Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Meißen

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Meißen

Im Freistaat Sachsen wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Meißen erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Das Kurzzeitkennzeichen MEI ist das offizielle 5-Tage-Kennzeichen für den Landkreis Meißen und ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung auf öffentlichen Straßen zu bewegen – etwa für eine Überführungsfahrt nach dem Kauf, eine technische Prüfung oder eine Probefahrt.

Wir stellen Ihnen das Kurzzeitkennzeichen Meißen auf dem direkten Weg zur Verfügung: ohne persönlichen Behördengang, ohne Wartezeiten vor Ort. Die Beantragung erfolgt vollständig digital, die erforderlichen Unterlagen werden elektronisch übermittelt, und das Kennzeichen wird Ihnen rechtzeitig bereitgestellt.

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Besonderheiten in Sachsen

Sachsen ist in drei Direktionsbezirke gegliedert, die sich historisch an den Regierungsbezirken orientieren: der Raum Chemnitz, der Raum Dresden und der Raum Leipzig. Diese Struktur spiegelt sich auch in der Kfz-Zulassung wider. Die Hauptzulassungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig verfügen über eigene, stark frequentierte Zulassungsstellen mit entsprechend hohem Aufkommen. Der Landkreis Meißen mit seiner Zulassungsstelle Kfz-Zulassung Meißen gehört zum Direktionsbezirk Dresden und bearbeitet Anträge eigenständig.

Innerhalb Sachsens gibt es zudem eine Vielzahl von Landkreisen mit eigenen Kennzeichen-Kürzeln. So führen beispielsweise der Erzgebirgskreis das Kürzel ERZ und der Vogtlandkreis das Kürzel V. Das Kurzzeitkennzeichen Meißen trägt entsprechend das Kürzel MEI und ist ausschließlich für Fahrzeuge vorgesehen, die im Landkreis Meißen zugelassen werden oder dort ihren Ausgangspunkt haben.

Ein weiterer relevanter Aspekt für Fahrten innerhalb Sachsens: Die Städte Dresden und Leipzig unterhalten ausgewiesene Umweltzonen, die auch mit einem Kurzzeitkennzeichen befahren werden dürfen – sofern das Fahrzeug die entsprechende Schadstoffklasse erfüllt und eine gültige Umweltplakette vorweist. Wer mit einem Fahrzeug ohne Plakette in eine dieser Umweltzonen einfahren möchte, riskiert ein Bußgeld. Prüfen Sie daher vor einer Überführungsfahrt durch Dresden oder Leipzig, ob das betreffende Fahrzeug über die notwendige Feinstaubplakette verfügt.

Da Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gelten, entfällt die Umweltzonen-Problematik bei grenzüberschreitenden Fahrten ohnehin. Für Überführungen ins Ausland ist stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Meißen benötigen Sie die folgenden Dokumente. Halten Sie diese bei der Online-Beantragung als digitale Kopie oder Scan bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder, bei Neufahrzeugen, die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bzw. ein entsprechendes Herstellerdokument
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) – die elektronische Versicherungsbestätigung ist zwingend erforderlich; ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • Bei Gewerbetreibenden: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, sofern Sie den Antrag für eine andere Person oder ein Unternehmen stellen

Alle Unterlagen werden im Rahmen der Online-Beantragung hochgeladen. Eine physische Vorlage ist in der Regel nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall eine Nachreichung nötig sein, werden Sie von uns kontaktiert.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Privatpersonen und Gewerbetreibende nutzen es gleichermaßen – etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens, der noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist, oder bei einer Überführung in eine andere Stadt. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos betragen im Landkreis Meißen 179,00 €.

Das Kennzeichen gilt für das konkret benannte Fahrzeug, ist also fahrzeuggebunden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Meißen wird häufig zu Beginn der Motorradsaison beantragt – etwa wenn ein Motorrad nach der Winterpause noch nicht wieder zugelassen ist oder ein neu erworbenes Fahrzeug zur Zulassungsstelle überführt werden soll. Beachten Sie, dass für Motorräder eine separate eVB-Nummer benötigt wird, die speziell auf das jeweilige Motorrad ausgestellt ist. Eine PKW-Versicherungsbestätigung gilt nicht für Motorräder.

Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht von der PKW-Norm ab. Das Kurzzeitkennzeichen wird in der für Motorräder vorgesehenen Hochformat-Größe ausgestellt. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Motorräder beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger kann ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen Anhänger Meißen beantragt werden. Anhänger gelten zulassungsrechtlich als eigenständige Fahrzeuge und benötigen daher ein eigenes Kennzeichen – unabhängig vom Zugfahrzeug. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen; hier entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur separaten HU. Prüfen Sie die genauen Anforderungen anhand der Fahrzeugpapiere Ihres Anhängers.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen besonderen zulassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus ihrer Gewichtsklasse ergeben. Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Wohnmobil Meißen ist daher die Angabe des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs erforderlich. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fallen in die Fahrzeugklasse C1 oder C und erfordern entsprechend einen gültigen Führerschein dieser Klasse. Dies hat keine direkte Auswirkung auf die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens, ist jedoch für die rechtssichere Nutzung des Kennzeichens relevant.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer bundeseinheitlichen Regelung aus dem Jahr 2015 gilt: Ein Kurzzeitkennzeichen darf grundsätzlich nur für Fahrzeuge ausgestellt werden, die über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Der HU-Nachweis ist damit fester Bestandteil der einzureichenden Unterlagen.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Fahrzeug ausdrücklich zum Zweck der Vorführung bei einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) bewegt werden soll. In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden – die Fahrt ist dann jedoch auf die direkte Strecke zur nächsten geeigneten Prüfstelle zu beschränken. Eine Nutzung für andere Fahrtzwecke ist in diesem Fall ausdrücklich nicht zulässig.

Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Antragstellung zu prüfen, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form vor. Dazu gehören insbesondere Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer und HU-Nachweis.

Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Kennzeichengröße, gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Daten korrekt an.

Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Antragsformular hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.

Schritt 4: Gebühr entrichten Die Bearbeitungsgebühr wird im Rahmen des Online-Prozesses fällig. Die Zahlung erfolgt sicher über die im Portal angebotenen Zahlungswege.

Schritt 5: Prüfung und Bestätigung Wir prüfen Ihren Antrag. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zügig. Sie erhalten eine Bestätigung sowie alle notwendigen Informationen zur Abholung oder Übermittlung des Kennzeichens.

Schritt 6: Kennzeichen verwenden Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem angegebenen Startdatum für maximal 5 Tage. Es ist fahrzeuggebunden und ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Meißen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Meißen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Startdatum für maximal 5 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, ist ein neuer Antrag zu stellen.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Voraussetzungen und eine andere Gültigkeitsdauer hat.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Meißen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW kosten 179,00 €, Motorräder 129,00 €, Anhänger 139,00 € und Wohnmobile 199,00 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?

Ja. Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie benötigen eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die auf das jeweilige Fahrzeug ausgestellt ist. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Beim Kurzzeitkennzeichen Meißen Versicherung gilt: Die eVB muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der gesamten Gültigkeitsdauer bestehen.

Kann ein Kurzzeitkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge verwendet werden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es ist ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug – auch vorübergehend – ist rechtlich nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur genutzt werden, um das Fahrzeug auf direktem Weg zur nächsten anerkannten Prüfstelle zu bringen. Die Fahrt muss zweckgebunden und ohne Umwege erfolgen. Für alle anderen Fahrtzwecke ist eine gültige HU Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen.

Wann ist ein Kurzzeitkennzeichen für einen Anhänger nötig?

Immer dann, wenn ein Anhänger ohne dauerhafte Zulassung auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll – etwa bei einer Überführung nach dem Kauf oder zur Hauptuntersuchung. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Meißen muss separat für den Anhänger beantragt werden; das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger.

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Zuständige Zulassungsstelle für Meißen

Kfz-Zulassung Meißen

Brauhausstr. 21

01662 Meißen

Tel: 03521-725-1502

E-Mail: kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr