KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Groß-Gerau

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Groß-Gerau

Die KFZ-Ummeldung in Groß-Gerau kann vollständig online durchgeführt werden – ohne persönlichen Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Ob Sie ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel umschreiben lassen, nach Groß-Gerau gezogen sind oder Ihre Adresse geändert hat – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig digital über dieses Portal. Die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Groß-Gerau, die für alle Fahrzeuge mit dem Kennzeichen GG zuständig ist.

Der Landkreis Groß-Gerau liegt im Herzen der Rhein-Main-Region und zählt zu den verkehrsintensivsten Zulassungsbezirken in Hessen. Gerade deshalb ist eine reibungslose, schnelle Abwicklung der Fahrzeugummeldung besonders wichtig. Hier erfahren Sie alles zur gesetzlichen Frist, zu den erforderlichen Unterlagen, zu den Kosten und zu den Besonderheiten je nach Fahrzeugtyp.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Groß-Gerau erforderlich?

Eine KFZ-Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Daten ändern – sei es durch einen Eigentümerwechsel, einen Wohnortwechsel oder eine Namensänderung. Im Folgenden erläutern wir die häufigsten Anlässe.

Halterwechsel

Beim Halterwechsel – also dem Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs – muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Dies gilt sowohl für den Kauf von Privatpersonen als auch von Händlern. Der bisherige Halter wird aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen, der neue Halter eingetragen. Beim Halterwechsel Groß-Gerau besteht außerdem die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen GG zu beantragen, sofern das gewünschte Kennzeichen noch verfügbar ist.

Umzug nach Groß-Gerau

Wer seinen Hauptwohnsitz in den Landkreis Groß-Gerau verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug auf den neuen Wohnort umzumelden. Das bisherige Kennzeichen aus dem alten Zulassungsbezirk darf seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 grundsätzlich behalten werden – es sei denn, Sie möchten ein neues GG-Kennzeichen führen. Die Zulassung wird dann bei der Kfz-Zulassung Groß-Gerau geführt, und die Fahrzeugpapiere werden entsprechend aktualisiert.

Umzug innerhalb von Groß-Gerau

Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises – also von einer Gemeinde in eine andere, ohne den Zulassungsbezirk zu verlassen – erfordert eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren. Das Kennzeichen GG bleibt dabei unverändert erhalten. Dennoch muss die neue Anschrift offiziell in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden.

Namens- oder Adressänderung

Auch ohne Wohnortwechsel kann eine Änderung der persönlichen Daten eine Ummeldung erforderlich machen – etwa nach einer Heirat mit Namensänderung oder nach einer Straßenumbenennung durch die Gemeinde. In diesen Fällen müssen die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden, damit die eingetragenen Daten mit dem amtlichen Ausweisdokument übereinstimmen.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug oder die Adressänderung.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, dessen Höhe je nach Einzelfall variiert und durch die zuständige Behörde festgesetzt wird. Darüber hinaus kann ein nicht ordnungsgemäß umgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr zu Problemen bei Kontrollen führen – insbesondere wenn Halterangaben und Ausweisdaten nicht übereinstimmen.

Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung zeitnah und vollständig über unser Portal durchzuführen. Die Online-Bearbeitung ermöglicht eine schnelle Abwicklung – gerade dann, wenn die Frist bereits läuft.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Groß-Gerau

Seit der Reform der Kennzeichenpflicht im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Wer beispielsweise mit einem Fahrzeug aus dem Zulassungsbezirk Darmstadt-Dieburg (DA) nach Groß-Gerau zieht, darf das DA-Kennzeichen weiterführen – muss es aber nicht. Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit ausdrücklich gesetzlich erlaubt.

Beim Halterwechsel hingegen erlischt das bisherige Kennzeichen des Vorbesitzers in der Regel. Der neue Halter kann dann entweder ein neues GG-Kennzeichen beantragen oder – sofern er selbst bereits ein gültiges Kennzeichen aus einem anderen Bezirk besitzt – dieses unter bestimmten Voraussetzungen übertragen lassen.

Das Wunschkennzeichen Groß-Gerau kann bei uns direkt im Rahmen des Ummeldeverfahrens beantragt werden. Dabei ist die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination vorab auf Verfügbarkeit zu prüfen. Die Kombination muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (maximal acht Zeichen inklusive Kürzel GG).


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Groß-Gerau ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Groß-Gerau. Der Ablauf folgt dem Standardverfahren: Unterlagen einreichen, Halterangaben prüfen lassen, neue Zulassungsbescheinigung erhalten. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Groß-Gerau beträgt bei PKW 179,00 €. Wir bearbeiten Ihren Antrag nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen zeitnah und stellen die aktualisierten Dokumente aus.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Groß-Gerau ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Betriebszeiträume (z. B. März bis Oktober) beschränkt und müssen bei einer Ummeldung ggf. angepasst werden, wenn der neue Halter einen anderen Betriebszeitraum wünscht. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €. Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, ob Sie das bestehende Saisonkennzeichen übernehmen oder einen anderen Zeitraum beantragen möchten.

Anhänger

Der Anhänger ummelden in Groß-Gerau erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – eine Bindung an das Kennzeichen des Zugfahrzeugs besteht nicht. Alle erforderlichen Fahrzeugdaten sind der Zulassungsbescheinigung des Anhängers zu entnehmen. Die Gebühr für die Ummeldung eines Anhängers beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Groß-Gerau sind zwei Besonderheiten zu beachten: Zum einen ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant – je nach zulässiger Gesamtmasse können unterschiedliche Anforderungen gelten. Zum anderen ist zu prüfen, ob eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist für Wohnmobile mit Gasanlagen vorgeschrieben und muss zum Zeitpunkt der Ummeldung aktuell sein. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €. Bitte legen Sie das Prüfprotokoll der Gasprüfung zusammen mit den übrigen Unterlagen vor.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach einem Umzug nach oder innerhalb von Groß-Gerau benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Groß-Gerau)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – nur bei Kennzeichenwechsel erforderlich
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (sofern noch nicht erteilt)
  • Bei Wohnmobilen: aktuelles Prüfprotokoll der Gasprüfung G 607

Liegt die neue Adresse bereits im Personalausweis eingetragen vor, vereinfacht dies die Bearbeitung erheblich. Sollte die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt noch nicht vollständig abgeschlossen sein, kann dies zu Verzögerungen führen.

Bei Halterwechsel

Für den Halterwechsel Groß-Gerau sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgefüllt und vom bisherigen Halter unterzeichnet)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbescheinigung (HU) – das Fahrzeug muss eine gültige HU vorweisen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): aktueller Handelsregisterauszug
  • Bei Wohnmobilen: aktuelles Prüfprotokoll der Gasprüfung G 607
  • Ggf. Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt

Alle Unterlagen sind in gut lesbarer Form als Scan oder Foto hochzuladen. Unleserliche oder unvollständige Einreichungen führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit.


Besonderheiten in Hessen

Der Landkreis Groß-Gerau liegt im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet, einer der verkehrsreichsten Regionen Deutschlands. Dies hat direkte Auswirkungen auf Fahrzeughalter, die regelmäßig in benachbarte Städte fahren.

Umweltzonen: In mehreren hessischen Städten bestehen Umweltzonen, die nur mit entsprechender Plakette befahren werden dürfen. Betroffen sind unter anderem Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Kassel, Marburg und Limburg an der Lahn. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen diese Zonen nicht befahren. Die Plakette richtet sich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs.

Diesel-Fahrverbot Frankfurt: Besondere Aufmerksamkeit verdient das Diesel-Fahrverbot in Frankfurt am Main. Für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter gilt auf bestimmten Streckenabschnitten ein Fahrverbot. Wer von Groß-Gerau regelmäßig nach Frankfurt pendelt, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen und prüfen, ob sein Fahrzeug von diesen Einschränkungen betroffen ist.

Zulassungsbezirksstruktur: Das Rhein-Main-Gebiet ist durch eine besonders dichte Zulassungsbezirksstruktur gekennzeichnet. Groß-Gerau grenzt an die Zulassungsbezirke Darmstadt-Dieburg (DA), Main-Taunus-Kreis (MTK), Offenbach (OF) und den Stadtkreis Darmstadt (DA). Wer aus einem dieser Bezirke nach Groß-Gerau zieht, kann sein bisheriges Kennzeichen behalten oder auf GG wechseln – die Entscheidung liegt beim Halter.

Hauptuntersuchungsintervalle: In Hessen gelten die bundesweit einheitlichen HU-Intervalle. Neu zugelassene Fahrzeuge werden nach 36 Monaten erstmals vorgeführt, danach alle 24 Monate. Bei der Ummeldung muss eine gültige HU vorliegen.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Groß-Gerau

Kann ich die KFZ-Ummeldung in Groß-Gerau vollständig online erledigen?

Ja. Die KFZ-Ummeldung Groß-Gerau online ist über dieses Portal vollständig möglich. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wir prüfen diese und bearbeiten Ihren Antrag ohne persönliches Erscheinen. Die aktualisierten Dokumente werden Ihnen auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Groß-Gerau?

Die Kosten hängen vom Fahrzeugtyp ab. Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn ein Wunschkennzeichen beantragt wird.

Wie lange habe ich Zeit, mein Fahrzeug nach einem Umzug umzumelden?

Gemäß § 27 FZV beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Zeitpunkt des Umzugs bzw. des melderechtlichen Vollzugs. Ein Versäumnis dieser Frist kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei der Ummeldung behalten?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk beim Umzug beizubehalten. Kennzeichen behalten beim Ummelden in Groß-Gerau ist also problemlos möglich, sofern das Kennzeichen noch gültig ist und keine anderen Gründe für einen Wechsel vorliegen.

Kann ich beim Halterwechsel ein neues GG-Wunschkennzeichen beantragen?

Ja. Beim Halterwechsel Groß-Gerau kann direkt im Rahmen des Ummeldeverfahrens ein Wunschkennzeichen GG beantragt werden. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird bei der Antragstellung geprüft.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung hat?

Eine Ummeldung ist grundsätzlich auch ohne gültige HU möglich, jedoch ist das Fahrzeug dann nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Wir weisen im Rahmen der Bearbeitung auf eine abgelaufene HU hin. Die HU selbst muss bei einer anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) durchgeführt werden.

Muss ich als Wohnmobilhalter eine Gasprüfung nachweisen?

Ja. Wohnmobile mit eingebauter Gasanlage benötigen eine gültige Gasprüfung nach G 607. Das entsprechende Prüfprotokoll ist bei der Ummeldung vorzulegen. Ohne aktuellen Nachweis kann die Ummeldung nicht vollständig abgeschlossen werden.

Was benötige ich, wenn ich die Ummeldung nicht selbst vornehme?

Wenn eine andere Person die Ummeldung in Ihrem Namen durchführt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss von Ihnen unterzeichnet sein und den Bevollmächtigten sowie den Umfang der Vollmacht klar benennen. Zusätzlich ist eine Kopie Ihres Ausweises beizufügen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Groß-Gerau

Kfz-Zulassung Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Str. 4

64521 Groß-Gerau

Tel: 06152-989 789

E-Mail: zulgg@kreisgg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr