Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Bad Kreuznach

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Bad Kreuznach

In Rheinland-Pfalz wird die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Bad Kreuznach erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel KH wird für zeitlich begrenzte Fahrten ausgestellt, bei denen ein reguläres Kennzeichen weder vorhanden noch erforderlich ist. Typische Anlässe sind Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, Probefahrten oder die Verbringung eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung.

Das 5-Tage-Kennzeichen in Bad Kreuznach ist fahrzeuggebunden, auf das deutsche Straßennetz beschränkt und gilt ausschließlich für den im Antrag angegebenen Zeitraum. Es ist kein Dauerkennzeichen und ersetzt keine reguläre Zulassung. Wer ein Fahrzeug überführen, vorführen oder zur Prüfstelle bringen muss, beantragt das Kurzzeitkennzeichen Bad Kreuznach unkompliziert und vollständig digital – ohne Behördengang, ohne Wartezeit.

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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Bad Kreuznach ist klar strukturiert und vollständig online durchführbar:

Schritt 1 – Fahrzeugtyp auswählen Wählen Sie zunächst den zutreffenden Fahrzeugtyp: PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil. Die Gebühren und erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Fahrzeugkategorie.

Schritt 2 – Gültigkeitszeitraum festlegen Geben Sie den gewünschten Starttag an. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem eingetragenen Datum für maximal fünf Kalendertage. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Planen Sie den Zeitraum daher sorgfältig.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein oder Kaufvertrag, Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (eVB-Nummer) sowie bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.

Schritt 4 – Gebühr entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags direkt entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

Schritt 5 – Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung erhalten Nach Prüfung Ihres Antrags durch die Kfz-Zulassung Bad Kreuznach erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenträger auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen trägt das Kürzel KH und ist mit dem aufgedruckten Gültigkeitszeitraum versehen.

Schritt 6 – Fahrt durchführen Das Kennzeichen ist am Fahrzeug anzubringen. Die Fahrt darf ausschließlich im Rahmen des beantragten Verwendungszwecks und innerhalb des angegebenen Zeitraums stattfinden.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Bad Kreuznach sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis – Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Fahrzeugdokumente – Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II, ersatzweise ein Kaufvertrag mit vollständigen Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer, Fahrzeugtyp, Hersteller)
  • eVB-Nummer – elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung; diese ist vor Antragstellung bei einem zugelassenen Versicherungsunternehmen einzuholen
  • HU-Nachweis – Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht älter als die gesetzlich vorgeschriebene Frist); bei Fahrzeugen ohne gültige HU ist eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt zur nächsten Prüfstelle erforderlich
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t – Nachweis der Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrzeugführers
  • Bei Anhängern – separate Fahrzeugdaten des Anhängers; bei Anhängern unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten vereinfachte Anforderungen

Alle Unterlagen sind in lesbarer digitaler Form hochzuladen. Unleserliche oder unvollständige Dokumente führen zu Bearbeitungsverzögerungen.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen Bad Kreuznach. Typische Situationen sind der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs ohne Kennzeichen, die Überführung zu einem neuen Halter oder eine Probefahrt außerhalb des Geländes. Das Überführungskennzeichen Bad Kreuznach für PKW kostet 179,00 € und wird für den im Antrag angegebenen Zeitraum ausgestellt. Es berechtigt ausschließlich zu Fahrten auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Bad Kreuznach wird häufig zu Beginn der Motorradsaison benötigt, wenn ein Fahrzeug nach der Winterpause überführt oder zum TÜV gebracht werden soll. Motorradkennzeichen haben ein eigenes, kleineres Format – dies ist bei der Beantragung entsprechend anzugeben. Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für Krafträder ausgestellt sein, da eine PKW-Versicherungsbestätigung nicht übertragbar ist. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Bad Kreuznach erforderlich – das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Fahrzeugdokumentation. Bei schwereren Anhängern sind vollständige Fahrzeugpapiere vorzulegen. Die Gebühr beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Bad Kreuznach ist aufgrund der Fahrzeugklasse mit der höchsten Gebühr verbunden: 199,00 €. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zwingend anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fallen unter die Führerscheinklassen C1 oder C. Der Fahrzeugführer muss im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein; ein Nachweis ist dem Antrag beizufügen. Fahrzeuge unter 3,5 t werden wie PKW der Klasse B behandelt.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden – und auch dies nur auf direktem Weg. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen.

Liegt keine gültige HU vor, ist dies im Antrag ausdrücklich anzugeben. Wir stellen in diesem Fall ein Kurzzeitkennzeichen mit entsprechendem Verwendungszweck aus. Jede darüber hinausgehende Nutzung des Kennzeichens ist unzulässig und kann zu Bußgeldern sowie zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen Bad Kreuznach ist auf folgende Rahmenbedingungen beschränkt:

  • Maximale Gültigkeitsdauer: 5 Kalendertage ab dem eingetragenen Startdatum
  • Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das im Antrag benannte Fahrzeug gültig; eine Übertragung auf andere Fahrzeuge ist nicht zulässig
  • Räumliche Beschränkung: Das Kennzeichen gilt nur auf öffentlichen Straßen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Auslandsfahrten: Für Überführungen ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen; das Kurzzeitkennzeichen berechtigt nicht zur Einreise in andere Staaten
  • Verlängerung: Eine Verlängerung des Gültigkeitszeitraums ist gesetzlich nicht vorgesehen; nach Ablauf ist das Kennzeichen ungültig und darf nicht weitergenutzt werden

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz verfügt über keine flächendeckenden Umweltzonen, wie sie in Ballungsräumen anderer Bundesländer bestehen. Für Überführungsfahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen Bad Kreuznach sind daher in der Regel keine gesonderten Umweltplaketten erforderlich – weder im Landkreis Bad Kreuznach selbst noch auf den meisten Durchfahrtstrecken innerhalb des Bundeslandes.

Das Land Rheinland-Pfalz ist in zahlreiche eigenständige Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln unterteilt. Neben dem Kürzel KH für den Landkreis Bad Kreuznach existieren in der Region weitere Kürzel für benachbarte Kreise. Die größten Zulassungsbezirke des Landes sind Mainz, Ludwigshafen und Koblenz. Jeder Bezirk stellt Kurzzeitkennzeichen ausschließlich mit dem eigenen Kürzel aus; eine gegenseitige Vertretung besteht nicht. Wer ein Fahrzeug im Bereich Bad Kreuznach überführen möchte, muss das Kurzzeitkennzeichen daher zwingend über die Kfz-Zulassung Bad Kreuznach beantragen – unabhängig vom Wohnort des Antragstellers.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Bad Kreuznach sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal ist die Beantragung unabhängig von diesen Zeiten rund um die Uhr möglich.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bad Kreuznach

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen Bad Kreuznach auch für ein Fahrzeug beantragen, das nicht auf mich zugelassen ist?

Ja. Der Antragsteller muss nicht identisch mit dem Fahrzeughalter sein. Entscheidend ist, dass die Fahrzeugdaten vollständig und korrekt angegeben werden und eine gültige eVB-Nummer für das Fahrzeug vorliegt. Die Versicherungspflicht obliegt dem Antragsteller.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. Wir empfehlen, den Antrag mindestens drei Werktage vor dem gewünschten Startdatum einzureichen, um ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.

Kann ich das 5-Tage-Kennzeichen Bad Kreuznach verlängern?

Nein. Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich ausgeschlossen. Sollte sich der Überführungstermin verschieben, ist ein neuer Antrag mit einem neuen Gültigkeitszeitraum zu stellen. Das abgelaufene Kennzeichen verliert mit Ablauf des letzten Gültigkeitstags automatisch seine Rechtswirkung.

Benötige ich für Kurzzeitkennzeichen Unterlagen Bad Kreuznach eine spezielle Versicherung?

Für das Kurzzeitkennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen, die über die eVB-Nummer belegt wird. Viele Versicherungsunternehmen bieten kurzfristige Deckungsnachweise speziell für Überführungsfahrten an. Die eVB-Nummer muss für das konkrete Fahrzeug und den gewünschten Zeitraum ausgestellt sein.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen Bad Kreuznach auch im Ausland?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für den Betrieb auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands zugelassen. Für Überführungen in das Ausland – etwa nach Österreich, in die Schweiz oder in andere EU-Staaten – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das gesonderte Voraussetzungen erfüllt.

Was passiert, wenn das Fahrzeug keine gültige HU hat?

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Dieser eingeschränkte Verwendungszweck ist bei der Beantragung anzugeben. Jede anderweitige Nutzung ist unzulässig und kann strafrechtliche sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Bad Kreuznach auch für ein Leichtkraftrad beantragen?

Ja. Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder gilt für alle Krafträder, einschließlich Leichtkrafträder und Mofas, sofern diese zulassungspflichtig sind. Die eVB-Nummer muss jedoch ausdrücklich für die betreffende Fahrzeugklasse ausgestellt sein. Das Kennzeichenformat ist bei der Beantragung korrekt anzugeben.


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Zuständige Zulassungsstelle für Bad Kreuznach

Kfz-Zulassung Bad Kreuznach

Industriestr. 36

55543 Bad Kreuznach

Tel: 0671-803-0

E-Mail: post@kreis-badkreuznach.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr