Kurzzeitkennzeichen in Lutherstadt Wittenberg
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Lutherstadt Wittenberg wird für alle Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Als zuständige Online-Stelle für die Region stellen wir das 5-Tage-Kennzeichen mit dem Kennzeichenkürzel WB aus, das der Kfz-Zulassung Mansfeld-Südharz zugeordnet ist. Wer ein Fahrzeug kauft, überführt oder zur Hauptuntersuchung fahren muss, benötigt in vielen Fällen kein dauerhaftes Kennzeichen – sondern ein zeitlich befristetes Kennzeichen, das genau für diesen Zweck zugelassen ist. Wir bearbeiten Ihren Antrag digital, rechtssicher und ohne unnötige Wartezeiten.
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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
Die Anforderungen an ein Kurzzeitkennzeichen unterscheiden sich je nach Fahrzeugkategorie. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen aufgeschlüsselt nach Fahrzeugtyp – einschließlich der geltenden Gebühren.
PKW und Auto
Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen Lutherstadt Wittenberg. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung eines Neuwagens vom Händler oder eine Probefahrt über längere Strecken. Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug und ist an die im Fahrzeugschein vermerkte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) gebunden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
Gebühr PKW/Auto: 179,00 €
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Lutherstadt Wittenberg weist einige Besonderheiten auf. Da Motorräder ein eigenes Kennzeichenformat verwenden (einzeiliges Kennzeichen in kleinerem Format), muss bei der Beantragung die korrekte Fahrzeugklasse angegeben werden. Besonders häufig wird das Motorrad-Kurzzeitkennzeichen zu Saisonbeginn genutzt, wenn Maschinen nach der Winterpause überführt oder nach einer Reparatur abgeholt werden müssen. Auch für Überführungen nach einem Kauf über Online-Plattformen ist das Kennzeichen gängig.
Für das Motorrad-Kurzzeitkennzeichen wird eine eigenständige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt, die explizit auf das jeweilige Motorrad ausgestellt ist. Eine eVB, die für ein anderes Fahrzeug ausgestellt wurde, ist nicht verwendbar. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung die Fahrzeugklasse „Kraftrad" korrekt einträgt.
Gebühr Motorrad: 129,00 €
Anhänger
Auch Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anhänger zum Zeitpunkt der Fahrt beladen ist oder nicht. Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg gelten vereinfachte Zulassungsvoraussetzungen; in diesen Fällen entfällt unter bestimmten Umständen die Pflicht zur Vorlage eines vollständigen Fahrzeugbriefs. Wir prüfen im Rahmen Ihres Antrags, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind.
Für schwerere Anhänger – etwa Pferdeanhänger, Bootstrailer oder Bauanhänger – gelten die regulären Anforderungen vollumfänglich.
Gebühr Anhänger: 139,00 €
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Lutherstadt Wittenberg erfordert die korrekte Angabe der Gewichtsklasse. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen in die Klasse B und können mit einem regulären Führerschein der Klasse B bewegt werden. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen ist hingegen ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich. Diese Information ist für die korrekte Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens relevant und muss im Antrag angegeben werden.
Wohnmobile werden häufig aus anderen Bundesländern überführt oder nach dem Kauf vom Vorbesitzer abgeholt – das Kurzzeitkennzeichen ist dafür das geeignete Mittel, solange die Fahrt ausschließlich innerhalb Deutschlands stattfindet.
Gebühr Wohnmobil: 199,00 €
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Lutherstadt Wittenberg sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – je nach Verfügbarkeit
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – ausgestellt auf das betreffende Fahrzeug
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) – sofern vorhanden und nicht abgelaufen
- Bei Fahrzeugen ohne gültige HU: Nachweis über einen gebuchten HU-Termin (für die eingeschränkte Nutzung zur Prüfstelle)
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallende Gebühr
Alle Unterlagen können im Rahmen des Online-Antrags digital eingereicht werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Scans oder Fotos der Dokumente gut lesbar sind.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Antrag starten Rufen Sie unser Online-Formular auf und wählen Sie die Fahrzeugkategorie (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum von bis zu 5 Tagen.
Schritt 2 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), das Kennzeichen des Vorbesitzers (sofern vorhanden) sowie die technischen Daten aus dem Fahrzeugschein ein. Bei Wohnmobilen geben Sie zudem die Gewichtsklasse an.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf vollständige Lesbarkeit aller Angaben.
Schritt 4 – eVB-Nummer eingeben Geben Sie die von Ihrer Versicherung mitgeteilte elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ein. Diese wird unmittelbar bei der Kfz-Zulassung Mansfeld-Südharz geprüft.
Schritt 5 – Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher online. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur abschließenden Prüfung weitergeleitet.
Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Nach Prüfung und Freigabe erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem im Antrag angegebenen Startdatum.
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Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Bereich der Kfz-Zulassung Mansfeld-Südharz durch Sachsen-Anhalt fährt, sollte einige regionale Besonderheiten kennen.
Umweltzonen in Halle (Saale) und Magdeburg: In Sachsen-Anhalt bestehen Umweltzonen in den beiden größten Städten des Landes – Halle (Saale) und Magdeburg. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Städte fährt, ist nicht von der Umweltzonen-Pflicht befreit. Das Fahrzeug muss über die entsprechende Feinstaubplakette verfügen, sofern die Umweltzone passiert oder durchfahren wird. Liegt keine gültige Plakette vor, sind Ausweichrouten zu nutzen.
Großflächige Landkreise: Sachsen-Anhalt ist geprägt von großflächigen Landkreisen mit teils erheblichen Entfernungen zwischen den Ortschaften. Wer ein Fahrzeug aus dem Raum Magdeburg (Kennzeichen MD) oder Halle (Kennzeichen HAL) überführen möchte, sollte die 5-tägige Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens realistisch einplanen und den Starttermin sorgfältig wählen. Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Keine Mitnahme ins Ausland: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungen – etwa in die angrenzenden Bundesländer hinaus oder ins europäische Ausland – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Voraussetzungen erfüllt.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine Gültigkeitsdauer von maximal 5 Tagen begrenzt. Diese Frist beginnt mit dem im Antrag eingetragenen Startdatum und endet um Mitternacht des letzten Gültigkeitstages. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist ausschließlich für das im Antrag bezeichnete Fahrzeug gültig und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die Fahrzeugidentifikationsnummer wird bei einer Kontrolle durch die Polizei mit den hinterlegten Daten abgeglichen.
Die Nutzung ist auf das Bundesgebiet Deutschland beschränkt. Für Fahrten ins Ausland – auch in unmittelbar angrenzende Länder – ist das Kurzzeitkennzeichen nicht zugelassen. In diesen Fällen ist ein Ausfuhrkennzeichen (auch Überführungskennzeichen Lutherstadt Wittenberg für internationale Fahrten genannt) zu beantragen.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist oder die noch keine HU hatten, dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen nur noch eingeschränkt genutzt werden – nämlich ausschließlich zur Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA oder GTÜ).
In diesem Fall ist der direkte Weg zur Prüfstelle einzuhalten; Umwege oder Zwischenhalte außerhalb des unmittelbaren Fahrwegs sind nicht gestattet. Wir empfehlen, vor der Beantragung zu prüfen, ob eine gültige HU vorliegt, und diese im Zweifel vorab durchführen zu lassen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Lutherstadt Wittenberg
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch für eine Probefahrt nutzen?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht nur für Überführungsfahrten, sondern auch für Probefahrten zulässig, sofern das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen erfüllt und eine gültige eVB vorliegt. Die Fahrt muss innerhalb Deutschlands stattfinden.
Was passiert, wenn ich das Kennzeichen nicht innerhalb der 5 Tage nutze?
Das Kurzzeitkennzeichen verfällt nach Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer automatisch. Eine Erstattung der Gebühr ist nicht möglich. Wir empfehlen, den Starttermin so zu wählen, dass die geplante Fahrt sicher innerhalb der Gültigkeitsdauer liegt.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen auf die Autobahn fahren?
Ja, die Nutzung der Autobahn ist mit einem gültigen Kurzzeitkennzeichen erlaubt, sofern das Fahrzeug verkehrssicher und technisch zugelassen ist. Für Fahrzeuge ohne gültige HU gilt die Einschränkung auf den direkten Weg zur Prüfstelle.
Benötige ich eine eigene Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen, die durch eine eVB-Nummer nachgewiesen wird. Diese eVB muss fahrzeugspezifisch ausgestellt sein. Ihre bestehende Kfz-Versicherung kann in vielen Fällen eine temporäre Deckungszusage ausstellen.
Ist das Kurzzeitkennzeichen auch für ausländische Staatsangehörige erhältlich?
Ja, auch Personen ohne deutschen Wohnsitz können ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, sofern ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt wird und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Unklarheiten empfehlen wir, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Online-Antrags?
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Startdatum zu stellen.
Kann das Kurzzeitkennzeichen verlängert werden?
Nein. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht möglich. Sollte mehr Zeit benötigt werden, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Die erneute Beantragung ist grundsätzlich möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
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