Kurzzeitkennzeichen in Halle (Saale)
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Halle (Saale) kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Halle (Saale). Wer ein Fahrzeug überführen, zur Hauptuntersuchung fahren oder eine Probefahrt durchführen möchte, benötigt dafür ein gültiges, amtliches Kennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Halle (Saale) genannt – erfüllt genau diesen Zweck: Es ermöglicht die vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr für einen klar definierten Zeitraum und einen konkreten Verwendungszweck.
Das Kennzeichen trägt das Kürzel HAL und ist damit eindeutig dem Zulassungsbezirk Halle (Saale) zugeordnet. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der Fahrzeugpapiere, einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung sowie – in den meisten Fällen – einer gültigen Hauptuntersuchung. Alle notwendigen Schritte lassen sich bequem über unser Portal einleiten.
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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Halle (Saale) benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Halle (Saale) ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung kurzfristig am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:
- Überführungsfahrten: Ein neu gekauftes Fahrzeug soll vom Verkäufer zum Käufer oder zur Werkstatt gebracht werden, bevor die reguläre Zulassung abgeschlossen ist.
- Probefahrten: Privatkäufer oder gewerbliche Händler möchten ein Fahrzeug vor dem Kauf oder nach einer Reparatur auf der Straße testen.
- Hauptuntersuchungsfahrten: Ein nicht zugelassenes Fahrzeug muss zur nächsten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gefahren werden.
- Reparatur- und Werkstattfahrten: Das Fahrzeug ist abgemeldet und muss für Instandsetzungsarbeiten bewegt werden.
- Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die nach dem Winter wieder in Betrieb genommen werden sollen.
Für alle genannten Fälle stellt die Kfz-Zulassung Halle (Saale) das entsprechende Kennzeichen mit dem Kürzel HAL aus.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen Halle (Saale) ist auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen beschränkt. Das Ablaufdatum ist direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt und für Kontrollbehörden jederzeit sichtbar. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich – in diesem Fall muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Folgende Einschränkungen sind verbindlich zu beachten:
- Fahrzeuggebundenheit: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
- Räumliche Gültigkeit: Das 5-Tage-Kennzeichen Halle (Saale) gilt ausschließlich im Inland, also auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Kein Auslandsgebrauch: Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung in ein anderes Land – ist stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine längere Gültigkeit und ist speziell für grenzüberschreitende Fahrten konzipiert.
- Versicherungspflicht: Für die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens muss eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung (eVB-Nummer) vorliegen. Diese ist bei einem Kfz-Versicherer separat abzuschließen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen ist der PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführung nach einem Händlerwechsel oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung – das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist das Standardwerkzeug für die kurzfristige Nutzung eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt in Halle (Saale) 179,00 €. Bei der Beantragung sind Fahrzeugklasse, Antriebsart und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) anzugeben.
Motorrad
Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen besondere Rahmenbedingungen. Die Kennzeichengröße weicht von der PKW-Norm ab, weshalb bei der Beantragung die korrekte Fahrzeugklasse angegeben werden muss. Besonders relevant ist das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder zu Beginn der Fahrsaison: Viele Halter melden ihr Motorrad nach dem Winter ab und benötigen für die erste Überführungsfahrt zur Werkstatt oder zum TÜV ein temporäres Kennzeichen. Auch hier ist eine separate eVB-Nummer für Motorräder erforderlich – nicht jede PKW-Versicherung deckt automatisch Krafträder ab. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad in Halle (Saale) beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern sie nicht dauerhaft zugelassen sind. Eine Ausnahme gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier gelten vereinfachte Regelungen, und in bestimmten Konstellationen kann der Anhänger ohne eigenes Kennzeichen mitgeführt werden. Bei schwereren Anhängern ist die Beantragung eines eigenen Kurzzeitkennzeichens Anhänger in Halle (Saale) zwingend erforderlich. Die anfallende Gebühr beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile erfordern bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens die genaue Angabe der Gewichtsklasse des Fahrzeugs. Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten die üblichen Regelungen für Kraftfahrzeuge. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist hingegen der Besitz eines Führerscheins der Klasse C1 oder C nachzuweisen – dies ist bei der Beantragung zu berücksichtigen, da das Kennzeichen nur für Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis ausgestellt werden kann. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil in Halle (Saale) beträgt 199,00 €.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Regeländerung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Der entsprechende Nachweis – in der Regel der HU-Bericht oder der Eintrag in den Fahrzeugpapieren – ist bei der Beantragung vorzulegen.
Eine Ausnahme besteht für Fahrzeuge, die ausdrücklich zur nächsten Prüfstelle gefahren werden müssen, weil die HU abgelaufen ist oder das Fahrzeug noch keine HU erhalten hat. In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen mit dem eingeschränkten Verwendungszweck „Fahrt zur Hauptuntersuchung" ausgestellt werden. Die Fahrt muss dann auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle erfolgen – Umwege oder sonstige Nutzung sind in diesem Fall nicht zulässig.
Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Beantragung zu prüfen, um Verzögerungen im Prozess zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen in Halle (Saale) sind folgende Dokumente bereitzuhalten:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei gewerblichen Antragstellern: Gewerbenachweis)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt von einem zugelassenen Kfz-Versicherer für den Kurzzeitkennzeichen-Zeitraum
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Eintrag in den Fahrzeugpapieren) – entfällt bei Fahrten ausschließlich zur HU-Prüfstelle
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsmittel für die anfallende Gebühr
Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (insbesondere Wohnmobile): zusätzlich Kopie des Führerscheins der Klasse C1 oder C.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens über unser Portal ist in wenigen Schritten abgeschlossen:
- Unterlagen zusammenstellen: Halten Sie Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer und HU-Nachweis digital bereit (Scan oder Foto in lesbarer Qualität).
- Online-Antrag aufrufen: Starten Sie den Antragsprozess über die Schaltfläche auf dieser Seite. Wählen Sie als Zulassungsbezirk Halle (Saale) mit dem Kennzeichenkürzel HAL.
- Fahrzeugdaten eingeben: Tragen Sie Fahrzeugtyp, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Gewichtsklasse (bei Wohnmobil und Anhänger) sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum ein.
- Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Antrag hoch.
- Gebühr bezahlen: Wählen Sie Ihre bevorzugte Zahlungsmethode und schließen Sie die Zahlung ab. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €).
- Kennzeichen erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und die Kennzeichendaten. Das physische Kennzeichen wird entsprechend der gewählten Option zugesandt oder ist zur Abholung bereit.
- Fahrzeug in Betrieb nehmen: Bringen Sie das Kennzeichen am Fahrzeug an und beachten Sie das aufgedruckte Ablaufdatum. Die Nutzung ist ausschließlich innerhalb Deutschlands und für den angegebenen Zweck zulässig.
Sollten Sie die Beantragung persönlich bei der Kfz-Zulassung Halle (Saale) vornehmen wollen, sind die Öffnungszeiten wie folgt: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.
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Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen in Sachsen-Anhalt unterwegs ist, sollte einige regionale Besonderheiten kennen:
Umweltzonen: In Sachsen-Anhalt bestehen Umweltzonen in Halle (Saale) und in der Landeshauptstadt Magdeburg (Kennzeichen MD). Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen in diese Zonen einfahren möchte, benötigt die entsprechende Umweltplakette für das Fahrzeug. Das Kurzzeitkennzeichen selbst entbindet nicht von der Umweltzonenpflicht. Wir empfehlen, den Plakettenstatus des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu klären, insbesondere wenn die Überführungsroute durch das Stadtgebiet von Halle führt.
Großflächige Landkreise: Sachsen-Anhalt ist geprägt von großflächigen Landkreisen mit teils erheblichen Entfernungen zwischen Gemeinden. Bei der Planung einer Überführungsfahrt ist darauf zu achten, dass das Kurzzeitkennzeichen auch für den tatsächlich zurückzulegenden Streckenverlauf ausreicht – insbesondere wenn die Fahrt mehrere Landkreise umfasst. Da das Kennzeichen auf fünf Tage begrenzt ist, ist eine sorgfältige Terminplanung ratsam.
Zulassungsbezirke: In Sachsen-Anhalt sind die beiden größten Zulassungsbezirke Halle (HAL) und Magdeburg (MD). Für Fahrzeuge, die im Bezirk Halle bewegt werden sollen, ist das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel HAL der korrekte Weg. Fahrzeuge aus dem Bezirk Magdeburg erhalten dort ein entsprechendes MD-Kennzeichen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Halle (Saale)
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Tage begrenzt. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Ablauf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Fahrten – etwa zur Überführung in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Benötige ich für jedes Fahrzeug ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug. Auch ein Anhänger benötigt grundsätzlich ein eigenes Kennzeichen, sofern er nicht unter die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge unter 750 kg fällt.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung kann ein Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Jede andere Nutzung ist in diesem Fall unzulässig. Wir empfehlen, den HU-Status vorab zu klären.
Welche Versicherung benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine spezifische Kurzzeitkennzeichen-Versicherung, die durch eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nachgewiesen wird. Diese ist separat bei einem Kfz-Versicherer für den gewünschten Zeitraum abzuschließen. Bestehende Fahrzeugversicherungen decken in der Regel kein separat beantragtes Kurzzeitkennzeichen ab.
Wie hoch sind die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen in Halle (Saale)?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Kosten für die Versicherung (eVB) sind hierin nicht enthalten und werden separat vom Versicherer in Rechnung gestellt.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen beantragen?
Ja, das ist möglich. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist jedoch ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich. Der entsprechende Nachweis ist bei der Beantragung einzureichen. Die Gebühr beträgt in diesem Fall 199,00 €.
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