KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Groß-Gerau

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

Jetzt Anmeldung beantragen

KFZ-Anmeldung in Groß-Gerau

Für die KFZ-Anmeldung in Groß-Gerau benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen oder ein importiertes Fahrzeug anmelden möchten – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig online. Fahrzeuge, die im Landkreis Groß-Gerau zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel GG. Zuständig für alle Zulassungsvorgänge im Kreis ist die Kfz-Zulassung Groß-Gerau, deren Aufgaben wir hier digital abbilden. Reichen Sie Ihre Unterlagen ein, und wir veranlassen die Zulassung – ohne Wartezeit vor Ort.

Jetzt KFZ-Anmeldung starten →


So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Der Ablauf ist klar strukturiert und vollständig hier abwickelbar:

  1. Antrag starten: Wählen Sie den passenden Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) und beginnen Sie die Eingabe Ihrer Fahrzeug- und Personendaten.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Abschnitt weiter unten.
  3. Kennzeichen wählen: Entscheiden Sie, ob Sie ein Standardkennzeichen mit dem Kürzel GG, ein Wunschkennzeichen oder ein Saisonkennzeichen wünschen.
  4. Antrag prüfen und absenden: Überprüfen Sie alle Angaben und senden Sie den Antrag ab. Wir bestätigen den Eingang umgehend.
  5. Bearbeitung und Bescheid: Wir prüfen Ihre Unterlagen und leiten die Zulassung ein. Sie erhalten alle relevanten Dokumente auf dem angegebenen Weg.
  6. Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung: Nach abgeschlossener Bearbeitung werden Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie – sofern nicht bereits vorhanden – die Kennzeichenschilder zugewiesen.

Fahrzeug jetzt hier anmelden →


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), bei Neuwagen der COC-Nachweis (Certificate of Conformity)
  • Gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung (HU), sofern das Fahrzeug nicht neu ist
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird durch das Finanzamt eingezogen)
  • Bei Wunschkennzeichen: Angabe der gewünschten Zeichenkombination

Gewerbetreibende

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind einzureichen:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Geschäftsführerbestellung)
  • Betriebliche Anschrift als Halterdaten

Bei Bevollmächtigung

Handelt eine bevollmächtigte Person im Auftrag des Fahrzeughalters, sind zusätzlich vorzulegen:

  • Schriftliche Vollmacht im Original, unterzeichnet vom Fahrzeughalter
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder reimportiertes Fahrzeug – der Ablauf ist einheitlich. Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen-Kürzel GG, auf Wunsch auch als individuell gestaltetes Wunschkennzeichen GG mit frei wählbarer Buchstaben- und Ziffernkombination (im Rahmen der verfügbaren Kombinationen). Bei importierten Fahrzeugen ist zusätzlich ein Zolldokument (bei Nicht-EU-Importen) sowie eine Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich. Die Gebühr für die Anmeldung eines PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Groß-Gerau sind einige Besonderheiten zu beachten. Die eVB-Nummer muss fahrzeugspezifisch ausgestellt sein – eine Übertragung von einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich. Angaben zu Hubraum und Nennleistung (kW) werden für die Versicherungseinstufung benötigt und müssen mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Beliebt ist das Saisonkennzeichen, das für einen festgelegten Zeitraum (mindestens zwei, maximal elf Monate) gilt und eine saisonale Nutzung des Motorrads ermöglicht. Außerhalb des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Gebühr für die Zulassung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – sie werden nicht automatisch unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs geführt. Bei der Anmeldung ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Die für das Ziehen erforderliche Führerscheinklasse (B, BE, C oder CE) hängt von der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ab und ist bei der Anmeldung anzugeben. Die Gebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach Gewichtsklasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt; oberhalb dieser Grenze gelten die Vorschriften für Nutzfahrzeuge, einschließlich erweiterter Prüfpflichten. Seit Juni 2025 ist bei der Neuzulassung von Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage ein Nachweis über die Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich, was bei saisonaler Nutzung steuerliche Vorteile bieten kann. Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Groß-Gerau

Alle im Landkreis zugelassenen Fahrzeuge tragen das Kürzel GG. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Wahl:

  • Standardkennzeichen (GG): Wird bei der Zulassung automatisch zugewiesen. Die Buchstaben- und Ziffernkombination richtet sich nach der verfügbaren Vergabe.
  • Wunschkennzeichen GG: Sie wählen eine individuelle Kombination aus Buchstaben und Ziffern, sofern diese noch nicht vergeben ist. Das Wunschkennzeichen wird im Antragsverfahren angegeben.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für einen festgelegten Zeitraum im Jahr. Besonders gefragt bei Motorrädern und Wohnmobilen. Außerhalb des angegebenen Zeitraums besteht kein Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht bewegt werden.
  • E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge. Das E-Kennzeichen berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderprivilegien wie dem Parken in ausgewiesenen Bereichen oder der Nutzung von Busspuren, soweit lokal geregelt.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind (Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren, gepflegter Originalzustand, historische Bedeutung). Das H-Kennzeichen wird als Aufpreis von 29,00 € zusätzlich zur regulären Zulassungsgebühr berechnet.

Besonderheiten in Hessen

Hessen weist im bundesweiten Vergleich eine besonders dichte Zulassungsbezirksstruktur auf – insbesondere im Rhein-Main-Gebiet, zu dem der Landkreis Groß-Gerau geografisch gehört. Die Nähe zu Ballungsräumen wie Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach hat praktische Auswirkungen auf Fahrzeughalter im Kreis.

Umweltzonen: In Hessen bestehen Umweltzonen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Für die Einfahrt ist grundsätzlich eine grüne Umweltplakette erforderlich. Frankfurt geht dabei weiter als andere Städte: Dort gilt seit 2019 auf bestimmten Streckenabschnitten ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter. Wer im Landkreis Groß-Gerau wohnt und regelmäßig in die Frankfurter Innenstadt fährt, sollte die Schadstoffklasse des eigenen Fahrzeugs vor der Anmeldung prüfen.

Kfz-Steuer: Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland einheitlich durch die Bundeszollverwaltung erhoben. In Hessen gibt es keine landesspezifischen Abweichungen, jedoch sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit – ein Aspekt, der bei der Zulassungsentscheidung relevant sein kann.

HU-Pflicht: Die Hauptuntersuchung ist bundesweit geregelt, wird jedoch von zugelassenen Prüforganisationen (DEKRA, TÜV, GTÜ u. a.) durchgeführt, die in Hessen flächendeckend vertreten sind. Der HU-Nachweis ist Pflichtbestandteil der Unterlagen bei der Anmeldung gebrauchter Fahrzeuge.

Zulassungsbezirk Groß-Gerau: Der Landkreis ist Teil des dicht besiedelten Südhessens. Die Kfz-Zulassung Groß-Gerau ist die zuständige Behörde für alle Zulassungsvorgänge im Kreis. Durch die Möglichkeit der vollständigen Online-Abwicklung hier bei uns entfällt die Notwendigkeit, persönlich vor Ort zu erscheinen.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Groß-Gerau

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Groß-Gerau?

Nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der eingereichten Dokumente und der Vollständigkeit der Angaben ab. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen – wir empfehlen daher, alle Unterlagen vor dem Start des Antrags bereitzulegen.

Was brauche ich, um ein Auto in Groß-Gerau anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. den COC-Nachweis bei Neuwagen), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie – bei Gebrauchtfahrzeugen – den aktuellen HU-Nachweis. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich Handelsregisterauszug und Vertretungsnachweis ein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Groß-Gerau?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben- und Ziffernkombination Ihres GG-Kennzeichens selbst zu wählen – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Das Kürzel GG bleibt dabei immer Bestandteil des Kennzeichens. Die Wunschkombination geben Sie direkt im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen das Ergebnis im Zuge der Bearbeitung mit.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Groß-Gerau?

Alle Fahrzeuge, die im Landkreis Groß-Gerau zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel GG. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk und ist Pflichtbestandteil jedes hier ausgestellten Kennzeichens – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard-, Wunsch-, Saison-, E- oder H-Kennzeichen handelt.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Groß-Gerau online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig hier über unser Portal. Sie starten den Antrag, geben Ihre Fahrzeug- und Halterdaten ein, laden die erforderlichen Dokumente hoch und wählen Ihr Kennzeichen. Wir bearbeiten den Antrag und informieren Sie über den Stand sowie das Ergebnis. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Groß-Gerau?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die genannten Beträge umfassen die Zulassungsgebühr. Kosten für Kennzeichenschilder, Versicherung und Kfz-Steuer sind darin nicht enthalten und werden separat berechnet bzw. erhoben.

Wann hat die Zulassungsstelle in Groß-Gerau geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Groß-Gerau ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online entgegennehmen und bearbeiten, sind Sie bei uns nicht an diese Zeiten gebunden. Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

Kann ich auch ein Fahrzeug anmelden, das vorher in einem anderen Landkreis zugelassen war?

Ja. Bei einem Halterwechsel mit Wohnsitzwechsel in den Landkreis Groß-Gerau oder bei einer Ummeldung innerhalb Hessens ist eine neue Zulassung mit GG-Kennzeichen erforderlich. Reichen Sie dazu die Zulassungsbescheinigungen des bisherigen Kennzeichens, Ihren Ausweis und die eVB-Nummer ein. Das bisherige Kennzeichen wird im Zuge der Ummeldung abgemeldet.


KFZ-Anmeldung in Groß-Gerau – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Groß-Gerau

Kfz-Zulassung Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Str. 4

64521 Groß-Gerau

Tel: 06152-989 789

E-Mail: zulgg@kreisgg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr