Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Emmendingen

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Emmendingen

Für das Kurzzeitkennzeichen in Emmendingen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen bekannt – erlaubt es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Es wird ausgegeben von der Kfz-Zulassung Emmendingen und trägt das Kennzeichen-Kürzel EM mit einem gelb hinterlegten Datumsfeld, das den letzten Gültigkeitstag deutlich sichtbar ausweist.

Wir stellen das Kurzzeitkennzeichen Emmendingen für alle gängigen Fahrzeugtypen aus: PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile. Die Beantragung ist vollständig über unser Portal möglich – ohne Wartezeiten vor Ort und ohne persönlichen Gang zur Behörde.

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So funktioniert das Kurzzeitkennzeichen in Emmendingen

Das Verfahren ist klar geregelt und in wenigen Schritten abgeschlossen:

  1. Antrag stellen – Sie füllen das Online-Formular auf unserem Portal vollständig aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
  2. eVB-Nummer angeben – Ihre Versicherungsbestätigung wird elektronisch durch uns abgerufen und geprüft.
  3. Fahrzeugdaten übermitteln – Fahrzeugschein oder Datenblatt des Fahrzeugs werden von uns geprüft.
  4. Gebühr entrichten – Die Gebühr wird sicher online bezahlt. Sie richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).
  5. Kennzeichen erhalten – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg.
  6. Fahrt antreten – Das Kennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum für maximal 5 Tage gültig.

Die Kfz-Zulassung Emmendingen ist zu folgenden Zeiten persönlich erreichbar, sofern eine Vorsprache erforderlich sein sollte:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für das Kurzzeitkennzeichen beantragen in Emmendingen halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse bzw. Nachweis des Wohnsitzes)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Fahrzeugpapiere – Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und/oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bzw. bei Neufahrzeugen das CoC-Dokument oder ein Datenblatt des Herstellers
  • HU-Nachweis – Hauptuntersuchungsbericht oder Prüfprotokoll (sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist, siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • Bei Vollmacht: schriftliche Vollmacht der fahrzeugberechtigten Person sowie deren Ausweiskopie

Für Motorräder gilt zusätzlich: Die eVB-Nummer muss explizit für Krafträder ausgestellt sein – eine allgemeine PKW-eVB ist nicht ausreichend. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen Emmendingen ist die Überführung eines PKW – sei es nach einem Privatkauf, einer Auktion oder einem Händlerkauf ohne sofortige Dauerzulassung. Das Überführungskennzeichen Emmendingen für PKW kostet 179,00 € und gilt für maximal 5 Tage. Es ist fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen darf ausschließlich mit dem Fahrzeug genutzt werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Probefahrten im Rahmen eines Kaufs sind ebenfalls ein anerkannter Zweck, sofern das Fahrzeug nicht dauerhaft auf eine Person zugelassen werden soll.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Emmendingen wird häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn ein Motorrad nach der Winterpause überführt oder vor dem Kauf auf Probe bewegt werden soll. Die Gebühr beträgt 129,00 €.

Wichtig: Die eVB-Nummer muss für Krafträder ausgestellt sein. Viele Versicherungsgesellschaften differenzieren intern zwischen PKW und Motorrad – achten Sie bei der Anforderung der eVB ausdrücklich auf die korrekte Fahrzeugkategorie. Ohne eine passende eVB können wir das Kennzeichen nicht ausstellen.

Für Motorräder mit kleinerem Hubraum (unter 125 ccm, Klasse AM oder A1) gelten dieselben Anforderungen wie für größere Maschinen.

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen Anhänger Emmendingen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Die Gebühr beträgt 139,00 €.

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg unterliegen vereinfachten Anforderungen: In bestimmten Konstellationen entfällt die HU-Pflicht, und der Verwaltungsaufwand ist geringer. Bitte geben Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Anhängers im Antragsformular korrekt an, damit wir die richtige Prüfkategorie zuweisen können.

Wohnmobil

Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Emmendingen kostet 199,00 € und ist aufgrund der Fahrzeugklasse mit besonderen Anforderungen verbunden. Geben Sie im Antrag zwingend das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils an.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fallen in die Führerscheinklasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t). Wir prüfen im Rahmen der Antragstellung, ob der angegebene Führerschein der antragstellenden Person mit der Gewichtsklasse des Fahrzeugs übereinstimmt. Ohne den entsprechenden Führerscheinnachweis können wir das Kennzeichen für schwere Wohnmobile nicht ausstellen.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das Prüfprotokoll oder die Prüfplakette muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Gültigkeit besitzen.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei einem Neufahrzeug ohne Erstzulassung oder einem Fahrzeug nach längerer Standzeit), kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zum Zweck der Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. Ä.) ausgestellt werden. In diesem Fall ist der direkte Fahrtweg einzuhalten – Abweichungen sind nicht zulässig.

Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen: PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil. Bitte legen Sie den HU-Nachweis als Scan oder Foto im Antragsformular vor.


Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Bundesland in zahlreiche Landkreise mit jeweils eigener Zulassungsbehörde unterteilt ist. Das Kurzzeitkennzeichen Emmendingen mit dem Kürzel EM ist ausschließlich für Fahrten im Inland gültig – eine Nutzung im europäischen Ausland ist nicht gestattet. Für Auslandsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das gesonderte Anforderungen mit sich bringt.

Besondere Beachtung verdienen die Umweltzonen in Baden-Württemberg. In Städten wie Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen gelten Umweltzonen, die nur für Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette (mindestens grüne Plakette, Schadstoffgruppe 4) befahrbar sind. Stuttgart geht dabei noch weiter: Für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 bestehen in Stuttgart zeitweise oder dauerhafte Fahrverbote.

Wenn Sie mit einem Fahrzeug auf Kurzzeitkennzeichen durch diese Städte fahren oder dort eine Übergabe vornehmen, prüfen Sie vorab, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen der jeweiligen Umweltzone erfüllt. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von den Zufahrtsbeschränkungen. Eine fehlende oder nicht passende Umweltplakette kann zu Bußgeldern führen, die unabhängig vom Zulassungsstatus des Fahrzeugs erhoben werden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Fahrzeugdaten zusammenstellen Legen Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und HU-Nachweis bereit. Notieren Sie Fahrzeugklasse und zulässiges Gesamtgewicht.

Schritt 2 – eVB-Nummer anfordern Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer für das konkrete Fahrzeug und den gewünschten Zeitraum an. Achten Sie bei Motorrädern auf die korrekte Fahrzeugkategorie.

Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie das gewünschte Startdatum an – das Kennzeichen gilt ab diesem Datum für maximal 5 Tage.

Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.

Schritt 5 – Gebühr bezahlen Entrichten Sie die Gebühr sicher über unser Zahlungssystem. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten und Fahrt antreten Nach Prüfung und Freigabe durch uns erhalten Sie die Zulassungsdokumente und das Kennzeichen. Das 5-Tage-Kennzeichen Emmendingen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig. Halten Sie das Ablaufdatum stets im Blick – eine Verlängerung ist nicht möglich.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Emmendingen

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge übertragen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug geführt werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug – auch vorübergehend – ist rechtlich nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Was passiert, wenn das Kennzeichen abläuft und ich noch nicht am Ziel bin?

Nach Ablauf der 5-tägigen Gültigkeitsdauer darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Eine Verlängerung des bestehenden Kurzzeitkennzeichens ist nicht möglich. In diesem Fall müsste ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Planen Sie Ihre Überführung daher so, dass der Gültigkeitszeitraum ausreichend bemessen ist.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins europäische Ausland – beispielsweise zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Benötige ich für einen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Anhänger benötigen ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen. Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Emmendingen separat über unser Portal. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gelten vereinfachte Anforderungen.

Was gilt, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung kann das Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle ausgestellt werden. Der Fahrtweg muss direkt und ohne Umwege eingehalten werden. Geben Sie diesen Zweck im Antragsformular korrekt an, damit wir die Ausstellung entsprechend dokumentieren können.

Wie lange dauert die Beantragung über das Online-Portal?

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zügig nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. Stellen Sie den Antrag daher nicht erst am Tag der geplanten Überführung, sondern mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf – wir empfehlen mindestens 1 bis 2 Werktage.

Welche Kosten entstehen für ein Kurzzeitkennzeichen Emmendingen?

Die Kurzzeitkennzeichen Emmendingen Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW und Autos kosten 179,00 €, Motorräder 129,00 €, Anhänger 139,00 € und Wohnmobile 199,00 €. Die Gebühr ist mit dem Antrag zu entrichten und wird nicht erstattet, sofern der Antrag vollständig und korrekt gestellt wurde.


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Zuständige Zulassungsstelle für Emmendingen

Kfz-Zulassung Emmendingen

Schwarzwaldstr. 4

79312 Emmendingen

Tel: 07641-451-9500

E-Mail: zulassungsstelle@landkreis-emmendingen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr