KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Goslar

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KFZ-Anmeldung in Goslar

In Niedersachsen wird die Fahrzeuganmeldung über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsstelle abgewickelt – für den Landkreis Goslar übernehmen wir das vollständig online. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad oder Wohnmobil: Hier stellen Sie Ihren Antrag, laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten Ihr Kennzeichen mit dem Kürzel GS. Wir bearbeiten Ihren Antrag zügig und begleiten Sie durch jeden Schritt der Zulassung.

Die Kfz-Zulassung Goslar ist die zuständige Behörde für alle Fahrzeuganmeldungen im Landkreis. Über unser Portal wickeln Sie diesen Vorgang vollständig ab – ohne Wartezeit vor Ort, ohne Behördengang.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

Nicht jedes Fahrzeug wird nach denselben Regeln zugelassen. Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Anforderungen an Unterlagen, Versicherungsnachweis und technische Prüfungen. Die folgenden Abschnitte erläutern, worauf Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs im Einzelnen achten müssen.

PKW und Auto

Die Standardzulassung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei uns. Beim Neuwagenkauf liefert das Autohaus in der Regel alle erforderlichen Fahrzeugdokumente mit. Beim Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen obliegt die vollständige Zusammenstellung der Unterlagen dem Käufer. Für importierte Fahrzeuge aus dem EU-Ausland ist zusätzlich eine Einzelgenehmigung oder ein Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument) erforderlich.

Mit dem GS-Kennzeichen weisen Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Goslar aus. Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GS sind bei der Anmeldung buchbar – die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination wählen Sie direkt im Antragsformular aus, sofern sie noch verfügbar ist.

Motorrad

Bei der Anmeldung eines Motorrads sind Hubraumgröße und Nennleistung in kW für die Einstufung durch Ihre Kfz-Versicherung maßgeblich. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) muss daher exakt auf das zuzulassende Fahrzeug ausgestellt sein – eine für ein anderes Fahrzeug ausgestellte eVB wird nicht akzeptiert.

Saisonkennzeichen sind bei Motorradfahrern besonders beliebt, da viele Maschinen nur in den Sommermonaten genutzt werden. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel GS und wird mit dem gewählten Betriebszeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) im Fahrzeugschein vermerkt. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und – sofern zulassungspflichtig – auch ein eigenes Kennzeichen. Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind in der Regel von der Zulassungspflicht befreit, benötigen aber dennoch eine Versicherung über das Zugfahrzeug. Gebremste Anhänger ab 750 kg unterliegen der Zulassungspflicht und erhalten ein eigenständiges GS-Kennzeichen.

Beachten Sie die führerscheinrechtlichen Anforderungen: Für Anhänger über 750 kg ist je nach Kombination aus Zugfahrzeug und Anhängergewicht ggf. die Führerscheinklasse BE oder CE erforderlich. Diese Angaben sind in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs vermerkt und werden bei der Anmeldung geprüft.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich eingestuft. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt; schwerere Fahrzeuge fallen in die Klasse der Lkw und unterliegen strengeren Auflagen, unter anderem hinsichtlich der Hauptuntersuchungsintervalle.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage die Gasprüfung nach G 607 (DVGW-Arbeitsblatt) verpflichtend nachzuweisen. Das Prüfprotokoll eines zugelassenen Fachbetriebs ist bei der Erstzulassung sowie nach jeder Änderung an der Gasanlage einzureichen. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen mit dem Kürzel GS möglich, was steuerliche und versicherungstechnische Vorteile für saisonal genutzte Fahrzeuge bietet.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die vollständige Einreichung aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung. Fehlende Dokumente führen zu Rückfragen und verzögern die Zulassung.

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung, falls Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) bei Gebrauchtfahrzeugen, sofern fällig
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird an das Finanzamt weitergeleitet)
  • Bei Wunschkennzeichen: Angabe der gewünschten Kombination im Antrag

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (bei GmbH, AG o. ä.)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Alle weiteren Unterlagen wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wenn eine andere Person die Anmeldung stellvertretend vornimmt, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Antrag stellen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und – falls gewünscht – Ihre Wunschkennzeichen-Kombination ein.

Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto in lesbarer Qualität hoch. Achten Sie darauf, dass alle Seiten der Zulassungsbescheinigungen vollständig abgebildet sind.

Schritt 3 – eVB-Nummer übermitteln Tragen Sie die von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellte eVB-Nummer in das entsprechende Feld ein. Wir rufen den Versicherungsnachweis elektronisch ab.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Bearbeitungsgebühr wird nach Antragseingang per gesichertem Zahlungsverfahren eingezogen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe FAQ).

Schritt 5 – Bearbeitung durch uns Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit.

Schritt 6 – Zulassungsdokumente und Kennzeichen Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie – bei Neuzulassung – die Zulassungsplakette und die Stempelfolie für Ihr GS-Kennzeichen auf dem Postweg.

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Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine entsprechend dezentrale Zulassungsstruktur mit zahlreichen eigenständigen Zulassungsbezirken. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt eine eigene Kfz-Zulassungsstelle; für den Landkreis Goslar ist die Kfz-Zulassung Goslar zuständig.

Eine Sonderstellung nimmt die Region Hannover ein: Sie ist weder Landkreis noch kreisfreie Stadt im klassischen Sinne, sondern ein eigener Kommunalverband, der sowohl die Landeshauptstadt Hannover als auch umliegende Gemeinden umfasst und eine eigenständige Zulassungsbehörde unterhält.

In Niedersachsen bestehen Umweltzonen in den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Fahrzeuge ohne grüne Feinstaubplakette dürfen diese Zonen nicht befahren. Goslar selbst verfügt über keine Umweltzone, jedoch sollten Halter, die regelmäßig in die genannten Städte fahren, die Schadstoffklasse ihres Fahrzeugs bei der Anmeldung im Blick behalten. Die Schadstoffklasse wird im Zuge der Zulassung im Fahrzeugschein vermerkt und bildet die Grundlage für die Vergabe der Plakette durch die zuständige Stelle.

Niedersachsen kennt keine landeseigenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus. Das E-Kennzeichen (mit dem Buchstaben E am Ende der Kennzeichenkombination) ist jedoch auch in Goslar beantragbar und berechtigt in den entsprechenden Kommunen zur Nutzung von Sonderparkplätzen und – soweit kommunal geregelt – zur kostenfreien Nutzung von Ladeparkplätzen.

Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) erfreuen sich in der Region einer stabilen Nachfrage. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, sich in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand befinden und ein Gutachten gemäß § 23 StVZO vorweisen. Das H-Kennzeichen wird in Goslar mit dem Kürzel GS ausgestellt und berechtigt zur Nutzung steuerlicher Vergünstigungen sowie zur pauschalen Einstufung in die Schadstoffklasse für Oldtimer.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Goslar

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Goslar?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis vier Werktagen. Unvollständige Unterlagen oder Rückfragen verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend. Wir empfehlen, alle Dokumente sorgfältig vor dem Absenden zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Goslar anzumelden?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Fahrzeugs, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist zudem ein gültiger HU-Bericht einzureichen, sofern die Hauptuntersuchung fällig ist oder noch nicht stattgefunden hat.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Goslar?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der geltenden Vorgaben eine eigene Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Das Kürzel GS steht dabei immer am Anfang und kennzeichnet den Zulassungsbezirk Goslar. Die gewünschte Kombination geben Sie direkt im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen für Sie. Nicht verfügbare Kombinationen werden im Formular entsprechend angezeigt.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Goslar?

Fahrzeuge, die im Landkreis Goslar zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel GS. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk und ist bundesweit eindeutig dem Landkreis Goslar zugeordnet. Es erscheint auf beiden Kennzeichenschildern sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Goslar online an?

Sie starten den Vorgang direkt hier über unser Antragsformular. Nach Eingabe Ihrer Fahrzeug- und Halterdaten laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, übermitteln Ihre eVB-Nummer und schließen die Zahlung ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag und senden Ihnen die Zulassungsdokumente zu. Ein persönlicher Behördengang ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Goslar?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • H-Kennzeichen (Aufpreis): 29,00 €

Die Gebühr umfasst die Bearbeitung des Zulassungsantrags sowie die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung. Kosten für Kennzeichenschilder selbst sind nicht enthalten und werden separat beim Schilderhersteller beglichen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Goslar geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Goslar ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass bei uns eingereichte Online-Anträge unabhängig von diesen Zeiten jederzeit gestellt werden können. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Behördenzeiten.

Kann ich auch ein Saisonkennzeichen in Goslar beantragen?

Ja. Saisonkennzeichen werden für PKW, Motorräder und Wohnmobile ausgestellt. Sie wählen einen Betriebszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten. Das Kennzeichen trägt das GS-Kürzel und ist mit dem Betriebszeitraum versehen. Außerhalb des angegebenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das Saisonkennzeichen kann im Antragsformular als Kennzeichenart ausgewählt werden.

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Zuständige Zulassungsstelle für Goslar

Kfz-Zulassung Goslar

Stapelner Str. 8

38644 Goslar

Tel: 05321-376-991

E-Mail: zulassung@landkreis-goslar.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr