KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Meißen

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Meißen

Ob PKW, Motorrad oder Wohnmobil – die KFZ-Ummeldung in Meißen wird für alle Fahrzeugtypen bei uns vollständig online abgewickelt. Wer seinen Hauptwohnsitz in den Landkreis Meißen verlegt, ein Fahrzeug von einem Vorbesitzer übernimmt oder nach einem Umzug innerhalb des Landkreises seine Fahrzeugdaten aktualisieren muss, ist hier richtig. Die Kfz-Zulassung Meißen ist die zuständige Stelle für alle Zulassungsvorgänge im Landkreis – und wir bearbeiten Ihren Antrag auf Ummeldung zuverlässig und rechtssicher.

Das Kennzeichen MEI steht für den Landkreis Meißen und ist an der Elbe zwischen Dresden und Riesa bekannt. Mit einer fristgerechten Ummeldung stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrzeugdaten im Fahrzeugregister korrekt hinterlegt sind und Sie keine Bußgelder riskieren. Alle notwendigen Informationen zu Fristen, Unterlagen, Kosten und Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Meißen erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugregister gespeicherten Halterdaten ändern. Das betrifft vier wesentliche Fallgruppen:

Halterwechsel

Beim Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs von einer anderen Person wechselt der eingetragene Halter. In diesem Fall ist ein vollständiger Halterwechsel in Meißen durchzuführen. Das Fahrzeug wird auf den neuen Halter umgeschrieben, und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss vorgelegt werden. Beim Halterwechsel in Meißen besteht außerdem die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen MEI zu wählen oder das bisherige Kennzeichen zu übernehmen, sofern es aus dem Landkreis Meißen stammt.

Umzug nach Meißen

Wer seinen Hauptwohnsitz aus einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt nach Meißen verlegt, muss sein Fahrzeug auf das Kennzeichen MEI ummelden. Auto ummelden nach Umzug nach Meißen bedeutet konkret: Das bisherige Kennzeichen aus dem Herkunftsort kann unter bestimmten Bedingungen behalten werden – dazu mehr im Abschnitt zu Kennzeichen. Die Ummeldung ist auch dann erforderlich, wenn das Fahrzeug zuvor bereits auf den aktuellen Halter zugelassen war, aber an einem anderen Ort.

Umzug innerhalb von Meißen

Wer innerhalb des Landkreises Meißen umzieht – also beispielsweise von einer Gemeinde in eine andere innerhalb desselben Zulassungsbezirks – muss ebenfalls eine Adressänderung im Fahrzeugregister veranlassen. Das Kennzeichen MEI bleibt in diesem Fall unverändert erhalten. Dennoch ist die Aktualisierung der Halterdaten gesetzlich vorgeschrieben.

Namens- oder Adressänderung

Auch ohne Wohnsitzwechsel kann eine Ummeldung erforderlich sein – etwa nach einer Heirat mit Namensänderung oder nach einer amtlichen Umbenennung der Wohnanschrift. In diesen Fällen werden die geänderten Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aktualisiert. Wir bearbeiten diese Vorgänge ebenso wie vollständige Halterwechsel.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine gesetzliche Frist von einer Woche, innerhalb derer eine Ummeldung nach einem Halterwechsel oder einem Umzug zu erfolgen hat. Die KFZ-Ummeldung Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Ereignis eingetreten ist – also dem Tag der Fahrzeugübergabe beim Kauf oder dem Tag der Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes und Dauer der Fristüberschreitung gestaffelt sein können. Darüber hinaus kann eine fehlende oder veraltete Zulassung Konsequenzen für den Versicherungsschutz haben, da Kfz-Versicherungen in der Regel an die korrekte Haltereintragung geknüpft sind.

Wir empfehlen ausdrücklich, die Ummeldung nicht aufzuschieben. Über unser Portal können Sie den Antrag unmittelbar nach dem Fahrzeugkauf oder dem Umzug einreichen – unabhängig von Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Meißen:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Meißen

Seit der Reform im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, ein Kennzeichen auch bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Landkreis beizubehalten. Das bedeutet: Wer nach Meißen zuzieht und sein bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten möchte, kann dies tun – das Fahrzeug wird dann mit dem alten Kennzeichen weiterhin im Landkreis Meißen zugelassen. Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist somit problemlos möglich, sofern die Kennzeichen noch gültig und technisch einwandfrei sind.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen MEI wünscht oder beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen Meißen reservieren möchte, kann dies direkt bei der Antragstellung angeben. Wunschkennzeichen können aus einer Kombination von Buchstaben und Ziffern bestehen, die im Rahmen der zulässigen Zeichenanzahl frei gewählt werden – vorausgesetzt, die gewünschte Kombination ist noch nicht vergeben. Auch beim Halterwechsel in Meißen ist die gleichzeitige Beantragung eines Wunschkennzeichens möglich.

Kennzeichen behalten und ummelden in Meißen schließt sich also nicht aus: Wer das bisherige Kennzeichen aus dem Landkreis Meißen weiternutzen möchte, gibt dies im Antrag an. Wer ein neues MEI-Kennzeichen wünscht, wählt die entsprechende Option.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die KFZ-Ummeldung eines PKW in Meißen ist der Standardfall. Auto ummelden in Meißen umfasst die Aktualisierung der Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I, gegebenenfalls die Ausstellung neuer Kennzeichen sowie die Zahlung der anfallenden Gebühr. Die Auto ummelden Meißen Kosten betragen 179,00 €. Darin enthalten ist die behördliche Bearbeitung des Ummeldeantrags. Kosten für neue Kennzeichenschilder oder eine Wunschkennzeichenreservierung werden separat ausgewiesen.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Meißen gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie beim PKW. Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch das Saisonkennzeichen: Viele Motorräder sind nicht ganzjährig, sondern nur für einen bestimmten Betriebszeitraum zugelassen. Wer ein Motorrad mit Saisonkennzeichen ummeldet, sollte prüfen, ob der eingetragene Betriebszeitraum dem tatsächlichen Nutzungsverhalten entspricht, und diesen gegebenenfalls anpassen lassen. Die Gebühr für das Motorrad ummelden in Meißen beträgt 169,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und ist zulassungsrechtlich unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug zu behandeln. Das bedeutet: Wer sowohl ein Zugfahrzeug als auch einen Anhänger ummeldet, muss für beide Fahrzeuge separate Anträge stellen. Anhänger ummelden in Meißen kostet 159,00 €. Voraussetzung ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Anhängers sowie ein gültiger Hauptuntersuchungsnachweis, sofern dieser für den Anhänger vorgeschrieben ist.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Meißen sind einige Besonderheiten zu beachten. Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse in unterschiedliche Gewichtsklassen eingestuft, was Auswirkungen auf die zulassungsrechtliche Behandlung und die anfallenden Steuern haben kann. Wir empfehlen, vor der Ummeldung die Fahrzeugpapiere auf die eingetragene Gewichtsklasse zu prüfen. Darüber hinaus sollte bei Wohnmobilen mit Gasanlage geprüft werden, ob die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 noch aktuell ist. Diese Prüfung ist in der Regel alle zwei Jahre fällig und Voraussetzung für den sicheren Betrieb. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden in Meißen beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Wer nach einem Wohnsitzwechsel sein Fahrzeug ummeldet, benötigt folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Meißen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern ein Kennzeichenwechsel stattfindet
  • Aktuelle Hauptuntersuchung (HU-Nachweis) – das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Ummeldung eine gültige HU aufweisen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, sofern noch nicht erteilt
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Vollmacht des Vertreters

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Meißen sind zusätzliche Dokumente erforderlich, da der bisherige Halter aus dem Register ausgetragen und der neue Halter eingetragen wird:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), ausgefüllt und vom bisherigen Halter unterzeichnet
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ebenfalls vom bisherigen Halter unterzeichnet
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer auf den neuen Halter
  • Gültige Hauptuntersuchung – bei älteren Fahrzeugen ist der HU-Bericht beizufügen
  • Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer des neuen Halters)
  • Bei Minderjährigen als Halter: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter

Besonderheiten in Sachsen

Der Freistaat Sachsen ist zulassungsrechtlich in mehrere Bereiche gegliedert, die sich in Struktur und Verwaltungspraxis unterscheiden. Die drei bevölkerungsreichsten Zulassungsbezirke des Landes sind die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig, die jeweils eigene Zulassungsstellen mit entsprechend hohem Aufkommen betreiben. Der Landkreis Meißen gehört zum sächsischen Verwaltungsraum zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Landkreis Nordsachsen und ist mit dem Kürzel MEI im Fahrzeugregister eindeutig identifiziert.

Sachsen verfügt über eine Vielzahl von Landkreisen mit eigenen Kennzeichenkürzeln. So führen beispielsweise der Erzgebirgskreis das Kürzel ERZ und der Vogtlandkreis das Kürzel V – beides Landkreise mit ausgeprägter regionaler Identität, die sich auch in der Kennzeichenwahl widerspiegelt. Das Kürzel MEI hat im Landkreis Meißen eine lange Tradition und ist für viele Halter ein bewusst gewähltes Identifikationsmerkmal.

Für Fahrzeughalter, die aus den Städten Leipzig oder Dresden in den Landkreis Meißen umziehen, ist zu beachten, dass beide Städte über ausgewiesene Umweltzonen verfügen. Fahrzeuge, die regelmäßig in diese Umweltzonen einfahren, müssen die entsprechenden Schadstoffklassen erfüllen und eine gültige Umweltplakette besitzen. Die Ummeldung des Fahrzeugs auf ein MEI-Kennzeichen berührt die Umweltzonenpflicht nicht – wer weiterhin in Dresden oder Leipzig unterwegs ist, muss die Plakettenpflicht einhalten.

Sachsen war in der Vergangenheit in drei Direktionsbezirke (Dresden, Leipzig, Chemnitz) gegliedert, die heute als Grundlage für die regionale Verwaltungsstruktur nachwirken. Der Landkreis Meißen gehörte historisch zum Direktionsbezirk Dresden, was die enge administrative Verbindung zur Landeshauptstadt erklärt. Diese strukturelle Nähe spiegelt sich auch in der Abstimmung zwischen den Zulassungsstellen wider.

Darüber hinaus gilt in Sachsen – wie bundesweit – die Pflicht zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO. Fahrzeuge, die bei der Ummeldung eine abgelaufene HU aufweisen, können nicht umgemeldet werden, bis ein gültiger Prüfnachweis vorliegt.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Meißen

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Ummeldeantrags?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsvolumen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Fehlende Dokumente verlängern die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen, alle erforderlichen Unterlagen vor der Antragstellung bereitzuhalten.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Meißen?

Die KFZ-Ummeldung Meißen Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW und Autos kosten 179,00 €, Motorräder 169,00 €, Anhänger 159,00 € und Wohnmobile 209,00 €. Kosten für neue Kennzeichenschilder oder Wunschkennzeichen sind darin nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Landkreis behalten?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis auch nach einem Umzug nach Meißen beizubehalten. Das Fahrzeug wird dann mit dem bisherigen Kennzeichen im Landkreis Meißen zugelassen. Möchten Sie stattdessen ein neues Kennzeichen MEI, können Sie dies bei der Ummeldung beantragen.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden?

Ja. Ein Anhänger ist zulassungsrechtlich ein eigenständiges Fahrzeug mit eigener Zulassungsbescheinigung. Anhänger ummelden in Meißen erfordert einen separaten Antrag, unabhängig davon, ob gleichzeitig das Zugfahrzeug umgemeldet wird. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Die gesetzliche Frist nach § 27 FZV beträgt eine Woche. Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Zusätzlich können sich Konsequenzen für den Versicherungsschutz ergeben, wenn die Halterdaten im Fahrzeugregister nicht mit den Versicherungsdaten übereinstimmen.

Kann ich ein Wunschkennzeichen MEI bei der Ummeldung beantragen?

Ja. Bei der Ummeldung – sowohl beim Halterwechsel als auch nach einem Umzug – können Sie ein Wunschkennzeichen Meißen beantragen. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination muss noch verfügbar sein. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen der Antragsbearbeitung.

Benötige ich für die Ummeldung eine neue eVB-Nummer?

Beim Halterwechsel ja: Der neue Halter muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) seiner Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Bei einem reinen Umzug innerhalb des Landkreises oder einer Adressänderung ohne Halterwechsel ist in der Regel keine neue eVB-Nummer erforderlich, sofern das Versicherungsverhältnis unverändert fortbesteht.

Gilt die Umweltzonenpflicht auch nach der Ummeldung auf ein MEI-Kennzeichen?

Die Ummeldung auf ein MEI-Kennzeichen hat keinen Einfluss auf die Umweltzonenpflicht. Wer mit dem Fahrzeug weiterhin in die Umweltzonen von Dresden oder Leipzig einfährt, benötigt weiterhin eine gültige Umweltplakette der entsprechenden Schadstoffklasse. Die Plakette ist fahrzeuggebunden, nicht kennzeichengebunden.


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Zuständige Zulassungsstelle für Meißen

Kfz-Zulassung Meißen

Brauhausstr. 21

01662 Meißen

Tel: 03521-725-1502

E-Mail: kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr