Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Köthen (Anhalt)

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Köthen (Anhalt)

Für das Kurzzeitkennzeichen in Köthen (Anhalt) benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen genannt – ist das geeignete Dokument für Überführungsfahrten, Probefahrten und ähnliche kurzfristige Nutzungssituationen, bei denen eine dauerhafte Zulassung nicht erforderlich oder noch nicht möglich ist. Zuständig für die Ausgabe ist die Kfz-Zulassung Anhalt-Bitterfeld; das Kennzeichen trägt das Kürzel ABI für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Wir ermöglichen Ihnen die vollständige Beantragung über unser Online-Portal – schnell, sicher und ohne Behördengang vor Ort.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Köthen (Anhalt) benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug vorübergehend am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll, ohne dauerhaft zugelassen zu sein. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten: Sie haben ein Fahrzeug gekauft und möchten es vom Verkäufer zu Ihrem Wohnort oder einer Werkstatt überführen, ohne es sofort dauerhaft zuzulassen.
  • Probefahrten: Ein Fahrzeug soll vor dem Kauf oder nach einer Reparatur auf öffentlichen Straßen geprüft werden.
  • Hauptuntersuchungsfahrten: Das Fahrzeug muss zur TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gebracht werden, verfügt aber noch über keine gültige Zulassung.
  • Händlerfahrten: Gewerbliche Händler nutzen Kurzzeitkennzeichen für kurzfristige Fahrzeugbewegungen innerhalb ihres Bestands.

Im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Anhalt-Bitterfeld gilt das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel ABI ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss.


Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch großflächige Landkreise aus, was bei Überführungsfahrten praktisch bedeutet: Wege zu Prüfstellen, Händlern oder Privatpersonen können erheblich sein. Das Kurzzeitkennzeichen deckt diese Strecken vollständig ab, solange die Fahrt innerhalb Deutschlands stattfindet und das Kennzeichen gültig ist.

Wer mit dem Kurzzeitkennzeichen aus dem Anhalt-Bitterfelder Raum in Richtung der Landeshauptstadt Magdeburg (MD) oder in die Großstadt Halle (Saale) (HAL) fährt, sollte zudem beachten, dass in beiden Städten Umweltzonen ausgewiesen sind. Das bedeutet: Das überführte Fahrzeug muss die für die jeweilige Umweltzone geltende Schadstoffklasse erfüllen und über die entsprechende Umweltplakette verfügen – andernfalls darf die Umweltzone nicht befahren werden. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von dieser Pflicht. Planen Sie Ihre Überführungsroute entsprechend oder stellen Sie die Plakettenpflicht vorab sicher.

Innerhalb des Landkreises Anhalt-Bitterfeld selbst bestehen keine gesonderten Umweltzonen. Die Zuständigkeit der Kfz-Zulassung Anhalt-Bitterfeld erstreckt sich über ein weiträumiges Gebiet, sodass das Kurzzeitkennzeichen mit ABI-Kennung für alle Fahrten in diesem Bereich uneingeschränkt genutzt werden kann.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Firmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei Neufahrzeugen
  • HU-Nachweis: Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder entsprechender Eintrag in den Fahrzeugpapieren) – Ausnahme: Fahrt ausschließlich zur nächsten Prüfstelle (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • COC-Papiere (Certificate of Conformity) bei Neufahrzeugen ohne deutsche Zulassung
  • Bei Anhängern: Fahrzeugpapiere des Anhängers sowie ggf. Nachweis über das zulässige Gesamtgewicht
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C

Alle Unterlagen können im Rahmen unseres Online-Verfahrens digital übermittelt werden.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen in Köthen (Anhalt). Ob Gebrauchtwagenkauf vom Privatverkäufer, Überführung nach einer Reparatur oder Probefahrt vor dem Kauf – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr ohne dauerhafte Zulassung. Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen für einen PKW betragen 179,00 €. Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug – ein Übertrag auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Köthen (Anhalt) kostet 129,00 €. Aufgrund der spezifischen Abmessungen von Motorradkennzeichen ist bei der Beantragung das entsprechende Kennzeichenformat anzugeben. Besonders zu Saisonbeginn – wenn Motorräder nach der Winterpause erstmals wieder bewegt werden sollen – ist das Kurzzeitkennzeichen ein häufig genutztes Instrument für Überführungsfahrten zur Werkstatt oder zum TÜV. Auch hier ist eine gültige eVB-Nummer erforderlich, die speziell auf ein Motorrad ausgestellt sein muss. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung das korrekte Fahrzeugformat bestätigt, da eVB-Nummern fahrzeugklassenspezifisch vergeben werden.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern dieses selbst nur ein Kurzzeitkennzeichen trägt. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen für einen Anhänger betragen 139,00 €. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Regelungen hinsichtlich der Fahrzeugpapiere; dennoch ist auch hier eine eVB-Nummer erforderlich. Geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an, da dies für die Kennzeichenausstellung relevant ist.

Wohnmobil

Für Wohnmobile wird das Kurzzeitkennzeichen zu einem Preis von 199,00 € ausgestellt. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Wohnmobils zwingend anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fallen in die Fahrzeugklassen, für deren Führung eine Fahrerlaubnisklasse C1 oder C erforderlich ist. Der entsprechende Führerscheinnachweis ist bei der Beantragung vorzulegen. Wohnmobile bis 3,5 t können mit der Klasse B geführt werden; auch hier ist das korrekte Gewicht bei der Antragstellung anzugeben, um eine ordnungsgemäße Kennzeichenausstellung zu gewährleisten.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über einen aktuellen, nicht abgelaufenen HU-Nachweis verfügen.

Ausnahme: Wenn das Fahrzeug ausschließlich zum Zweck der Hauptuntersuchung zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren wird, kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Fahrt strikt auf den direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken – Umwege oder Zwischenhalte für andere Zwecke sind nicht zulässig.

Bitte legen Sie bei der Beantragung den HU-Nachweis vollständig und gut lesbar vor. Bei fehlenden oder abgelaufenen HU-Nachweisen ohne die genannte Ausnahmesituation kann das Kurzzeitkennzeichen nicht ausgestellt werden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit: Personalausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis. Bei Sonderfällen (Anhänger, Wohnmobil über 3,5 t) ergänzen Sie die fahrzeugspezifischen Nachweise.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie unser Online-Formular auf und geben Sie alle geforderten Fahrzeug- und Antragstellerdaten vollständig ein. Wählen Sie das korrekte Fahrzeugformat (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage).

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto direkt im Antrag hoch. Achten Sie auf vollständige Lesbarkeit aller Angaben.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Begleichen Sie die Kennzeichengebühr sicher über unser Online-Zahlungssystem. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsdokumente und die Kennzeichenplakette auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal 5 Tage gültig.

Schritt 6 – Fahrt durchführen Befestigen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug und führen Sie die geplante Fahrt innerhalb Deutschlands durch. Das Kennzeichen darf ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug verwendet werden.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Anhalt-Bitterfeld (für persönliche Vorsprachen):

  • Montag: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Köthen (Anhalt)

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten ins Ausland nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa in ein EU-Nachbarland – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Kann ein Kurzzeitkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge übertragen werden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es wird für ein konkretes Fahrzeug ausgestellt und darf ausschließlich an diesem Fahrzeug verwendet werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung kann ein Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur ausgestellt werden, wenn die Fahrt ausschließlich zur nächsten Prüfstelle dient. In diesem Fall ist die Fahrt auf den direkten Weg zur HU-Prüfstelle zu beschränken. Für alle anderen Zwecke ist eine gültige HU Pflicht.

Welche Versicherung brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nachgewiesen wird. Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Die eVB-Nummer muss zum Fahrzeugtyp passen – für Motorräder beispielsweise ist eine motorradspezifische eVB-Nummer erforderlich.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

Ja. Wir bieten die vollständige Online-Beantragung des Kurzzeitkennzeichens an. Sie laden Ihre Unterlagen digital hoch, bezahlen die Gebühr online und erhalten die Zulassungsunterlagen ohne persönlichen Behördengang. Für Rückfragen stehen Ihnen die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Anhalt-Bitterfeld zur Verfügung.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Köthen (Anhalt)?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen PKW fallen 179,00 € an, für ein Motorrad 129,00 €, für einen Anhänger 139,00 € und für ein Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr ist bei der Online-Beantragung direkt zu entrichten.

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Zuständige Zulassungsstelle für Köthen (Anhalt)

Kfz-Zulassung Anhalt-Bitterfeld

Am Flugplatz 1

06366 Köthen (Anhalt)

Tel: 03496-60 1947

E-Mail: zulassung@anhalt-bitterfeld.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr