KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Bad Kreuznach

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KFZ-Anmeldung in Bad Kreuznach

Bad Kreuznach vergibt das Kennzeichenkürzel KH – die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Wer ein Fahrzeug im Landkreis Bad Kreuznach zulassen möchte, stellt den Antrag bei uns und erhält alle erforderlichen Dokumente ohne Wartezeit vor Ort. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag zügig und rechtssicher auf Grundlage der geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Das Kennzeichen KH steht für den gesamten Landkreis – und die Kfz-Zulassung Bad Kreuznach ist die zuständige Stelle für alle Fahrzeuganmeldungen in diesem Bereich.

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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz unterscheidet sich in einigen zulassungsrechtlichen Punkten von anderen Bundesländern. Das Land kennt keine flächendeckenden Umweltzonen – anders als etwa Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg müssen Fahrzeughalter hier keine Umweltplakette für den innerstädtischen Betrieb vorhalten. Das erleichtert die Anmeldung älterer Fahrzeuge und Oldtimer erheblich, da keine gesonderten Nachweise über Schadstoffklassen für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb von Umweltzonen erforderlich sind.

Rheinland-Pfalz ist zudem geprägt durch eine hohe Dichte eigenständiger Landkreise mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Allein im Umland von Bad Kreuznach vergeben benachbarte Landkreise wie Birkenfeld (BIR), Alzey-Worms (AZ) oder der Rhein-Hunsrück-Kreis (SIM) eigene Kürzel. Das bedeutet: Das Kennzeichen KH ist eindeutig dem Landkreis Bad Kreuznach zugeordnet und gilt nicht kreisübergreifend. Wer seinen Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis hat, erhält bei der Anmeldung zwingend ein KH-Kennzeichen – eine Ausnahme besteht nur bei behördlich genehmigten Wunschkennzeichen, die ebenfalls das Kürzel KH tragen müssen.

Die größten Zulassungsbezirke des Landes befinden sich in Mainz, Ludwigshafen am Rhein und Koblenz. Bad Kreuznach nimmt als Mittelzentrum und Kreisstadt eine wichtige Rolle im regionalen Zulassungswesen ein. Die Kfz-Zulassung Bad Kreuznach bearbeitet Anträge für den gesamten Landkreis nach einheitlichen landesrechtlichen Vorgaben.

Ein weiterer Aspekt: In Rheinland-Pfalz sind Saisonkennzeichen besonders bei Motorradfahrern und Wohnmobilbesitzern verbreitet. Die Weindörfer und Tourismusregionen entlang von Nahe, Mosel und Rhein sorgen für eine ausgeprägte Saisonalität im Fahrzeugbetrieb – was sich in der Praxis der Zulassungsstellen niederschlägt. Saisonkennzeichen sind rechtlich vollwertige Zulassungen mit klar definiertem Betriebszeitraum und können auch hier beantragt werden.

Darüber hinaus gilt in Rheinland-Pfalz seit Juni 2025 für Wohnmobile mit Gasanlage die verpflichtende Gasprüfung nach G 607, die bei der Erstzulassung oder nach Ablauf der Prüffrist nachgewiesen werden muss. Diese Anforderung betrifft auch Fahrzeuge, die aus anderen Bundesländern oder dem Ausland eingeführt werden.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Bad Kreuznach)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen ersetzt die CoC-Bescheinigung den Teil II
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – wird vom Versicherer bereitgestellt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (zugunsten des Hauptzollamts)
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung) – sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war und die Frist abgelaufen ist
  • Bei Wunschkennzeichen: Reservierungsnachweis des gewünschten KH-Kennzeichens

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende legen zusätzlich vor:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Gesellschaftervertrag, Handlungsvollmacht)
  • Steuerliche Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: ggf. Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter selbst vorgenommen, ist folgendes erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (im Original, handschriftlich unterzeichnet)
  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • Alle übrigen Unterlagen wie oben aufgeführt

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Bad Kreuznach. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen privat erworben – der Ablauf folgt einem einheitlichen Schema. Bei Neuwagen liegt in der Regel eine CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) vor, die den Fahrzeugbrief ersetzt. Bei Gebrauchtwagen aus dem Inland werden Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II benötigt.

Wer sein Fahrzeug individuell kennzeichnen möchte, kann ein Wunschkennzeichen KH beantragen. Die Kombination muss mit dem Kürzel KH beginnen und ist an bestimmte Zeichenvorgaben gebunden (maximal acht Zeichen gesamt, bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen ausgeschlossen). Die Gebühr für die PKW-Anmeldung beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Bad Kreuznach ist neben den Standardunterlagen die korrekte eVB-Nummer besonders wichtig – Versicherer erfassen Motorräder teils nach Hubraum und Kilowatt-Leistung, was sich direkt auf die Versicherungsprämie auswirkt. Diese Angaben müssen mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.

Saisonkennzeichen sind bei Motorrädern besonders beliebt. Der Betriebszeitraum wird in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Fahrzeug darf außerhalb dieses Zeitraums nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Üblich sind Zeiträume wie März bis Oktober oder April bis November. Die Anmeldegebühr für Motorräder beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes KH-Kennzeichen – sie sind nicht automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert oder zugelassen. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies Auswirkungen auf die zulässige Anhängelast und die erforderliche Führerscheinklasse des Fahrers hat.

Ungebremste Anhänger bis 750 kg fallen unter den normalen Pkw-Führerschein (Klasse B). Für schwerere gebremste Anhänger kann je nach Gesamtzuggewicht Klasse BE oder höher erforderlich sein. Die Anmeldegebühr für Anhänger beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen bei der Zulassung besonderen Anforderungen, die sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richten. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt; schwerere Wohnmobile erfordern ggf. zusätzliche Nachweise und fallen unter andere führerscheinrechtliche Voraussetzungen (Klasse C1 oder C).

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage der Nachweis einer gültigen Gasprüfung nach G 607 verpflichtend vorzulegen. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht erteilt werden. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und werden häufig genutzt. Die Anmeldegebühr beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Bad Kreuznach

Im Landkreis Bad Kreuznach stehen folgende Kennzeichenarten zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen KH: Wird bei jeder regulären Anmeldung vergeben. Die Buchstaben- und Zahlenkombination wird automatisch zugeteilt.
  • Wunschkennzeichen KH: Individuelle Kombination auf Antrag, beginnend mit KH. Verfügbarkeit kann vorab geprüft werden.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für einen festgelegten Betriebszeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate pro Jahr). Beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen.
  • Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen): Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Endet auf den Buchstaben „E" und berechtigt in manchen Kommunen zu Sonderrechten wie bevorzugtem Parken.
  • Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen): Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand vorliegen. Voraussetzung ist ein Gutachten nach §23 StVZO. Auf die reguläre Anmeldegebühr wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit – je nach Fahrzeugtyp und Halterstatus (Privatperson, Unternehmen, Bevollmächtigte). Die vollständige Liste finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen".

Schritt 2: eVB-Nummer beschaffen Wenden Sie sich an Ihren Kfz-Versicherer und fordern Sie die elektronische Versicherungsbestätigung an. Diese siebenstellige Nummer ist zwingend erforderlich und wird bei der Antragstellung übermittelt.

Schritt 3: Wunschkennzeichen reservieren (optional) Wenn Sie ein Wunschkennzeichen KH wünschen, prüfen Sie die Verfügbarkeit und reservieren Sie die gewünschte Kombination vor der Antragstellung.

Schritt 4: Antrag online stellen Füllen Sie den Online-Antrag vollständig aus. Alle Angaben werden geprüft; fehlende Informationen werden vor Abschluss angezeigt. Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch.

Schritt 5: Gebühr entrichten Die Bearbeitungsgebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens eingezogen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW 229,00 €, Motorrad 219,00 €, Anhänger 209,00 €, Wohnmobil 259,00 €, ggf. Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €).

Schritt 6: Zulassungsdokumente erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie alle weiteren Unterlagen. Das Kennzeichen wird entsprechend den Angaben im Antrag zugeteilt.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Bad Kreuznach

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Bad Kreuznach?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigem Antrag wird dieser in der Regel innerhalb weniger Werktage abgeschlossen. Wir bearbeiten Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Eine Nachbearbeitung bei fehlenden Dokumenten kann die Bearbeitungszeit verlängern – prüfen Sie daher vorab, ob alle Unterlagen vorliegen.

Was brauche ich, um ein Auto in Bad Kreuznach anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. CoC bei Neuwagen), eVB-Nummer Ihres Versicherers, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie bei Bedarf einen gültigen HU-Nachweis. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug vor.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Bad Kreuznach?

Ein Wunschkennzeichen KH erlaubt es Ihnen, die Buchstaben- und Zahlenkombination Ihres Kennzeichens innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst zu wählen. Das Kürzel KH ist dabei fest vorgegeben. Die gewünschte Kombination darf insgesamt nicht mehr als acht Zeichen umfassen. Die Reservierung erfolgt im Rahmen des Online-Antrags. Bestimmte Kombinationen mit politischem oder verfassungswidrigem Bezug sind ausgeschlossen.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Bad Kreuznach?

Alle im Landkreis Bad Kreuznach zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel KH. Dieses Kürzel steht eindeutig für den Landkreis Bad Kreuznach und wird von keiner anderen Zulassungsbehörde in Rheinland-Pfalz vergeben. Eine Ausnahme bildet lediglich die freie Wahl der nachfolgenden Buchstaben- und Zahlenkombination bei Wunschkennzeichen – das Kürzel KH bleibt jedoch immer erhalten.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Bad Kreuznach online an?

Die KFZ-Anmeldung in Bad Kreuznach erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen den Antrag online aus, laden Ihre Unterlagen hoch und entrichten die Gebühr elektronisch. Es ist kein persönliches Erscheinen erforderlich. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie alle Zulassungsdokumente auf dem angegebenen Weg.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Bad Kreuznach?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • H-Kennzeichen (Oldtimer-Aufpreis): zusätzlich 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist mit Antragstellung zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Bad Kreuznach geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Bad Kreuznach ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir die Anmeldung vollständig online anbieten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen werden soll?

Ja. Mit einer schriftlichen Vollmacht des zukünftigen Fahrzeughalters können Sie die Anmeldung stellvertretend vornehmen. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und handschriftlich unterzeichnet sein. Zusätzlich sind eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ihr eigener Personalausweis im Original einzureichen. Alle weiteren fahrzeugbezogenen Unterlagen bleiben unverändert erforderlich.


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Zuständige Zulassungsstelle für Bad Kreuznach

Kfz-Zulassung Bad Kreuznach

Industriestr. 36

55543 Bad Kreuznach

Tel: 0671-803-0

E-Mail: post@kreis-badkreuznach.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr