KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Goslar

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Goslar

Die KFZ-Ummeldung in Goslar kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit im Wartezimmer und ohne Papierkram per Post. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug in den Landkreis Goslar neu anmelden, einen Halterwechsel vollziehen oder Ihre Adresse im Bestand aktualisieren möchten: Wir bearbeiten Ihren Antrag direkt hier auf diesem Portal und stellen alle erforderlichen Dokumente digital bereit.

Die Kfz-Zulassung Goslar ist für alle Fahrzeuge zuständig, die im Landkreis Goslar zugelassen sind oder zugelassen werden sollen. Das Kennzeichen-Kürzel GS steht dabei für den gesamten Zulassungsbezirk. Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die Ummeldung läuft bei uns nach einem einheitlichen, klar strukturierten Verfahren ab.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Goslar erforderlich?

Eine Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich zulassungsrelevante Daten zu einem Fahrzeug oder seinem Halter ändern. Die häufigsten Anlässe sind:

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der eingetragene Halter. In diesem Fall ist ein vollständiger Halterwechsel in Goslar vorzunehmen. Das bedeutet: Das Fahrzeug wird auf den neuen Halter umgeschrieben, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) wird entsprechend aktualisiert. Wer ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt, trägt als neuer Halter die Verantwortung für die fristgerechte Ummeldung.

Umzug nach Goslar

Wer seinen Hauptwohnsitz in den Landkreis Goslar verlegt, muss sein Fahrzeug ebenfalls ummelden. Seit der Neuregelung 2015 ist es möglich, das bisherige Kennzeichen aus dem vorherigen Zulassungsbezirk beizubehalten – auch wenn es kein GS-Kennzeichen ist. Alternativ kann bei uns ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel GS beantragt werden.

Umzug innerhalb von Goslar

Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises Goslar erfordert eine Aktualisierung der Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung. Die Adressänderung muss bei uns gemeldet werden, damit die Fahrzeugpapiere korrekte und aktuelle Angaben enthalten. Das Kennzeichen selbst bleibt in diesem Fall unverändert.

Namens- oder Adressänderung

Änderungen des Nachnamens – etwa nach einer Heirat oder Scheidung – sowie sonstige Korrekturen der Halterdaten müssen ebenfalls in den Fahrzeugpapieren nachgeführt werden. Hierfür ist eine formelle Ummeldung beim zuständigen Zulassungsbereich erforderlich. Wir nehmen die Änderung direkt in unserem System vor und stellen aktualisierte Unterlagen aus.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht ergibt sich aus § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach ist eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen – also etwa nach dem Kauf eines Fahrzeugs, nach dem Einzug in eine neue Wohnung oder nach der Namensänderung.

Wer diese Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, die je nach Einzelfall und Dauer des Verstoßes mehrere Dutzend Euro betragen können. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn die Halterdaten in den Fahrzeugpapieren nicht mit dem tatsächlichen Halter übereinstimmen.

Wir empfehlen ausdrücklich, die Ummeldung unmittelbar nach dem jeweiligen Ereignis anzustoßen. Über unser Portal ist dies jederzeit möglich – unabhängig von Öffnungszeiten und ohne persönliches Erscheinen.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Goslar für persönliche Vorsprachen sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Goslar

Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit die Regelung, dass Fahrzeughalter ihr bisheriges Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten dürfen. Das sogenannte Kennzeichenmitnahmerecht ermöglicht es, ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis beizubehalten, wenn man nach Goslar zieht – und umgekehrt ein GS-Kennzeichen mitzunehmen, wenn man den Landkreis verlässt.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen wünscht, kann bei uns ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GS beantragen. Die Verfügbarkeit bestimmter Buchstaben-Zahlen-Kombinationen lässt sich vorab über unser Portal prüfen. Wunschkennzeichen sind insbesondere beim Halterwechsel in Goslar beliebt, wenn der neue Halter eine persönliche Kombination bevorzugt.

Beim Halterwechsel ist grundsätzlich zu beachten: Das bisherige Kennzeichen kann vom Vorhalter reserviert oder freigegeben werden. Der neue Halter erhält entweder das bestehende Kennzeichen weiter oder beantragt ein neues – auch hier mit der Option auf ein individuelles GS-Wunschkennzeichen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Goslar ist der häufigste Vorgang in unserem Bearbeitungssystem. Für PKW gelten die Standardanforderungen der FZV. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Goslar beträgt bei PKW 179,00 €. Wir benötigen die vollständigen Fahrzeugpapiere sowie einen gültigen Identitätsnachweis. Bei einem Halterwechsel ist zusätzlich der Kaufvertrag oder ein entsprechendes Übergabedokument einzureichen.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Goslar ist ein besonderer Aspekt zu beachten: Motorräder sind häufig mit einem Saisonkennzeichen zugelassen. Dieses gilt nur für einen festgelegten Zeitraum im Jahr. Bei der Ummeldung muss geprüft werden, ob das bestehende Saisonkennzeichen übernommen, angepasst oder durch ein ganzjähriges Kennzeichen ersetzt werden soll. Wir nehmen diese Prüfung im Rahmen des Ummeldeverfahrens vor. Die Gebühr für das Motorrad ummelden beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind vollständig unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Das bedeutet: Auch wenn PKW und Anhänger denselben Halter haben, muss der Anhänger separat umgemeldet werden. Beim Anhänger ummelden in Goslar sind daher eigene Fahrzeugpapiere und ein eigener Antrag erforderlich. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Das Wohnmobil ummelden in Goslar erfordert einige Besonderheiten. Aufgrund der häufig hohen zulässigen Gesamtmasse ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs bei der Ummeldung zu prüfen – sie ist für die korrekte Einstufung und Besteuerung relevant. Darüber hinaus sollten Halter von Wohnmobilen prüfen, ob eine aktuelle Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese ist zwar keine Voraussetzung für die Ummeldung selbst, aber eine gesetzliche Pflicht für den Betrieb von Gasanlagen in Fahrzeugen und sollte nicht vernachlässigt werden. Die Gebühr für die Wohnmobil-Ummeldung beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach einem Umzug – sei es von außerhalb in den Landkreis Goslar oder innerhalb des Landkreises – werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktueller Adresse)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern ein neues Kennzeichen beantragt wird
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht erteilt)
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchungspflicht: aktueller HU-Nachweis (TÜV/DEKRA-Bericht)

Wird das Fahrzeug durch eine bevollmächtigte Person umgemeldet, ist eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der vollmachtgebenden Person beizufügen.

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Goslar sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, da eine neue Person als Halter eingetragen wird:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (beide Teile des bisherigen Fahrzeugbriefs)
  • SEPA-Lastschriftmandat des neuen Halters für die Kfz-Steuer
  • Kaufvertrag oder Übergabedokument als Nachweis des Halterwechsels
  • Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen: aktueller HU-Nachweis
  • Sofern ein Wunschkennzeichen GS gewünscht wird: Reservierungsnachweis

Alle Unterlagen können bei uns digital eingereicht werden. Eine Übersicht der akzeptierten Dateiformate erhalten Sie im Antragsprozess.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns

Der Ablauf der Online-Ummeldung über unser Portal ist in wenigen Schritten erledigt:

  1. Antrag starten: Wählen Sie den Vorgang „KFZ-Ummeldung" und geben Sie Ihre Fahrzeugdaten sowie den Anlass der Ummeldung an.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form hoch. Unser System prüft die Vollständigkeit automatisch.
  3. Angaben prüfen und bestätigen: Sie erhalten eine Zusammenfassung Ihrer Eingaben zur abschließenden Prüfung.
  4. Gebühr bezahlen: Die Gebühr wird im Rahmen des Antragsprozesses sicher und direkt entrichtet.
  5. Bearbeitung und Zustellung: Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die aktualisierten Fahrzeugpapiere auf dem vereinbarten Weg bereit.

Für Vorgänge, die eine physische Komponente erfordern – etwa die Ausgabe neuer Kennzeichenschilder – informieren wir Sie im Verlauf des Verfahrens über den weiteren Ablauf.


Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine entsprechend hohe Anzahl an Zulassungsbezirken mit unterschiedlichen Kennzeichen-Kürzeln. Der Landkreis Goslar mit dem Kürzel GS ist dabei einer von über 40 Zulassungsbezirken im Land. Diese Vielfalt bedeutet auch, dass Ummeldungen aus anderen niedersächsischen Landkreisen – etwa aus dem benachbarten Landkreis Wolfenbüttel (WF) oder dem Landkreis Osterode am Harz (OHA) – bei uns häufig vorkommen und von uns routiniert bearbeitet werden.

Ein Sonderstatus in Niedersachsen nimmt die Region Hannover ein: Als einheitlicher Kommunalverband vereint sie die Landeshauptstadt Hannover und das ehemalige Umland in einem gemeinsamen Verwaltungsgebiet mit eigenem Zulassungsbereich. Für Fahrzeughalter, die aus der Region Hannover in den Landkreis Goslar umziehen oder umgekehrt, gelten dieselben bundesweiten Ummeldepflichten – das Kennzeichen kann dabei nach Wahl behalten oder gewechselt werden.

Niedersachsen kennt zudem Umweltzonen in mehreren Großstädten: In Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg gelten Einfahrtbeschränkungen für Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette. Der Landkreis Goslar selbst verfügt über keine Umweltzone. Wer jedoch regelmäßig in die genannten Städte fährt, sollte sicherstellen, dass sein Fahrzeug über eine gültige Feinstaubplakette verfügt. Diese ist unabhängig von der Ummeldung, kann aber im Zusammenhang mit einem Halterwechsel oder einer Neuzulassung relevant werden.

Darüber hinaus gilt in Niedersachsen wie bundesweit, dass die elektronische Übermittlung von Halterdaten zwischen Meldebehörden und Zulassungsstellen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erfolgt. Adressänderungen, die beim Einwohnermeldeamt vorgenommen wurden, führen nicht automatisch zu einer Aktualisierung in den Fahrzeugpapieren – die Ummeldung des Fahrzeugs ist stets ein eigenständiger Vorgang, den wir separat bearbeiten.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Goslar

Wie lange dauert die Bearbeitung der KFZ-Ummeldung in Goslar?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sobald alle Unterlagen vorliegen und die Gebühr entrichtet wurde, beginnt die Bearbeitung umgehend. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen – achten Sie daher auf die vollständige Einreichung aller geforderten Dokumente.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Goslar?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW und Autos kosten 179,00 €, Motorräder 169,00 €, Anhänger 159,00 € und Wohnmobile 209,00 €. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist vor Abschluss der Bearbeitung zu entrichten.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei der Ummeldung behalten?

Ja. Seit 2015 ist das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug bundesweit möglich. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen auch dann behalten, wenn Sie in den Landkreis Goslar ziehen und das Kürzel einem anderen Zulassungsbezirk entspricht. Alternativ beantragen Sie bei uns ein neues GS-Kennzeichen – auf Wunsch auch als individuelles Wunschkennzeichen.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Eine Überschreitung der gesetzlichen Frist von einer Woche gemäß § 27 FZV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen Bußgelder. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis – Kauf, Umzug oder Namensänderung – anzustoßen.

Muss ich beim Halterwechsel persönlich erscheinen?

Nein. Die KFZ-Ummeldung in Goslar kann vollständig über unser Online-Portal abgewickelt werden. Sollte im Einzelfall ein persönliches Erscheinen erforderlich sein – etwa für die Ausgabe von Kennzeichenschildern –, informieren wir Sie im Verlauf des Verfahrens gesondert.

Wie melde ich ein Motorrad mit Saisonkennzeichen in Goslar um?

Beim Motorrad ummelden in Goslar prüfen wir gemeinsam mit Ihnen im Antragsprozess, ob das bestehende Saisonkennzeichen übernommen, zeitlich angepasst oder durch ein Ganzjahreskennzeichen ersetzt werden soll. Geben Sie den gewünschten Saisonzeitraum im Antrag an, und wir nehmen die entsprechende Eintragung vor.

Benötige ich für die Ummeldung eines Anhängers separate Unterlagen?

Ja. Ein Anhänger ist fahrzeugbezogen eigenständig zugelassen und verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung. Für den Anhänger ummelden in Goslar ist daher ein separater Antrag mit den spezifischen Fahrzeugpapieren des Anhängers erforderlich – unabhängig davon, ob das Zugfahrzeug gleichzeitig umgemeldet wird.

Gilt die Ummeldepflicht auch bei einer Adressänderung innerhalb von Goslar?

Ja. Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises Goslar verpflichtet zur Aktualisierung der Halterdaten in den Fahrzeugpapieren. Die Änderung des Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ersetzt diese Pflicht nicht. Wir nehmen die Adressaktualisierung in der Zulassungsbescheinigung auf Ihren Antrag hin vor.


KFZ-Ummeldung in Goslar – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Goslar

Kfz-Zulassung Goslar

Stapelner Str. 8

38644 Goslar

Tel: 05321-376-991

E-Mail: zulassung@landkreis-goslar.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr