Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Goslar

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Goslar

In Niedersachsen wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsstelle abgewickelt – in Goslar erledigen Sie das vollständig online, ohne persönlich bei der Kfz-Zulassung Goslar erscheinen zu müssen. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel GS ist das geeignete Dokument, wenn Sie ein Fahrzeug vorübergehend im Straßenverkehr bewegen möchten, ohne eine reguläre Zulassung zu beantragen. Ob Überführung nach dem Kauf, Probefahrt oder Transport zur Hauptuntersuchung – wir stellen Ihnen das 5-Tage-Kennzeichen Goslar rechtssicher und zügig aus.

Das Kurzzeitkennzeichen ist gesetzlich geregelt in § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und berechtigt zum Fahren auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands für einen fest definierten Zeitraum. Es ist fahrzeuggebunden, das heißt: Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde, und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

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Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke – von der Nordseeküste bis zum Harz. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt unterhält eine eigene Zulassungsstelle mit eigenen Zuständigkeiten. Goslar gehört zum Landkreis Goslar, dessen Kfz-Zulassung Goslar für alle Zulassungsvorgänge im Kreisgebiet verantwortlich ist.

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Landkreis Goslar in andere Teile Niedersachsens fährt, sollte folgende regionale Besonderheit kennen: In den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg bestehen Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit entsprechender Schadstoffplakette fahren dürfen. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von dieser Pflicht. Prüfen Sie daher vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrzeug die erforderliche Emissionsklasse erfüllt, wenn Ihre Route durch eine dieser Städte führt.

Die Region Hannover nimmt in Niedersachsen eine Sonderstellung ein: Sie ist ein eigenständiger Kommunalverband, der sowohl die Aufgaben eines Landkreises als auch Teile der städtischen Verwaltung übernimmt und über eine eigene Zulassungsbehörde verfügt. Für Fahrten dorthin gelten dieselben Umweltzonenregelungen wie für die Landeshauptstadt Hannover selbst.

Für Fahrzeughalter im Harzvorland rund um Goslar ist zudem relevant, dass Überführungsfahrten in den Oberharz oder in angrenzende sachsen-anhaltische Regionen ausschließlich innerhalb Deutschlands mit dem Kurzzeitkennzeichen zulässig sind. Für grenzüberschreitende Fahrten – etwa nach Polen oder Tschechien – ist zwingend ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das separat beantragt werden muss.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Goslar benötigen Sie folgende Dokumente. Alle Unterlagen sind in digitaler Form einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder, bei Neufahrzeugen ohne Zulassung, die COC-Papiere bzw. ein gleichwertiger Fahrzeugnachweis
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung und ist zwingend erforderlich; ohne gültige eVB kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) – bei Fahrzeugen, die der HU-Pflicht unterliegen (Details siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren

Bei juristischen Personen (Unternehmen, Händler) ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder ein vergleichbarer Nachweis der Vertretungsbefugnis einzureichen.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Goslar ist die Überführung eines privat oder gewerblich erworbenen PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson, Abholung beim Händler oder Überführung eines Fahrzeugs zur Werkstatt – das 5-Tage-Kennzeichen GS ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr für genau den benötigten Zeitraum.

Gebühr PKW/Auto: 179,00 €

Bitte beachten Sie, dass das Kennzeichen ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug gilt. Fahrten mit einem anderen PKW – auch nur kurzzeitig – sind nicht gestattet und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder wird in einem kleineren Format ausgegeben, das den montagespezifischen Anforderungen am Heck eines Motorrads entspricht. Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Goslar zu Saisonbeginn beantragt, wenn Motorräder nach der Winterpause zur ersten Hauptuntersuchung oder zur Werkstatt überführt werden sollen.

Wichtig: Auch für Motorräder ist eine separate eVB-Nummer erforderlich, die speziell auf das jeweilige Kennzeichen und den Gültigkeitszeitraum ausgestellt sein muss. Eine eVB aus einem anderen Vorgang ist nicht übertragbar.

Gebühr Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw-Anhänger, einen Bootstrailer oder einen landwirtschaftlichen Anhänger handelt.

Eine Vereinfachung gilt bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Vorlage eines separaten HU-Nachweises. Prüfen Sie im Einzelfall, ob Ihr Anhänger von dieser Regelung erfasst wird.

Gebühr Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Wohnmobile erfordern bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens eine besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Gewichtsklasse: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen fallen unter die reguläre PKW-Kategorie. Wohnmobile über 3,5 Tonnen hingegen erfordern auf Seiten des Führers einen Führerschein der Klasse C1 oder C – dies ist bei der Beantragung entsprechend anzugeben, da es Auswirkungen auf die Versicherungseinstufung und die eVB-Nummer haben kann.

Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Goslar eignet sich insbesondere für saisonale Überführungen, die Verbringung zum Stellplatz oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung.

Gebühr Wohnmobil: 199,00 €


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über einen aktuellen, nicht abgelaufenen HU-Nachweis verfügen.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder wurde sie noch nie durchgeführt (etwa bei einem Neufahrzeug ohne bisherige Zulassung), kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zum Zweck der Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Fahrtroute auf dem direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken. Umwege oder Zwischenstopps aus anderen Gründen sind nicht gestattet.

Bitte halten Sie den HU-Nachweis (Prüfbericht oder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I) als Scan oder Foto zur Einreichung bereit. Bei fehlender oder abgelaufener HU geben Sie dies im Antrag entsprechend an, damit die Ausstellung unter dem Sondervorbehalt erfolgen kann.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Antrag online stellen Rufen Sie unser Online-Formular auf und wählen Sie die Option „Kurzzeitkennzeichen beantragen". Geben Sie Ihren Wohnort bzw. den Standort des Fahrzeugs im Landkreis Goslar an.

Schritt 2 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie die Fahrzeugdaten vollständig ein: Fahrzeugtyp, Hersteller, amtliches Kennzeichen (falls vorhanden), Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sowie das zulässige Gesamtgewicht bei Anhängern und Wohnmobilen.

Schritt 3 – Gültigkeitszeitraum festlegen Wählen Sie das gewünschte Start- und Enddatum. Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Der Zeitraum beginnt mit dem von Ihnen angegebenen Startdatum und endet spätestens am fünften Kalendertag um 24:00 Uhr.

Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente (Ausweisdokument, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer, HU-Nachweis) als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.

Schritt 5 – Gebühr bezahlen Begleichen Sie die anfallende Gebühr je nach Fahrzeugtyp online. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Nach Prüfung aller Unterlagen erhalten Sie die Zulassungsdokumente und die Kennzeichenplakette auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt oder stehen zum Download bereit. Bringen Sie das Kennzeichen am Fahrzeug an und bewahren Sie den Zulassungsschein während der gesamten Fahrt im Fahrzeug auf.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Goslar

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, das bei der Beantragung angegeben wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug – auch nur vorübergehend – ist rechtlich nicht zulässig.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Teilnahme am Straßenverkehr innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Fahrten, etwa zur Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland, ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Wie erhalte ich die eVB-Nummer für mein Kurzzeitkennzeichen?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung. Teilen Sie Ihrem Versicherer den gewünschten Gültigkeitszeitraum und den Fahrzeugtyp mit. Die eVB-Nummer wird Ihnen in der Regel sofort oder innerhalb weniger Stunden mitgeteilt und ist zwingend vor der Antragstellung einzuholen.

Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung meines Fahrzeugs abgelaufen ist?

In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle ausgestellt werden. Geben Sie dies im Antrag ausdrücklich an. Andere Fahrtzwecke sind mit einem solchen Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet.

Kann ich den Gültigkeitszeitraum nachträglich verlängern?

Nein. Eine Verlängerung eines bereits ausgestellten Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, ist ein neuer Antrag mit einem neuen Gültigkeitszeitraum zu stellen und eine neue Gebühr zu entrichten.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen und umgehend erfolgter Zahlung bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb eines Werktages. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Startdatum einzureichen, um ausreichend Bearbeitungszeit einzuplanen.

Welche Öffnungszeiten hat die Kfz-Zulassung Goslar?

Die Kfz-Zulassung Goslar ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da unser Online-Portal rund um die Uhr erreichbar ist, können Sie Ihren Antrag auf das Kurzzeitkennzeichen unabhängig von diesen Öffnungszeiten jederzeit einreichen.

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Zuständige Zulassungsstelle für Goslar

Kfz-Zulassung Goslar

Stapelner Str. 8

38644 Goslar

Tel: 05321-376-991

E-Mail: zulassung@landkreis-goslar.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr