht uneingeschränkt möglich sind.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Nordhorn

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

Ja. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens online Nordhorn erfolgt vollständig über unser Portal. Sie müssen dafür nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Grafschaft Bentheim erscheinen. Die Öffnungszeiten der Behörde sind Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07:30–12:00 Uhr sowie Donnerstag 07:30–18:00 Uhr – für den Online-Antrag sind diese Zeiten jedoch nicht relevant.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Tage befristet. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen; bei weiterem Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Nordhorn?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Hinzu kommt die separat abzuschließende Kurzzeitkennzeichen Nordhorn Versicherung, deren Kosten vom jeweiligen Versicherer abhängen.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene Versicherung?

Ja. Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie erhalten von Ihrem Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Sie bei der Antragstellung angeben müssen. Die eVB muss ausdrücklich für ein Kurzzeitkennzeichen und den entsprechenden Fahrzeugtyp ausgestellt sein.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungen – etwa im Rahmen eines Fahrzeugexports – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung kann in der Regel kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Die einzige Ausnahme gilt für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle. In diesem Fall muss der Verwendungszweck bei der Antragstellung klar angegeben werden, und die Nutzung des Kennzeichens ist streng auf diese Fahrt beschränkt.

Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Eine Verwendung für ein anderes Fahrzeug – auch vorübergehend – ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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Zuständige Zulassungsstelle für Nordhorn

Kfz-Zulassung Grafschaft Bentheim

Van-Delden-Str. 1-7

48529 Nordhorn

Tel: 05921-96-1142

E-Mail: zulassungsstelle@grafschaft.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr