KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Halle (Saale)

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Halle (Saale)

In Sachsen-Anhalt wird die KFZ-Ummeldung über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – in Halle (Saale) erledigen Sie diesen Vorgang vollständig über unser Portal. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel, einem Wohnortwechsel oder aufgrund einer Namensänderung neu anmelden müssen: Wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und ohne unnötige Wartezeiten. Das Kennzeichen-Kürzel HAL steht für Fahrzeuge, die bei der Kfz-Zulassung Halle (Saale) registriert sind. Wer sein Fahrzeug hier zulässt, erhält auf Wunsch ein Kennzeichen mit dem Kürzel HAL – ein klares Bekenntnis zum Standort Halle (Saale).

Die KFZ-Ummeldung in Halle (Saale) betrifft PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile gleichermaßen. Alle notwendigen Schritte, Unterlagen, Fristen und Gebühren finden Sie auf dieser Seite vollständig aufgeführt.

Jetzt KFZ-Ummeldung starten →


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Halle (Saale) erforderlich?

Eine KFZ-Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Daten ändern – sei es durch einen Eigentümerwechsel, einen Umzug oder eine Namensänderung. Im Folgenden erläutern wir die häufigsten Anlässe.

Halterwechsel

Beim Halterwechsel – also dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs – muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Vorgang handelt. Auto ummelden in Halle (Saale) bedeutet in diesem Fall: Das Fahrzeug wird auf den neuen Eigentümer zugelassen, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II werden entsprechend aktualisiert. Der bisherige Halter muss das Fahrzeug abmelden oder der neue Halter übernimmt die Ummeldung unmittelbar. Wir empfehlen, beide Schritte zeitnah und koordiniert vorzunehmen, um Haftungsfragen zu vermeiden.

Umzug nach Halle (Saale)

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Halle (Saale) verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug ebenfalls umzumelden. Auto ummelden nach Umzug in Halle (Saale) bedeutet konkret: Das bisherige Kennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden (dazu mehr im Abschnitt zu Kennzeichen), die Fahrzeugdaten werden jedoch auf die neue Halteranschrift aktualisiert. Zuständig ist in diesem Fall die Kfz-Zulassung Halle (Saale) – also wir.

Umzug innerhalb von Halle (Saale)

Auch ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets löst eine Meldepflicht aus. Da sich die Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung ändern, muss die neue Anschrift eingetragen werden. Das Kennzeichen mit dem Kürzel HAL bleibt in diesem Fall unverändert bestehen. Die Ummeldung ist dennoch formal erforderlich und muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Scheidungen oder behördlich angeordnete Namensänderungen machen ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugdokumente notwendig. Gleiches gilt für Adressänderungen, die nicht durch einen Umzug bedingt sind – etwa bei einer Umbenennung der Straße durch die Stadtverwaltung. In allen diesen Fällen bearbeiten wir die Änderung auf Grundlage der vorgelegten Nachweise.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht findet sich in § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Danach sind Fahrzeughalter verpflichtet, Änderungen der Halterdaten innerhalb einer Woche nach dem auslösenden Ereignis bei der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Diese KFZ-Ummeldung-Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug und die Namensänderung.

Wer diese Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Behörden können in solchen Fällen Bußgelder verhängen. Darüber hinaus können bei einem nicht gemeldeten Halterwechsel zivilrechtliche Konsequenzen entstehen – etwa wenn der bisherige Halter für Schäden oder Verstöße des neuen Fahrzeugführers in Anspruch genommen wird. Im Interesse aller Beteiligten empfehlen wir daher, die Ummeldung unverzüglich nach dem Ereignis vorzunehmen.

Die Bearbeitung über unser Portal ermöglicht eine schnelle und rechtssichere Abwicklung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.

Fahrzeug jetzt hier ummelden →


Kennzeichen bei der Ummeldung in Halle (Saale)

Seit der Liberalisierung der Kennzeichenpflicht im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, ein bestehendes Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Das bedeutet: Wer beispielsweise aus Leipzig nach Halle (Saale) zieht, muss sein bisheriges Kennzeichen nicht zwingend abgeben. Kennzeichen behalten beim Umzug nach Halle (Saale) ist damit grundsätzlich möglich – sofern das Kennzeichen noch gültig ist und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel HAL wünscht, kann bei uns ein Wunschkennzeichen HAL beantragen. Dies ist sowohl bei der regulären Ummeldung als auch beim Halterwechsel möglich. Wunschkennzeichen unterliegen den üblichen Verfügbarkeitsprüfungen; bestimmte Kombinationen sind reserviert oder bereits vergeben.

Beim Halterwechsel gilt: Das bisherige Kennzeichen verbleibt in der Regel beim Verkäufer oder wird entstempelt. Der neue Halter erhält entweder ein neues Kennzeichen oder reserviert vorab ein Wunschkennzeichen HAL. Wir empfehlen, die Kennzeichenfrage vor dem Termin zu klären, um Verzögerungen zu vermeiden.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Ummeldung eines PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung in Halle (Saale). Die Gebühr beträgt 179,00 €. Alle gängigen Fahrzeugklassen – von der Limousine bis zum SUV – werden nach demselben Verfahren bearbeitet. Voraussetzung ist, dass Fahrzeugschein (ZB I), Fahrzeugbrief (ZB II), gültiger Personalausweis sowie ein aktueller Nachweis über die Hauptuntersuchung vorliegen. Auto umschreiben in Halle (Saale) läuft bei uns vollständig strukturiert ab – von der Prüfung der Unterlagen bis zur Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Halle (Saale) ist ein besonderer Aspekt zu beachten: Viele Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur für bestimmte Monate des Jahres gilt. Bei einer Ummeldung – insbesondere beim Halterwechsel – sollte geprüft werden, ob der bisherige Saisonzeitraum beibehalten werden soll oder ob eine Anpassung sinnvoll ist. Wir bearbeiten beide Varianten. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger werden zulassungsrechtlich als eigenständige Fahrzeuge behandelt. Sie besitzen eine eigene Zulassungsbescheinigung und müssen unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Wer also Zugfahrzeug und Anhänger gleichzeitig ummelden möchte, muss zwei separate Vorgänge einleiten. Die Gebühr für das Anhänger ummelden in Halle (Saale) beträgt 159,00 €. Auch hier sind die üblichen Unterlagen erforderlich, insbesondere die ZB I und ZB II des Anhängers.

Wohnmobil

Das Wohnmobil ummelden in Halle (Saale) erfordert einige zusätzliche Prüfschritte. Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Fahrzeugklassen zugeordnet, was Auswirkungen auf die zulässige Nutzung, Mautpflichten und Stellplatzregelungen haben kann. Darüber hinaus sollte vor der Ummeldung geprüft werden, ob eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist für Fahrzeuge mit Gasanlage vorgeschrieben und muss regelmäßig erneuert werden. Ist die Gasprüfung abgelaufen, kann dies die Ummeldung verzögern. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die Ummeldung nach einem Wohnortwechsel – ob von außerhalb nach Halle (Saale) oder innerhalb der Stadt – sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU-Plakette bzw. Prüfbericht)
  • Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bei Wohnmobilen zusätzlich: aktuelle Gasprüfung G 607

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel – also beim Auto ummelden nach Kauf oder Verkauf – werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgefüllt und vom bisherigen Halter unterschrieben)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, ebenfalls vom bisherigen Halter auszuhändigen)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (falls zutreffend)
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Bei Saisonkennzeichen: Angabe des gewünschten Saisonzeitraums
  • Bei Wunschkennzeichen: Vorabreservierung empfohlen

Alle Unterlagen müssen im Original vorliegen. Kopien werden grundsätzlich nicht akzeptiert, sofern keine beglaubigte Fassung vorgelegt wird.


Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch eine Verwaltungsstruktur aus, die von wenigen städtischen Zentren und großflächigen Landkreisen geprägt ist. Die beiden bedeutendsten Zulassungsbezirke im Land sind Magdeburg (MD) als Landeshauptstadt und Halle (Saale) (HAL) als bevölkerungsreichste Stadt des Landes. Beide Städte verfügen über eigenständige Zulassungsstellen mit eigenen Kennzeichenkürzeln.

Ein wesentliches verkehrspolitisches Merkmal von Halle (Saale) ist das Bestehen einer Umweltzone. Fahrzeuge, die im Innenstadtbereich verkehren, müssen die entsprechenden Schadstoffanforderungen erfüllen und eine gültige Umweltplakette besitzen. Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs empfehlen wir, den aktuellen Schadstoffstatus des Fahrzeugs zu prüfen. Fahrzeuge ohne gültige Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren – dies gilt auch für Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen.

Die großflächigen Landkreise in Sachsen-Anhalt – darunter der Saalekreis, der direkt an das Stadtgebiet von Halle (Saale) angrenzt – haben eigene Zulassungsstellen. Fahrzeuge, die im Saalekreis zugelassen sind, tragen das Kennzeichen SK, nicht HAL. Eine Verwechslung der Zuständigkeit führt zu Bearbeitungsverzögerungen. Wir sind ausschließlich für Fahrzeuge zuständig, deren Halter ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Halle (Saale) haben.

Darüber hinaus ist in Sachsen-Anhalt die Nutzung von Saisonkennzeichen bei Motorrädern und Wohnmobilen weit verbreitet, was bei der Ummeldung eine besondere Prüfung des Saisonzeitraums erfordert. Wir beraten Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zu allen relevanten Optionen.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Halle (Saale) sind wie folgt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Halle (Saale)

Wie lange habe ich Zeit, mein Fahrzeug nach einem Umzug umzumelden?

Die gesetzliche Frist beträgt eine Woche ab dem Zeitpunkt des Umzugs oder des Halterwechsels. Diese Frist ergibt sich aus § 27 FZV. Bei Überschreitung drohen Bußgelder. Wir empfehlen, die Ummeldung so früh wie möglich einzuleiten.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Halle (Saale)?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 €, Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren decken die Bearbeitung und Ausstellung der aktualisierten Zulassungsdokumente ab.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen beim Umzug nach Halle (Saale) behalten?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk beim Umzug mitzunehmen. Kennzeichen behalten beim Umzug nach Halle (Saale) ist rechtlich zulässig, sofern das Kennzeichen noch gültig und entstempelt ist. Alternativ kann ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel HAL beantragt werden.

Kann ich beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen HAL beantragen?

Ja. Bei der Ummeldung nach einem Halterwechsel besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen HAL zu beantragen. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination und informieren Sie über das Ergebnis. Eine Vorabreservierung vor dem eigentlichen Ummeldetermin ist möglich.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden, wenn ich auch mein Zugfahrzeug ummelde?

Ja. Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge mit eigener Zulassung. Die Ummeldung des Zugfahrzeugs erfasst den Anhänger nicht automatisch. Beide Vorgänge müssen separat beantragt werden. Die Gebühr für den Anhänger beträgt 159,00 €.

Was gilt bei der Ummeldung eines Wohnmobils mit Gasanlage?

Wohnmobile mit Gasanlage benötigen eine gültige Gasprüfung nach G 607. Diese Prüfung muss von einer zugelassenen Prüfstelle durchgeführt werden und zum Zeitpunkt der Ummeldung aktuell sein. Liegt keine gültige Gasprüfung vor, kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden. Bitte prüfen Sie den Status der Gasprüfung vor der Antragstellung.

Gilt die Umweltzone in Halle (Saale) auch für umgemeldete Fahrzeuge?

Ja. Die Umweltzone in Halle (Saale) gilt für alle Fahrzeuge, die das betreffende Stadtgebiet befahren – unabhängig davon, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Nach der Ummeldung sollte der aktuelle Schadstoffstatus des Fahrzeugs geprüft und eine gültige Umweltplakette sichergestellt werden.

Was passiert, wenn ich aus dem Saalekreis nach Halle (Saale) umziehe?

In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit von der Zulassungsstelle des Saalekreises (Kennzeichen SK) zu unserer Stelle, der Kfz-Zulassung Halle (Saale) (Kennzeichen HAL). Das bisherige SK-Kennzeichen kann gemäß der bundesweiten Regelung behalten werden, oder es wird ein neues HAL-Kennzeichen beantragt. Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach dem Umzug erfolgen.


KFZ-Ummeldung in Halle (Saale) – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Halle (Saale)

Kfz-Zulassung Halle (Saale)

Am Stadion 6

06122 Halle (Saale)

Tel: 0345-221-1387

E-Mail: zulassungsbehoerde@halle.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr